RRB Nr. 781/2026
Gesundheitsdirektion, Generalsekretariat, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2026
781. Gesundheitsdirektion, Generalsekretariat (Stellenplan)
Erwägungen
Ausgangslage Die vier kantonalen Spitäler sind selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten des kantonalen Rechts mit je eigenem Anstaltsgesetz (Gesetz über das Universitätsspital Zürich [USZG, LS 813.15]; Gesetz über das Kantonsspital Winterthur [LS 813.16]; Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich [LS 813.17]; Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland [LS 813.18]). In den nachfolgenden Ausführungen wird jeweils beispielhaft auf das USZG verwiesen, die übrigen Anstaltsgesetze enthalten analoge Bestimmungen. Verselbstständigt wurden das Universitätsspital Zürich (USZ) und das Kantonsspital Winterthur (KSW) per 1. Januar 2007, die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) per 1. Januar 2018 und die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) per 1. Januar 2019. Bei der PUK und der ipw wurden die Spitalimmobilien mit der Verselbstständigung übertragen, beim USZ und beim KSW erfolgte dies per 1. Januar 2018 bzw. per 1. Januar 2019. Der Kanton räumt den Spitälern eine grosse unternehmerische Autonomie ein. Diese erbringen ihre Leistungen eigenständig; oberstes strategisches Führungsorgan ist der Spitalrat (§ 11 Abs. 1 USZG), die operative Leitung obliegt der Spitaldirektion (§ 12a Abs. 1 USZG). Der Kanton greift somit nicht in das operative Geschäft ein, ist aber letztlich politisch verantwortlich. Er tritt zudem als Gewährleister (Erteilung der Leistungsaufträge), als Regulator (Festlegung der Regeln für alle Marktteilnehmenden) und als Eigentümer auf. Zudem bestehen gesetzliche Aufsichtsfunktionen: Die Gesundheitsdirektion (GD) übt in Vertretung des Regierungsrates die allgemeine Aufsicht aus (§ 9d USZG). Das Amt für Gesundheit nimmt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht wahr (§ 37 Abs. 2 Gesundheitsgesetz [LS 810.1]). Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht aus (§ 8 Abs. 1 USZG). Als Eigner verfolgt der Kanton ein Interesse an einer dem Unternehmenszweck entsprechenden Entwicklung und am Erhalt des Unternehmenswerts. Die vier Spitäler werden in der Rechnung des Kantons Zürich konsolidiert. Der Kanton hat daher ein wesentliches Interesse an ihrer positiven finanziellen Entwicklung. Mit der Eigentümerstrategie bzw. den jährlichen Berichten über deren Umsetzung gibt er den vier selbstständigen Anstalten Ziele in den Dimensionen strategische Schwer-
punkte, Qualität, Personalpolitik, Kooperationen und Beteiligungen, Unternehmensorganisation und -kultur, Infrastruktur, Finanzen, Risikomanagement sowie Berichterstattung und Kommunikation vor. Um die Zielerreichung in diesen Dimensionen sicherzustellen, verfügt die GD über ein Beteiligungscontrolling.
Zusätzlicher Mittelbedarf Für das Beteiligungscontrolling stehen derzeit 2,8 Stellen in der Finanzabteilung des Generalsekretariats der GD zur Verfügung. Demgegenüber stehen vier kantonale Spitäler, die sich stetig sowie zunehmend strategisch weiterentwickeln und positionieren müssen, um strukturelle Entwicklungen wie die zunehmende Ambulantisierung, den medizintechnologischen Fortschritt und das zunehmende Patientenvolumen zu bewältigen. Darüber hinaus stehen die Spitäler steigenden Anforderungen an Qualität und Transparenz sowie regulatorischen Anforderungen gegenüber. Zusammen beschäftigen die vier Anstalten über 18 000 Mitarbeitende (mehr als 13 000 Stellen). Ihre Kooperationen und Beteiligungen bauen sie mit Blick auf eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung zunehmend aus. Hinzu kommen wesentliche Investitionen in Infrastrukturprojekte sowie Digitalisierungsvorhaben. Insgesamt erwirtschaften die vier Spitäler einen Betriebsertrag von rund 3 Mrd. Franken unter sich wandelnden Tarif- und Finanzierungsvorgaben. Die Wahrnehmung der Eigentümerrolle durch die GD ist entsprechend breit angelegt. Das Beteiligungscontrolling stellt für jedes der vier Spitäler die Steuerung und Überwachung der Zielerreichung gemäss Eigentümerstrategie sicher, beurteilt die Risikoentwicklung für den Kanton als Eigentümer, verfasst die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und bereitet die regelmässig stattfindenden Eigentümergespräche vor. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Eignerrechte prüft das Beteiligungscontrolling zudem geplante Beteiligungen, Auslagerungen und Gesellschaftsgründungen gemäss den jeweiligen Spitalgesetzen. Die kantonalen Spitäler stehen verstärkt im Fokus der Medien und des Kantonsrates und sind regelmässig sowie zunehmend von Anfragen und Vorstössen aus dem Kantonsrat betroffen. Auch die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Kantonsrates wird entsprechend regelmässig über die Entwicklung der Spitäler informiert. Um der zunehmenden Bedeutung und Komplexität der Eigentümerrolle des Kantons gegenüber den vier kantonalen Spitälern angemessen Rechnung zu tragen, sind zusätzliche personelle Mittel im Umfang von 0,8 Stellen erforderlich. Diese sind notwendig, um die strategischen, finanziellen und betrieblichen Entwicklungen der vier Spitäler vertieft
zu analysieren, ein geeignetes Risikomanagement des Kantons sicherzustellen und die damit verbundenen Auswertungs- und Berichterstattungsaufgaben im Beteiligungscontrolling angemessen wahrzunehmen. Darüber hinaus wächst das Beteiligungscontrolling nicht nur im Umfang der angestammten Aufgaben, sondern auch in seiner Komplexität: Es treten zunehmend Fragestellungen der Unternehmensführung, der Digitalisierung, des Risikomanagements, der Versorgungsqualität, der strategischen Weiterentwicklung sowie der finanziellen Stabilität der Spitäler in den Vordergrund. Die GD ist dabei verstärkt gefordert, Entwicklungen und Risiken frühzeitig zu erkennen, fachlich zu beurteilen, Eigentümerentscheide vorzubereiten sowie die Erkenntnisse aus Eigentümerrolle, allgemeiner Aufsicht, gesundheitspolizeilicher Aufsicht und Versorgung zusammenzuführen. Erforderlich ist hierfür auch ein enger Austausch mit den von der GD von Gesetzes wegen in die Spitalräte entsandten Personen. Die entsprechenden Aufgaben werden derzeit von vier verschiedenen Mitarbeitenden der GD wahrgenommen. Die zunehmenden und komplexeren Aufgaben des Beteiligungscontrollings erfordern jedoch eine stärkere Bündelung der Verantwortung und eine Gesamtsicht über die vier Spitäler. Die Schaffung einer Ressortleitung Beteiligungscontrolling trägt diesen Entwicklungen Rechnung und stellt die notwendige fachliche Führung sowie die Koordination sicher. Dafür sind zusätzliche personelle Mittel im Umfang von 1,0 Stellen erforderlich. Mittelfristig ist zu prüfen, ob Mitarbeitende aus dem neuen Ressort Beteiligungscontrolling für die GD in einzelnen Spitalräten Einsitz nehmen, damit die Entwicklungen, Risiken und Eigentümeranliegen aus den Spitälern noch systematischer in das Beteiligungscontrolling einfliessen.
Auswirkungen auf den Stellenplan des Generalsekretariats Zur Deckung des Personalbedarfs sind folgende unbefristete Stellen per 1. Januar 2027 in den Stellenplan des Generalsekretariats der GD aufzunehmen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Controller/in mbA 22 Es handelt sich um eine Aufstockung bestehender Stellen, weshalb eine erneute Überprüfung der Einreihung durch das Personalamt nicht notwendig ist.
Finanzielle Auswirkungen Der Lohnaufwand für die zusätzlichen Stellen beträgt ab 2027 rund Fr. 368 000 pro Jahr (jeweils einschliesslich Lohnneben- und Arbeitsplatzkosten) und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat Gesundheitsdirektion. Die Mittel sind im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht eingestellt. Die für 2027 benötigten Mittel werden kompensiert. Ab 2028 ist eine Kompensation nicht mehr möglich, weshalb die ab dann benötigten Mittel im KEF 2028–2031 einzustellen sind.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Generalsekretariats der Gesundheitsdirektion werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Controller/in mbA 22
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli