412.013
Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell
vom 03.11.2009 (Stand 01.01.2010)
Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh.,
in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998,
erlässt folgende Weisung:
Art. 1
In das Gymnasium können nur Schüler1 aufgenommen werden
aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;
aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;
für das Internat.
Art. 2
Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.
Art. 3
Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.
Art. 4
Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.
Art. 5
Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.
cGS -