126.515.192
Neufestsetzung der Besoldungen für Lehrtöchter der Lehrateliers für Damenschneiderinnen
Neufestsetzung der Besoldungen für Lehrtöchter der Lehrateliers für Damenschneiderinnen RRB vom 16. Oktober 1990
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 13 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal vom1
23. November 1941 )
beschliesst:
1.
Die monatlichen Besoldungen (inkl. Teuerungszulagen) für die Lehrtöchter der Lehrateliers für Damenschneiderinnen in Solothurn und Olten betragen:
1. Lehrjahr 200 Franken
2. Lehrjahr 300 Franken
3. Lehrjahr 500 Franken
2.
Dazu kommt der 13. Monatslohn. Die Auszahlung des 13. Monatslohnes erfolgt jeweils im Dezember auf der Basis der Besoldung des aktuellen Lehrjahres.
3.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1991 in Kraft. Der Regierungsratsbe- 2 schluss vom 25. August 1987 ) wird aufgehoben.