831.64
Kantonsratsbeschluss über die finanzielle Beteiligung des Kantons St.Gallen am Aufbau des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen
vom 22.11.2005 (Stand 22.11.2005)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 22. März 20051 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen einen direkten Finanzierungsbeitrag von Fr. 15 000 000.–.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags der Stadt St.Gallen von Fr. 1 500 000.– ein Kredit von Fr. 13 500 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.3
nGS 41–21