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Übertritt von der Berufsmittelschule (BMS) allgemeiner Richtung in das Arbeitslehrerinnenseminar Solothurn
Übertritt von der Berufsmittelschule (BMS) allgemeiner Richtung in das Arbeitslehrerinnenseminar Solothurn RRB vom 13. Oktober 1987
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn auf Antrag des Erziehungs-Departementes
beschliesst :
In Abweichung von §§ 11 und 13 der Verordnung über die Ausbildung der 1 Arbeitslehrerinnen vom 9. Mai 1975 ) wird das Aufnahmeverfahren zum Eintritt in das Arbeitslehrerinnenseminar wie folgt geregelt:
1.
Damenschneiderinnen oder gelernte Berufsleute in einem anderen Zweig des Schneiderberufes, welche nebst der Lehre die Berufsmittelschule allgemeiner Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, werden unter der folgenden Bedingung an das Arbeitslehrerinnenseminar aufgenommen: a) In den BMS-Kernfächern Deutsch und Mathematik muss die Durchschnittsnote 4,0 oder besser erreicht werden, wobei keine Note in den beiden Fächern schlechter als2,5 sein darf. b) Die praktische Prüfung nach § 13 litera b der Verordnung über die Ausbildung der Arbeitslehrerinnen vom 9. Mai 1975 ist am Arbeitslehrerinnenseminar abzulegen, wobei eine Durchschnittsnote von wenigstens 4,0 erreicht werden muss und keine Fachnote unter2,5 liegen darf.
2.
Diese Regelung gilt vorläufig für die Aufnahmeprüfung des Jahres2