Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

00.096.963

00.096.963

Rubrum

Publ.-Nr: 00.096.963

Stelle: Bezirksgericht Lenzburg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 03.06.2026

Entscheid vom 27. Mai 2026 (VZ.2025.18)

Kläger: Majd Allababidi, Hauptplatz 5, 6403 Küssnacht am Rigi

Beklagter: Abdalkarim Alagha, Inhaber der Einzelfirma Möriker Restaurant, Lindenstrasse 1, 5103 Wildegg

Gegenstand: Vereinfachtes Verfahren betreffend Forderung aus Arbeitsverhältnis

Dispositiv

1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger CHF 3'222.25 innert einer Frist von 10 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zu bezahlen.

2. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Arbeitsbestätigung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 innert einer Frist von 10 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids aus- und zuzustellen.

3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 114 lit. c ZPO).

4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen.

Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten

Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 145 Abs. 1 ZPO).

Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides nicht.

Bezirksgericht Lenzburg Präsidium 1 des Arbeitsgerichts