2024.RRGR.273
I 198-2024 Pichard (Biel, GLP) Wie ist die Weiterbeschäftigung der ehemaligen ISNO-Leitung zu rechtfertigen? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 198-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.273
Eingereicht am: 02.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Pichard (Biel/Bienne, GLP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 2
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 107/2025 vom 12. Februar 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wie ist die Weiterbeschäftigung der ehemaligen ISNO-Leitung zu rechtfertigen?
Laut verifizierten Aussagen der kritischen Studentinnen und Studenten am ISNO soll Vizedirektorin Edres nach dem verabscheuungswürdigen Tweet des Dozenten und Ehemanns von Direktorin Tolino regelrecht Verhöre unter den Studierenden durchgeführt haben, mit dem Ziel, allfällige Informanten ausfindig zu machen. Ebenso gab es den Einsatz von Denunzianten, um herauszufinden, wer negative Rückmeldungen über einzelne Vorlesungen abgegeben hatte. Auch wurde eine Studentin wegen einer negativen Rückmeldung über eine Vorlesung abgemahnt, was zu einer juristischen Auseinandersetzung führte.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie beurteilt die BKD solche Verhaltensweisen?
2. Laut den kritischen Studentinnen und Studenten am ISNO herrscht mit der Bestätigung der bisherigen Leitung ein Klima der Angst. Ihre Arbeiten werden speziellen Untersuchungen ausgesetzt und schlechter bewertet. Wie kann das Vertrauen dieser Studentinnen und Studenten in eine offene und neugierige Forschungskultur an der Universität Bern w iederhergestellt werden? Ist das mit der bisherigen Leitung möglich?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie beurteilt die BKD solche Verhaltensweisen?
Die BKD hat sich in ihrer Rolle als Aufsichtsdirektion über die Universität ausführlich und laufend durch die Universitätsleitung über die Aufbereitung der Ereignisse am ehemaligen Institut für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften (ISNO) informieren lassen. Die Universität verfügt im Rahmen ihrer Autonomie im personalrechtlichen Bereich über umfassende Möglichkeiten, entsprechende Sachverhalte abzuklären und bei Bedarf anstellungsrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen zu ziehen. Wie die Universität auch öffentlich kommuniziert hat, wurde neben den umgehenden personellen Konsequenzen des inakzeptablen Social-Media-Posts im Oktober 2023 zur Abklärung der Hintergründe, des Verhaltens der Beteiligten und der Verhältnisse am Institut eine Administrativuntersuchung durch Prof. em. Antonio Loprieno in Auftrag gegeben. Gewichtigste Folge des ebenfalls öffentlich gemachten Untersuchungsberichts ist die Aufhebung des ISNO und seine Überführung in das neu geschaffene Departement für Sozialanthropologie und Kulturwissenschaftliche Studien (SAKS). Damit verbunden ist auch eine Neuausrichtung des Fachs. Diese Massnahme erfolgte namentlich auch deshalb, weil der Bericht aufzeigte, dass die ehemalige Co-Leitung des ISNO mit der Polarisierung im Institut, welche auch die weltpolitische Situation widerspiegelte, überfordert war. Auf die zu Tage getretenen, erheblichen Führungsschwächen wurde demnach mit der Aufhebung der bisherigen Führungsfunktionen sowie mit einer formellen Abmahnung reagiert. Bei der ehemaligen Co-Leitung des ISNO handelt es sich um Professorinnen, welche ausserhalb dieser Führungsfunktion ihre Hauptaufgaben in der Lehre und Forschung haben. Die Beurteilung ihrer Leistungen in diesen Bereichen erfolgt durch die Fakultäts- und Universitätsleitungsorgane namentlich gestützt auf Lehrveranstaltungsevaluationen, auf die Gutachten zu kompetitiv eingeworbenen
Forschungsdrittmitteln, etwa beim Schweizerischen Nationalfonds, sowie auf die wissenschaftlichen Publikationen, welche durch Fachkolleginnen und -kollegen geprüft sind. In all diesen Bereichen wurden keine Mängel festgestellt, die weitergehende anstellungsrechtliche Massnahmen begründet hätten. Die Anforderungen an eine Entlassung von Professorinnen und Professoren an einer Hochschule sind bewusst hoch, um einen behördlichen Missbrauch personalrechtlicher Massnahmen zur Beschneidung der Lehr- und Forschungsfreiheit zu verhindern. Die Universitätsleitung gelangte zum Schluss, dass alles andere als eine Weiteranstellung der bisherigen Leitungspersonen weder aufgrund der personalrechtlichen Grundlagen des Kantons Bern möglich noch in der Situation angezeigt gewesen wäre.
Die BKD ist nicht nur im regelmässigen Austausch mit der Universitätsleitung, sie trifft zudem unabhängig davon auch regelmässig den Vorstand der Vereinigung der Studierenden. Diese direkten Kontakte bieten Gelegenheit, die Perspektive und Wahrnehmung der Studierenden gerade auch hinsichtlich der eingeleiteten Veränderungen unmittelbar an die BKD zu adressieren.
2. Laut den kritischen Studentinnen und Studenten am ISNO herrscht mit der Bestätigung der bisherigen Leitung ein Klima der Angst. Ihre Arbeiten werden speziellen Untersuchungen ausgesetzt und schlechter bewertet. Wie kann das Vertrauen dieser Studentinnen und Studenten in eine offene und neugierige Forschungskultur an der Universität Bern wiederhergestellt werden? Ist das mit der bisherigen Leitung möglich?
Wie bereits zu Frage 1 erwähnt, wurde die bisherige Leitung des ISNO nicht bestätigt, sondern das Institut mit seiner bisherigen Führungsstruktur aufgelöst. Die Universität hat bezüglich das ehemalige ISNO verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Führungssituation ergriffen, zunächst mit der Einsetzung einer interimistischen Leitung und insbesondere durch die Aufhebung und Integration des bisherigen Instituts in das neu geschaffene Departement SAKS. Dieses verfügt über eine deutlich breiter aufgestellte Führungsstruktur mit einem Direktorium. Weder die Universitätsleitung noch die BKD können aufgrund ihrer Kontakte mit der Vertretung der Studierenden das kolportierte Bild eines generellen «Klimas der Angst» bestätigen. Alle Studienordnungen der Universität enthalten einschlägige Bestimmungen, die gewährleisten, dass die
rechtlichen Vorgaben im Rahmen von Leistungsnachweisen und der Erteilung von Noten eingehalten werden. Dies ist die Grundlage für eine rechtsgleiche und auf sachliche Kriterien gestützte Beurteilung von Studienleistungen und für objektive Kriterien für die Verleihung von Titeln. Zum Standard für alle Studienreglemente der Universität gehören insbesondere Mechanismen für den Schutz vor Willkür sowie klare Rechtswege.
Für das ehemalige ISNO und das neue Departement SAKS gilt das von der BKD geprüfte und genehmigte Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen an der Philosophisch-historischen Fakultät (RSL Phil.-hist. 21). Dieses schreibt vor, dass bei mündlichen Prüfungen eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwesend sein muss und ein Prüfungsprotokoll zu führen ist (Art. 24 RSL Phil.-hist. 21). Zudem ist den Studierenden sowohl bei mündlichen wie auch bei schriftlichen Prüfungen nach Bekanntgabe des Resultats Einsicht in die für das Zustandekommen der Benotung relevanten Dokumente zu gewähren (Art. 25 RSL Phil.-hist. 21; Art. 2 der Richtlinien vom 14. Mai 2023 zur Akteneinsicht und Aufbewahrungspflicht von Akten im Zusammenhang mit Leistungskontrollen bei den Fakultäten). Noten und Prüfungsergebnisse werden durch die bezeichneten Organe der Fakultät verfügt. Gegen diese Verfügungen kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde bei der Rekurskommission der Universität erhoben werden (Art. 64 RSL Phil.- hist. 21).
Der Rechtsrahmen ist demnach so gestaltet, dass die Möglichkeit minimiert wird, über Leistungsnachweise persönlichen Druck auf Studierende auszuüben. Zusätzlich wurde im Zuge der eingeleiteten Umstrukturierung eine Mediation mit den Mitarbeitenden des ehemaligen Instituts durchgeführt. Das betrifft auch die ehemalige Leitung des ISNO. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie die eingeleiteten organisatorischen Massnahmen sollen es ermöglichen, den Fokus auf effektives Lehren und Lernen zu legen und den Raum für methodisch vielfältige wissenschaftliche Arbeit zu lassen. Die Universitätsleitung verfolgt den Prozess der Neukonstituierung des SAKS aufmerksam. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, wird sie entsprechende Massnahmen prüfen.
Verteiler ‒ Grosser Rat