411.214
Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Vereinbarung der Erziehungsdirektoren und Erziehungsdirektorinnen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis zur Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. Schuljahr und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie zur gemeinsamen Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)
vom 8. Juni 1986 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
14. August 2006 (RRB Nr. 2006/1511)
beschliesst:
1.
Der Kanton Solothurn tritt der in der Beilage wiedergegebenen interkantonalen Vereinbarung vom 21. April 2006 bei.
2.
Der Kantonsrat bewilligt die nach der FEUV vom Kanton Solothurn zu leistenden Beiträge im Rahmen des jährlichen Voranschlages.
3.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der FEUV zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen, insbesondere in Fragen des Verfahrens, der Organisation oder der Beitragshöhe, handelt.
4.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss deren Art. 23 zu kündigen.
5.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
Im Namen des Kantonsrates
Herbert Wüthrich | Fritz Brechbühl |
Präsident Ratssekretär
Ziffern1, 3, 4 und 5 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 23. Februar 2007 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1. August 2006. Publiziert im Amtsblatt vom 19. Februar 2010.