RRB Nr. 169/2026
Strassen, Stäfa, Überführung SBB Oberlandstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2026
169. Strassen (Stäfa, 724 Oberlandstrasse, Instandsetzung Überführung SBB Oberlandstrasse, gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Oberlandstrasse in Stäfa zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 724 geführt. Sie unterquert beim Bahnhof Stäfa die Gleisanlagen und einen Gemeindebereich mit Durchfahrt und Parkplätzen. Gemäss Objektvertrag zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und dem Kanton Zürich vom 8. Februar 1982 steht die Überführung im Eigentum des Kantons. Dieser ist für den baulichen Unterhalt verantwortlich. Ab 2026 bauen die SBB den Bahnhof Stäfa aus und nehmen Anpassungen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) vor. In diesem Zusammenhang werden die Gleis- und Perronanlagen oberhalb der Überführung SBB Oberlandstrasse (Objekt Nr. 158-001) baulich verändert. Gleichzeitig sieht die Gemeinde die Umsetzung von hindernisfreien Bushaltestellen auf dem Bahnhofsareal vor, die ebenfalls teilweise auf der Überführung SBB Oberlandstrasse liegen. Aufgrund der geplanten Arbeiten der SBB und der Gemeinde Stäfa ergeben sich für das Tiefbauamt als Objekteigentümer einmalige Synergien, um die obere äussere Abdichtung des heute 58-jährigen Bauwerks instand zu setzen. Die Bauarbeiten der SBB beginnen im Februar 2026 und dauern voraussichtlich bis Ende 2028. Die Gemeinde Stäfa ist derzeit noch an der Erarbeitung des Massnahmenprojekts. Die Bauarbeiten der Gemeinde sind im Anschluss an die Arbeiten der SBB 2029 geplant. Im Rahmen der Arbeiten der SBB und der Gemeinde Stäfa sieht das Tiefbauamt für die Überführung SBB Oberlandstrasse den Ersatz der Abdichtung und des Belags auf der Oberseite der Überführung vor.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 13. Januar 2026 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 920 000 Nebenarbeiten 175 000 Technische Arbeiten 265 000 Total 1 360 000
Sämtliche Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 360 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 360 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 100% 1 360 000 1 360 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 100% 1 360 000 1 360 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 834/2024 bewilligte Ausgabe von Fr. 180 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-20063, Instandsetzung Überführung SBB Oberlandstrasse (Objekt Nr. 158-001), Stäfa, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Überführung SBB Oberlandstrasse (Objekt Nr. 158-001) in der Gemeinde Stäfa wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 834/2024 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli