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Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Leider beantragt der Bundesrat die Ablehnung meiner Motion. Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der Frau Bundesrätin und zu hören, ob sie wirklich nur bei den Roaming-Gebühren auf ihre Patenkinder hört oder ob sie vielleicht auch sicherstellen möchte, dass nicht unsere nächste Generation, sondern der Konsument diese Entsorgung bezahlen muss.
Wenn Sie die Geschichte des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke anschauen, dann stellen Sie fest, dass diese Zahlen so im Fünfjahrestakt sich immer verändert haben und erhöht wurden. Der aktuelle Stand ist, dass die Kostenschätzungen nur noch auf plus/minus 30 Prozent genau gemacht werden. Es wird gesagt, dass es auch 30 Prozent mehr sein könnten, als geschätzt wird. Ich bin gespannt, wie es dann im Jahr 2015 aussehen wird, wenn die nächste Schätzung kommt.
Fakt ist, dass der Stand dieses Stilllegungsfonds bei sehr vielen Kernkraftwerken eigentlich sehr tief ist. Wenn man zum Beispiel Leibstadt nimmt, wo etwa die Hälfte der Lebensdauer - wenn man für diese 50 Jahre einsetzt - verstrichen ist, so sind dort gerade einmal 19 Prozent einbezahlt worden.
Für Gösgen und Leibstadt ist es sowieso besonders wichtig, weil es dort eigene Gesellschaften gibt. Sie können in einer Interpellation (12.1109) nachlesen, dass der Bundesrat antwortet, dass bei Gösgen und Leibstadt der Durchgriff auf die AG - der Autor lacht dort drüben -, der Durchgriff auf die Muttergesellschaft sehr schwer möglich sein wird. Das heisst, diese beiden Betreiber-AG sind selbstständig. Entweder haben sie in den Fonds einbezahlt, wenn abgestellt wird, oder - und das wird dort eigentlich angedroht - der Steuerzahler muss dann das Geld einschiessen.
Mit dieser Motion möchten wir das auf jeden Fall verhindern. Ich glaube, für die Kostenwahrheit muss sichergestellt werden, dass mindestens Gösgen und Leibstadt die Fonds so äufnen, dass wir nicht das Problem von Mühleberg haben. Denn das Problem von Mühleberg muss man heute schon separat lösen; das kann man gar nicht mehr so lösen, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Darüber könnte man hier auch noch lange reden; aber es ist nun leider so, je nachdem, wie der Bundesgerichtsentscheid ausfällt, wird man halt in Mühleberg noch ungefähr die Hälfte nachzahlen müssen. Das braucht eine spezielle Regelung. Allerdings ist das Konstrukt von Mühleberg nicht ganz so tragisch wie bei Gösgen und Leibstadt, wo es reine Betreibergesellschaften sind. Dort werden die Betreibergesellschaften, die Kantone und der Bund sowieso eine Lösung finden müssen.
Ich denke, auch für Mühleberg ist es einfacher, eine Lösung zu finden, wenn wir die Rahmenbedingungen richtig gestalten, sodass für Gösgen und Leibstadt nicht die gleiche Diskussion wie für Mühleberg stattfinden wird. Darum möchte ich Sie bitten, hier wirklich dafür zu sorgen, dass die Stromkonsumenten heute die Fonds auffüllen und nicht morgen die Steuerzahler.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie haben mit Ihrer Motion ein sehr sensibles Thema aufgegriffen, das mit Sicherheit in den nächsten Jahren auch noch einiges zu reden geben wird. Sie haben zu Recht gesagt, Mühleberg sei ein Spezialfall, weil hier natürlich jetzt gerade diese befristete Betriebsdauer in gerichtlicher Überprüfung ist. Bis heute ist es einfach so - das war jahrzehntelang Politik und wurde, gestützt auf das Kernenergiegesetz, eben auch in der Verordnung so geregelt -, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten von unabhängigen Behörden oder von einer Kommission geschätzt werden. Diese Schätzung ergibt dann im Hinblick auf eine Laufzeit von 50 Jahren die jeweiligen Beiträge der Betreiber, die zu hinterlegen sind.
Jetzt sind natürlich in den letzten Jahren die Kosten für die Stilllegung und für die Entsorgung kontinuierlich gestiegen. Man hat auch noch keine Erfahrungswerte, die Experten müssen das immer nachrechnen. Das führt dazu, dass der Bundesrat regelmässig - d. h. alle vier Jahre, wenn diese neuen Schätzungen vorliegen, wenn die Experten das bemessen haben - die Situation des Fonds und die Beitragshöhe anschaut. Die Beiträge sind aber kontinuierlich auf diese Laufzeit von 50 Jahren ausgerichtet.
Wenn Sie jetzt plötzlich, quasi am Ende dieser Regelung, die Spielregeln ändern und von 40 Jahren ausgehen, dann wirkt sich das so aus, dass die Betreiber in kurzer Zeit Nachzahlungen und höhere Beiträge in Millionenhöhe entrichten müssen. Positiv daran wäre erstens, dass Sie mehr Kostenwahrheit haben. Zweitens bezahlen das die Betreiber, somit sehr viele Kantone, die Eigentümer sind, die Aktionäre sind. Schlussendlich wird das natürlich auf den Strompreis überwälzt werden. Das ist auch klar.
Wir meinen, dass die unabhängige Kommission, die das anschaut, bisher ihre Arbeit ordentlich gemacht hat. Die Spielregeln jetzt kurz vor Ablauf dieser 50 Jahre zu verändern ist schon relativ schwierig. Dass das gerade von der FDP kommt, erstaunt mich ehrlich gesagt ziemlich. Aber vielleicht ist es auch Ihr persönlicher Vorstoss, das weiss ich nicht.
Aber diese 50 Jahre waren eigentlich nie bestritten. Dass man hier jetzt plötzlich auf 40 Jahre zurückgehen will, verändert die Beitragssituation; das verändert die Zahlungs- und Beitragspflicht gewaltig. Hier reden wir dann nicht über eine, zwei oder zehn Millionen, sondern wir reden von dreistelligen Millionenbeträgen für die grossen Werke. Das wären gewaltige Kisten, wenn man jetzt die Berechnungszeit um einen Fünftel verkürzen würde. Das ist das Problem.
Mühleberg wird gesondert behandelt. Wenn dort die Laufzeit begrenzt ist, muss die Betreiberin des KKW Mühleberg die noch nicht bezahlten Beiträge selbstverständlich bezahlen.
Wir sind uns einig, Herr Nationalrat Noser: Es kann nicht sein, dass der Staat, also der Steuerzahler, ein Problem hat. Es muss sichergestellt sein, dass die Betreiber heute, morgen, übermorgen, auch dann, wenn ein KKW vom Netz geht, die Verantwortung tragen. Das ist die Aufgabe dieser Fonds. Das ist auch die Aufgabe ihrer Berechnung, sodass der Betreiber nicht das Risiko auf den Staat und den Steuerzahler abschieben kann.
Die Betreiber sind, nochmals, mehrheitlich im Eigentum der Kantone. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Kantone, die in diesen Verwaltungsräten sitzen, entsprechend auch Rückstellungen kalkulieren und angesichts der allfälligen zusätzlichen Lasten, die da auf sie zukommen könnten, eine sehr seriöse Berechnung dieser Beiträge erstellen.
Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion
Als Unternehmer tätige ich auch Investitionen. Wenn ich Investitionen tätige, dann überlege ich mir im Zeitpunkt des Kaufs, wie die technische oder wirtschaftliche Abschreibungsdauer ist, und dann schreibe ich diese Investitionen entsprechend ab. So, wie mir bekannt ist, war ja die Laufzeit zum Zeitpunkt des Baus dieser Grosswerke auf 40 Jahre festgelegt worden. Ich frage mich nun, ob hier nicht eine glückliche Situation besteht, da im Zeitpunkt des Baus der Werke von einer Laufzeit von 40 Jahren ausgegangen wurde und dann das Geschenk gemacht wurde, dass sie auf 50 Jahre erhöht wurde. Wenn man das betriebswirtschaftlich seriös gemacht hätte, müsste jetzt ein Überschuss da sein. Warum ist das nicht der Fall?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Am Anfang, also Ende der Sechzigerjahre und Anfang der Siebzigerjahre, als die Kernkraftwerke gebaut wurden, ging man von 40 Jahren aus; das ist richtig. Die Betriebsbewilligungen waren befristet. Dann ging man zu unbefristeten Betriebsbewilligungen über, und im Lichte dieser unbefristeten Betriebsbewilligungen - Mühleberg immer ausgenommen - legte man die Berechnungszeit auf 50 Jahre fest.
Was hat bei diesen Fonds geändert? Vor 40 Jahren konnte niemand klar sagen, was die Stilllegung und die Entsorgung irgendwann einmal kosten werden. Für die Entsorgung, das wissen Sie, sind wir immer noch auf der Suche nach einem Standort. Je länger das dauert, desto mehr Geld kostet das, desto unsicherer ist das. Das verteuert die Entsorgung weiterhin. Das neue Prinzip gibt uns Rechtssicherheit: Alle vier Jahre wird wieder berechnet, ob diese Sicherheitskosten, diese Entsorgungskosten immer noch korrekt sind oder ob sie nachgeschätzt und die Beiträge entsprechend erhöht werden müssen. Ich wäre froh, man hätte für viele andere Anlagen einen solchen Fonds für die Stilllegung und die Entsorgung. Für viele Deponien usw. haben wir diese Rechtswohltat leider nicht, und das Risiko für den Steuerzahler ist entsprechend höher. Mit dieser Fondslösung kann man wenigstens davon ausgehen, dass diese Beträge physisch da sind und dass das Risiko doch sehr minimiert werden kann. Null ist es nie, diese Kosten sind immer wieder nachzuschätzen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 112 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00