511.172
Befristete Offiziersstelle bei der Kantonspolizei Solothurn
Befristete Offiziersstelle bei der Kantonspolizei Solothurn KRB vom 11. Dezember 1996
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 8 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September1
1990. )
nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
24. September 1996
beschliesst:
1.
Die Zahl der Offiziere der Kantonspolizei wird ab 1. September 1996 bis längstens Ende 1998 auf neun festgelegt. (Ergänzung zum Kantonsratsbe- 2 schluss vom 24. Oktober 1988 ).
2.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 20. März 1997 unbenutzt abgelaufen.