Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

00.099.367

Rubrum

Publ.-Nr: 00.099.367

Stelle: Bezirksgericht Brugg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 13.07.2026

Verfügung vom 8. Juli 2026

Gesuchstellerin 1 Usha Trepp, Hallwylstrasse 6a, 5000 Aarau

Gesuchsteller 2 Gregor Stadelmann, Hallwylstrasse 6a, 5000 Aarau 1 und 2 vertreten durch MLaw Patrik Burri, Fricker Seiler Rechtsanwälte, Bahnhofplatz 1, 5610 Wohlen AG

Gesuchsgegner Dragan Jurkovic, Baumgartenstrasse 8, 5222 Umiken

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Dispositiv

Zustellung der Eingabe der Gesuchstellerinnen vom 6. Juli 2026 an den Gesuchsgegner zur Wahrung des Replikrechts innert 10 Tagen seit Zustellung der vorliegenden Verfügung.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt (Art. 147 Abs. 2 Zivilprozessordnung) resp. der Endentscheid gestützt auf die Akten gefällt.

Falls Sie die Akten bzw. Unterlagen einsehen möchten, können Sie dies nach vorgängiger Terminvereinbarung am Bezirksgericht Brugg tun.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben

Lauf der Frist

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).

Form der Eingabe

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Präsidium 2 des Zivilgerichts Bezirksgericht Brugg