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179a

Gesetz über die Aufhebung der Hintersässenkorporation Root

vom 18.06.2012 (Stand 01.09.2012)

Der Kantonsrat des Kantons Luzern,

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 10. Februar 20121,

beschliesst:

Art. 1

Die Hintersässenkorporation Root wird aufgehoben.

Art. 2

Das Vermögen der Hintersässenkorporation wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Personalkorporationsgemeinde Root übertragen.

Art. 3

Das Gesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum2.

K 2012 1950 | G 2012 221