Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001). Kreditüberschreitung 2026

2026.BKD.1172 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 20 mai 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2026-bkd-1172/de/amt-fur-kindergarten-volksschule-und-beratung-akvb-volksschule-und-schulerganzende-angebote-pg-4481000001-kredituberschreitung-2026

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2026.BKD.1172

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001). Kreditüberschreitung 2026

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 550/2026 Datum RR-Sitzung: 20. Mai 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2026.BKD.1172 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB), Volksschule und schulergänzende Angebote (PG 4481000001); Kreditüberschreitung 2026

Erwägungen

1. Gegenstand

Im Budgetjahr 2026 lässt sich eine Kreditüberschreitung von CHF 74'400’000 in der Produktgruppe 4481000001 «Volksschule und schulergänzende Angebote» feststellen. Es handelt sich um eine Kreditüberschreitung bzw. nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum (Art. 11 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 [FHG; BSG 620.0]). Kreditüberschreitungen werden durch den Regierungsrat bewilligt und der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 9 und 11 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 24 f. des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1) ‒ Art. 5, 17 und 21a ff. des Volksschulgesetzes vom 19.03.1992 (VSG; BSG 432.210)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird voraussichtlich um rund CHF 74’400’000 überschritten. Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.

Produktgruppe Nr. 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2026 1'380'666'337.40

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2026 1'441'266'337.40

Reserve 2026 (1.0 % Saldo Budget Produktgruppe) 13'800'000.00

Kreditüberschreitung 74'400'000.00

3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist

Die Kreditüberschreitung kann nicht innerhalb der Bildungs- und Kulturdirektion kompensiert werden.

4. Auswirkungen auf die Leistungen

Es gibt keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele.

5. Begründung

Das Gesamtergebnis der Produktgruppe PG 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote, fällt im Vergleich zum Budget um voraussichtlich rund CHF 60.60 Mio. schlechter aus, was einer prozentualen Abweichung von rund 4.4 % entspricht. Diese Summe lässt sich gemäss der nachstehenden Tabelle aufteilen. Zudem wird aufgrund des heutigen Kenntnisstandes und der bestehenden Unsicherheiten sowie des hohen Budgetvolumens in der Kreditüberschreitung eine Reserve von 1% des Budgetkredits in der Höhe von CHF 13.80 Mio. berücksichtigt, so dass sich die Gesamtsumme der Kreditüberschreitung auf CHF 74.40 Mio. beläuft.

In CHF Budget Erwartete Rech- Erwartete Abweinung chung

Betrieblicher Aufwand 2'063'555'683.40 2'191'155'683.40 127'600'000.00

30 Personalaufwand 1'655'435'906.53 1'666'435'906.53 11'000'000.00

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 10'912’037.59 11'512'037.59 600'000.00

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 25'177.41 25'177.41 0.00

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen

36 Transferaufwand 376'962'825.87 491'962'825.87 115'000'000.00

37 Durchlaufende Beiträge

39 Interne Verrechnungen 20'219'736.00 21'219'736.00 1'000'000.00

Betrieblicher Ertrag -682'884'746.01 -749'884'746.01 -67'000'000.00

40 Fiskalertrag

41 Regalien und Konzessionen

42 Entgelte -777'026.01 -777'026.01 0.00

43 Verschiedene Erträge 0.00 0.00

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung

46 Transferertrag -679'967'315.00 -746'967'315.00 -67'000'000.00

47 Durchlaufende Beiträge

49 Interne Verrechnungen -2'140'405.00 -2'140'405.00 0.00

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1'380'670'937.39 1'441'270'937.39 60'600'000.00

34 Finanzaufwand 21'400.00 21'400.00 0.00

44 Finanzertrag -25'999.99 -25'999.99 0.00

Ergebnis aus Finanzierung -4’599.99 -4'599.99 0.00

Operatives Ergebnis 1'380'666'337.40 1'441'266'337.40 60'600'000.00

38 Ausserordentlicher Aufwand

48 Ausserordentlicher Ertrag

Ausserordentliches Ergebnis

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 1'380'666'337.40 1'441'266'337.40 60'600'000.00 (Globalbudget)

Kommentierung:

Sachgruppe 30 (Personalaufwand, CHF 11.0 Mio.)

Die Klasseneröffnungen der letzten zwei Schuljahren konnten aufgrund der restriktiven Budgetplanung nicht berücksichtigt werden. Im Schuljahr 2025/26 ist es zu 33 Klasseneröffnungen im Regelschulbereich gekommen. Auf das Schuljahr 2026/27 sind weitere rund 20 Klasseneröffnungen in der Regelschule geplant. Die entsprechende Budgetabweichung für den Personalaufwand beträgt rund CHF 11.0 Mio. für das Kalenderjahr 2026.

Sachgruppe 31 (Sachaufwand, CHF 0.6 Mio.)

Die Abweichung beim Sachaufwand ist hauptsächlich auf die höheren Transportkosten beim kantonalen pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee zurückzuführen.

Sachgruppe 36 (Transferaufwand, CHF 115.0 Mio.)

Die Budgetabweichung beim Transferwand beläuft sich auf CHF 115.0 Mio. und ist hauptsächlich – wie bereits im Kalenderjahr 2024 und 2025 – auf die Mehrkosten im Bereich der besonderen Volksschule zurückzuführen.

Seit dem Kalenderjahr 2022 wurden in den besonderen Volksschulen 178 Klassen eröffnet. Für das Schuljahr 2026/27 sind weitere 15 Klasseneröffnungen geplant. Zudem mussten weitere 4 Klasseneröffnungen auf das Schuljahr 2026/27 vorgezogen werden. Die Mehrkosten in Bezug auf die Klasseneröffnungen belaufen sich damit auf rund CHF 113.0 Mio. In der derselben Zeitperiode wurden aufgrund der restriktiven Budgetvorgaben Budgetmittel in der Höhe von CHF 72.6 Mio. eingestellt. Daraus ergibt sich eine Abweichung von rund CHF 40.0 Mio.

Weitere fehlende Budgetmittel in der Höhe von CHF 58.0 Mio. sind darauf zurückzuführen, dass zur Stärkung des besonderen Volksschulangebots (bVSA) auch bei den bestehenden Klassen verschiedene Massnahmen umgesetzt wurden, die zu höheren Kosten führen. Dazu zählen insbesondere die Umsetzung des Lehrplans 21 (rund CHF 20.0 Mio.), die Stärkung der Schulleitungen (rund CHF 4.5 Mio.), Lohnmassnahmen und Teuerung (rund CHF 17.0 Mio.) sowie Anpassungen bei den Klassenlehrpersonen inklusive Funktionszulage (rund CHF 8.0 Mio.). Weitere Mehrkosten im Bereich des Volksschulangebots ergeben sich aus dem Aufbau der Angebote im Zyklus 3+, dem Ausbau der Tagesstrukturen und der Schulsozialarbeit sowie steigenden Transportkosten (zusammen rund CHF 8.5 Mio.).

Zudem werden im Kalenderjahr 2026 in begründeten Fällen voraussichtlich zusätzliche Ausgaben von rund CHF 8.0 Mio. zu den ordentlichen Infrastrukturpauschalen geleistet werden müssen,

damit der Bildungsauftrag sichergestellt werden kann. Die Kostenstruktur der Institutionen ist historisch gewachsen. Die BKD ist daran, die Kostenstrukturen der besonderen Volksschulen sorgfältig zu analysieren. Eine Budgetierung dieser ausserordentlichen Zahlungen ist nicht erfolgt.

Darüber hinaus ist gemäss der Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) die Infrastrukturpauschale jeweils zu Beginn der Leistungsvereinbarungsperiode dem Hochbauindex sowie dem hypothekarischen Referenzzinssatz anzupassen. Die Anpassung resp. die finanziellen Mittel wurden im letzten Planungsprozess nicht aufgenommen; daraus resultiert eine Budgetabweichung von CHF 5.0 Mio.

Schliesslich zeichnet sich in den schulergänzenden Angeboten der Regelschule eine Überschreitung von rund CHF 4.0 Mio. in den Bereichen Tagesschule, Schulsozialarbeit, Ferienbetreuung sowie Gesundheitsförderung ab. Die Budgetabweichung ist auf die zunehmende Nachfrage sowie die restriktiven Budgetvorgaben zurückzuführen.

Sachgruppe 39 (interne Verrechnung, CHF 1.0 Mio.)

Die kantonalen besonderen Volksschulen, die in die Verantwortlichkeit der Direktion für Inneres und Justiz fallen, sind ebenfalls von den in der Sachgruppe 36 aufgeführten Begründungen in Zusammenhang mit den besonderen Volksschulen betroffen. Die entsprechende Budgetabweichung beläuft sich auf CHF 1.0 Mio.

Sachgruppe 46 (Transferertrag, CHF 67.0 Mio.)

Die voraussichtlichen Mehrerträge beim Transferertrag resultieren zum einen aus den höheren Rückerstattungen aus dem Lastenausgleich «Soziales» (CHF 56.0 Mio.) und zum anderen aus jenen aus dem Lastenausgleich «Gehälter Lehrpersonen» (CHF 11.0 Mio.).

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat