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Schaffung eines dritten Rektorates an der Kantonsschule Olten
414.211.12 Schaffung eines dritten Rektorates an der Kantonsschule Olten RRB vom 22. Januar 1975
I. An der Kantonsschule Olten wird das Amt eines dritten Rektors geschaffen. Ihm werden Oberrealschule und Seminarabteilung zugewiesen.
II. Der Regierungsratsbeschluss über Neuordnung und Leitung der Kantonsschulen Solothurn und Olten vom 19. Mai 1964 wird wie folgt geändert:
Ziffer 2 Absatz 2 soll lauten:
Die Rektoren der Kantonsschule Olten bilden die Rektorenkonferenz der Kantonsschule Olten.
Ziffer 3 soll lauten:
Der Regierungsrat wählt die Präsidenten und die Vizepräsidenten der Rektorenkonferenzen der Kantonsschulen Solothurn und Olten. Die Wahl erfolgt auf 2 Jahre, wobei die Besetzung der Ämter im Turnus vorgenommen wird. Die Präsidenten und die Vizepräsidenten der Rektorenkonferenzen sind zugleich Präsidenten und Vizepräsidenten der Gesamtkonferenzen.
III. Der Regierungsratsbeschluss über Pflichtstundenzahl und Honorierung der Schulleitungen der Kantonsschulen Solothurn und Olten vom 19. Juni 1970 wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 Absatz 1 soll lauten:
Zusätzlich zu den Besoldungen als Professor oder Lehrer der Mittelschulen
im Kanton Solothurn werden als Entschädigung ) pro Kalenderjahr ausgerichtet : − dem Rektor der Lehrerbildungsanstalt − dem Rektor des Gymnasiums Solothurn − den übrigen Rektoren − dem Leiter der Lehrerweiterbildung − dem Prorektor der Lehrerbildungsanstalt, der zugleich das Kindergärtnerinnenseminar Solothurn leitet − den übrigen Prorektoren − den Stundenplanern − den Präsidenten der Rektorenkonferenzen der Kantonsschulen Solothurn und Olten − dem Präsidenten der Kantonalen Rektorenkonferenz der Kantonsschulen 1) Entschädigungsansätze werden nicht aufgenommen, vgl. § 2 lit. f des Gesetzes über die Herausgabe einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober 1968.
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Ziffer 3 Absatz 1 soll lauten:
Die Pflichtstundenzahlen werden wie folgt festgesetzt: Wochenstunden − für die Rektoren 6–10 − für den Prorektor der Lehrerbildungsanstalt, der zugleich das Kindergärtnerinnenseminar Solothurn leitet 10 − für die übrigen Prorektoren 12–16 − für die beiden Stundenplaner der Kantonsschule Solothurn 19 − für den Stundenplaner der Kantonsschule Olten 20 − für die Stellvertreter der Rektoren 23–24 IV. In Abweichung von Ziffer III. wird die Pflichtstundenzahl für den Rektor der Oberrealschule und der Seminarabteilung der Kantonsschule Olten in den Schuljahren 1975-1977 wie folgt festgesetzt: − Im Schuljahr 1975/1976 16 Wochenstunden − Im Schuljahr 1976/1977 13 Wochenstunden V. Der Regierungsratsbeschluss vom 19. September 1972 wird aufgehoben.
VI. Dieser Beschluss tritt am 16. April 1975 in Kraft.
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