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M 202-2024 Widmer (Bern, GRÜNE) Klare gesetzliche Grundlage für smartphonefreie Schulen schaffen. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.277 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 19 févr. 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-277/de/m-202-2024-widmer-bern-grune-klare-gesetzliche-grundlage-fur-smartphonefreie-schulen-schaffen-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.277

M 202-2024 Widmer (Bern, GRÜNE) Klare gesetzliche Grundlage für smartphonefreie Schulen schaffen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 202-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.277

Eingereicht am: 03.09.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Widmer (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Lindegger (Roggwil, GRÜNE) Ammann (Bern, AL) Esseiva (Bern, FDP) Jordi (Bern, SP) Fisli (Meikirch, SP) Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Schild (Bern, GLP) Kullmann (Thun, EDU) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 153/2025 vom 19. Februar 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Klare gesetzliche Grundlage für smartphonefreie Schulen schaffen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen oder bestehende so zu ergänzen, um es den Schulen, die kantonalem Recht unterstehen, zu erlauben, sich temporär oder andauernd als «smartphonefrei» zu erklären und dies dann auch entsprechend durchzusetzen;

2. darzulegen, ob die notwendigen Kapazitäten bei der Schulsozialarbeit, bei der schulischen Gesundheitsförderung und bei der Jungendpsychiatrie bestehen, um den direkt oder indirekt durch das Handy verursachten Problemen adäquat zu begegnen, und wo Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen zeitnah Anlaufstellen und Hilfe finden.

Begründung:

Diese Motion fordert, dass der Kanton gesetzliche Grundlagen schafft, die den obligatorischen Volksschulen, aber auch den weiterführenden Schulen in der Verantwortung des Kantons die Möglichkeit in die Hand gibt, Schulen «smartphonefrei» zu machen und dies auch um - und

durchzusetzen.

In den letzten Jahren häufen sich die wissenschaftlich basierten Anzeichen, dass das Smartphone nicht nur die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen massiv beeinflusst, sondern auch deren psychische Gesundheit zu beeinträchtigen vermag, die Konzentrations- und Lernfähigkeit stört und zu suchtartigem Konsumverhalten führen kann. Darunter leiden in erster Linie die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Schulen. So hat sich zum Beispiel die Aufmerksamkeitsspanne von SchülerInnen der 15-Sekunden-TikTok-Generation merklich reduziert.

Nicht nur im Ausland, auch in der Schweiz (Beispiel: Schule Würenlos AG), versuchen immer mehr Schulen, das Handy aussen vor zu lassen und so einen «digitalen Safe Space» für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Los Angeles hat soeben angekündigt, ein Handyverbot an allen Schulen der Millionenstadt einzuführen. Diesen Entscheid hat die dortige Schulverwaltung auf neue Studien abgestützt, die «unglaubliche Ergebnisse» hervorgebracht haben: «Die Kinder sind glücklicher, reden miteinander und haben bessere Noten», lässt sich der zuständige Schulrat zitieren.

Auch in europäischen Ländern gibt es an vielen Schulen ein Verbot oder Einschränkungen, zum Beispiel in Italien, Deutschland und seit Anfang 2024 auch in den Niederlanden. In England kündigte die Regierung kürzlich «einen Crackdown» an: Im ganzen Land sollen die Schulen handyfrei werden.

Gründe für eine Einschränkung oder ein Verbot von Smartphones/Handys in Schulen liefert die Wissenschaft mittlerweile genug:

1. Schutz der psychischen Gesundheit Eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien zeigt, dass die Nutzung von Smartphones mit einer Vielzahl psychischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen verbunden ist. Jonathan Haidt und Jean Twenge haben in ihren Forschungen darauf hingewiesen, dass seit der Einführung von Smartphones die Raten von Depressionen, Angstzuständen und Selbstmordgedanken bei Jugendlichen deutlich angestiegen sind. Die ständige Verfügbarkeit von sozialen Medien und die damit verbundene soziale Vergleichbarkeit können das Selbstwertgefühl junger Menschen negativ beeinflussen und zu Gefühlen der Unzulänglichkeit und Isolation führen. Das gilt auch für Pausensituationen in Schulen, in denen sich Kinder immer häufiger in die digitale Realität flüchten, um den realen sozialen Begegnungen und Interaktionen ausweichen zu können – ein weiterer Schritt in die Isolation.

2. Förderung der Konzentrationsfähigkeit Smartphones sind ständige Ablenkungsquellen und beeinträchtigen die Fähigkeit der Schüler, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Studien haben gezeigt, dass die blosse Anwesenheit eines Smartphones die kognitive Leistungsfähigkeit und Aufmerksamkeit negativ beeinflusst. Insbesondere, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones während des Unterrichts nutzen, wird ihre Lernbereitschaft und ihre Fähigkeit, komplexe Aufgaben zu bewältigen, erheblich eingeschränkt. Ein Verbot von Smartphones würde zu einer verbesserten Lernumgebung beitragen und den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich vollständig auf den Unterricht zu konzentrieren.

3. Reduzierung des Suchtpotentials Der exzessive Gebrauch von Smartphones und sozialen Medien kann ein hohes Suchtpotential aufweisen. Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig für die Entwicklung von Verhaltenssüchten, da ihr Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet. Die ständige Nutzung von Smartphones kann zu einer Abhängigkeit führen, die ähnliche Auswirkungen hat wie andere Suchterkrankungen. Dies kann sich negativ auf ihre schulischen Leistungen, sozialen Beziehungen und ihre allgemeine Lebensqualität auswirken. Es ist heute bekannt, dass soziale Medien Algorithmen nutzen, die darauf abzielen, Nutzende möglichst lange an den Bildschirm zu fesseln. Es

werden in vielen Studien Analogien zu Drogenabhängigkeiten gezogen. Der «Entzug» während der Schulzeit hätte eine «Digital Detox»-Wirkung.

4. Vorbildwirkung und Schutzfunktion der Schule Die Schule hat nicht nur die Aufgabe, Wissen zu vermitteln, sondern auch eine Schutz- und Vorbildfunktion. Ein Verbot von Smartphones würde ein klares Signal senden, dass die Schule ein geschützter Raum ist, in dem das Wohl der Schülerinnen und Schüler an erster Stelle steht. Es würde auch die Eltern und Erziehungsberechtigten unterstützen, indem es ihnen ermöglicht, klare Grenzen für den Smartphone-Gebrauch ihrer Kinder zu setzen. Gleichzeitig würde auch ein Zeichen gegen die grassierende Dauerüberwachung der Kinder gesetzt, die heute «auch in der Schule erreichbar sein müssen» und von denen Eltern immer wissen wollen, wo sie sich gerade befinden.

5. Internationale Beispiele und positive Ergebnisse Verschiedene Länder und Regionen haben bereits erfolgreiche Massnahmen zur Einschränkung der Smartphone-Nutzung in Schulen umgesetzt. In Frankreich wurde 2018 ein Verbot von Smartphones an Schulen eingeführt, und erste Studien zeigen positive Auswirkungen auf das Lernverhalten und das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler. Auch in anderen Ländern wie Japan und einigen US-Bundesstaaten gibt es ähnliche Bestrebungen. Diese internationalen Beispiele zeigen, dass ein Verbot von Smartphones in Schulen praktikabel und effektiv ist.

Eine eindeutige, klare gesetzliche Grundlage wäre deshalb hilfreich, weil damit der Durchsetzung einer solchen Massnahme geholfen würde. Auch gegen Widerstand von aussen, z. B. durch Eltern, die einen Kontrollverlust befürchten. Es versteht sich, dass sämtliche ähnlichen Geräte, wie z. B. Smart-Watches, mitgemeint sind.

Es ist klar, dass ein blosses Verbot von Smartphones an Schulen die Wirkung verfehlen würde. Das Handy ist heute täglicher Begleiter bereits junger SchülerInnen. Vielmehr muss das Problem parallel zu einer Beschränkung pädagogisch angegangen werden. Handy und Handygebrauch sind heute schon Inhalt des Fachs «Medien und Informatik.» Es wäre wünschenswert, dass das Smartphone, sein Nutzen und seine Gefahren – nicht nur in der Volksschule – vermehrt in der SchülerInnen- und Elternarbeit thematisiert werden. Selbst an einer Schule mit Handyverbot soll und kann das Gerät zu Unterrichtszwecken mitgebracht, als Unterrichtsmaterial genutzt werden und dessen Nutzung Thema sein.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann das Anliegen der Motionärinnen und Motionäre nachvollziehen und anerkennt, dass eine unbegrenzte Nutzung von digitalen Geräten, wie beispielsweise Smartphones, die Entwicklung von gewissen Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen kann. Mit der Digitalisierungsstrategie des Kantons Bern hat der Kanton eine Möglichkeit, auf sich verändernde Anforderungen und neue Herausforderungen adäquat zu reagieren und Erkenntnisse der Wissenschaft zum negativen Einfluss von Smartphones an Schulen zu prüfen.

Zu Ziffer 1

Die Motionärinnen und Motionäre fordern eine gesetzliche Grundlage, damit die Schulen Massnahmen zur Einschränkung der Smartphone-Nutzung in Schulen durchsetzen können. Im Kanton Bern gibt es die notwendigen Grundlagen im Volksschulgesetz (VSG) und im Mittelschulgesetz (MiSG) sowie in der Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV). Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 VSG sind die Lehrerschaft und die Schulleitung ermächtigt, gegenüber fehlbaren Schülerinnen und Schülern diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Schulbetriebes nötig sind. Nach Artikel 43 Absatz 1 MiSG haben die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen die Regeln der Schule für das Zusammenleben einzuhalten und die Anordnungen der Lehrkräfte und der Schulleitung zu befolgen. Die Schulen der Sekundarstufe II regeln in Schulreglementen u.a. die Aufgaben und Kompetenzen der Lehrkräfte (Art. 33 Abs. 4 MiSG; Art. 38 Abs. 1 BerV). Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs ergreifen die Schulleitung und die Lehrkräfte geeignete Massnahmen (Art. 44 Abs. 1 und 2 MiSG; Art. 54 Abs. 1 BerV). Dazu kann beispielsweise der vorübergehende Einzug von Smartphones gehören. Aufgrund von Artikel 641 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, der das Recht auf Eigentum definiert, müssen die Smartphones nach Schulschluss wieder an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden. Im Schulalltag ist beispielsweise eine mögliche Praxis, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones zu Unterrichtsbeginn in einer Box oder in einem für die Ablage definierten Ort deponieren und nach Unterrichtsende wieder abholen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Smartphones also während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht nutzen. Lehrpersonen können aber den gezielten Einsatz von Smartphones regeln, wenn es ein Unterrichtsthema erfordert.

Nebst den bereits vorhandenen gesetzlichen Vorgaben ist der Regierungsrat der Ansicht, dass es den Volksschulen und den Schulen der Sekundarstufe II obliegt, wie sie die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten auf dem Schulareal definieren. Die Schulleitungen führen die Schulen und kennen somit die Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort am besten. Der Regierungsrat erachtet es dabei insbesondere als bedeutsam, die Schülerinnen und Schüler bei der Ausgestaltung von Regeln zur Nutzung von Smartphones einzubeziehen. Viele Schulen im Kanton Bern haben bereits Regeln im Umgang mit Smartphones definiert. Beispielsweise hat eine Schule in einem partizipativen Prozess mit den Schülerinnen und Schülern entschieden, dass sie den Gebrauch der Smartphone-Geräte in der grossen Pause zwar nicht verbietet, die Schülerinnen und Schüler aber ihr Verhalten zum Smartphone-Gebrauch beobachten sollen. Parallel zu diesem Entscheid wurde das Angebot der Pausenaktivitäten erweitert.

Mit dem Lehrplan 21 liegt eine Richtschnur bei der Ausgestaltung von Regeln zur Nutzung von Smartphones vor. Es ist im Fachbereich Medien und Informatik festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler sich in einer rasch ändernden, durch Medien und Informatiktechnologien geprägten Welt orientieren, traditionelle und neue Medien und Werkzeuge eigenständig kritisch und kompetent nutzen und die damit verbundenen Chancen und Risiken einschätzen können sollen.

Im Fachbereich Medien und Informatik lernen die Schülerinnen und Schüler zudem, sich über Medienerfahrungen sowie Erfahrungen in virtuellen Lebensräumen auszutauschen. Sie sprechen über ihre Mediennutzung sowie die Folgen und Konsequenzen des eigenen Verhaltens. Die Smartphone-Nutzung wird auch an Elternabenden aufgenommen, erläutert und diskutiert. Die Schulen nehmen also ihre Vorbild- und Schutzfunktion in ihren Zuständigkeiten wahr.

Die Förderung digitaler Kompetenzen ist ein zentrales Ziel der Digitalisierungsstrategie Schulen Sekundarstufe II 2023-2027. Die Umsetzung der Massnahmen wird schulübergreifend durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt koordiniert. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden kontinuierlich interpretiert und in entsprechenden Communities of Practices gemeinsam mit Lehrpersonen diskutiert. Wo erforderlich, werden schulübergreifende Massnahmen vorbereitet, vorgeschlagen und umgesetzt. Smartphones und Laptops sind unverzichtbare Werkzeuge für die Vermittlung und Anwendung digitaler Fähigkeiten, die sowohl in der Arbeitswelt als auch in der Gesellschaft unabdingbar sind. Aus Sicht der Strategie ist es sowohl für sämtliche Lehrpersonen als auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II essenziell, die Art und Weise der Nutzung vorhandener digitaler Endgeräte zu erlernen, um insbesondere auch deren

negativen Auswirkungen zu minimieren. Die meisten Studien deuten darauf hin, dass die Risiken weniger beim Smartphone als Gerät selbst liegen, sondern insbesondere im Konsum von Social Media-Anwendungen sowie nicht vorgenommener Geräteeinstellungen hinsichtlich der Unterdrückung von Benachrichtigungsfunktionen. Ein Verbot von Smartphones auf der Sekundarstufe II könnte kurzfristig einige Risiken minimieren, würde jedoch keine nachhaltige Lösung bieten, da sich die grundlegenden Risiken nach der Schulzeit oder durch Ausweichen auf andere Endgeräte wie bspw. Laptops manifestieren könnten.

Die Schulen verfügen mit dem existierenden Volksschulgesetz sowie den erwähnten Rechtsgrundlagen für die Sekundarstufe II über die notwendigen Mittel, um Massnahmen im Umgang mit digitalen Geräten durchzusetzen. Das inhaltliche Anliegen der Motionäre und Motionärinnen ist somit erfüllt. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, Ziffer 1 anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Zu Ziffer 2

Den Schülerinnen und Schülern, Schulen sowie den Eltern stehen im Kanton Bern verschiedenste Angebote zur Verfügung, wenn sie Fragen zum Umgang mit Smartphones und digitalen Geräten haben oder Beratung benötigen. Die Aufzählung der zur Verfügung stehenden Angebote ist nicht abschliessend:

  • Die Erziehungsberatung bietet als öffentliche Fach- und Beratungsstelle in den Regionalstellen psychologische Unterstützung bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten sowie schulischen Lern- und Leistungsproblemen. Familien, Jugendliche und Schulen können sich bei einer problematischen Nutzung des Smartphones oder weiterer digitaler Medien für eine Beratung melden. In der Regel sind neben einer problematischen Mediennutzung weitere erzieherische und/oder pädagogische Themen betroffen, die in einer Beratung angegangen werden.

  • Die Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung, unterstützt sie bei der Lösung sozialer Probleme und fördert ihre Selbst- und Sozialkompetenzen. Ebenfalls berät die Schulsozialarbeit Lehrpersonen und Schulleitungen, die soziale Probleme der Schülerinnen und Schüler erkennen, die mit den digitalen Medien zusammenhängen und den Unterricht belasten. Schulsozialarbeit ist im Kanton Bern ein freiwilliges Angebot der Gemeinden – mittlerweile haben 90 % aller Schülerinnen und Schüler der Volksschule Zugang zu einem Schulsozialarbeiter oder einer Schulsozialarbeiterin.

  • Schulen haben die Möglichkeit, die Präventionsstelle der Kantonspolizei einzubeziehen, falls problematische Inhalte kursieren, z.B. bei Cybermobbing. Die Präventionsstelle der Kantonspolizei bietet zudem Präventionsunterricht zur Nutzung digitaler Medien in der

6. Klasse sowie zu Hate Crime, Cybermobbing und sexualisierter Gewalt in der

9. Klasse.

  • Die Stiftung Berner Gesundheit berät und unterstützt Schulen und Familien bei der Medienpädagogik und Medienerziehung, insbesondere bezüglich Risiken wie Onlinesucht, Konsum von Gewalt und Pornographie oder Cybermobbing. Das Angebot der Stiftung umfasst ebenfalls Trainingsprogramme und Beratungsgespräche für Einzelpersonen.

  • Das nationale Informationsportal Jugend und Medien zur Förderung von Medienkompetenz, Angebote der Swisscom, der Verein zischtig.ch, Action Innocence und Pro Juventute stehen Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen zur Verfügung.

  • Im ausserschulischen Bereich bietet die offene Kinder- und Jugendarbeit Angebote im Zusammenhang mit digitalen Geräten an.

Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bietet neben der Krisen- und Notfallversorgung ein breites Behandlungsangebot. Das ambulante Angebot AtR!Sk (Ambulatorium für Risikoverhalten und Selbstschädigung) ist auf riskantes und selbstschädigendes Verhalten bei Jugendlichen, wie unter anderem exzessivem Medien- und Internetkonsum, spezialisiert.

Aufgrund deutlich steigender und anhaltender Nachfrage seit der COVID-Pandemie wurden verschiedene niederschwellige Behandlungsangebote sowie die Versorgung in Krisen und Notfällen ausgebaut. Dennoch sind einige Angebote dauerhaft stark ausgelastet und es kann v.a. im Bereich der Regelbehandlungen zu längeren Wartezeiten kommen.

Die pädagogischen Massnahmen, welche die Schulen ergreifen (dargelegt unter Ziffer 1) und die vorhandenen Beratungsangebote zielen jedoch darauf ab, dass ein problematischer Umgang mit sozialen Medien und/oder der Nutzung von Smartphones verhindert werden kann und jene Kinder, welche trotz der präventiven Massnahmen Mühe im Umgang mit den sozialen Medien haben, frühzeitig einem Beratungsangebot zugeführt werden können. Die genannten Beratungsangebote sind kostenfrei und der Zugang ist niederschwellig organisiert.

Es gibt somit auf verschiedenen Ebenen auf der Volksschulstufe aber auch auf der Sekundarstufe II sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für Eltern, Schulen und Lehrpersonen Kapazitäten, um frühzeitig vielfältige und leicht zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen und die Thematik der Smartphone-Nutzung anzugehen. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, Ziffer 2 anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat