171.111
Beschluss des Kantonsrats Schaffhausen über das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen
Vom 18.01.2021 (Stand 01.01.2021)
Der Kantonsrat Schaffhausen,
gestützt auf § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kantonsrats vom 20. Dezember 1999,
beschliesst:
Art. 1
Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen beträgt Fr. 200.00.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt den gleichnamigen Beschluss vom 16. Januar 2017.
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen1 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 2021, S. 136