952.610
Tarifordnung betreffend die Parkhäuser Basel-Stadt
Vom 10. Januar 2006 (Stand 1. November 2019)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf § 2 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb der Parkgaragen Elisabethen, Steinen, City, Storchen und St. Jakob sowie des Parkplatzes St. Jakob (Parkgaragenverordnung) vom 13. Oktober 19921,
beschliesst:
Die Tarife für die öffentlich zugänglichen Bereiche der Parkhäuser City, Elisabethen und Steinen (siehe Ziff. 1) sowie Storchen (siehe Ziff. 1a) und St. Jakob (siehe Ziff. 2) werden wie folgt festgesetzt.
Wo nicht anders vermerkt, gelten die Tarife für die Nutzung eines Parkplatzes. Die Mehrwertsteuer ist immer inbegriffen.
Ziff. 1 Tarifierung für folgende Parkhäuser:
Parkhaus City (Schanzenstrasse 48 / 4056 Basel)
Parkhaus Elisabethen (Steinentorberg 5 / 4051 Basel)
Parkhaus Steinen (Steinenschanze 5 / 4051 Basel)
Ziff. 1.1 Variables Parkieren
Allgemeine Bestimmungen: Verrechnung je angefangenen Tarif-Takt (alle 30 Minuten). Karenzzeit 20 Minuten.
Tarife von Montag bis Samstag:
00:00–08:00 Uhr CHF 1.00 / Stunde
08:00–19:00 Uhr CHF 3.00 / Stunde
…
…
19:00–24:00 Uhr CHF 2.00 / Stunde
Tarife an Sonntagen (ohne Feiertage Basel-Stadt):
00:00–24:00 Uhr CHF 1.00 / Stunde
Pauschalen:
24-Stunden-Pauschale CHF 25.00
Ziff. 1.2 Dauerberechtigungen
30-Tages-Parkkarte (gültig ab erster Einfahrt) CHF 215.00 / 30 Tage
Dauerparkkarte (Start zu jedem Monatsbeginn, Mindestlaufzeit ein Jahr, danach Kündigungsmöglichkeit per Ende Folgemonat) CHF 195.00 / Monat
Ziff. 1.3 Weitere Konditionen
…
…
Pauschale bei fehlender Parkkarte (inkl. Taxen) CHF 30.00 / Tag
Ersetzen einer Dauerparkkarte CHF 30.00
Ersetzen einer 30-Tages-Parkkarte nicht möglich
Unkostenpauschale (bis max. eine Stunde Aufwand) CHF 90.00
Weitere Aufwände der Betreiberin (über eine Stunde) CHF 90.00 / Stunde
Ziff. 1a Tarifierung für Parkhaus Storchen (Fischmarkt 10 / 4051 Basel)
Ziff. 1a.1 Variables Parkieren
Allgemeine Bestimmungen: Verrechnung je angefangenen Tarif-Takt (alle 30 Minuten). Karenzzeit 20 Minuten.
Tarife von Montag bis Samstag:
00:00-08:00 CHF 1.00 / Stunde
08:00-19:00 CHF 4.00 / Stunde
19:00-24:00 CHF 2.00 / Stunde
Tarife an Sonntagen (ohne Feiertage Basel-Stadt):
00:00-24:00 CHF 1.00 / Stunde
Ziff. 1a.2 Weitere Konditionen
Pauschale bei fehlender Parkkarte (inkl. Taxen) CHF 40.00 / Tag
Unkostenpauschale (bis max. eine Stunde Aufwand) CHF 90.00
Weitere Aufwände der Betreiberin (über eine Stunde) CHF 90.00 / Stunde
Ziff. 2 Tarifierung für Parkhaus St. Jakob (Brüglingerstrasse 17 / 4142 Münchenstein)
Nachfolgende Bedingungen gelten für das Parkhaus und für die Aussenparkflächen. Während Grossanlässen gelten spezielle Regelungen gemäss Ziff. 2.5.
Ziff. 2.1 Variables Parkieren
Allgemeine Bestimmungen: Verrechnung je angefangenen Tarif-Takt (alle 60 Minuten). Karenzzeit (innerhalb der Schrankenanlage) 20 Minuten.
Tarife (alle Wochentage):
00:00–16:00 Uhr CHF 1.00/Stunde
…
…
…
16:00–24:00 Uhr CHF 1.50/Stunde
Pauschalen:
24-Stunden-Pauschale CHF 20.00
Ziff. 2.2 Dauerberechtigungen
Dauerberechtigungen sind nicht gültig in vermieteten Bereichen (vgl. Ziff. 2.3) und während Grossanlässen (vgl. Ziff. 2.5).
30-Tages-Parkkarte (gültig ab erster Einfahrt) CHF 120.00 / 30 Tage
Dauerparkkarte (Start zu jedem Monatsbeginn, Mindestlaufzeit 1 Jahr, danach Kündigungsmöglichkeit per Ende Folgemonat) CHF 110.00 / Monat
Ziff. 2.3 Miete von Parkraum-Einheiten
Es werden nie alle Parkhaus-Ebenen und alle Aussen-Parkbuchten gleichzeitig vermietet.
Aussen-Parkbucht (ca. 60 Parkplätze) CHF 360.00/Tag
Stromanschluss zu Aussen-Parkbucht CHF 100.00/Tag
Parkhaus-Ebene (ca. 260 Parkplätze) CHF 1'600.00/Tag
…
Ziff. 2.4 Weitere Konditionen
a) …
b) Nachzahlung auf Aussenparkflächen:
ba) Nachzahlung bei nicht oder zu wenig bezahltem Parktarif CHF 20.00 / 3 Stunden
bb) Mahnkosten bei nicht geleisteter Nachzahlung CHF 20.00
c) …
d) …
e) Pauschale bei fehlender Parkkarte (inkl. Taxen) CHF 30.00 / Tag
f) Ersetzen einer Dauerparkkarte CHF 30.00
g) Ersetzen einer 30-Tages-Parkkarte nicht möglich
h) Unkostenpauschale (bis max. eine Stunde Aufwand) CHF 90.00
i) Weitere Aufwände der Betreiberin (über eine Stunde) CHF 90.00 / Stunde
Ziff. 2.5 Regelungen während Grossanlässen
Allgemeine Bestimmungen: Zeiten, in denen diese Regelungen gelten, werden durch Parkhäuser Basel-Stadt vorgängig festgelegt und bekannt gegeben.
Sondertarife:
Grossanlass-Pauschale CHF 10.00
…
Gültigkeit der gewöhnlichen Tarife (Ziffern 2.1 bis 2.4):
Variables Parkieren (2.1) nicht verfügbar
Dauerberechtigung (2.2) nicht gültig
Miete von Parkraum-Einheiten (2.3) gültig
Weitere Konditionen(2.4) gültig
…
Diese Tarifordnung ersetzt die Tarifordnung über die Parkhäuser Basel-Stadt vom 27. März 2001. Sie ist zu publizieren und wird am 1. April 2006 wirksam.
KB 14.01.2006