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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Obwalden über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

641.54 · Obwalden Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-ow/gdb/641-54/de/gegenrechtsvereinbarung-zwischen-den-kantonen-bern-und-obwalden-uber-die-befreiung-von-der-erbschafts-und-schenkungssteuer

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Obwald
  3. Législation Obwald
Source

641.54

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Obwalden über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

vom 6. April 1993 1

Der Regierungsrat des Kantons Bern

und

der Regierungsrat des Kantons Obwalden

vereinbaren:

1.

Zuwendungen durch letztwillige Verfügungen oder Schenkungen, die von Einwohnern des einen Kantons zugunsten: a. des andern Kantons, b. einer Gemeinde des andern Kantons, c. einer juristischen Person des öffentlichen und privaten Rechts mit öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken des andern Kantons, gemacht werden, sind am Wohnort des Erblassers oder Schenkenden von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit.

2.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider Kantone zugestimmt haben. 2

3.

Jede Regierung kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres kündigen.

1 2 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat der Vereinbarung am 6. April 1993, der Regierungsrat des Kantons Bern am 11. August 1993 zugestimmt