321.24
Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Flawil durch den Staat
vom 20.06.1986 (Stand 01.01.1987)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 26. März 1985 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Staat übernimmt am 1. Januar 1987 das Gemeindespital Flawil als kantonales Spital.
Die politische Gemeinde Flawil übergibt dem Staat unentgeltlich die zum Spitalareal gehörenden Liegenschaften mit Inventar.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die für den Eigentumsübergang notwendigen Verträge abzuschliessen.
Ziff. 2
Das in der Bilanz per 31. Dezember 1986 ausgewiesene Fondvermögen des Spitals geht an den Staat über.
Ziff. 3
Der Staat übernimmt im Rahmen der kantonalen dienstrechtlichen Bestimmungen das am 31. Dezember 1986 von der politischen Gemeinde Flawil angestellte Spitalpersonal.
Ziff. 4
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 5 lit. b des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Gesetzesreferendum.
Ziff. 6
Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 1987 angewendet.
nGS 21–128