863.2
Grossratsbeschluss über die Umwandlung des Amtes für Informatik in eine Aktiengesellschaft
vom 05.11.1998 (Stand 01.01.1999)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 24. März 1998 Kenntnis genommen und
beschliesst:1
Ziff. 1
Die Regierung wird ermächtigt, das Amt für Informatik aus der Staatsverwaltung auszugliedern und in eine Aktiengesellschaft privaten Rechts2 umzuwandeln.
Ziff. 2
Der Staat überlässt der zu gründenden Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Umwandlung vorhandenen Betriebsmittel.
Er beteiligt sich an der Gesellschaft mit einem Aktienkapital von 5 Mio. Franken. Die Regierung wird ermächtigt, Kapitalanteile an Dritte zu veräussern.
Ziff. 3
Der Staat gewährt der zu gründenden Aktiengesellschaft ein Aktionärsdarlehen von höchstens 5 Mio. Franken. Dieses ist zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen.
Ziff. 4
Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.3
nGS 33–119