854.111
Regierungsratsbeschluss über die Dauer der Fischereipachten
vom 27.04.1993 (Stand 01.07.1993)
Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen
erlassen
als Beschluss:
Art. 1 Verpachtung
Die laufenden Fischereipachten dauern bis 31. Dezember 1994.
Das Finanzdepartement kann sie bis 31. Dezember 1995 verlängern.
Art. 2 Auflösung
Der Pächter kann die Auflösung der laufenden Pacht auf 31. Dezember 1993 verlangen.
Art. 3 Vollzugsbeginn
Dieser Beschluss wird ab 1. Juli 1993 angewendet.
nGS 28–51