Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

00.003.589

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.589

Stelle: Bezirksgericht Kulm

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 10.12.2019

Entscheid vom 9. Dezember 2019 (SR.2019.151) Im summarischen Verfahren betreffend Rechtsöffnung in Sachen Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Kundenbuchhaltung NL, Dufourstrasse 40, Postfach 964, 9001 St. Gallen, Gesuchstellerin, gegen Iseni & Schmidt Solutions GmbH, in Reinach AG

Dispositiv

1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. 20180398 des Betreibungsamtes Bergdietikon (Zahlungsbefehl vom 25. Juli 2018) für den Betrag von Fr. 882.10 nebst Zins zu 5% seit dem 5. Juni 2018 provisorische Rechtsöffnung erteilt.

2. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin die Kosten des Zahlungsbefehls von Fr. 68.30 zu ersetzen.

3. Die Entscheidgebühr von Fr. 150.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin in der Höhe von Fr. 150.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 150.00 direkt zu ersetzen hat.

4. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung von Fr.

60.00 zu bezahlen.

Bezirksgericht Kulm Präsidium 2 des Zivilgerichts