720.715
Regierungsratsbeschluss über den kantonalen Richtplan für das Wanderwegnetz 2016
vom 06.09.2016 (Stand 06.12.2017)
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 4 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 19. Oktober 19891,
beschliesst:
Ziff. 1
Für den kantonalen Richtplan für das Wanderwegnetz werden erlassen:
der Richtplan 2016 im Massstab 1 : 33 000;
das Routenverzeichnis der Wanderwege.
Ziff. 2
Der Richtplan 2016 und das Routenverzeichnis können beim Amt für Raumentwicklung und Energie2 eingesehen werden.
Ziff. 3
Der Richtplan für das Wanderwegnetz 2016 tritt nach der Genehmigung durch den Kantonsrat[1] in Kraft.3
OGS 2017, 65