411.347.21
Übernahme des Schulgeldes von Solothurner Schülern am Zentralschweizerischen Technikum Luzern
Übernahme des Schulgeldes von Solothurner Schülern am Zentralschweizerischen Technikum Luzern RRB vom 13. Mai 1969
1.
Der Kanton Solothurn übernimmt das Schulgeld der Schüler mit Wohnsitz im Kanton Solothurn, die das Zentralschweizerische Technikum Luzern besuchen, zu seinen Lasten. Das Schulgeld beträgt für ausserhalb der Konkordatskantone wohnhafte Schweizerbürger derzeit 200 Franken pro Schüler und Semester.
2.
Das Schulgeld wird nach den für alle Schüler geltenden Grundsätzen erhoben. Es ist unteilbar und wird am Anfang des Semesters in Rechnung gestellt. Bei einem eventuellen Austritt eines Schülers erfolgt keine Rückerstattung.
3.
Das Zentralschweizerische Technikum Luzern übermittelt dem Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn jeweils am Anfang eines Semesters ein Verzeichnis der Schüler aus dem Kanton Solothurn mit Angabe von Name, Wohnort und Abteilung. Schüler, denen für das betreffende Semester kein Schulgeld berechnet wird, sind besonders zu vermerken.
4.
Das Zentralschweizerische Technikum Luzern gibt den Schülern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn von der Übernahme des Schulgeldes durch den Kanton Solothurn Kenntnis.
5.
Der Kanton Solothurn überweist innert einem Monat dem Zentralschweizerischen Technikum Luzern die in Rechnung gestellten Schulgelder.
6.
Diese Vereinbarung tritt nach Bestätigung durch das Erziehungsdepartement des Kantons Luzern auf Beginn des Schuljahres 1969/1970 in Kraft. Sie kann jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ende eines Schuljahres gekündigt werden.