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Klagebewilligung vom 25. Oktober 2022

00.027.860 · Aargau Tenancy Conciliation Authorities

Du 27 oct. 2022

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-ag/mietschlichtungsbehoerden/00-027-860/de/klagebewilligung-vom-25-oktober-2022

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Argovie
  3. Autorités de conciliation en matière de bail Argovie
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

00.027.860

Klagebewilligung vom 25. Oktober 2022

Rubrum

Publ.-Nr: 00.027.860

Stelle: Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 27.10.2022 Klagebewilligung vom 25. Oktober 2022

Besetzung: René Schärli, Präsident Johannes Burger, Vermieter-Vertreter Ivano Larcher, Mieter-Vertreter

Klägerin / Vermieterin Lanit Immobilien Usula Schmid / Anita Wildi, Neumattstrasse 5, 5503 Schafisheim anwesend ist die bevollmächtigte Miteigentümerin Frau Anita Wildi Schläppi

Beklagter / Mieter 1 Adrian Jost, mit derzeit unbekanntem Aufenth mit derzeit unbekanntem Aufenthalt (öffentlich vorgeladen) unentschuldigt nicht anwesend

Beklagte / Mieterin 2 Miriam Jost Engler, Pilatusweg 4, 5057 Reitnau unentschuldigt nicht anwesend Schlichtungsverfahren betreffend: Forderung aus Mietvertrag; konkret: Fr. 8'820.00 für Nettomietzins in der Zeitspanne von 01.03.2022 bis 15.06.2022

Miet-/Pachtobjekt 4.5-Zimmer-Attikawohnung in der Liegenschaft "Casa Giardino", Schulstrasse 8, 5503 Schafisheim Rechtshängigkeit 20.09.2022 Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg hält folgendes Ergebnis fest: Beide Beklagten sind der heutigen Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben. Die Verhandlung konnte somit nicht durchgeführt werden – eine Einigung zwischen den beiden

Parteien wurde dadurch verunmöglicht. Das vorliegende Verfahren ist somit zufolge Nichteinigung abzuschreiben, dies bei gleichzeitiger Ausstellung der Klagebewilligung zuhanden der Klägerin. Die Parteien haben bei diesem Verfahrensausgang davon Kenntnis zu nehmen, dass keine Parteientschädigungen geschuldet sind und keine Verfahrenskosten erhoben werden (Art. 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 lit. c der Zivilprozessordnung, ZPO).

Dispositiv

Anlässlich der heutigen Schlichtungsverhandlung konnte zwischen den beiden Parteien aufgrund des Säumnisses der beiden Beklagten keine Einigung erzielt werden.

Der Klägerin, Fa. Lanit Immobilien Usula Schmid / Anita Wildi, Neumattstrasse 5, 5503 Schafisheim, wird die Klagebewilligung erteilt.

Nach Eröffnung berechtigt die vorliegende Klagebewilligung während 30 Tagen zur Einreichung der Klage beim Bezirksgericht Lenzburg in 5600 Lenzburg.

Das vorliegende Verfahren MI.2022.87 wird infolge Nichteinigung zwischen den Parteien als erledigt von der Geschäftskontrolle der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg abgeschrieben.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen.

Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht Bezirk Lenzburg