Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

00.100.585

Rubrum

Publ.-Nr: 00.100.585

Stelle: Bezirksgericht Kulm

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 05.08.2026

Entscheid vom 3. August 2026 (SE.2026.242) Verstorbener: John Andrew Gerber, geboren am 30. November 1957, von Dietikon, gestorben am 28. April 2026, wohnhaft gewesen Aarauerstrasse 19, 5734 Reinach AG Erbin: Elizabeth Gerber, geboren am 15. Januar 2007, Wohnort unbekannt [...]

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Erbenruf

Dispositiv

1. Auf einen Erbenruf im Sinne von Art. 555 Abs. 1 ZGB wird verzichtet.

2. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr für das Verfahren betreffend Erbenruf wird verzichtet.

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.

Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).

Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.

Bezirksgericht Kulm Präsidium 1 des Zivilgerichts