641.3
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943)
vom 02.02.2016 (Stand 01.01.2016)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 21. April 2015 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943) vom 21. April 2015 wird genehmigt.
Ziff. 2
Die Rechtsgültigkeit dieses Erlasses setzt die Rechtsgültigkeit des V. Nachtrags zum Veterinärgesetz nach Art. 28 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 voraus.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.
nGS 2016-027