811.12
Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression
vom 07.10.2025 (Stand 01.01.2026)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 317 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 9. April 19981
als Verordnung:2
Art. 1 Gegenstand
Dieser Erlass regelt die Anpassung der Tarifstufen und Abzüge der Einkommenssteuer der natürlichen Personen an den Landesindex der Konsumentenpreise.
nGS 2025-044