520.220
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
520.220 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch 1
(Vom 24. November 2004)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf die §§ 40 und 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) bei. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.