Tribunal des assurances sociales Zurich, Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Intensivpflegezuschlag: keine Hilflosigkeit im Bereich der Körperpflege, somit keine Hilflosenentschädigung schweren Grades; Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag bei einem anrechenbaren Mehraufwand von mehr als 4 Stunden; teilweise Gutheissung. (2026) | Lexipedia