433.170
Rahmenlehrplan zum Fortbildungsgesetz
Vom 01.07.1976 (Stand 01.07.1976)
Gestützt auf Art. 3 Ziff. 1 des Gesetzes über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden1
von der Regierung erlassen am 1. Juli 1976
1. Obligatorische Unterrichtsfächer
Art. 1 Allgemeine Fortbildung
Muttersprache
Rechnen/Geometrie/Buchführung
Staats- und Rechtskunde
Lebenskunde
Art. 2 Hauswirtschaftliche Fortbildung
Kochen und Hauswirtschaft
Handarbeit
Muttersprache
Rechnen/Buchführung
Staats- und Rechtskunde
Lebenskunde
2. Wahlfächer
Art. 3
Modellieren
Holz und Metall
Arbeiten mit Textilien und anderen Materialien
Sprachkurse
Singen
Krankenpflege
Turnen
3. Lehrstoff-Beispiele
Art. 4
Mutterprache: Literarische und andere Texte, Vortragsübungen, Briefe und Berichte
Rechnen/Geometrie/Buchführung: Mündliches und schriftliches Rechnen in thematischen Stoffgebieten, Flächen und Körper, einfache Buchführung
Staats- und Rechtskunde: Gegenwartsfragen
Lebenskunde: Individuum – Gemeinschaft – Umwelt
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