2026.GSI.634
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) - Erweiterung der Integrität auf Medizinprodukte. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Bundesamt für Gesundheit
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RRB Nr.: 842/2026 19. August 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) (Erweiterung der Integrität auf Medizinprodukte) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Er begrüsst grundsätzlich die vorgesehene En/veiterung der Integritäts- und Transparenzbestimmungen auf den Bereich der Medizinprodukte. Die Vorlage setzt den bereits im Heilmittelgesetz angelegten gesetzgeberischen Auftrag um und verfolgt das Ziel, sachfremde finanzielle Anreize im Gesundheitswesen zu vermeiden sowie die Integrität bei der Auswahl und Anwendung von Medizinprodukten zu stärken.
Die Ausweitung von Artikel 55 HMG auf Medizinprodukte hat jedoch Auswirkungen auf die kantonale Üben/vachungstätigkeit nach Artikel 58 Absatz 5 HMG. Der damit verbundene Mehraufwand für die Kantone ist derzeit unklar und kann aufgrund der Erläuterungen des Bundesrates nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es ist daher zentral, dass die Zuständigkeiten im Vollzug klar geregelt bleiben: Der Vollzug von Artikel 55 HMG sowie der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich obliegt dem BAG. Die Vorlage darf folglich nicht zu zusätzlichen Vollzugs-, Kontroll- oder Dokumentationspflichten der Kantone führen. Die Kantone führen weder eigenständigen Ven/valtungs- noch Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Vorlage. Sie leiten lediglich Hinweise auf mögliche Verstösse, die sich im Rahmen ihrer bestehenden Üben/vachungstätigkeit ergeben, an die zuständigen Bundesbehörden weiter.
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Bemerkungen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
,^réfre Alain Schnegg Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber