2025.BVD.7043
Ermächtigung zur Einschränkung von Wassernutzungsrechten und zum Verbot von Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern für die Jahre 2026–2029 (TROSEC 2026–2029)
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 181/2026 Datum RR-Sitzung: 25. Februar 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.7043 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ermächtigung zur Einschränkung von Wassernutzungsrechten und zum Verbot von Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern für die Jahre 2026-2029 (TROSEC 2026-2029)
Erwägungen
1. Beschluss
1. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) wird für die Jahre 2026–2029 ermächtigt, bei anhaltender Trockenheit in Absprache mit der Arbeitsgruppe TROSEC Wasserentnahmen aus Gewässern zu priorisieren oder vollständig zu verbieten und bestehende Wassernutzungsrechte vorübergehend einzuschränken.
2. Allfällige Einschränkungen von Wassernutzungsrechten sind durch das AWA in geeigneter Weise bekannt zu machen.
3. Bei Entschärfung der Lage hat das AWA in Absprache mit der Arbeitsgruppe TROSEC die verfügten Massnahmen umgehend aufzuheben.
2. Rechtsgrundlage
‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 26 Abs. 2
3. Begründung
Der Regierungsrat kann gemäss Art. 26 Abs. 2 WNG Wassernutzungsrechte vorübergehend einschränken. Dazu gehört auch die vollständige Sperrung von Gewässerabschnitten für mobile und feste Wasserentnahmen.
Die Erfahrungen früherer Jahre haben gezeigt, dass es in den Sommermonaten schwierig sein kann, zeitgerecht einen Regierungsratsbeschluss zu erwirken, wenn innert kürzester Frist Massnahmen angeordnet werden müssen. Deshalb wird das AWA als kantonale Fachstelle für Gewässerschutz und Wassernutzung seit mehreren Jahren frühzeitig ermächtigt, die im laufenden Jahr allenfalls erforderlichen Massnahmen in Absprache mit der dafür zuständigen Arbeitsgruppe TROSEC zu erlassen.
Die Vorgehensweise bei einer sich abzeichnenden Trockenheitsperiode (insbesondere der Informationsaustausch mit den relevanten Ansprechpartnern) hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und soll daher weitergeführt werden. Zwischen 2022 und 2025 musste insgesamt sieben Mal eine Einschränkung von Wasserentnahmen verfügt werden.
Damit der Regierungsrat nicht jährlich befasst werden muss, soll die vorliegende Ermächtigung für vier Jahre, bis ins Jahr 2029 erteilt werden.
Tritt eine Trockenheitsperiode ein, wird die Arbeitsgruppe TROSEC eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe sind das Amt für Landwirtschaft und Natur, Regierungsstatthalterinnen und -statthalter, die Kantonspolizei, die zentrale Kommunikationsstelle des Kantons Bern und das AWA vertreten. Konkrete Priorisierungsmassnahmen und Verbote von Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern und Einschränkungen von Nutzungsrechten ordnet das AWA nur in Absprache mit der Arbeitsgruppe TROSEC an.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion