15.082

Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Kommission

Eintreten auf die Vorlagen 2 und 3

Antrag Hösli

Nichteintreten auf die Vorlagen 2 und 3

Proposition de la commission

Entrer en matière sur les projets 2 et 3

Proposition Hösli

Ne pas entrer en matière sur les projets 2 et 3

Le président (Comte Raphaël, président): Nous menons sur cet objet une discussion générale sur le projet 1 et un débat d'entrée en matière sur les projets 2 et 3. Nous discutons en même temps la proposition de non-entrée en matière Hösli.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Die Aufarbeitung der früheren Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen hat nach langen Jahren des Schweigens unser Land vor ein paar Jahren erreicht. Es geht um Menschen, Erwachsene und Jugendliche, die vor 1981 von solchen Massnahmen betroffen waren, bevor das Zivilgesetzbuch durch die Bestimmungen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs mit Rechtsweggarantien ergänzt wurde. Das waren Verdingkinder, Heimkinder, sogenannte in geschlossenen Anstalten und Gefängnissen administrativ Versorgte, in ihren Reproduktionsrechten verletzte Personen - es erfolgten also zwangsweise Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen -, und es ging um Zwangsadoptierte und um Fahrende.

Das geschehene Unrecht und das immense Leid lasten noch heute auf den Opfern. Die Notwendigkeit einer Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels der Sozialgeschichte ist heute kaum mehr bestritten. Ich zitiere aus Seite 102 der Botschaft: "Die Anerkennung begangenen Unrechts, der Wille zur Aufarbeitung der Vergangenheit und die Bereitschaft zur Entstigmatisierung, zur Aussöhnung sowie zur Solidarität mit den Opfern, auch in der Form von finanziellen Leistungen, sind Ausdruck der Stärke eines Gemeinwesens."

Die Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen", die sogenannte Wiedergutmachungs-Initiative, wurde am 19. Dezember 2014 eingereicht. Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, legt dem Parlament aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag vor, in Form des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Zur Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen unterbreitet der Bundesrat einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge zugunsten von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981, mit einem Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für die Jahre 2017-2021.

Der Nationalrat ist den Vorschlägen des Bundesrates in seiner Sondersession vom April dieses Jahres im Wesentlichen gefolgt. Der Ständerat ist Zweitrat. Ihrer Kommission für Rechtsfragen lagen zwei Mitberichte vor, einer der WBK und einer der Finanzkommission. Ihre Kommission für Rechtsfragen und beide anderen Kommissionen beantragen, allen Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Es gibt keine Minderheitsanträge, wir haben aber jetzt neu einen Nichteintretensantrag von Herrn Kollege Hösli.

Die Geschichte dieser Vorlage geht auf das Jahr 2013 zurück. Am 11. April 2013 hat Frau Bundesrätin Sommaruga im Namen der Landesregierung die Opfer dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen um Entschuldigung gebeten. Im gleichen Jahr kam es dann zum sogenannten runden Tisch. Erstmals sassen Vertreter der Bundesbehörden, Kantonsbehörden, Heime, Kirchen, des Bauernverbandes, der Wissenschaft und der Opfer am gleichen Tisch. Es sassen nicht Täter am selben Tisch, sondern es waren die Vertreter von Organisationen und Institutionen, die ihre Aufgaben zum Teil nicht so erledigt hatten, wie man es sich von ihnen gewünscht hätte.

Gleichzeitig hat man auch eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung aufgegleist. Es begann damals damit, dass wir hier im Parlament - Sie erinnern sich - vor zwei Jahren, am 21. März 2014, das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen verabschiedet haben. In der uns vorliegenden Botschaft vom 4. Dezember 2015 steht, was damals beschlossen worden ist. Ich lese es nochmals kurz vor, falls Sie sich nicht mehr erinnern. Das Bundesgesetz vom 21. März 2014 "sieht für die administrativ versorgten Menschen insbesondere die gesetzliche Anerkennung des geschehenen Unrechts, Regelungen zur Aktensicherung und zum Zugang zu den Akten sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der administrativen Versorgungen unter Berücksichtigung anderer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder sonstiger Fremdplatzierungen durch eine unabhängige Expertenkommission vor". Ich habe auf Seite 108 der Botschaft zitiert.

Es wurde auch ein Soforthilfefonds eingerichtet. Insgesamt wurden an 1117 Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befanden, 8,7 Millionen Franken ausbezahlt.

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 sind eine Geschichte der Armut in der Schweiz, auch eine Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung, eine Geschichte des Sparens der öffentlichen Hand, aber selbstverständlich auch des Wandels von gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Es geht nicht darum, irgendjemandem Verantwortung zuzuschieben, Schuldige zu benennen, allenfalls noch Haftungs- und Entschädigungsansprüche abzuleiten. Es kann auch nicht darum gehen, die damaligen Geschehnisse aus heutiger Sicht zu beurteilen und insbesondere zu verurteilen. Die Vorlage orientiert sich an der Gegenwart. Wir haben über das Thema, wie man die damaligen Geschehnisse heute beurteilen soll, eine ausgiebige Diskussion geführt, insbesondere zu Artikel 15 von Vorlage 2. Kollege Hefti hatte den Antrag gestellt, dass man den damaligen Zeitgeist und die damaligen Verhältnisse berücksichtigen müsse. Das ist selbstverständlich der Fall. Ich komme bei Artikel 15 in der Detailberatung noch darauf zurück.

Es stimmt: Es ist nicht so, dass jedes Kind, das in einem Heim war, nicht glücklich gewesen ist. Es gab Situationen, wo es zu Hause so schlimm war, dass es für Kinder ein Glück war, in ein Heim gehen zu können. Es ist deshalb auch richtig, nicht global über eine Zeitepoche zu urteilen, sondern sie differenziert zu betrachten. Das ist ja auch die Aufgabe dieser in Artikel 15 behandelten wissenschaftlichen Untersuchung. Natürlich gab es damals einen anderen Umgang mit der Erziehung. Dinge, die man heute nicht mehr toleriert, waren damals noch toleriert. Ich denke etwa an die Ohrfeigen, die Sie vielleicht auch noch bekommen haben, als Sie jung waren. Heute beurteilt man das anders.

Aber es gibt eben auch Grenzen. Es gibt Tatbestände, die schon damals strafrechtlich relevant waren; z. B. Vergewaltigung war schon damals ein Straftatbestand. Wenn ein Kind jahrelang in einem Heim untergebracht war, dort vergewaltigt, missbraucht wurde, dann wäre es eben die Aufgabe der Behörden gewesen, hin- und nicht wegzuschauen und alles dafür zu tun, dass so etwas nicht passiert. Wir müssen sehen, dass Behörden, die ein Kind in ein Heim schicken, auch eine Verantwortung tragen. Dass ein Verdingkind jahrelang in der Hundehütte übernachten musste, ist ein Umgang, der schon damals nicht toleriert werden konnte. Das ist nicht mehr eine Frage des Zeitgeistes, sondern das hat mit der Würde der Menschen zu tun.

Wir haben in der Kommission also die Frage, wie man heute beurteilen soll, was damals passiert ist, intensiv diskutiert. Wir kommen, wie gesagt, in der Detailberatung noch einmal darauf zurück. Aber in der Kommission war Eintreten auf diese Vorlage unbestritten, und ich bitte Sie, ebenfalls Eintreten zu beschliessen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nach dem neuen Artikel 50 des Parlamentsgesetzes hat die Finanzkommission einen Mitbericht gemacht. Im Prinzip müsste auch ihr Antrag auf der Fahne sein, aber das ist vergessen gegangen, weil diese Regelung relativ neu ist und darum manchmal noch ein bisschen untergeht.

Ich erkläre Ihnen ganz kurz, was die Meinung der Finanzkommission ist. Unsere Aufgabe ist es ja, das Thema nicht aus sachlich-fachlicher, sondern aus finanzieller Sicht anzuschauen. Die Mehrheit der Kommission befürwortet die Vorlage des Bundesrates und schliesst sich dessen Argumenten an. Sie bevorzugt den indirekten Gegenvorschlag, weil er finanziell geringere Auswirkungen hat und vor allem eine raschere Umsetzung als die Volksinitiative ermöglicht. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist es wichtig, dass Fehler von damals eingestanden werden und dass die Opfer mit einer finanziellen Entschädigung nicht nur warme Worte, sondern auch echte Solidarität erhalten.

Der Kommission lag ein Antrag auf Nichteintreten beziehungsweise auf Ablehnung der Vorlage vor. Die Befürworter des Antrages räumten zwar ein, dass sicher Fehler begangen worden seien und die Opfer eine offizielle Entschuldigung verdient hätten, doch sei Letzteres ja bereits geschehen. Es sei nicht angemessen, finanzielle Entschädigungen für Handlungen vorzusehen, die seinerzeit gesetzes- und praxiskonform waren. Auch sei es ein Fehler, dass die Höhe der Entschädigungsbeiträge nicht nach der Schwere der Betroffenheit abgestuft werde.

Das hat dann zu einigen Diskussionen geführt. Diesem Argument hielt die Mehrheit aber entgegen, dass bei einem für alle Opfer gleichen Pauschalbetrag der bürokratische Aufwand am geringsten sei. Zudem ist es äusserst heikel zu beurteilen, ob zum Beispiel eine Vergewaltigung einen höheren Entschädigungsbeitrag bewirken sollte als mehrere Zwangsabtreibungen, die damals auch immer wieder vorgekommen sind, oder eine jahrzehntelange soziale Stigmatisierung. Wer soll denn diese Dramen und diese massiven Fehler miteinander vergleichen und finanziell unterschiedlich darstellen? Das ist weder zielführend noch fair.

Das heisst also, dass sich Ihre Finanzkommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen hat, inklusive der Zusätze, die der Nationalrat noch eingefügt hat, namentlich bezüglich der Pauschale von 25 000 Franken pro Opfer und bezüglich des Erlöschens von Forderungen gegenüber Opfern oder deren Angehörigen. Sie finden diese Zusätze auf der Fahne zur Vorlage 2.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich stelle den Antrag, auf Vorlage 2 betreffend das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und somit auf den Gegenvorschlag des Bundesrates nicht einzutreten, ebenfalls nicht auf Vorlage 3, den entsprechenden Bundesbeschluss. Ich begründe dies wie folgt.

Ganz grundsätzlich finde ich die Ex-post-Betrachtungen von gesetzeskonform abgelaufenen Prozessen und Verfahren im Sinne von daraus resultierenden Entschädigungsansprüchen, die eigentlich keine rechtliche Grundlage haben, äusserst problematisch, um nicht zu sagen falsch. Die Nachbetrachtung bzw. der Blick in den Rückspiegel soll dazu dienen, um bei erkannten Fehlentwicklungen Gegensteuer zu geben. Das ist eigentlich der Sinn dahinter. Schliesslich ist man im Nachhinein immer schlauer.

Die Schweiz ist schon seit über hundert Jahren ein Rechtsstaat und ist auch stolz darauf. Trotzdem ist für einen hier lebenden Menschen die Erkenntnis, dass Recht in doch einigen Fällen nicht gleich Gerechtigkeit ist, die wohl schwierigste Erfahrung. Recht kann extrem ungerecht sein - das ist heute nicht besser als früher. Manchmal habe ich sogar das Gefühl, dass, je mehr Gesetze wir haben, desto ungerechter das Ganze wird. Dabei hätte ich den Anspruch, dass es umgekehrt wäre. Ausserdem - und das ist vielleicht eine Erklärung für die Ungerechtigkeiten, die Verdingkinder im Rahmen des Rechts erfahren haben - trifft es oftmals nicht die Mächtigen und Reichen, sodass diese darunter zu leiden hätten.

Früher gab es die Vormundschafts- und Fürsorgebehörden. Heute nennt sich das professionell Kesb; ich denke, dass ich Ihnen das nicht ausdeutschen muss, weiss doch heute schon fast jedes Kind, was "Kesb" bedeutet und wie professionell von all diesen Profis gearbeitet wird. Die "Schweiz am Sonntag" hat bei ihrer Leserschaft eine Umfrage darüber gemacht, ob sie Vertrauen in die heutige Kesb habe. 27 Prozent haben mit Ja geantwortet, 73 Prozent mit Nein. Dass gemäss dieser Umfrage 73 Prozent der Leute heute der Kesb misstrauen, lässt jetzt die Kesb nicht gerade im Glanzlicht erstrahlen. Solch aktuell vorherrschendes Unbehagen in der Bevölkerung müsste uns eigentlich aufschrecken lassen und zum Handeln zwingen.

Doch von Bundesratsseite her ist - ob zu Recht oder zu Unrecht lassen wir einmal offen - nichts im Tun. Denn man vertraut darauf, dass alles rechtmässig abläuft und alle Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Diese Vertrauenshaltung ist im Grundsatz nicht einmal so falsch. Denn es ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass eine Behörde oder einzelne Personen im grossen Stil gegen die gesetzlichen Vorgaben oder Vorschriften verstossen. Gut, einen gewissen Anteil von unrechtmässigem Handeln mag es immer geben, früher wie heute. Das ist jedoch Teil dieser Welt, und diese Personen müssen dann allenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Ruhe und Frieden wird es auf diesem Planeten sowieso erst dann geben, wenn wir Menschen ausgestorben sind. Schade zwar, aber es ist so.

Aufgrund einer Betrachtung der Vergangenheit beurteilen wir nun bei diesem Geschäft das Handeln der entsprechenden Behörden hauptsächlich in einer Zeit, die wir so nicht einmal mehr erlebt haben: Krisenzeit, Armut, äusserst kinderreiche Familien nahe an der Hungersnot, Kriegs- oder Nachkriegszeit. Das war die Ausgangslage für die damaligen Behörden. Alleinerziehende ohne intaktes Umfeld hatten kaum eine Chance, zusammen mit dem Kind respektive den Kindern das Leben zu bestreiten und zu meistern. Es gab zudem auch oftmals Elternteile, die schlugen oder soffen oder gar beides. Viele Kinder hatten es als Verdingkinder sicher sehr schwer - zu Hause wäre es aber noch schlimmer gewesen. Die eingreifende Behörde hat damals wie heute eine Gesamtbeurteilung machen müssen. Da sind sicher Fehler passiert, die leider zum Teil sehr schwerwiegende Folgen gehabt haben; aber nicht nur bezüglich der Fremdplatzierung von Kindern, sondern eben auch bezüglich der unterlassenen Fremdplatzierung. Von diesen jedoch, welche zu Hause die Hölle erlebt haben, spricht hier niemand. Die Frage sei deshalb erlaubt, ob da nicht in mehreren Fällen die Behörde hätte eingreifen müssen, um grosses Leid zu verhindern.

Aber das wird in der Initiative wie auch im Gegenvorschlag nicht annähernd thematisiert. Auch ich empfinde es als richtig, sich für Unrecht, das aus fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entstanden ist, zu entschuldigen, ein Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen zu erlassen und einen Soforthilfefonds für Opfer in Not einzurichten, was eine effektive Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Opfer zur Folge hat oder hatte. Das alles ist geschehen, und auch das Opferhilfegesetz ist nach wie vor in Kraft. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass mit der Wiedergutmachungs-Initiative für ein Volksbegehren Unterschriften gesammelt wurden und diese Initiative nun zur Abstimmung kommt. Das Volk hat damit die Möglichkeit, einen tragenden Entscheid zu fällen.

Was mich stört, ist das Verhalten des Bundesrates, der der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellt. Dieser will die allfällige Schadensumme reduzieren, listet Opfer in einem weitgefassten Katalog auf und nimmt keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der von ihm bezeichneten Opfer. Es ist meines Erachtens die heutige verfehlte Tendenz, mit wie mit der Giesskanne verteiltem Geld auf solche und ähnliche Vorwürfe zu reagieren, damit man sich ruhigen Gewissens wieder dem Alltag zuwenden kann. Das macht schon bald Schule.

Ich bin nicht für die Initiative, aber sie ist, wie sie ist. Und wenn sie eine Abstufung der Beträge nach erlittenem Unrecht fordert, so ist es halt so. Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind auch für mich nicht das gleiche Unrecht wie zum Beispiel wirtschaftliche Ausbeutung durch übermässige Beanspruchung der Arbeitskraft oder Fehlen einer angemessenen Entlöhnung. Die Langzeitfolgen sind da vermutlich schon noch ein bisschen unterschiedlich. Der Opferkatalog des Gegenvorschlags nimmt auf die Folgen aus dem allfälligen Unrecht keine Rücksicht. Er ist nebst dem erwähnten Punkt betreffend viel Arbeit mit schlechter oder keiner Entlöhnung noch mit anderen Punkten wie körperliche oder psychische Gewalt und soziale Stigmatisierung äusserst weit gefasst.

Kann mir hier vielleicht jemand detailliert erklären, wie psychische Gewalt oder soziale Stigmatisierung gemessen oder nach fünfzig bis siebzig Jahren noch beurteilt werden kann? Man könnte allenfalls auch Erziehung unter psychische Gewalt einteilen. Da ist es nicht verwunderlich, dass uns bereits Schreiben zugestellt werden, in denen es heisst, man solle darauf achten, dass - ohne das Vorhandensein von Akten - bereits bei glaubhafter Schilderung der gesuchstellenden Person eine Beitragssprechung erfolge.

Vielleicht bin ich ein bisschen berufsgeschädigt. Aber in meiner beruflichen Funktion habe ich schon Hunderte von Gesprächen mit alten Menschen geführt. Die damalige Zeit war schwierig. Sie glauben nicht - oder wollen es einfach nicht glauben -, wie viele dieser Menschen zu Hause sehr streng und ohne Lohn arbeiten mussten, schon mit vierzehn Jahren in die Fabrik oder in Haushalte geschickt wurden und dort zu einem Hungerlohn arbeiten mussten, der zu Hause sowieso wieder vollumfänglich abgegeben werden musste, keinen Beruf erlernten, erlernen konnten und durften, und womöglich zu Hause beim kleinsten Aufmucken noch Prügel bekamen. Ganz zu schweigen von den Lehrern, die sich dann noch mit Zusatzstrafen und Schlägen auf die eher schulschwachen und überforderten Schülerinnen und Schüler konzentrierten. Ich spreche da nicht von Verdingkindern. Malen Sie doch diese Zeit nicht schöner, als sie war. Es ging teilweise ums nackte Überleben, unter Blut, Schweiss und Tränen, zu Hause und in der Fremde. Aber - das ist auch eine Tatsache - hüben wie drüben haben nicht alle die Hölle erlebt. Es gibt unzählige schöne und positive Beispiele.

Doch nochmals zurück zum Opferkatalog des indirekten Gegenvorschlages, bei dem mich die Opferumschreibung "soziale Stigmatisierung" wirklich aufschreckt. Wir alle wissen, wie brutal Menschen - und in gewissen Dingen vor allem auch Kinder und Jugendliche - sind. Sofort schiesst man sich auf die Schwachen ein, zum Beispiel auf die etwas sonderbar oder weniger athletisch Aussehenden und die schulisch weniger Begabten. Wegen solcher Ausstossung und Hänseleien mussten und müssen viele Kinder, damals wie heute, ein Meer von Tränen vergiessen. Auch das ist eine Tatsache dieser Welt.

Sie werden mit dem indirekten Gegenvorschlag leider kein Unrecht und kein Leid rückgängig machen, sie werden aber neue Ungerechtigkeiten schaffen. Rechtliche Verfehlungen von Behörden, Pflegeeltern, Heimen, Anstalten und Schulen hätten auf dem Rechtsweg abgearbeitet werden müssen. Ein Nothilfefonds ist eingerichtet, und das Rehabilitierungsgesetz ist erlassen. Lassen Sie diese Initiative laufen, wie sie ist! Wenn das Volk ihr zustimmt, werden wir ein griffiges und gutes Gesetz, basierend auf einem Volksentscheid, erlassen. Ob dies 300 oder 500 Millionen Franken kostet, kann wohl, wenn wir es ehrlich meinen, alsdann nicht mehr entscheidend sein.

Dieser Gegenvorschlag macht jetzt wirklich nichts besser. Lassen wir das Volk entscheiden, dann haben wir Klarheit und bei Zustimmung ein solides Fundament auch gegenüber allfälligen weiteren künftigen Forderungen.

Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

Mit meinem kurzen Votum möchte ich auf einen Aspekt fokussieren, und zwar auf die wissenschaftliche Aufarbeitung als Aufgabe des Bundesrates gemäss Artikel 15 des Gesetzentwurfes. In diesem Sinn haben wir während der Kommissionsarbeit über den damaligen Kontext als Element der Überprüfung gesprochen; Kollege Hösli hat das bereits erwähnt.

Was würde diese Aufarbeitung bedeuten? Ich erinnere daran, dass in diesem Parlament und in der Kommission für Rechtsfragen auch der Bericht der Bergier-Kommission debattiert wurde. Es ging um eine Untersuchung, die Klarheit über eine sehr heikle historische Periode unseres Landes schaffen musste. Die Fokussierung auf den damaligen Kontext hat sicher eine wichtige Rolle gespielt, um bestimmte Entscheidungen besser zu verstehen. Auch in dieser Vorlage muss man sich bei der Beurteilung der Zwangsmassnahmen mit den schweizerischen gesellschaftlichen Realitäten, z. B. der Sechzigerjahre des letzten Jahrhunderts, auseinandersetzen, das ist glaube ich klar und unbestritten.

Es geht aber, wie bei der bereits erwähnten Thematik, sicherlich nicht darum, Rechtfertigungsgründe oder Gründe für zusätzliche Vorwürfe zu suchen. Das Ziel dieser wissenschaftlichen Aufarbeitung ist meines Erachtens, die heute spürbare Gleichgültigkeit gegenüber diesen Ereignissen zu überwinden. Die Argumente gegen die Kesb helfen meiner Meinung nach sicher nicht, dieses Ziel zu erreichen.

Wir müssen besonders den jungen Generationen eine Gelegenheit bieten, die Wichtigkeit der Grundrechte sowie die Glaubwürdigkeit der Institutionen zu erkennen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Arbeit der Kommission zu unterstützen.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion

Die Frage, die der Bundesrat uns unterbreitet, ist, wie heute damit umzugehen ist, dass Tausende von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Schweiz bis anfangs der 1980er Jahre von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Fremdplatzierungen, Zwangsadoptionen, aber auch von Zwangssterilisationen betroffen waren und dass ihnen als Folge davon teilweise schweres Leid und auch Schaden zugefügt wurde.

Weil es an staatlichen Kontrollen fehlte oder diese ungenügend waren, kam es insbesondere auch bei fremdplatzierten Kindern und Jugendlichen oft zu Vernachlässigung, zu Gewalt, ja sogar zu Missbrauch. Jugendliche und Erwachsene konnten bis 1981 ohne Gerichtsverfahren zur sogenannten Nacherziehung in geschlossene Institutionen und ohne straffällig geworden zu sein auch in Strafanstalten eingewiesen werden. Den Betroffenen stand in der Regel kein Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen solche Massnahmen auch rechtsstaatlich wehren zu können.

Der Kommissionssprecher, Kollege Janiak, wie auch Kollege Hösli haben zu Recht betont, dass es nicht allen in der neuen Umgebung nur schlecht erging. Es gäbe viele Beispiele dafür, dass viele Familien die fremdplatzierten Kinder wie ihre eigenen aufgenommen haben. Es ist tatsächlich auch so, dass es für viele Kinder zuweilen besser war, aus der Obhut ihrer Ursprungsfamilie herausgenommen zu werden, wenn beispielsweise die Eltern wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mehr für ihre eigenen Kinder sorgen konnten.

Die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung so weit zurückliegender Grundrechtsverletzungen sowie der Folgen von rechtlichen Entscheidungen, die heutigen Gerechtigkeitsvorstellungen widersprechen, beschäftigte eigentlich lange Zeit vor allem die Wissenschaft, die Geschichtsschreibung und dann auch die Medien. Jetzt hat das vor langer Zeit begangene Unrecht auch die Politik erreicht, und die Politik hat Antworten darauf zu geben.

Man darf das, Herr Kollege Hösli - nämlich die Frage stellen, ob es tatsächlich Aufgabe des Staates, also der Allgemeinheit ist, heute den Opfern zur Wiedergutmachung früheren Leides Geld zu bezahlen. Oder entschuldigt sich der Bund damit für Entscheide, die damals rechtmässig waren, aber heutigen Moralvorstellungen und dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden widersprechen?

Soweit bekannt, haben die Behörden damals mit ihren Verfügungen nicht systematisch gegen das Fürsorgerecht verstossen oder verstossen wollen. Kam es hingegen zu Missbräuchen, wo auch immer, geht es um strafrechtlich relevante Taten. Damit aber Opfer in einem juristischen Verfahren dafür Schadenersatz und Genugtuung erhalten, müssten bekanntlich verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein: Die Handlung muss widerrechtlich erfolgt, der Schaden nachweisbar sein; es muss ein Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Schaden geben.

Hier bin ich jetzt nicht mehr der gleichen Meinung wie Kollege Hösli. Für die meisten dieser jetzt hochbetagten Betroffenen wäre es gar nicht möglich und eine zu grosse Hürde, sich auf ein solches Verfahren überhaupt noch einzulassen. Selbst wenn die zuständigen Gemeinden, Kantone und Behörden bei der Staatshaftung auf die Einrede der Verjährung verzichten würden, hätten die Opfer keine Möglichkeit, die begangenen Taten nachzuweisen.

Für einen Ausweg aus diesem rechtlichen Dilemma zwischen dem Willen zur Wiedergutmachung und den juristischen Gegebenheiten hat der Bundesrat zu einem Kniff gegriffen, nämlich: Den Leistungen aus dem Fonds liegt kein haftpflichtrechtlicher Entschädigungsanspruch zugrunde; es handelt sich deshalb auch nicht um Schadenersatz oder um Genugtuung. Vielmehr spricht der Bundesrat von einer freiwilligen Geste als Zeichen der Wiedergutmachung und Solidarität. Ganz so freiwillig, nota bene, ist dieser Akt auch nicht. Noch vor drei Jahren lehnte das Parlament nämlich solche Zahlungen ab. Die im Jahre 2014 eingereichte Wiedergutmachungs-Initiative hat aber die Ausgangslage verändert, und der Bundesrat hat den jetzt diskutierten Gegenvorschlag eingebracht, nämlich mit einer Zahlung von 300 Millionen Franken eine Geste der Wiedergutmachung offerieren zu wollen.

Dass sich die Politik jetzt mit der Vergangenheit beschäftigen muss, gibt der Politik auch die Gelegenheit, sich mit der Gegenwart zu beschäftigen und damit auch den Blick für die Gegenwart zu schärfen. Der Staat ist nämlich auch heute nicht davor gefeit, sei es beim Kindesschutz, sei es etwa bei der Flüchtlingsfrage, zu rigoros in Persönlichkeitsrechte von Betroffenen einzugreifen. Wir können ja nur hoffen, dass nicht eine spätere Generation für von uns begangenes Unrecht Entschädigungen wird leisten müssen.

Wir haben uns in der Kommission für Rechtsfragen auch noch mit der Frage auseinandergesetzt, ob es einen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung gibt oder ob man sich auf den Standpunkt stellen kann, dass, wenn eine Grundrechts- und Menschenrechtsverletzung so lange zurückliegt, die Regeln des Verjährungsrechts gelten. Das würde also heissen: Verjährt ist verjährt. Weshalb soll also nachträglich noch für das begangene Leid bezahlt werden? Nun haben wir aber erkennen müssen, dass der gerichtliche Rechtsschutz immer dann an Grenzen stösst, wenn es um den Umgang mit lange vergangenem Unrecht geht. Bis vor Kurzem galt das Ablaufdatum der Verjährungs- und Verwirkungsfristen gemäss dem jeweils geltenden Recht als Grenze zwischen dem Recht und der Geschichte. War also eine Handlung verjährt, so war ihre Aufarbeitung Sache von Historikern und Historikerinnen, nicht aber Sache der Gerichte. Das Gleiche galt für den Umgang mit Unrecht, das durch Gesetze verursacht wurde, die früher Recht waren, aber in krassem Widerspruch zu heutigen Gerechtigkeitsvorstellungen stehen.

Nunmehr kann nicht übersehen werden, dass auch in der Rechtsprechung ein Wandel eingesetzt hat, indem sich die Grenze zwischen Geschichte und Recht nach und nach aufzulösen beginnt. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit vergangenem Unrecht wird nämlich zunehmend zu einer Frage des Rechts. Zwar bleiben auch die wissenschaftliche Aufarbeitung, die Anerkennung, die öffentliche Entschuldigung und auch die Errichtung von Gedenkstätten wichtig, doch weisen neuere Entwicklungen, auch auf europäischer Ebene, darauf hin, dass sich auch die rechtliche Rehabilitierung und die finanzielle Wiedergutmachung nicht länger vernachlässigen lassen.

Vor allem das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu den Asbestopfern - eine ganz andere Thematik - hat aufgezeigt, dass sich die Gerichte, auch das Bundesgericht, auf den Standpunkt stellen, dass Opfern von Unrecht auch dann ein Zugang zu Gerichten ermöglicht werden muss, wenn das Unrecht Jahrzehnte zurückliegt. Im genannten Fall waren an und für sich die Verjährungsfristen für jegliche haftpflichtrechtlichen oder vertraglichen Ansprüche abgelaufen.

Ich glaube, das ermöglicht es uns als Gesetzgeber auch, mindestens die Vorlage des Bundesrates zu akzeptieren. Der Entwurf zum neuen Bundesgesetz anerkennt das geschehene Unrecht, legt fest, dass die Akten gesichert werden müssen, regelt das Akteneinsichtsrecht und sieht ausserdem, nebst der umfassenden Aufarbeitung, auch einen Solidaritätsbeitrag vor.

Zusammengefasst: Ich unterstütze den Gegenvorschlag des Bundesrates und erachte ihn als pragmatische und zweckmässige Art und Weise, den Betroffenen rasch Hilfe zukommen zu lassen. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, den Nichteintretensantrag Hösli abzulehnen.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch ich unterstütze diese Vorlage bedingungslos, sodass das Komitee die Volksinitiative zurückziehen kann und das Gesetz unmittelbar Anwendung findet.

In Artikel 9 Absatz 2 finden wir das Wort "Zahlungsrahmen". "Die Bundesversammlung bewilligt für die Solidaritätsbeiträge einen Zahlungsrahmen", heisst es dort. Die Initiative ihrerseits, das wissen Sie, spricht in den Übergangsbestimmungen von einem 500-Millionen-Franken-Fonds, den der Bund einzurichten habe. Im Gegenvorschlag finden wir das Wort "Fonds", welches verbindlicher wäre, nicht mehr. Man spricht bekanntlich nur noch von "Zahlungsrahmen". Zudem wird angesichts des Entlastungsprogramms mit einem tieferen Betrag als 300 Millionen Franken gepokert.

Seit der jahrelangen Diskussion des Armeebudgets habe ich ein gespaltenes Verhältnis zum Begriff "Zahlungsrahmen". Damals beschloss das Parlament bekanntlich einen Zahlungsrahmen von 5 Milliarden Franken, doch der Bundesrat setzte sich mehrmals über diesen Bundesbeschluss hinweg und kürzte diesen Betrag. Das Parlament musste wiederholt nachdoppeln und korrigieren - Sie erinnern sich alle. Ich hoffe, wir erleben hier nicht Gleiches.

In der Kommission hiess es seitens der Verwaltung, die Befürchtung meinerseits sei unbegründet, und es seien ausreichend Garantien zum Wort "Zahlungsrahmen" vorhanden. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns, der Öffentlichkeit und den Initianten gegenüber nochmals zu bestätigen, dass in Sachen Zahlungsrahmen für diese 300 Millionen Franken keine Turnübungen gemacht werden, denn bekanntlich ist dies das Hauptanliegen des Initiativkomitees für den bedingten Rückzug dieser Volksinitiative. Dieser Punkt ist die Pièce de Résistance für den allfälligen Rückzug der Vorlage, denn der geforderte Betrag der Initianten ist bekanntlich um einiges grösser als jener des Zahlungsrahmens.

Den Rat bitte ich, den indirekten Gegenvorschlag wie vorgelegt anzunehmen und den Antrag Hösli abzulehnen.

Eder Joachim · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben heute die Gelegenheit, bei der Diskussion um die Wiedergutmachungs-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einen Schlusspunkt hinter ein trübes Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte zu setzen. Als Gründungsmitglied des Initiativkomitees, womit auch meine direkte Interessenbindung deklariert ist, bin ich froh und dankbar, dass nach dem Nationalrat auch die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates befürwortet und sich die Finanzkommission und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur in ihren Mitberichten ebenfalls für die nun vorliegende Lösung ausgesprochen haben.

Für mich war es von Anfang an klar: Die Bevölkerung unseres Landes muss - selbstverständlich auch heute - in ihrer Freiheit geschützt werden, sie muss in Würde leben können. Zu Freiheit und Würde gehört auch die körperliche Unversehrtheit. Bei den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurde diese teilweise massiv und über Jahre hinweg verletzt. Nennen wir es beim Namen: Es geht um schwerste Misshandlungen, es geht um sexuellen Missbrauch von Verdingheimkindern, es geht um Zwangssterilisierungen und -kastrationen, es geht um Medikamentenversuche. Diese Fälle sind alle dokumentiert. Sie sind alle historisch unbestritten. Es geht also, Kollege Hösli, nicht darum, dass Ruhe und Frieden erst dann einkehren, wenn es auf unserem Planeten keine Menschen mehr gibt. Viele von uns haben in den vergangenen Monaten durch persönlichen Kontakt mit Opfern erfahren, dass das, was an vielen Orten in unserem Land geschehen ist, eine Geschichte der Armut, eine Geschichte des Elends, eine Geschichte der Ungerechtigkeit, manchmal sogar eine Geschichte der Behördenwillkür, sicher aber eine Geschichte der Missachtung der Menschenwürde ist.

Stimmen wir dem indirekten Gegenvorschlag zu, ist heute deshalb - ich wage das Wort und stehe dazu - ein historischer Tag, nicht nur für die ehemaligen Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, sondern für die Schweiz als Ganzes. Es ist auch ein Tag, auf den die Opfer jahrzehntelang gewartet haben.

Gedenkanlässe, Filme und neustens auch Sonderbriefmarken sind zwar gut und recht. Sie reichen aber nicht aus, um dem begangenen Unrecht zu begegnen und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Auch die öffentliche Entschuldigung, auch der Soforthilfefonds genügen nicht: Wir müssen weiter gehen. Die beantragte wissenschaftliche Aufarbeitung und die in Aussicht gestellten Solidaritätsbeiträge sind nötig. Da nur die Schwerstbetroffenen solche erhalten, ist es auch - das möchte ich mit aller Deutlichkeit unterstreichen - kein Giesskannenprinzip.

Das Ja zu einer Wiedergutmachung wurde möglich, da sich eine breite Allianz für eine Lösung starkgemacht hat. Im Initiativ- und Unterstützungskomitee zur Initiative sind National- und Ständeratsmitglieder aller Parteien. Auch die Schweizer Landeskirchen, der Bauernverband, die Mehrheit der Kantone, verschiedene Kantonskonferenzen, so jene der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, sowie der Gemeinde- und der Städteverband unterstützen eine umfassende Wiedergutmachung. Das und die Aktivitäten des runden Tisches sind heute ebenfalls positiv zu erwähnen.

Gerne erkläre ich Ihnen noch, warum wir als Initianten nicht an unserer eigenen Initiative festhalten, sondern den Gegenvorschlag des Bundesrates unterstützen, obwohl für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer 200 Millionen Franken weniger zur Verfügung stehen. Das hohe Alter vieler Opfer - es wurde bereits einmal gesagt - verlangt eine rasche Lösung. Käme es zu einer Volksabstimmung - vor der wir uns überhaupt nicht fürchten würden, das sei auch noch gesagt -, müssten die Opfer noch rund drei bis vier Jahre auf eine Wiedergutmachung warten. Dies hätte zur Folge, dass viele weitere Betroffene in der Zwischenzeit gestorben wären - aus unserer Sicht eine unhaltbare Situation.

Mit dem Gegenvorschlag kann den vielen Tausend Opfern unbestritten schneller geholfen werden als mit der Initiative. Auch wenn der Gesamtbetrag bei der Initiative grösser und beim Gegenvorschlag kleiner ist: Der Gegenvorschlag beinhaltet mehrere positive Punkte, anhand derer die schwer Betroffenen auch finanziell unterstützt werden. Ich erwähne etwa das Erlöschen der alten Schulden, die in einem Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen stehen, ich erwähne die Unterstützung bei der Suche nach Sparguthaben oder die Nichtanrechnung des Solidaritätsbeitrages bei Steuern, bei Betreibungen, bei den Ergänzungsleistungen AHV/IV sowie bei der Sozialhilfe. Dies alles sind gute Gründe für den Gegenvorschlag. Wenn dieser in der Schlussabstimmung in beiden Räten bestätigt und anschliessend rechtskräftig wird, werden wir unsere Wiedergutmachungs-Initiative zurückziehen. Dies kann ich Ihnen namens des Initiativkomitees hier und heute mitteilen.

Ich bitte Sie, Vorlage 1 anzunehmen, auf die Vorlagen 2 und 3 einzutreten und den Nichteintretensantrag Hösli abzulehnen sowie den Anträgen des Bundesrates und der Kommission zuzustimmen.

Abschliessend ist es mir ein Bedürfnis, Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Luzius Mader, dem stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Justiz, ganz herzlich und aufrichtig zu danken. Sie sind nicht nur die Baumeister der vorliegenden Lösung, sie haben sich von Anfang an für die Wiedergutmachung aus tiefer Überzeugung und mit grosser Tatkraft eingesetzt. Das darf und soll, auch wenn dies normalerweise nicht üblich ist, gerade heute auch einmal öffentlich gesagt werden.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Wie bereits mein Vorredner gesagt hat, findet mit diesem Entscheid ein trauriges und dunkles Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte seinen vorläufigen parlamentarischen Abschluss. Es hat lange, viel zu lange, gedauert, und von einer Entschädigung oder Genugtuung im Rechtssinne des Wortes kann nicht gesprochen werden. Aber immerhin, für diejenigen der vielen Opfer, die heute noch leben, handelt es sich um einen wichtigen und bisher präzedenzlosen Schritt. Die 20 000 bis 25 000 Franken, die hier als Solidaritätsbeitrag vorgesehen sind, mögen nicht viel sein, aber sie sind doch weit mehr als nichts. Für die Betroffenen heisst das zudem, dass das Unrecht, das sie erlitten haben, nun auch konkret erfahrbar anerkannt worden ist. Das amerikanische Rechtssprichwort "Justice must be seen to be done" ist gerade hier am Platz. Es ist halt so - das zu Kollege Hösli -, dass eine aufgeklärte demokratische Gesellschaft auch in der Lage sein muss, sich offen mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, auch mit den schwierigen Kapiteln der Vergangenheit.

Zwar ist es nicht der Normalfall und unüblich, dass auf vergangene Entscheide zurückgekommen wird. Es gibt aber Entscheide, die qualifiziertes Unrecht bedeuten. Dann braucht es eine entsprechende Stellungnahme der Zuständigen, und zwar der Zuständigen, die zum betreffenden Zeitpunkt - das sind wir heute - in Amt und Würden stehen. Rehabilitierungen gab es beispielsweise im Falle des Polizeihauptmanns Paul Grüninger in St. Gallen, bei den Fluchthelfern zur Nazizeit, die Leben gerettet haben, aber dafür bestraft worden sind. Das sind solche qualifizierte Ausnahmefälle. Hier haben wir im sozialgeschichtlichen Zusammenhang aus ganz anderen Gründen einen solchen qualifizierten Fall.

Wir haben es heute - auch das darf vermerkt werden - wieder einmal mit dem erfreulichen Beispiel einer erfolgreichen Volksinitiative zu tun, mit dem der Rechtsstaat und die Grundrechte gestärkt anstatt beeinträchtigt werden. Wir haben das in der Vergangenheit schon einmal erlebt mit der Initiative des "Beobachters", auf die das heutige Opferhilfegesetz zurückgeht. Es ist eine sehr positive Entwicklung, die dank dieser Initiative möglich geworden ist. Auch hier wäre es ohne Volksinitiative kaum vorstellbar, dass über das Rehabilitierungsgesetz hinaus, das wir vor zwei Jahren erlassen haben, eine konkrete finanzielle Leistung erfolgt wäre.

Ausdrücklich positiv zu würdigen - ich schliesse mich hier auch meinem Vorredner, Kollege Eder, an - ist der unbürokratische und sehr speditive Umgang von Bundesrat und Verwaltung mit der Initiative. Vor allem zuerst unser ehemaliger Ratskollege Hansruedi Stadler als Delegierter und nachher der zuständige Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, Herr Mader, haben sich grosse Verdienste erworben, indem sie unbürokratisch rasch gehandelt haben. Sie waren in nicht immer einfachen Verhältnissen mit der schwierigen Situation konfrontiert, in der sich viele Betroffene befinden. Dieses Engagement war auch nötig für die Wahrung der Interessen des Staates, für die Wahrung der öffentlichen Interessen, zumal viele Opfer und ihre Angehörigen die Vertreter des Staates in der Vergangenheit auf eine ganz andere und schmerzhafte Art und Weise erlebt hatten.

Es ist richtig, dass die Regelungen im heutigen Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen in das neue Gesetz übernommen werden und dass der neue Erlass zur Aufhebung eines früheren führt. Damit wird auch die historische Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels unserer Geschichte, die bereits begonnen hat, weiter vorangetrieben.

Zufällig war ich gestern Nachmittag an der Universität Bern an einem Symposium für die Historikerin Elisabeth Joris. Es gab ein Panel, das sich gerade auch mit diesen Fragen beschäftigt hatte und bei dem gezeigt wurde, wie mit dieser Wiedergutmachung gegenüber Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ein schwieriges Thema der Schweizer Sozialgeschichte vom vernachlässigten Rand ins Zentrum gerückt worden ist.

Was das für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft bedeutet, kann in einer längeren Perspektive vielleicht noch gar nicht richtig ermessen werden. Manche schweizerische Familien - es waren viel mehr, als man denkt, ob es ihnen bewusst ist oder nicht - waren direkt oder indirekt von solchen Ausgrenzungen betroffen, auch wenn es in vielen Familien eben verdrängt oder verschwiegen wurde, denn oft haben die Opfer und auch ihre Nachkommen ihr Schicksal als persönliches Verhängnis empfunden. Erst das Bewusstsein der Gesellschaft über die Verbreitung des Verdingkinderwesens, der Versorgungen und der Sterilisationen schafft einen Sinn dafür, dass gesellschaftliche, politische Praktiken und politisch zu verantwortende Praktiken dafür verantwortlich waren. Es ist zentral, dass die Betroffenen damit erkennen, Opfer eines Unrechtes geworden zu sein, und dass das nicht nur ihr persönliches Schicksal, ihr persönliches Verhängnis war.

Für unsere heutige Gesellschaft sind die Aufarbeitung und die Wiedergutmachung eine Mahnung, dass wir auch in Zukunft gegenüber Prozessen der Entrechtung sensibel bleiben müssen. So wie in der Vergangenheit werden sich diese Prozesse nicht wiederholen, dank den rechtsstaatlichen Fortschritten - das möchte ich hier doch auch sagen -, die ja aufgrund der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich geworden sind. Es war ja die EMRK, die dafür verantwortlich war, dass die Schweiz die fürsorgerische Freiheitsentziehung ohne Rechtsschutz aufgehoben und ein rechtsstaatliches Verfahren geschaffen hat. Es war damit die EMRK, die für diesen grossen Fortschritt beim Rechtsschutz verantwortlich war. Daran erinnere ich namentlich natürlich auch deshalb, weil gewisse Kreise sich von den Menschenrechten verabschieden wollen, wie sie durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden.

Ein Letztes - Kollege Janiak hat darauf hingewiesen -: Fast alle dieser Entrechtungen hatten mit Armut zu tun, bei den Verdingkindern, aber auch bei den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Nehmen wir junge Frauen, die ein uneheliches Kind bekommen hatten. Bei Reichen oder bei guten finanziellen Verhältnissen wurde, auch früher, fast immer irgendeine Lösung gefunden. Bei armen jungen Frauen drohte aber die Entrechtung, die Zwangseinweisung, beispielsweise in ein Gefängnis, ohne Vorliegen eines Deliktes, oder im schlimmsten Fall sogar die Sterilisation. Das waren die Verhältnisse, und das war das Unrecht, das mit diesem neuen Gesetz angesprochen wird.

Und gerade Arme - das zum Schluss - sind ja heute unter ganz anderen Bedingungen wieder die am meisten gefährdete Gruppe, wenn es um Entrechtungen geht. Die Grundrechte auch von Menschen in Armut müssen im Rechtsstaat gewährleistet werden, und das ist indirekt, aber immerhin ernstzunehmen, für die Zukunft doch eine Mahnung dieses Gesetzes, das insofern auch in die Zukunft weist.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, insbesondere die Praxis der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen der damaligen Zeit, lösen heute bei uns grosses Kopfschütteln aus. Es ist aber auch zu sagen, dass die Behörden damals meist oder allermeist in Treu und Glauben handelten. Aber nebst der Durchführung erfolgreicher Massnahmen wurde auch immenses Leid verursacht. Eine Wiedergutmachung für dieses erlittene Leid haben diese Opfer bis heute nie erfahren dürfen. Ich frage nun: Können wir das überhaupt wiedergutmachen? Wohl kaum. Oder es ist kaum noch möglich. Was wir können, ist einzig, ein moralisches Signal aussenden, verbunden mit einer minimalen finanziellen Abgeltung. Da danke ich dem Initianten Guido Fluri, dass er als Betroffener diesen schweren Stein angestossen hat. Ich danke ihm auch, dass er uns einen Brief mit einem Positionspapier zugestellt hat, mit der Bereitschaft, die Initiative zurückziehen, wenn wir dem indirekten Gegenvorschlag zustimmen. Dieses Ansinnen - Herr Eder hat es auch bestätigt - überzeugt mich, und ich erachte es auch als vernünftig. Deshalb bin ich entgegen meinem Kollegen Hösli für Eintreten.

Ich erachte den Gegenvorschlag als ausgewogen. Zumindest können bescheidene finanzielle Leistungen an die noch lebenden Opfer ausbezahlt werden, was doch einer späten Wiedergutmachung gleichkommt. Ich erwarte vom Bundesrat, dass hier nicht, wie gesagt wurde, das Giesskannenprinzip angewendet wird. Ich vertraue dem Bundesrat, dass er die finanziellen Abgeltungen unbürokratisch und schnell abwickelt.

Was ich aber hier und heute hoffe und fordere: dass sich solche oder ähnlich gelagerte Beispiele in der Schweiz nie mehr wiederholen! Ich formuliere es ein bisschen anders als Kollege Engler: Leiblichen Eltern - einer Mutter, einem Vater - darf man nur im äussersten, nur im alleralleräussersten Notfall ein Kind oder die Kinder wegnehmen; zumindest aus finanziellen Gründen darf das gar nie geschehen.

In diesem Sinne stimme ich bei den Vorlagen jeweils mit erhobenem Mahnfinger dem Beschluss des Nationalrates bzw. dem Antrag der Kommission zu.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich finde diese Debatte ausserordentlich wertvoll, und ich möchte dafür danken. Ich bin überzeugt, dass die Politik hier auch ihre Verantwortung wahrzunehmen hat. In der ganzen Aufarbeitung ist nur ein Teil davon politisch, und ich glaube, von einem Schlusspunkt kann man höchstens im parlamentarischen Sinne reden. Die Aufarbeitung muss weitergehen, die Bildung umfassen, die Kultur umfassen, die mediale Aufarbeitung umfassen. Für diesen Prozess war und ist die Wiedergutmachungs-Initiative ein ganz wichtiger Motor. Es wurde zu Recht vielen Menschen gedankt. Ich möchte mich dem Dank an den Initianten, den Peter Föhn jetzt erwähnt hat, anschliessen und vor allem auch ganz vielen betroffenen Menschen, die mit ihren persönlichen Lebensgeschichten an die Öffentlichkeit gegangen sind, danken. Das war nicht einfach, das haben wir alle im Kontakt mit diesen Menschen gemerkt. Ich möchte meinen Dank vor allem auch an jene richten, die sich in einem zivilgesellschaftlichen Engagement an die Öffentlichkeit gewandt haben und den Mut hatten, zu dieser Enttabuisierung beizutragen. Das war mir wichtig noch zu ergänzen.

Ich werde den Einzelantrag auf Nichteintreten aus Überzeugung ablehnen und dieser Vorlage zustimmen, und ich danke Ihnen, wenn Sie dies ebenfalls tun.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich denke, es ist sehr viel gesagt worden, ich kann mich sehr kurz fassen. Aber ich möchte Herrn Kollege Hösli zwei Punkte entgegnen. Er hat sich ja über den Begriff "soziale Stigmatisierung" aufgehalten. Sie können auf Seite 124 der Botschaft lesen, was damit gemeint ist. Insbesondere sind da Situationen von Personen angesprochen, die ohne Begehung einer Straftat zur Nacherziehung in eine Strafanstalt eingewiesen wurden. Herr Hösli, das war noch bis 1980 der Fall. Ich habe im Bereich Strafvollzug dissertiert und war deshalb in den Siebzigerjahren in den Anstalten Witzwil - da waren Sie auch schon auf der Welt, das sind nicht Zeiten, die wir nicht erlebt haben, das sind Zeiten, die einige in diesem Saal erlebt haben. Dort gab es also diese Leute: Die waren einfach dort, es gab kein Urteil, nichts - die waren einfach dort. Das war bis 1981 so.

Es war ja auch nicht freiwillig, dass wir damals das Gesetz geändert haben: Herr Rechsteiner hat das zu Recht erwähnt, wir wurden eigentlich dazu aufgefordert. Es war mein Anwaltsvater, wenn ich das so sagen darf, Herr Nationalrat Andreas Gerwig, der damals eine Initiative gemacht hat, und aufgrund seines Vorstosses wurde dann das ZGB geändert. Also, das sind Zeiten, die jedenfalls ich erlebt habe. Ich kann mich noch sehr gut an die Debatten über diese Revision des ZGB erinnern.

Ich glaube, sonst ist alles gesagt worden. Ich danke auch den Kollegen der Kommission und des Rates, die breit aufgezeigt haben, um was es hier geht.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Es ist schon so, Sie können mit der Vorlage, die Sie heute beraten, die Geschichte nicht korrigieren, und Sie können erlittenes Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen - das ist so. Es ist wichtig, dass man sich dessen bewusst ist, wenn man diese Vorlage berät. Darum geht es heute nicht.

Es ist eine Vorlage für die Gegenwart, für heute, und es ist eine Vorlage für jene Menschen, die dieses Unrecht erlitten haben und heute leben und heute noch darunter leiden. Deshalb gibt es diese Vorlage und vor allem den Solidaritätsfonds, die Solidaritätsbeiträge, die für die Opfer vorgesehen sind. Der Opferbegriff, also die Definition, was ein Opfer ist, ist im Gesetz ganz genau umschrieben. Ich lese es Ihnen gerne vor, denn dann merken Sie, dass das Wort "Giesskanne" in diesem Zusammenhang wirklich kein passender Begriff ist: Opfer sind "Betroffene, deren körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit oder deren geistige Entwicklung unmittelbar und schwer beeinträchtigt worden ist ..."

"Unmittelbar und schwer", das ist das, was im Gesetz steht, und es geht um diese Menschen. Deshalb machen wir diese Vorlage für sie, für jene Menschen, die heute noch leben und unter der Last ihrer traumatischen Erfahrungen ihr ganzes Leben schwer gelitten haben. Noch einmal: Wir können das Geschehene auch mit viel Geld nicht ungeschehen machen.

Aber was ist denn eigentlich geschehen? Da müssen wir doch noch einen Moment hinschauen: Es ist nicht einfach das Versagen von ein paar Einzelpersonen, die vielleicht nicht ganz auf der Höhe ihrer Fähigkeiten waren oder vielleicht andere moralische Vorstellungen hatten. Es wurde erwähnt: Wir hatten bis 1981 in der Schweiz eine rechtliche Situation, die es zuliess, dass man zum Beispiel eine junge Mutter oder eine Frau ohne Kinder oder einen Mann, die einen Lebenswandel führten, der vielleicht nicht in ein bestimmtes Schema passte, monatelang ins Gefängnis sperren konnte, ohne dass sich über dieses Vorgehen jemals ein Richter gebeugt hätte. Das müssen Sie sich vorstellen: Diese Menschen waren monate- und zum Teil auch jahrelang in einem Gefängnis. Sie kamen dann vielleicht irgendwann wieder hinaus, aber stellen Sie sich das vor! Junge Mütter, die gezwungen wurden, ihr Kind zur Adoption freizugeben, weil ihr Lebenswandel der Gesellschaft nicht passte. Und es war niemand da, der seine Stimme für sie erhoben hätte; es gab keinen Rechtsschutz, keine rechtliche Vertretung, keine Beschwerdemöglichkeit!

Das war die rechtliche Situation in unserem Land bis 1981. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns dessen auch bewusst sind und dass wir nicht nur sagen, das sei das Versagen von einzelnen Vormundschaftsbehörden oder Gemeinderäten usw. gewesen, die hier nicht genau hingeschaut hätten. Das gab es auch, aber es gab eben auch die rechtliche Situation. Deshalb heisst es ja auch "vor 1981" im Titel der Vorlage.

Heute geht es darum, dieses Unrecht zu anerkennen. Ich glaube, das ist das, was wir tun können und auch tun müssen. Das ist unsere Verantwortung. Es steht nicht in unserer Verantwortung, Menschen zu verurteilen, historische Begebenheiten zu verurteilen, uns moralisch höher zu stellen und zu sagen, wir wüssten heute besser, wie es sein müsse. Aber ich denke, anzuerkennen, dass damals Unrecht geschehen ist, steht in unserer Verantwortung, das ist unsere Aufgabe.

Selbstverständlich kann die Anerkennung des Unrechts in Form einer Entschuldigung bei den Opfern geschehen. Aber wir wissen alle, dass das nicht genügt. Ich denke, Solidarität mit schönen Worten - das allein genügt nicht. Deshalb geht es heute auch - nicht nur, aber auch - um diesen Solidaritätsbeitrag als starkes und gelebtes Zeichen der heutigen Gesellschaft, als Zeichen von uns, dass wir dieses erlittene Unrecht anerkennen. Dieser Solidaritätsbeitrag soll aber auch dazu dienen, dass die spürbaren Folgen dieses früheren Unrechts für die Opfer gemildert werden. Das ist nämlich das, was wir heute für die Menschen, die noch leben, tun können. Das tun Sie, indem Sie heute diese Vorlage verabschieden. Es geht also um die Anerkennung des Unrechts, es geht um unseren Respekt, und es geht um unsere Solidarität.

Wir wissen heute nicht genau, wie viele Opfer noch leben. Wir schätzen, dass es zwischen 12 000 und 15 000 Personen sind, die einen Solidaritätsbeitrag beanspruchen werden. Deshalb - und ich kann hier gleich die Frage von Herrn Ständerat Minder beantworten - sind im indirekten Gegenvorschlag, also im Gesetzentwurf des Bundesrates, diese 300 Millionen Franken eingestellt; das ist der Zahlungsrahmen. Wir werden die Auszahlung - das haben wir in der Kommission aufgezeigt - zweistufig vorsehen, damit wir sicherstellen können, dass der Betrag für alle Opfer, die anspruchsberechtigt sind, genügt.

Der Nationalrat und Ihre Kommission haben auch einen Maximalbetrag von 25 000 Franken pro Person festgelegt. Wenn es weniger als 12 000 Opfer sind, die sich melden, dann wird der Zahlungsrahmen nicht ausgeschöpft; aber nicht, weil wir dann irgendetwas neu festlegen oder - wie haben Sie es gesagt? - eine Turnübung machen, sondern weil es einfach weniger Opfer sind. Wir können Ihnen heute wirklich sagen: Das Prozedere, nach dem wir vorgehen und sicherstellen, dass die Opfer, die anspruchsberechtigt sind, diesen Solidaritätsbeitrag auch erhalten, ist im Gesetz festgelegt.

Herr Hösli, ich sage Ihnen, warum der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag beantragt. Er tut das ganz einfach, damit es schneller geht. Viele der Menschen, der Opfer, um die es bei dieser Vorlage eben geht, sind in fortgeschrittenem Alter, sind gesundheitlich angeschlagen oder befinden sich in einer finanziellen Notlage. Wir wollen für diese Menschen nicht erst dann ein Gesetz machen, wenn sie nicht mehr hier sind. Wir machen das Gesetz jetzt für die Menschen, die noch leben. Deshalb beantragen wir einen indirekten Gegenvorschlag. Wir tun das ganz einfach, damit es jetzt vorwärtsgeht. Diese Menschen haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass die Gesellschaft das Unrecht anerkennt und ein Zeichen der Solidarität setzt. Jetzt können wir nicht noch jahrelang warten; es muss jetzt vorwärtsgehen. Wenn Sie dem Gegenvorschlag zustimmen, können wir das Gesetz bereits per 1. April 2017 in Kraft setzen. Erste Auszahlungen wären dann relativ rasch möglich. Hier geht es wirklich um den Faktor Zeit.

Ich möchte noch kurz darauf zurückblenden, was in der Zwischenzeit gelaufen ist, denn ich denke, es ist doch eine sehr, sehr spezielle Situation, dass in unserem Land in kurzer Zeit viel möglich geworden ist, nachdem man dieses Thema jahrzehntelang möglichst ausser Acht gelassen hat. Der Gedenkanlass vom 11. April 2013 wurde erwähnt. Ich konnte dort im Namen der Landesregierung die betroffenen Menschen um Entschuldigung bitten. Ich erinnere mich übrigens an diesen Anlass, als wäre er gestern gewesen. Was mich am meisten beeindruckt hat, ist, dass so viele Menschen - sie waren 60 bis 70 Jahre alt - nachher gesagt haben, dass sie zum ersten Mal in ihrem Leben öffentlich über diese Begebenheiten, über diese Vorfälle, darüber, was sie in ihrer Kindheit, in ihrer Jugend erlebt haben, sprechen würden, vielleicht sogar zum ersten Mal mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern.

Stellen Sie sich das vor, wenn Sie das ein Leben lang für sich behalten müssen - Herr Janiak und Herr Rechsteiner haben es gesagt -, weil Sie sich vielleicht geschämt haben, weil Sie noch in der Vorstellung lebten, dass es Ihre Schuld war, dass Ihnen das passiert ist! Ich denke, das war schon ein erster wichtiger Moment, damit Menschen von dieser Last wirklich ein bisschen befreit werden konnten.

Wir haben dann den runden Tisch abgehalten. Das war eine sehr anspruchsvolle Ausgangslage. Es geschah zum ersten Mal, dass Menschen, eben die Betroffenen, mit jenen, die sie jahrelang, jahrzehntelang als Täter gesehen und erlebt haben, am gleichen Tisch gesessen haben. Mir haben viele Betroffene gesagt, das sei das erste Mal, dass man mit ihnen und nicht nur über sie spreche. Ich denke, dieser runde Tisch war in diesem Sinne ganz wichtig. Das Opfer-Täter-Schema konnte ein Stück weit überwunden werden, indem der runde Tisch gemeinsame Empfehlungen an die Politik verabschiedet hat.

Eine dieser Empfehlungen - es wurde erwähnt - war eine Sonderbriefmarke zur Erinnerung und als Zeichen der Anerkennung dieses Unrechts. Die Post hat positiv darauf reagiert. Ich glaube, das dürfen wir doch erwähnen: Die Sonderbriefmarke ist seit letzter Woche im Umlauf. Sie klebt jetzt auf vielen Briefen und Paketen, geht in die ganze Welt hinaus. Ich denke, das ist ein amtliches Zeichen der Wertschätzung. Ich glaube, das war ein wichtiger Moment, aber natürlich nur ein Zeichen.

Der Soforthilfefonds wurde zusammen mit den Kantonen geschaffen. Insbesondere die Sozialdirektorenkonferenz hat das sehr unterstützt. Wir konnten mit diesem Soforthilfefonds immerhin - es wurde gesagt - über tausend Personen einen Betrag auszahlen. Insgesamt sind es 8,75 Millionen Franken für Menschen, die in einer unmittelbaren finanziellen Notlage waren. Auch das war ein Schritt.

In der Zwischenzeit ist - es wurde gesagt - die Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen erarbeitet und verabschiedet worden. Eine entsprechende Kommission ist bereits an der Arbeit. Die Wiedergutmachungs-Initiative, die in der Bevölkerung und der Politik sehr gut verankert ist und sehr schnell zustande gekommen ist, beweist, dass hier wirklich ein Umdenken stattgefunden hat.

Ich werde jetzt nicht auf die Details der Ihnen heute unterbreiteten Gesetzesvorlage eingehen. Ich gehe davon aus, dass Sie sie kennen. Ich möchte an dieser Stelle doch auch die sehr gute Zusammenarbeit, insbesondere mit den Kantonen, erwähnen. Die Kantone haben in den letzten Jahren Ressourcen für die Opferhilfestellen erhöht, sie haben Anlaufstellen geschaffen, sie haben, auch mit den Archivaren, die Möglichkeit geschaffen, dass der Zugang zu den Dokumenten vorhanden war. Das sind alles einzelne Elemente; kein einziges dieser Elemente kann in diesem Sinne eine Wiedergutmachung ausmachen. Aber ich denke, es kamen hier verschiedene Elemente zusammen, die dazu beigetragen haben, dass die Betroffenen, dass die Opfer gemerkt haben: Jetzt kümmert sich auch die Politik, jetzt kümmert sich auch die Gesellschaft um uns. Ich glaube, das ist eine Erfahrung, die wichtig war.

Jetzt haben Sie die Gesetzesvorlage vor sich liegen. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen. Herr Ständerat Eder hat gesagt, es sei ein historischer Tag. Es ist auf jeden Fall eine historische Chance, die wir jetzt haben. Es gibt keine zweite solche Chance mehr, zumindest nicht zu Lebzeiten der Opfer. Ich bitte Sie, diese Chance zu ergreifen. Wir tun das nicht nur für die Opfer, sondern wir tun das auch für den Staat, für die Gesellschaft und damit letztlich auch für uns alle.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Gesetzesvorlage des Bundesrates unterstützen. Damit können wir auch - wir haben es gehört - die Initiative zur Ablehnung empfehlen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Nous votons maintenant sur la proposition de non-entrée en matière Hösli sur les projets 2 et 3.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 36 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

2. Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

2. Loi fédérale sur les mesures de coercition à des fins d'assistance et les placements extrafamiliaux antérieurs à 1981

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1-4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte zu Artikel 5 Absatz 2 eine Präzisierung machen. Es ist nicht die Vorstellung, dass mit dem Gesuch zwingend schriftliche Belege eingereicht werden müssen. Es gibt Fälle, in denen keine solchen schriftlichen Belege vorhanden sind. Es kann nicht sein, dass Personen, die damals von solchen Massnahmen betroffen waren, aufgrund der Aktenvernichtung durch die Behörden nicht mehr in der Lage wären, ihre Gesuche ausreichend glaubhaft zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, auf mündliche Aussagen abzustellen. Das können die mündlichen Aussagen der gesuchstellenden Person selbst, aber auch anderer Personen sein, die sachdienliche Angaben machen können.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 7

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Bei den Artikeln 7 und 9 der Vorlage 2 und bei Artikel 1 der Vorlage 3 muss ich etwas zum französischen Text sagen. Der Begriff "Zahlungsrahmen" ist dort nach Meinung der Redaktionskommission falsch ins Französische übersetzt worden. Auf Französisch muss immer dort, wo es um "Zahlungsrahmen" geht, der Begriff "plafond des dépenses" stehen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 8-14

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 15

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte hier zuhanden der Materialien bestätigen - ich habe das schon beim Eintreten gesagt -, dass es zwingender Bestandteil einer wissenschaftlichen Aufarbeitung ist, dass der damalige Kontext einbezogen wird. Ich möchte das hier einfach sagen; das war ein Antrag von Kollege Hefti, und wir haben gesagt, dass wir das zuhanden der Materialien festhalten wollen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 16, 17

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 18

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich muss noch einmal eine Präzisierung zuhanden des Amtlichen Bulletins machen: Es geht um die Kommission, die hier eingesetzt wird. Der Bundesrat hat uns zugesichert, dass die Kommission im Jahre 2019 aufgelöst wird. Es war die Diskussion, ob man das im Gesetz auch noch festhalten wolle oder nicht. Der Bundesrat hat uns aber gesagt, dass die Aufgabe besteht. Der Auftrag ist also da, und 2019 soll diese Aufgabe dann abgeschlossen sein.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 19, 19a, 20, 21

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

3. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge zugunsten von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

3. Arrêté fédéral concernant le financement des contributions de solidarité en faveur des victimes de mesures de coercition à des fins d'assistance et de placements extrafamiliaux antérieurs à 1981

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Art. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungs-Initiative)"

1. Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "Réparation de l'injustice faite aux enfants placés de force et aux victimes de mesures de coercition prises à des fins d'assistance (Initiative sur la réparation)"

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Le président (Comte Raphaël, président): L'entrée en matière étant acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble. L'objet est ainsi prêt pour le vote final.

Je vous remercie d'avoir accepté de prolonger de quelques secondes nos débats, mais, comme l'a dit Madame la conseillère fédérale Sommaruga, c'était un jour historique et je crois qu'il aurait été regrettable de repousser le vote sur cette loi à un autre jour.

L'examen du projet 16.034 est renvoyé à un autre moment puisque la garantie à accorder aux constitutions cantonales peut attendre quelques jours.

Je souhaite une excellente journée à Madame la conseillère fédérale Sommaruga!

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00