325.918
Grossratsbeschluss über den Neubau des Kantonalen Laboratoriums
vom 09.06.1996 (Stand 10.06.1996)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 10. Januar 1995 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 26 621 000.– für den Neubau des Kantonalen Laboratoriums werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 26 621 000.– gewährt.
Der Teilkredit für die erste Etappe von Fr. 13 000 000.– wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, Verwaltungsliegenschaften, Hochbauten, 20jährige Tilgungsfrist 1996 bis 2015» belastet.
Der Teilkredit für die zweite Etappe von Fr. 13 621 000.– wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, Verwaltungsliegenschaften, Hochbauten, 20jährige Tilgungsfrist 1998 bis 2017» belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
nGS 31–120