RiE 451.200
Reglement für die Museen im Wettsteinhaus der Gemeinde Riehen
Vom 26. September 1995 (Stand 1. Januar 2026)
Der Gemeinderat Riehen,
gestützt auf § 24 Abs. 3 lit. e und § 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 20021,
beschliesst:
Art. 1 Zweck und Aufgabe
Die Museen im Wettsteinhaus der Gemeinde Riehen haben die Aufgabe, kulturelle Werte im Bereich der Welt des Spiels und der Gemeinde Riehen zu sammeln, zu bewahren, auszustellen und zu vermitteln.
Sie richten sich an Kinder und Erwachsene, an die lokale und regionale Bevölkerung, an ein wissenschaftlich interessiertes Publikum sowie an Gäste aus dem Ausland.
Die Museen führen Ausstellungen zur Welt des Spiels und zur Geschichte Riehens durch. Dazu stellen sie insbesondere Objekte der eigenen Sammlungsbestände aus, führen verschiedene Aktivitäten wie Sonderausstellungen, Führungen und museumspädagogische Aktionen durch und arbeiten mit anderen Museen und Institutionen zusammen.
Art. 2 Museumsbetrieb
Die Museen im Wettsteinhaus unterstehen der Leitung der zuständigen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Riehen.
Sie werden von der Museumskommission beraten und begleitet.
Die Leitung der zuständigen Verwaltungsabteilung erlässt die Tarife für die Eintrittspreise und Führungen in den Museen.
Art. 3 Museumsleitung
…
Art. 4 Museumskommission
Der Gemeinderat wählt, auf seine eigene Amtsdauer, eine Museumskommission.
Art. 5 Zusammensetzung
Die Kommission besteht aus einem Präsidium, einem Vizepräsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern.
Das Präsidium wird ex officio vom zuständigen Mitglied des Gemeinderats ausgeübt. Die Museumsleitung hat das Vizepräsidium ex officio. Sie ist stimmberechtigt.
Ein Mitglied wird vom Museum der Kulturen delegiert. Die weiteren Mitglieder sind Fachpersonen aus den Bereichen Kultur und Kulturvermittlung.
Art. 6 Organisation und Beschlussfähigkeit
Die Kommission tritt auf Einladung des Präsidiums so oft zusammen, als es die Geschäfte erfordern, mindestens aber einmal jährlich.
Sie ist bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlussfähig.
Art. 7
Die Museumskommission hat folgende Aufgaben:
Sie berät den Gemeinderat in allen Belangen des Museums;
sie berät und begleitet die Museumsleitung;
sie nimmt das Jahresprogramm zur Kenntnis.
Das Reglement ist zu publizieren; es ersetzt jenes vom 10. August 1993 und wird sofort wirksam.2
KB 14.10.1995