321.22
Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Altstätten durch den Staat
vom 11.01.1990 (Stand 01.01.1991)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 29. März 1989 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Staat übernimmt am 1. Januar 1991 das Gemeindespital Altstätten als kantonales Spital.
Die politische Gemeinde Altstätten übergibt dem Staat unentgeltlich die zum Spitalareal gehörenden Liegenschaften mit Inventar.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die für den Eigentumsübergang notwendigen Verträge abzuschliessen.
Ziff. 2
Das in der Bilanz des Spitals Altstätten am 31. Dezember 1990 ausgewiesene Fondvermögen des Spitals geht unter Beibehaltung der bisherigen Zweckbestimmung an den Staat über.
Ziff. 3
Der Staat übernimmt im Rahmen der kantonalen dienstrechtlichen Bestimmungen das am 31. Dezember 1990 von der politischen Gemeinde Altstätten angestellte Spitalpersonal.
Ziff. 4
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 5 lit. b und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Referendum.
Ziff. 6
Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 1991 angewendet.
nGS 25–78