2026.SIDGS.337
Vernehmlassung des Bundes: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Per E-Mail an: Vernehmlassung@gs-vbs.admin.ch
RRB Nr.: 432/2026 6. Mai 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Wiederaufrüstung der Schweizer Armee sicherheitspolitisch von grösster Bedeutung und zeitlich dringend ist. Die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten verdeutlichen die Volatilität der aktuellen geopolitischen Situation. Auch formell unbeteiligte Staaten können unverschuldet in grössere Konflikte hineingezogen werden. Namentlich der Beschuss durch Lenkwaffen auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz (die zum Teil auch für die EU von Bedeutung sind) ist eine sehr reale und konkrete Gefahr. Die Schweizer Armee kann aktuell weder mit ihrer personellen Alimentierung noch ihren technischen Fähigkeiten den Bedrohungen gerecht werden. Die finanziellen Mittel wären in der Schweiz vorhanden, mehr als in vergleichbaren europäischen Ländern. Das ist auch unseren Nachbarländern bekannt. Aus diesen Gründen stellt sich der Regierungsrat hinter den vorliegenden Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Der Regierungsrat stellt grundsätzlich fest, dass neben einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer auch andere Finanzierungsvarianten denkbar wären. Gleichzeitig ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar, ob der vorliegende Bundesbeschluss in der Bundesversammlung resp. bei einer Volksabstimmung die erforderlichen Mehrheiten finden würde. Der Regierungsrat spricht sich daher mit Nachdruck dafür aus, auch noch weitere Finanzierungsvarianten zu prüfen und parallel voranzutreiben. Sollte der Bundesbeschluss über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung nicht die erforderlichen Mehrheiten finden, würden sich die nötigen Investitionen erneut verzögern. Der Regierungsrat betont, dass die angestrebte Lösung der Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der sich verschlechternden Sicherheitslage gerecht werden muss.
Kanton Bern Canton de Berne
Im Weiteren erlauben wir uns folgende Bemerkung zur Berechnung der Kennzahl «Militärausgaben in Prozent des BIP» (Erläuternder Bericht, Kapitel 2), die insbesondere für internationale Vergleiche regelmässig verwendet wird: Die Löhne der Militärdienstleistenden, die u.a. mit den Mitteln der Erwerbsersatzordnung (EO) getragen werden, werden in anderen europäischen Ländern über das ordentliche Militärbudget finanziert. Für eine Vergleichbarkeit der genannten Kennzahl müsste der Anteil der EO an den Löhnen der Militärdienstleistenden von jährlich rund 800 Mio. CHF (Stand 20241) zu den Militärausgaben hinzugezählt werden. Der Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP der Schweiz beträgt damit nicht 0,7% sondern 0,8% vom BIP.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Finanzdirektion — Sicherheitsdirektion
1 Statistik der Erwerbsersatzordnung EO