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Motion Christoph Fischbach, Kloten, und Judith Stofer, Zürich, betreffend Kantonale J+S-Beiträge, Stellungnahme

RRB Nr. 295/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Du 18 mars 2026

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-295-2026/de/motion-christoph-fischbach-kloten-und-judith-stofer-zurich-betreffend-kantonale-j-s-beitrage-stellungnahme

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Conseil d’État du canton de Zurich
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 295/2026

Motion Christoph Fischbach, Kloten, und Judith Stofer, Zürich, betreffend Kantonale J+S-Beiträge, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 87/2026

Sitzung vom 18. März 2026

295. Motion (Kantonale J+S-Beiträge)

Erwägungen

Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, und Kantonsrätin Judith Stofer, Dübendorf, haben am 9. März 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit ergänzend zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) kantonale Jugend+Sport-Beiträge (J+S-Beiträge), finanziert aus Mitteln des allgemeinen Staatshaushaltes, an Breitensportvereine ausgerichtet werden können. Begründung: Gemäss gültigem Sportkonzept des Kantons Zürich liegt der Schwerpunkt im Jugend- und Breitensport sowie im Nachwuchsleistungs- und Leistungssport. Die hauptsächliche Leistung des Kantons in der Sportförderung besteht darin, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, finanzielle Zuwendungen zu erbringen und überkommunale Vorhaben zu initiieren. Finanziell beteiligt sich der Kanton primär insbesondere beim Bau von Anlagen, der Durchführung von Veranstaltungen sowie bei Verwirklichungen von Projekten. Bis anhin unterstützt der Kanton Breitensportvereine nicht mit Afonds-perdu-Beiträgen an deren laufenden Ausgaben. Diese Aufgabe übernimmt bisher der Bund im Rahmen des Programms J+S aufgrund des SpoFöG allein. Die Abwicklung der Beitragsgesuche läuft über das kantonale Sportamt, die Auszahlung übernimmt der Bund. In der Antwort zur Anfrage 210/2025 legt der Regierungsrat folgende Zahlen für das Jahr 2024 der Bundesunterstützung für den Kanton Zürich dar: «In jährlich rund 16’000 Kursen und Lagern trainieren etwa 200’000 Kinder und Jugendliche, betreut von mehr als 33 000 J+S- Leitenden. 2024 wurden im Kanton Zürich insgesamt 16,5 Mio. Franken an J+S-Beiträgen ausbezahlt». Die Aufgaben und Anforderungen an die ehrenamtlich geführten Breitensportvereine werden immer komplexer und anspruchsvoller. Es ist darum angezeigt, dass sich der Kanton neben dem Bund ein eigenes kantonales J+S-Programm schafft und die Breitensportvereine subsidiär zu den Bundesbeiträgen unterstützt. Mit diesen Beiträgen können die Breitensportvereine u. a. ihre Strukturen so stärken, dass die ehrenamtlich Tätigen weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen können.

Da das kantonale Sportamt bereits jetzt die Beitragsgesuche im Auftrag des Bundes abwickelt, wird kein grosser Verwaltungsmehraufwand auf den Kanton zukommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Christoph Fischbach, Kloten, und Judith Stofer, Dübendorf, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat weiss um die grosse Bedeutung der Zürcher Sportvereine für die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr ehrenamtliches Engagement ist unersetzlich und verdient höchste Anerkennung. Jugend+Sport (J+S) ist das grösste Sportförderprogramm des Bundes und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren. Die Umsetzung von J+S ist im Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0) als gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Sportverbänden verankert. Der Bund führt und finanziert das Programm. Das Sportamt ist für die Umsetzung des Sportförderprogramms im Kanton Zürich verantwortlich und sorgt insbesondere für ein bedarfsgerechtes Aus- und Weiterbildungsangebot für J+S-Leitende sowie für die effiziente Abwicklung aller J+S-Kurse und -Lager im Kanton Zürich. Die Motion verlangt ein eigenes kantonales J+S‑Programm. Eine kantonale Parallelfinanzierung würde das System der Zuständigkeiten vermischen und zusätzliche Abgrenzungsfragen schaffen. Nicht zuletzt setzte die Schaffung eines kantonalen Programms vor dem Hintergrund der finanziellen Situation beim Bund ein falsches Signal. Der Regierungsrat setzt sich vielmehr weiterhin dafür ein, dass der Bund seine gesetzliche Verantwortung für die Finanzierung von J+S weiterhin vollumfänglich wahrnimmt (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 210/ 2025 betreffend Bund kürzt ab 2026 J+S-Beiträge wegen Teilnahmerekorden – was sind die Folgen für den Kanton Zürich). Das Sportamt beschränkt sich im Übrigen nicht auf den Vollzug des nationalen Sportförderprogramms, sondern ergänzt J+S bereits heute mit über den Sportfonds finanzierten ergänzenden Massnahmen wie dem Nachwuchsleiterprogramm «1418coach» oder dem Förderprogramm «schulsport.zh» für freiwillige Schulsportkurse. Zusätzliche staatliche Mittel sind nicht vorgesehen. Die Sportförderung erfolgt im Übrigen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Sportamt und dem Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS). Der ZKS vertritt über 65 Sportverbände mit rund 2200 Vereinen und über 380 000 Mitgliedern. Erst kürzlich hat der Kantonsrat zur Förderung des Vereins- und Verbandssports den jährlichen Beitrag aus dem Sportfonds an den ZKS für die Jahre 2026–2029 von insgesamt 23,8 Mio.

Franken genehmigt (vgl. Vorlage 6008). Der Regierungsrat würdigt das grosse Engagement der ehrenamtlich geführten Breitensportvereine. Er wird sie weiterhin bedarfsgerecht unterstützen und die Mittel der kantonalen Sportförderung zielgerichtet einsetzen, um den Anteil der regelmässig sportlich aktiven Bevölkerung in allen Alterskategorien und Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Das Anliegen eines eigenen kantonalen J+S‑Programms schadet der fein austarierten heutigen Lösung und gefährdet bewährte Formen der Zusammenarbeit. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 87/2026 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli