151.301
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal
vom 15.04.2008 (Stand 01.01.2009)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 4. September 2007 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 10 500 000.–.
Ziff. 2
Zulasten der Verwaltungsrechnung 2008 wird folgender Nachtragskredit gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden/Staatsbeiträge Fr. 10 500 000.–
Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 10 500 000.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge/Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
Ziff. 3
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 1 297 000.– an die Gemeinde Brunnadern);
mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der Gemeinde Neckertal (Fr. 6 467 000.– an die Gemeinde Neckertal);
mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an fusionsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 2 736 000.– an die Gemeinde Neckertal).
Ziff. 4
Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden St.Peterzell, Brunnadern und Mogelsberg ihre Vereinigung zur Gemeinde Neckertal beschliessen.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 43–146