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Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV

24929 · Amtliches Bulletin

Du 31 mai 2011

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/24929/de/erhohung-der-erziehungs-und-betreuungsgutschriften-in-der-ahv

Consulté le 4 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: AVS. Augmentation des bonifications pour tâches éducatives et pour tâches d'assistance (10.410)

10.410

Erhöhung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Meyer Thérèse, Baettig, Bortoluzzi, Estermann, Gilli, Humbel, Schenker Silvia)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Meyer Thérèse, Baettig, Bortoluzzi, Estermann, Gilli, Humbel, Schenker Silvia)

Donner suite à l'initiative

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Meine parlamentarische Initiative beruht auf einer Analyse der Gesellschaft, die sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Ich möchte auf einige Eckdaten kurz eingehen:

Mit der Einführung der AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften im Jahr 1997 hat der Gesetzgeber einen ersten Schritt zur Anerkennung der unbezahlten, aber unschätzbaren Erziehungs- und Betreuungsarbeit gewagt. Damals betrug diese Gutschrift 35 820 Franken. Da diese indexiert ist, wird heute einem Paar oder einer sorgeberechtigten Person während der Erziehungsperiode - maximal während 16 Jahren - ein Beitrag von 41 760 Franken gutgeschrieben. Diese Gutschriften führen zu einer Erhöhung des Durchschnittseinkommens, welches für die Berechnung der Rente ausschlaggebend ist.

Mit der Berücksichtigung dieser unentgeltlichen Arbeit, die nach wie vor vorwiegend von Frauen geleistet wird, wollte man bei der Berechnung einer zukünftigen Rente die Rentensituation der Eltern im Alter berücksichtigen. Das hat man zum Teil auch erreicht, wie die Zunahme der Anzahl Paare, die eine Maximalrente erhalten, belegt. Laut Aussagen des BSV erhalten heute 62 Prozent der Paare eine Maximalrente. Von den alleinstehenden Frauen - ob mit oder ohne Kinder - erhält aber nur ein Drittel eine Maximalrente.

Die Renten werden alle zwei Jahre der Teuerung angepasst, das gilt auch für die Gutschriften. Die Löhne sind jedoch in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Renten. Als Beispiel können wir die zwei letzten Jahre betrachten: Die Teuerung belief sich auf 1,75 Prozent, die Lohnsteigerung auf 3,2 Prozent. Dies hat zur Folge, dass sich die Schere zwischen den Löhnen und den Renten öffnet; so stiegen die Löhne seit 1995 um 23,4 Prozent, die Renten aber nur um 19,6 Prozent.

Betroffen von dieser Entwicklung sind auch Personen, die auf einen Teil der Erwerbsarbeit verzichten, um sich ihrer Familie anzunehmen. Die Übernahme der Erziehungs- und Betreuungsarbeit hat nicht nur eine kleinere Rente aus der ersten Säule zur Folge, sondern oft erhält jene Person, die sich der Familienarbeit widmet - in der Regel ist das die Frau -, auch keine oder nur eine geringe Rente aus der zweiten Säule. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind zunehmend auch Väter betroffen, denn auch sie möchten in Zukunft ihre Erwerbstätigkeit reduzieren können, um gewisse familiäre Aufgaben zu übernehmen.

Die Beurteilung meiner parlamentarischen Initiative muss daher unter Berücksichtigung auch der Einkommensstruktur und der Erwerbsbeteiligung der Eltern vorgenommen werden. Nur kurz: Eine ganz grosse Mehrheit aller Frauen, die teilzeiterwerbstätig sind, generiert ein Einkommen von weniger als 3000 Franken monatlich, und drei Viertel aller erwerbstätigen Mütter sind in einer Teilzeitanstellung und arbeiten in der Regel weniger als 50 Prozent.

Wir stellen heute mit Blick auf die demografische Veränderung in unserer Gesellschaft nicht nur fest, dass sich weniger Paare für Kinder entscheiden, sondern auch, dass sich eine wachsende Zahl von vor allem Frauen nach dem Auszug der eigenen Kinder der Betreuung und Begleitung pflegebedürftiger Eltern oder Schwiegereltern annimmt und wiederum auf einen Teil der Erwerbsarbeit oder gar gänzlich darauf verzichtet. Diese Personen werden unabhängig davon, ob sie alleinstehend sind oder in einer Paarbeziehung leben, im Alter gegenüber Erwachsenen ohne Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben finanziell schlechtergestellt.

Selbstverständlich werden Einzelne hier betonen, dass diese Familienarbeit aus Liebe und Zuneigung erbracht werde. Das stimmt. Doch es gibt einen Unterschied zur häuslichen Arbeit, die, losgelöst von der gewählten Lebensform, alle wahrnehmen müssen; Familienarbeit ist etwas anderes. Deshalb verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, dass in Zukunft diejenigen Personen, die zugunsten der Familienarbeit und der Betreuungsarbeit auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, nicht schlechtergestellt werden. Deshalb verlange ich mit meiner Initiative, dass wir die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften entsprechend erhöhen. Ich habe - dies zum Schluss - der SGK-NR bereits signalisiert, dass ich bereit wäre, in der zweiten Phase der Beratung auch einer stufenweisen Erhöhung der Gutschriften zuzustimmen.

Deshalb lade ich Sie ein, in der ersten Phase der Beratung dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Je représente ici la minorité - und es ist wirklich eine bunte, interessante Minderheit! J'attire votre attention sur la particularité de cette minorité qui est composée de membres des deux pôles politiques du Parlement et du centre, ce qui montre bien l'intérêt que suscite la proposition contenue dans l'initiative parlementaire Meier-Schatz.

En effet, cette initiative propose de renforcer les bonifications pour tâches éducatives et pour tâches d'assistance pour que la rente AVS des personnes qui les pratiquent soient revalorisées. Les parents et les personnes adultes qui s'occupent soit de leurs enfants, soit de personnes âgées qui ont besoin de soins fournissent des prestations inestimables pour l'ensemble de la société. Le bonus éducatif et d'assistance, instauré lors de la 10e révision de l'AVS, a voulu récompenser cet engagement.

Cette intention excellente mérite actuellement un renforcement. En effet, le monde a changé et aujourd'hui les personnes doivent souvent renoncer à une activité lucrative intéressante pour pouvoir prendre en charge totalement ou partiellement des enfants ou des personnes âgées. Elles renoncent ainsi à des revenus pour apporter des prestations non rémunérées et elles consentent à ce sacrifice, mais elles sont souvent pénalisées très fortement lorsque l'âge de la retraite sonne, puisque les bonifications actuelles ne compensent que très partiellement la diminution des cotisations versées au premier pilier.

L'initiative parlementaire prévoit donc d'augmenter les bonifications pour tendre vers une rente maximale. La discussion en commission a montré un intérêt réel pour la prise en compte de cet objectif et l'auteure elle-même a convenu qu'elle était tout à fait d'accord avec l'idée que le but était avant tout d'améliorer la rente, sans forcément imposer une rente maximale.

Actuellement, les bonifications pour tâches éducatives et pour tâches d'assistance se montent environ à 41 760 francs, ce qui génère une rente tout à fait moyenne. Ce montant pourrait être augmenté dans une fourchette allant jusqu'à 83 520 francs. Il faut penser que ce sont souvent 15 à 18 ans, voire plus, qui sont consacrés à l'éducation des enfants, souvent suivis par une assistance aux parents par la suite, et ceci pour faire un travail d'une grande valeur.

Les cotisations manquantes ne pourront jamais être compensées. Cette situation peut décourager des personnes de se consacrer à ces tâches pourtant si nécessaires.

Ainsi, nous vous demandons de donner suite, au stade de l'examen préalable, à cette initiative parlementaire. Tous les détails et l'ampleur de l'effort à fournir pour revaloriser la rente AVS des personnes concernées pourront être discutés au stade du projet d'acte.

Toutes celles et tous ceux - et je sais qu'ils sont nombreux dans cette salle - qui reconnaissent la valeur des prestations fournies en faveur des enfants et ensuite aussi aux parents ou aux personnes âgées qui ont besoin de soins devraient donner suite à cette initiative. Je vous remercie de le faire.

Kleiner Marianne · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die SGK Ihres Rates empfiehlt Ihnen mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Mehrheit der Kommission lehnt bei aller Wertschätzung für die in den Familien geleistete Arbeit einen Anspruch auf Maximalrente für jene Personen ab, die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Die Kommission anerkennt, dass im Bereich der Familienarbeit Grosses geleistet wird, und dies meist von Frauen. Aus Sicht der Mehrheit ist es aber verkehrt, den Staat immer stärker zur Abgeltung gemeinnütziger Aufgaben verpflichten zu wollen. Je stärker man dazu übergeht, solche Leistungen zu entschädigen, umso geringer wird die Bereitschaft, überhaupt noch unentgeltliche Arbeiten zu leisten. Vergessen wird leider auch oft, dass die für solche Entschädigungen eingesetzten Mittel irgendwo wieder eingefordert werden müssen und dass die Ausgaben, die eine solche Politik auslöst, häufig von den gleichen Personen getragen werden, denen man Gutes tun will.

Es ist denn auch mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen. Nach Auskunft der Verwaltung wird mit Mehrkosten von einer Milliarde Franken gerechnet. Von den derzeit rund 960 000 Rentnerinnen und Rentnern, die Anspruch auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften haben, erhalten heute 460 000 bereits die Maximalrente, während die Rente von 500 000 Personen erhöht würde. Diese Kosten sind nach Ansicht der Mehrheit der Kommission nicht zu vereinbaren mit der notwendigen finanziellen Konsolidierung der Sozialversicherungen.

Zudem vertritt die Mehrheit Ihrer Kommission die Meinung, dass nun im Vorfeld der Diskussionen über die 12. AHV-Revision vermieden werden sollte, einzelfallweise Leistungsverbesserungen vorzunehmen, ohne die daraus resultierenden Kosten und die Auswirkungen auf das Gesamtsystem im Auge zu behalten. Es erschiene sinnvoller, das Anliegen der Initiantin allenfalls im Rahmen der 12. AHV-Revision zu diskutieren.

Mit dem Vorstoss wird mehr oder weniger verlangt, dass alle Personen in den Genuss einer vollen AHV-Rente kommen sollen, die irgendwann einmal Eltern- oder Betreuungspflichten wahrgenommen haben. Damit wäre es möglich, mit einem kurzfristigen Betreuungsengagement, beispielsweise mit einer kurzzeitigen Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger, in den Genuss einer Maximalrente zu gelangen. Ein solches Ansinnen erachtet die Mehrheit der Kommission als undifferenziert.

Das Anliegen der Initiantin ist auch leistungshemmend. Wird der Vorstoss umgesetzt, verlieren all jene, die einmal in ihrem Leben Eltern- oder Betreuungspflichten wahrgenommen haben, jeden Anreiz, ihr individuelles Konto bei der AHV weiterzuäufnen, da sie sich ja den Maximalanspruch bereits gesichert haben. Dies würde auch zusätzliche Anreize zur Schwarzarbeit schaffen: Wer sieht, dass zusätzliche Beiträge an die AHV keinen zusätzlichen Nutzen mehr bringen, wird dazu neigen, diese Beiträge nicht mehr zu bezahlen.

Zudem ist der Vorschlag nicht bedürfnisgerecht, da er keine Rücksicht darauf nimmt, in welchen Einkommensverhältnissen die betreffenden Personen leben. AHV-Rentner können auch dann über ein hohes Gesamteinkommen verfügen, wenn ihnen die Maximalrente der AHV vorbehalten bleibt, beispielsweise durch Vermögen oder durch Erbschaft.

Zudem würde eine neue Rechtsungleichheit geschaffen, indem alle Eltern automatisch Anspruch auf die Maximalrente erhielten, während kinderlose Paare oder kinderlose Personen mit tiefem Einkommen trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit die Maximalrente nicht erreichen könnten.

Die Mehrheit der SGK und, wie ich glaube, auch die 6 Enthaltungen sprechen die gleiche Sprache. Die Mehrheit der SGK erachtet es als ausgesprochen heikel, diese beträchtlichen Eingriffe in das austarierte System der AHV jetzt zu veranlassen.

Die Minderheit möchte der Initiative Folge geben, um die aufgeworfenen Fragen und verschiedene Umsetzungsmodelle näher zu prüfen. So sei es zum Beispiel denkbar, die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften von 41 000 Franken, Stand 2010, auf 82 000 Franken im Jahr anzuheben. Dieses Einkommen würde nur dann zu einer Maximalrente führen, wenn es während der gesamten Beitragsdauer durchschnittlich erreicht würde; Sie haben Kollegin Meier-Schatz gehört. Aber auch die Minderheit der SGK war der Ansicht, dass bei dieser parlamentarischen Initiative noch sehr vieles unklar ist und dass sie unter Umständen sehr problematische Eingriffe in das ausgeklügelte System der AHV bewirken könnte. Die Minderheit möchte aber diese Klärungen vornehmen.

Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

L'initiative visant l'augmentation des bonifications pour tâches éducatives et pour tâches d'assistance dans l'AVS a été discutée par votre commission le 13 mai 2011. Elle a procédé à un examen préalable de cette initiative parlementaire déposée le 10 mars 2010 par Madame Meier-Schatz.

Concrètement, cette initiative demande que soient augmentées les bonifications pour tâches éducatives et pour tâches d'assistance prévues par la loi sur l'assurance-vieillesse et survivants, afin que toutes les personnes qui ont assumé des tâches parentales ou des tâches d'assistance touchent une rente maximale.

Par 11 voix contre 7 et 6 abstentions, votre commission vous propose de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire, et cela pour les raisons suivantes.

Selon les indications de l'administration fédérale, la création d'un tel droit entraînerait des coûts supplémentaires de l'ordre de 1 milliard de francs. Si l'initiative était mise en oeuvre, près de 500 000 personnes verraient leur rente augmenter, alors que, sur les 960 000 personnes qui bénéficient actuellement d'une rente AVS et qui ont droit à une bonification pour tâches éducatives ou pour tâches d'assistance, 460 000 touchent déjà la rente maximale. Les coûts qu'engendrerait une telle mesure sont inconciliables avec la nécessité de consolider la situation financière de nos assurances sociales.

En outre, élargir le droit à une rente maximale pourrait inciter les personnes qui en ont les moyens, économiquement parlant, à réduire davantage leur activité lucrative ou à y renoncer totalement.

De plus, un tel système créerait une inégalité juridique: tous les parents auraient automatiquement droit à une rente maximale, tandis que les personnes sans enfant qui touchent un revenu modeste ne pourraient pas bénéficier de ce type de rente, même en ayant travaillé pendant des décennies.

Bien qu'elle estime le travail fourni dans le cadre familial, la majorité de la commission vous propose donc - je le répète: par 11 voix contre 7 et 6 abstentions - de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Meier-Schatz.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 66 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen

Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr

La séance est levée à 13 h 05