651.140
Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016
Vom 24.11.2015 (Stand 01.01.2016)
Der Grosse Rat des Kantons Aargau,
gestützt auf die §§ 30 Abs. 2 und 218 Abs. 1 und 3 des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 19982,
beschliesst:
Art. 1
Die bisher geltenden, auf Basis der Neuschätzung per 1. Januar 1999 verfügten Eigenmietwerte selbstbewohnter Liegenschaften im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2016 angepasst. Die Anpassung erfolgt für jede Gemeinde gesondert gestützt auf die im Anhang festgelegten Zu- und Abschläge.
Art. 2
Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Anhänge
Anhang Anhang: Zu- und Abschläge für die Festlegung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016
Aarau, 24. November 2015
Präsident des Grossen Rats Dieth Protokollführerin Ommerli
2015/6-29