2025.BVD.5408
Thun, Sanierung der Gebäude Mittlere Ringstrasse 8-12 und Äussere Ringstrasse 11. Verpflichtungskredit für die Projektierung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 32/2026 Datum RR-Sitzung: 14. Januar 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.5408 Klassifizierung: nicht klassifiziert
Thun, Sanierung der Gebäude Mittlere Ringstrasse 8-12 und Äussere Ringstrasse 11 ; Verpflichtungskredit für die Projektierung
Erwägungen
1. Gegenstand
Die beiden Standorte Schadau und Seefeld des Gymnasiums Thun werden örtlich am Standort Schadau in kantonalen Gebäuden zusammengeführt. Ab dem Frühjahr 2027 wird deshalb das Areal Seefeld frei, auf dem heute ein Teil des Gymnasiums untergebracht ist.
Bei den Liegenschaften Mittlere Ringstrasse 8, 10, 12 und Äussere Ringstrasse 11 auf dem Areal Seefeld steht eine umfassende Instandsetzung an, damit sie für neue Nutzende zur Verfügung gestellt werden können. Geplant ist, neu das Berufsbildungszentrum IDM Thun in diesen Gebäuden zu verorten, das heute in Anmieten untergebracht ist. Im Gegenzug können zwei Anmieten für das IDM in Thun gekündigt werden.
Mit dem beantragten Kredit von CHF 950 000 soll die Projektierung der baulichen Massnahmen zur Instandsetzung der genannten Liegenschaften auf dem Areal Seefeld in Thun finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 38 und 51 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD, BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand April 2025, Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 143.5 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte).
Gesamtkosten Projektierung CHF 950 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 950 000 gemäss Art. 34 FHaV Zu bewilligender Kredit CHF 950 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2026 CHF 475 000 2027 CHF 475 000 Total CHF 950 000
5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 950 000 0
Die Angaben zu der Nutzungsdauer, zum Anteil wertvermehrend und zu den Abschreibungen können erst im Ausführungskredit gemacht werden.
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2025 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 10.58 0.0 0.475 0.475 0.3 3.38 5.57 In der GKIP 2025 eingestellt 10.58 0.017 0.160 0.505 0.343 3.647 5.908
Die veranschlagten Kosten für die Instandsetzung belaufen sich auf rund CHF 10.2 Mio. (+/- 25 %). In der gesamtkantonalen Investitionsplanung (GKIP) sind für das Vorhaben insgesamt CHF 10.58 Mio. eingestellt.
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Liegenschaften im Bau, Gebäude
Durch die Projektierung entsteht kein Abschreibungsaufwand. Die Angaben zu der Nutzungsdauer, zum Anteil wertvermehrend und zu den Abschreibungen können erst im Ausführungskredit gemacht werden.
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
Das Gymnasium Thun ist heute auf die beiden Standorte Schadau und Seefeld verteilt. Seit 2014 ist es organisatorisch eine Einheit, 2018 beschloss der Kanton, das gesamte Gymnasium inklusive Fachmittelschule am Standort Schadau zu konzentrieren. Dieser wird aktuell saniert und erweitert. Ende 2026 sollen die Bauarbeiten beendet werden, so dass der Umzug im Frühjahr 2027 erfolgen kann. Entsprechend werden die Gebäude auf dem kantonalen Areal Seefeld im Frühjahr 2027 frei.
Das Areal Seefeld liegt eingebettet im Seefeldquartier in Thun, 8 Minuten zu Fuss vom Bahnhof Thun und 12 Minuten von der historischen Altstadt entfernt. Es ist von gründerzeitlichen Gebäuden, einigen architektonisch hochwertigen Ergänzungsbauten aus den 1980er Jahren sowie von parkartigen Grünflächen geprägt. Sowohl das Quartier als Baugruppe als auch der Gebäudebestand auf dem Areal sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern als schützenswert eingestuft.
Die Liegenschaften auf dem Areal weisen teilweise einen dringenden Sanierungsbedarf auf, namentlich die Gebäude an der Mittleren Ringstrasse 8, 10 und 12 sowie an der Äusseren Ringstrasse
11. Sie sollen deshalb saniert werden, damit eine moderne und energieeffiziente Nachnutzung möglich wird. Die Substanz soll umfassend instandgesetzt werden.
Nach dem Auszug des Gymnasiums soll das Areal Seefeld optimal und wirtschaftlich genutzt und ein Leerstand verhindert werden. Die Schulraumplanung im Raum Thun sieht vor, das Areal Seefeld nach der Sanierung des heterogenen Baubestands weiterhin der Stufe SEK II zur Verfügung zu stellen. Im Hauptfokus stehen Nutzungen für die Berufsfachschulen IDM Thun (Industrie-Gewerbe, Dienstleistung und Modegestaltung) und Wirtschaftsschule Thun WST (Kaufmännische Berufe, Detailhandelsberufe und ICT-Berufe). Das Ziel ist, möglichst objektverträgliche Nutzungen in den schützenswerten Gebäuden zu verorten und aktuelle Anmieten in Thun weitgehend auflösen zu können.
Vorgesehen ist, ab dem Schuljahr 2030/31 die Brückenangebote des Berufsbildungszentrums Industrie, Dienstleistung und Modegestaltung (IDM) in Thun in den sanierten Liegenschaften auf 2054 m 2 Schulflächen und 230 m 2 Lagerflächen unterzubringen. Dadurch können die schulspezifischen Anmietflächen des IDM an der Bernstrasse 1a (1’017 m 2 Schulflächen, 181 m 2 Lagerflächen; Miete CHF 210 093 p.a.) und der Hofstettenstrasse 33 (729 m 2, keine Lagerflächen; Miete CHF 104 635 p.a.) reduziert werden. Dies entspricht dem Grundsatz «Eigentum vor Miete» der kantonalen Liegenschaftsstrategie.
6.2 Projektbeschrieb
Die gesamte Substanz der Liegenschaften an der Mittlere Ringstrasse 8, 10, 12 und Äussere Ringstrasse 11 muss im Rahmen der denkmalpflegeriechen Vorgaben instandgesetzt werden, damit die Liegenschaften für künftige kantonale Nutzungen durch die SEK II langfristig bereitgestellt werden können. Dies beinhaltet unter anderem die Sanierung des Flachdachs, der Fenster und der Schliessanlage. Notwendig sind auch eine umfassende Schadstoffsanierung, die Erneuerung der Sanitäranlagen, der Einbau eines Lifts zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, der Ersatz der Umverteilung der bestehenden Heizungsanlagen einschliesslich der Pumpen und der Steuerung sowie diverse weitere Instandsetzungsarbeiten. Zudem soll die Raumstruktur der Liegenschaften im Hinblick auf die Nachnutzung bereinigt werden. Dabei soll die innere und äussere architektonisch hochwertige Substanz möglichst umfassend erhalten bleiben.
In den genannten Liegenschaften soll nach deren Sanierung der Schulraumbedarf der beiden Anmieten des Berufsbildungszentrums IDM an der Bernstrasse 1a und der Hofstettenstrasse 33 verortet werden. Die vier Liegenschaften bieten dem IDM nach der Sanierung eine Geschossfläche von insgesamt rund 2300 m 2, was etwa der Fläche der beiden bestehenden Anmieten entspricht. Das IDM bietet in den beiden Anmieten integrationsspezifische Brückenangebote für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) aus Krisengebieten wie der Ukraine oder Afghanistan an. Für das Schuljahr 2027/28 werden bei den Brückenangeboten im Berner Oberland rund 650 Lernende erwartet, was im Vergleich zum Schuljahr 2024/25 einer Zunahme von knapp 24% entspricht. Die Schülerzahlen sind volatil. Aufgrund der international unsicheren politischen Lage sind sie in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. In den letzten Monaten war die Anzahl der Flüchtlinge, die neu in die Schweiz kommen, leicht rückläufig. Da es sich bei den Brückenangeboten jedoch nicht um ein Angebot für Neuankömmlinge handelt, sondern für jugendliche Geflüchtete, die bereits einen Deutschkurs absolviert haben und mindestens ein Jahr in der Schweiz sind, wirken zurzeit noch die hohen Zahlen der letzten Monate und Jahre nach. Wie sich die Schülerzahlen in Zukunft entwickeln werden, ist aufgrund der international unsicheren politischen Situation sowie nicht vorhersehbarer internationaler Krisenereignisse schwierig zu prognostizieren. Sollte die Nachfrage nach Brückenangeboten in Zukunft zurückgehen, würden die freiwerdenden Flächen im Seefeld entsprechend der kantonalen Planung anderen Angeboten der Stufe SEK II zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe des neuen Schulraummonitoring-Tools kann dies frühzeitig erkannt und eingeplant werden.
Der Start der Projektierung ist ab Januar 2026 vorgesehen, die Sanierungsarbeiten sind ab 2029 geplant, damit die Flächen voraussichtlich zum Schuljahr 2030/31 für die das Berufsbildungszentrum IDM bereitgestellt werden können.
6.3 Zwischennutzung & Langzeitperspektive
Das Areal Seefeld umfasst nebst den genannten vier Gebäuden zwei weitere, nämlich das heutige Hauptgebäude des Gymnasiums an der Äusseren Ringstrasse 7 sowie ein Nebengebäude an der Blümlisalpstrasse 15. Bei diesen ist eine Sanierung erst gegen Ende der 2030er Jahre vorgesehen. Um auf dem Areal nach dem Auszug des Gymnasiums einen Leerstand zu vermeiden und um Mietkosten einzusparen, wird derzeit geprüft, ob das Berufszentrum IDM bereits ab dem Frühjahr 2027 vorübergehend in diesen beiden Gebäuden untergebracht werden könnte, bevor es definitiv in die sanierten Liegenschaften auf dem Areal zieht. Dies würde es ermöglichen, die beiden Anmieten für das IDM an der Bernstrasse 1a und Hofstettenstrasse 33 in Thun früher zu künden. Diese vorübergehende Nutzung wäre vom vorliegenden Sanierungsprojekt unabhängig und es würden dafür nur geringe Kosten anfallen.
Die anschliessende Nachnutzung der beiden bis 2030 noch nicht sanierten Gebäude an der Äusseren Ringstrasse 7 und der Blümlisalpstrasse 15 steht heute noch nicht fest.
6.4 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Sollte der Regierungsrat dem Projektierungskredit nicht zustimmen, könnten die Instandsetzung der kantonalen Liegenschaften nicht projektiert und somit die Gebäude nicht saniert werden. Das Areal Seefeld würde längere Zeit leer stehen und gleichzeitig müssten die bestehenden Anmieten für das Berufsbildungszentrum IDM weitergeführt werden, was sehr unwirtschaftlich wäre.
6.5 Termine
Geplanter Beginn der Instandsetzung Juni 2029 Geplanter Bezug neuer Nutzenden August 2030
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion