2022.GSI.1019
Krieg in der Ukraine: Aufnahme/Unterbringung schutzsuchender Personen aus der Ukraine – Aufhebung der angespannten Lage gemäss Artikel 30 SAFG
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1123/2025 Datum RR-Sitzung: 29. Oktober 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2022.GSI.1019 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Krieg in der Ukraine: Aufnahme/Unterbringung schutzsuchender Personen aus der Ukraine – Aufhebung der angespannten Lage gemäss Artikel 30 SAFG
Erwägungen
1. Gegenstand
Nach Ausbruch des Ukrainekriegs am 24. Februar 2022 musste gemäss Schätzung des Staatssekretariats für Migration bis Ende 2022 mit 50'000 bis 250'000 schutzsuchenden Personen aus der Ukraine gerechnet werden. Entsprechend bereitete sich auch der Kanton Bern darauf vor, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen und unterzubringen. Die für die Ausrufung der angespannten Lage gemäss Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Art. 30 Abs. 1 SAFG; BSG 861.1) notwendigen Bedingungen waren zu jenem Zeitpunkt erfüllt, weshalb der Regierungsrat mit RRB 262/2022 vom 16. März 2022 die angespannte Lage feststellte.
Von März bis Mai 2022 wurden rund 6’900 und somit pro Woche durchschnittlich 490 schutzsuchende Personen aus der Ukraine dem Kanton Bern zugewiesen. Die hohe Zahl an Zuwanderungen aus der Ukraine in Kombination mit den stetigen Flüchtlingsbewegungen der übrigen Länder hat von 2022 bis 2024 die Unterbringungsstrukturen stark beansprucht. Im März 2024 waren insgesamt über 3’300 Personen in Kollektivunterkünften untergebracht. Die hohen Zahlen hielten sich bis Ende 2024. Seither ist infolge der rückläufigen Zuweisungszahlen aus der Ukraine (durchschnittlich wöchentlich rund 17 Personen von Januar bis Mitte September 2025) auch ein Rückgang der beanspruchten Plätze in Kollektivunterkünften ersichtlich. Von April bis Mitte September 2025 waren durchschnittlich noch 2’320 Personen in Kollektivunterkünften untergebracht. Dieser Wert ist zwar nach wie vor ein Mehrfaches der durchschnittlich rund 890 Personen in Kollektivunterkünften im Januar 2022, jedoch stagniert er auf konstant hohem Niveau. Bis und mit Januar 2026 wird trotz des saisonal bedingten Anstiegs von Zuweisungen aus dem regulären Asylbereich in den Kanton Bern mit einer vorübergehenden maximalen Auslastung der Kollektivunterkünfte von 90 Prozent gerechnet. Nicht berücksichtigt sind dabei die noch vorhandenen zusätzlichen Reserveplätze.
Da einerseits die Kapazität der Kollektivunterkünfte seit 2022 erweitert wurde und andererseits die Zuweisungen von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine in den Kanton Bern zurückgegangen sind, haben sich die Belegungszahlen der Kollektivunterkünfte auf hohem Niveau stabilisiert. Eine rasch eintretende Veränderung der internationalen Situation kann auch zukünftig die Erklärung der angespannten Lage erforderlich machen. Im Rahmen der heutigen Lage besteht jedoch nach Einschätzung der GSI kein erhöhtes Risiko, dass die Anzahl aufzunehmender Personen die zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze innert weniger Monate übersteigt (Art. 30 Ziff. 1 Bst. a SAFG). Damit sind die Bedingungen gem. Art. 30 Abs. 1 SAFG nicht mehr erfüllt, weshalb die angespannte Lage aufzuheben ist.
2. Rechtsgrundlage
Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1)
3. Beschluss
Aufgrund der Lagebeurteilung der GSI stellt der Regierungsrat fest, dass aktuell die Voraussetzungen gemäss Art. 30 Abs. 1 SAFG nicht mehr gegeben sind und beschliesst deshalb Folgendes: Die mit RRB vom 16. März 2022 festgestellte angespannte Lage gemäss Art. 30 Abs. 1 SAFG wird aufgehoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Alle Direktionen ‒ Kantonales Führungsorgan (KFO)