2024.RRGR.275
M 200-2024 Müller (Orvin, SVP) Mindeststandards in der Ausbildung für Segel- und Bootsfahrlehrerinnen und -lehrer. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 200-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.275
Eingereicht am: 02.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Müller (Orvin, SVP) (Sprecher/in) Ryser (Seftigen, GLP) de Meuron (Thun, GRÜNE) Esseiva (Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 200/2025 vom 26. Februar 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Mindeststandards in der Ausbildung für Segel- und Bootsfahrlehrerinnen und -lehrer
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. sicherzustellen, dass die Qualität der Ausbildung für Boots- und Segelfahrlehrerinnen und - lehrer im Kanton Bern gewährleistet wird
2. dabei zu berücksichtigen, dass Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrer, die bereits über langjährige Erfahrung und Ausbildung verfügen, bei der Einführung einer Regelung zur Qualitätssicherung in angemessener Weise berücksichtigt werden sollten
3. sich auf nationaler Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen
Begründung:
Die aktuelle Position und Anerkennung von Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrern im Kanton Bern spiegelt nicht die wichtige Rolle und Verantwortung wider, die sie auf unseren Gewässern einnehmen. Diese Fachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit auf den Gewässern und tragen damit massgeblich zur Reduzierung von Unfällen und Gefahren bei. Darüber hinaus erfordert die Vermittlung von Segel- und Bootsfahrfähigkeiten eine spezielle Ausbildung und ein tiefes Verständnis der lokalen Gewässer- und Umweltbedingungen. Eine hohe Qualität der Ausbildung von Motorbootfahrlehrern ist weiter wichtig für den Umweltschutz, da gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer das Wissen und Bewusstsein für umweltschonende Praktiken effektiv an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben können. Erfahrene und kompetente Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer vermitteln nicht nur die technischen
Fähigkeiten zur sicheren Steuerung eines Motorboots, sondern auch das Wissen über umweltfreundliches Verhalten auf dem Wasser. Dazu gehört die richtige Handhabung des Motors, um Kraftstoffverbrauch und Emissionen zu minimieren, das Vermeiden von sensiblen Naturschutzgebieten und die Kenntnis über die Auswirkungen von Wellen und Lärm auf die Tierwelt. Durch eine fundierte Ausbildung werden zukünftige Bootsfahrende darin geschult, verantwortungsbewusst und umweltbewusst zu handeln, was langfristig zur Erhaltung und zum Schutz maritimer Ökosysteme beiträgt. Als Analogie können etwa Autofahrlehrerinnen und -lehrer verwendet werden, die ebenfalls eine Berufsausbildung absolvieren müssen, damit sie als Fahrlehrerinnen und -lehrer tätig sein können.
Eine Ausbildung für Bootsfahrlehrerinnen und -lehrer ist bereits vorhanden und erhält finanzielle Unterstützung vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist der Fachausweis als Segel- und Bootsfahrlehrerinnen und -lehrer. Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von 16 Tagen für das Motorboot und von 19 Tagen für das Segelboot, und die Kosten werden zur Hälfte vom SBFI übernommen. Das Anliegen wurde den zuständigen kantonalen Behörden des Kantons Bern vorgetragen. Diese konnten sich mit anderen Kantonen absprechen und sind zum Schluss gekommen, dass eine Regelung, wenn sie denn notwendig ist, zwingend auf nationaler und nicht auf kantonaler Ebene erfolgen müsste.
Eine nationale Gesetzgebung wäre zweckmässig, doch in einem föderalen System sind Vorbilder erforderlich, um Veränderungen herbeizuführen. Gerade der Kanton Bern mit seinen ausgedehnten Gewässern könnte hier als Vorreiter fungieren und diese Verantwortung übernehmen. Um beispielsweise im Kanton Aargau als Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrer tätig zu werden, bedarf es einer methodischen Ausbildung sowie einer kantonalen Genehmigung. Es ist von Bedeutung, dass der Kanton Bern ebenfalls Massnahmen ergreift, um auf dem neuesten Stand zu sein und die Entwicklung nicht zu verschlafen. Eine angemessene Regulierung und Überwachung dieses Berufszweigs könnte ähnlich wie andere Zertifizierungsverfahren durch bestehende kantonale Behörden und Systeme erfolgen. Dem Regierungsrat muss dabei ein hoher Handlungsspielraum zugemessen werden, um die Effizienz und Kosteneffektivität von Lösungsvorschlägen sicherzustellen.
Antwort des Regierungsrates
Zu den Punkten 1 und 2:
Weder die nationale noch die kantonale Schifffahrtsgesetzgebung kennen heute Reglementierungen zu den Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrern.
Die Prüfungsanforderungen auf Binnengewässern sind in der ganzen Schweiz identisch. Die Prüfungsdurchführung richtet sich nach der Richtlinie 120 der Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks). Diese Richtlinie sowie weitergehende hilfreiche Unterlagen können durch interessierte Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrer beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) bezogen werden. So können die Kandidatinnen und Kandidaten optimal auf die Prüfungssituationen vorbereitet werden. Das SVSA führt jährlich in allen Kategorien insgesamt rund 1000 Schiffsführerprüfungen durch. Die Erfolgsquote liegt über die letzten Jahre stabil bei über 80% (erster Versuch). Schiffe, die regelmässig an Schiffsführerprüfungen genutzt werden (Fahrschulschiffe) werden im Kanton Bern als Mietschiffe zugelassen, weil das Schiff während der Prüfung ausgeliehen wird. Aktuell sind im Kanton Bern 71 Schiffe auf 32 Schulen verteilt als Fahrschulschiffe bekannt.
Insgesamt ist der Markt der Ausbildungen der Schiffsführer im Kanton Bern und somit auch der Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrer gut überschaubar. Entsprechend intensiv ist der Austausch zwischen dem SVSA und den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern. Auffällige Defizite in der Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten werden den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern als Feedback konsequent zurückgemeldet.
Aus Sicht des Regierungsrates ist damit die Qualität der Boots- und Segelfahrlehrerinnen und - lehrer im Kanton Bern gewährleistet, obwohl es im Unterschied zum Strassenverkehr keine Normierung der Boots-Fahrschulen gibt. Eine kantonale Regelung würde sowohl für die Verwaltung als auch für die Fahrlehrerinnen und -lehrer zusätzlichen Administrationsaufwand und zusätzliche nicht unerhebliche Kosten (Schulungen, Qualitätssicherung und Administration) bedeuten. Diese Prüfungskosten müssten verursachergerecht auf die Kandidatinnen und Kandidaten abgewälzt werden. Das würde die Berner Bootsfahrlehrerinnen und -lehrer im interkantonalen Wettbewerb benachteiligen.
Zu Punkt 3: Wie im Vorstoss erwähnt, hat die Sicherheitsdirektion das Anliegen mit dem Verband der Schweizerischen Motorboot und Segelschulen (VSMS) und politischen Vertretern bereits eingehend besprochen. Obwohl im Kanton Bern keine Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung der Motorboot- und Segelfahrschulen gesehen wird, hat das SVSA bei der vks eine Umfrage durchgeführt, um die gesamtschweizerische Situation besser beurteilen zu können. Die Fragen haben sich auf die Entwicklung und Erkennung von Auffälligkeiten von möglichen Ausbildungsdefiziten anlässlich der Schiffsführerprüfungen und den daraus resultierenden Reaktionen gegenüber Bootsfahrschulen bezogen. Das Umfrageresultat zeigt auch im interkantonalen Vergleich keine Tendenz zur Verschlechterung der Qualität der Fahrausbildung. Die Schifffahrtsämter sind schweizweit jederzeit in der Lage, unterdurchschnittliche Ergebnisse von Schiffsfahrlehrern und Schiffsfahrlehrerinnen im direkten Gespräch anzugehen. Eine Notwendigkeit für eine gesamtschweizerische Regulierung der Boots-Fahrschulen ist somit auch aus Sicht der vks nicht gegeben.
Die Branche der Boots- und Segelfahrlehrerinnen und -lehrer scheint sich bezüglich des vorliegenden Anliegens zudem nicht einig zu sein. So ist zu vernehmen, dass andere Kreise als der VSMS einer Erhöhung der Regulierungsdichte und den damit verbundenen Kostensteigerungen sehr kritisch gegenüberstehen.
Zusätzliche gesetzliche Regulierungen erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend. Aus den vorangehend genannten Gründen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion.
Verteiler ‒ Grosser Rat