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Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Beratung der Vorlage über den Um- und Ausbau der Stromnetze ist für heute und morgen vorgesehen. Die Detailberatung wurde in zwei Blöcke aufgeteilt. Eine Übersicht über den Inhalt der beiden Blöcke wurde Ihnen ausgeteilt.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Im neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze ist unser Rat der Zweitrat. Es ist eine eher technische Vorlage, die im Lichte des Umbaus des Elektrizitätssystems und im Lichte der Energiestrategie 2050 beurteilt werden muss. Mit der Botschaft zu diesem Gesetz werden Ihnen Änderungen im Elektrizitätsgesetz und im Stromversorgungsgesetz beantragt.

Zuallererst ist festzuhalten, dass das Schweizer Stromnetz leistungsfähig ist. Im Stromnetz wird der nachgefragte Strom über lange und kurze Distanzen zu den Verbrauchern transportiert. Damit das auch in Zukunft und zuverlässig gewährleistet werden kann, müssen in zwei Bereichen Verbesserungen angestrebt werden.

Der erste Bereich ist das Übertragungsnetz. Das Übertragungsnetz wird von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid AG betrieben und sichert unsere Anbindung ans Ausland sowie den Transport von grossen, zentralen Kraftwerkskapazitäten in die Zentren des Verbrauchs, in unsere Städte und Agglomerationen.

Im zweiten Bereich, im regionalen und lokalen Verteilnetz, findet die Feinverteilung zu den einzelnen Verbrauchsobjekten ab den Trafostationen statt. Auch hier müssen vor allem die Massnahmen zur Aufnahme der vermehrt dezentralen Stromproduktion und der intelligenten Stromnetze im Gesetz ihren Niederschlag finden.

Schlussendlich muss das Zusammenspiel von Übertragungsnetz und Verteilnetzen an jedem Verknüpfungspunkt der Schweiz jederzeit funktionieren. Das sichert uns eine zuverlässige Stromversorgung auch in Zukunft.

Die beantragten Neuregelungen haben denn auch vier strategische Stossrichtungen plus ein Anliegen zur Tarifierung des Energieverkaufs bei den festen Endkunden, welches der Erstrat in die Vorlage aufgenommen hat:

1. Es geht um die Vorgaben für die Weiterentwicklung des Stromnetzes. An der bisherigen Praxis der Aufgabenteilung zwischen dem Staat und der Wirtschaft, also der Energieversorgung, soll nichts geändert werden. Einzig der Netzentwicklungsprozess erhält mit seinem Szenariorahmen eine politisch abgestützte Grundlage. Es geht hier also um eine regelmässige Nachführung der Bedarfsermittlung zur Weiterentwicklung des Stromnetzes. Mit der regelmässigen Überprüfung des Rahmens können auch neueste Technologien in das Netz integriert werden, und die Koordination der Behörden soll dabei verbessert werden. Damit soll die Weiterentwicklung nicht an mangelnder Koordination scheitern.

2. Das Bewilligungsverfahren für Stromnetze soll optimiert werden. Wenn für eine Leitung des Übertragungsnetzes ein nationales Interesse besteht, dann hat dazu frühzeitig die öffentliche Information stattzufinden, und diese Planung ist mit den kantonalen Planungen abzustimmen. Die räumliche Koordination soll dadurch verbessert werden. Die verschiedenen Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden, sollen dazu führen, dass das Bewilligungsverfahren verbessert und optimiert werden kann. Insbesondere soll die zeitliche Achse verkürzt werden, sodass die Verfahrensdauern von heute bis zu dreizehn Jahren in solchen Bewilligungsprozessen auf vier bis acht Jahre verkürzt werden können.

3. Dieses neue Gesetz bringt Regeln bei der Frage, wann eine Stromleitung als Freileitung und wann als Erdkabel erstellt werden kann. Auf der höchsten Spannungsebene wird ein Bewertungsraster eingeführt, das eine Einzelfallklärung ermöglicht. Bei den unteren Netzebenen, in den Verteilnetzen mit tieferen Spannungen, werden Erdkabel als Standard festgelegt, wenn ein gewisser Mehrkostenfaktor gegenüber der Freileitung eingehalten wird.

4. Unser Stromnetz lässt sich nur weiterentwickeln, wenn auch die Akzeptanz des Um- und Ausbaus bei der Bevölkerung hoch ist. Dabei fällt auch den Kantonen eine wichtige Aufgabe im Bereich der Kommunikationsmitwirkung zu. Die Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen, wo sie Mitwirkungsmöglichkeiten haben, und es müssen mit Sorgfalt die regionalen Aspekte eines Netzausbaus und auch die projektspezifische Kommunikation in den Vordergrund gestellt werden.

5. Der Ständerat hat auch eine Neuregelung bei den sogenannten intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen vorgenommen, welche Ihre Kommission noch einmal verändert hat. Wir werden dies in der Detailberatung zu klären haben. Und zu guter Letzt hat der Ständerat in diesem fünften Punkt auch eine aktuelle Fragestellung über die Festlegungsmodalitäten beim Energietarif in der Grundversorgung bzw. beim Stromversorgungsgesetz, bei den festen Endkunden, vorgenommen. Ihre Kommission hat mit dem Antrag ihrer Mehrheit die vom Ständerat vorgenommene Änderung in Hearings mit den Marktakteuren vertieft und schlägt Ihnen eine konsequente Ausrichtung der Tarifierungsgrundsätze an den Zielen der Energiestrategie 2050 vor. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht und dass das vom Ständerat aufgenommene Anliegen berechtigt ist. Die Bereinigung des Lösungsansatzes erfolgt dann in der Detailberatung zu Block 2.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Le projet de loi fédérale sur la transformation et l'extension des réseaux électriques vise à améliorer les conditions-cadres qui régissent le développement du réseau électrique, afin que celui-ci puisse répondre aux besoins actuels et futurs. Ceci permettra d'assurer ce maillon essentiel de la chaîne dans le but de garantir la sécurité de l'approvisionnement en électricité dans notre pays.

Après avoir beaucoup traité de la production, voici venu le temps de régler les questions liées au réseau. Les besoins actuels étant liés principalement au réseau de transport exploité par Swissgrid, c'est ce dernier qui est au coeur de la loi dont nous débattons. Il s'agit de pouvoir supprimer certains goulets d'étranglement qui empêchent le transfert de l'énergie des installations de production aux consommateurs, et d'assurer le renouvellement de ce réseau dont les deux tiers datent de plus de quarante ans. Le renouvellement du réseau doit également permettre d'exploiter au mieux les possibilités d'optimisation dans le transport d'électricité, en lien notamment avec la production décentralisée qui augmente et avec les nouvelles technologies à disposition, notamment les "smart technologies" sur le comptage et la gestion du réseau.

L'introduction de mesures de planification, d'une simplification des procédures, de l'implication des cantons dans la communication sont autant d'éléments devant permettre à notre réseau de transport d'être prêt pour l'avenir en rendant possibles les investissements indispensables pour le moderniser. Le principe qui prévaut est celui de l'optimisation du réseau avant son renforcement puis, si nécessaire, la construction de nouvelles lignes, tout ceci en favorisant la transparence et la rapidité des procédures.

Le projet qui vous est soumis clarifie également les charges financières qui peuvent être imputées au réseau, ouvrant ainsi la voie à la sécurité dans la planification financière de notre réseau électrique. Le thème sensible de l'enterrement des lignes à haute tension a été largement débattu et donne lieu à des propositions de minorité, qui seront traitées dans le bloc 1.

Enfin, la commission a souhaité apporter un soutien aux producteurs d'électricité renouvelable indigène, en particulier à ceux qui gèrent nos barrages, en imposant aux gestionnaires de réseaux de fournir aux consommateurs captifs, à des tarifs équitables, de l'énergie suisse issue de la production renouvelable. Cette proposition, à l'article 6 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, diffère de la version du Conseil des Etats, même si ce dernier visait le même objectif, et se trouvera au coeur des débats du bloc 2.

Au bout du compte, le projet permet d'assurer la planification du développement et du financement de notre réseau de transport d'électricité, ajoutant une pièce indispensable au puzzle qui garantira la sécurité de notre approvisionnement futur.

La commission est entrée en matière sans opposition sur cet objet et vous propose d'en faire de même.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir brauchen einen kontinuierlichen Ausbau der Stromnetze, ganz egal, mit welchen Technologien der Strom in Zukunft hergestellt wird - obschon natürlich klar ist, dass die zunehmend dezentrale Versorgung die Kosten des Netzausbaus tendenziell erhöhen wird. Elektrizitätsgesetz und Stromversorgungsgesetz müssen so ausgestaltet werden, dass Stromleitungen in Zukunft in einem vernünftigen Rahmen und in vernünftiger Zeit realisiert werden können. Die Revision soll, wenn immer möglich, zu einem Bürokratieabbau führen, und Prozesse sind zu vereinfachen, ohne dass die Volksrechte in unzulässiger Weise beschnitten werden. Eine Verpolitisierung des Netzausbaus ist zu verhindern. Ich denke, so weit sind wir uns alle einig.

Die zusätzlichen Kosten für den Endverbraucher, welche diese Vorlage generiert, müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die Zusatzkosten werden vom nationalen Netzbetreiber letztendlich auf den Strombezüger abgewälzt. Anträge zur zusätzlichen Verteuerung der Vorlage lehnen wir darum ab. Der Wirtschaftsstandort Schweiz benötigt im internationalen Kontext gute Rahmenbedingungen. Ein Faktor ist eben auch die finanzielle Belastung durch den Ausbau der Stromnetze.

Die Energiestrategie 2050 hat nach wie vor keine klare Antwort auf den Ersatz der dereinst wegfallenden Kernenergie oder darauf, wie die Versorgungssicherheit der Schweiz gerade im Winter sichergestellt werden soll. Das ist aber ein Faktor, von dem abhängt, wie das Netz in Zukunft ausgebaut werden muss. Die Details zu diesen grundsätzlichen Bemerkungen erläutern wir weiter im Rahmen der konkreten Anträge.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Aufhebung von Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes durch den Ständerat. Der Ständerat hat ja im Rahmen seiner Beratung im Dezember 2016 eine völlig neue Tragweite in diese Vorlage, in diese Netzstrategie hineingebracht. Die Aufhebung der Durchschnittspreismethode hat mit der Problematik dieser Netzstrategie eigentlich nichts zu tun. Die SVP ist auch nicht bereit, höhere Kosten in Kauf zu nehmen, ohne dass über die Probleme der Stromversorgung gesprochen wird. Es wäre eine Fortführung der "Pflästerlipolitik", wie wir sie bereits im Rahmen der Energiestrategie kennen. Schon da wurden höhere Kosten verursacht und Lösungen verkauft, die gar keine Lösungen sind. Man hat vielmehr zusätzliche Abhängigkeiten und Profiteure geschaffen. Man hat höhere Kosten provoziert, und man hat die Problematik der Winterstromversorgung nicht gelöst. Versprochen wurden, Sie kennen das, diese 40 Franken. Dieses Versprechen wird leider bereits heute mit dieser Netzstrategie gebrochen. Denn die Kosten werden weiter steigen. Die Kosten werden für alle steigen, nicht nur für wenige. Die Wirkung ist unklar. Die Problematik ist ungelöst, ja noch nicht einmal richtig definiert. Niemand kennt die Kostenauswirkungen für den kleinen Konsumenten. Ein kleiner Konsument ist ja der, der weniger als 100 000 Kilowattstunden Strom pro Jahr bezieht. Es wurde auch keine Vernehmlassung durchgeführt. Das ist einfach keine seriöse Politik.

Es tönt am Anfang vielleicht sympathisch, wenn man sagt, man möchte die Wasserkraft stützen. Wir haben uns auch überlegt, ob man das kann. Je länger die Diskussion ging, desto mehr haben wir aber gemerkt, dass das so einfach keine seriöse Politik ist, wenn man die Leute nicht anhört und die Auswirkungen der Entscheide, vor allem die finanziellen Auswirkungen, nicht kennt. Es ist darum auch kein Wunder, dass der Einzelantrag Wasserfallen zur Herauslösung der entsprechenden Artikel und zur Rückweisung eines Entwurfes 2 auf dem Tisch liegt. Dieses Vorgehen ist ein politischer Murks.

Immerhin kann man festhalten: Wir haben auch einen Konsens. Wir haben den Konsens, dass die Wasserkraft sehr wichtig ist und auch in Zukunft wichtig bleiben wird. Die SVP-Fraktion wird sich auch für die Wasserkraft einsetzen, aber überlegt und mit der entsprechenden Wirkung. Es wird hier das Marktmodell angesprochen. Diese Diskussionen sind ausserhalb der Netzstrategie fortzuführen. Wir haben die Pflicht, die Wirtschaftlichkeit unserer Stromversorgung für den Endverbraucher zu verbessern. Wenn wir das erreichen, dann kann auch über korrigierende Faktoren wie die Umweltverträglichkeit und die Versorgungssicherheit diskutiert werden, die dann die Preise wieder in die andere Richtung lenken. Wir haben dann das Ziel erreicht, wenn wir tiefe Kosten, eine hohe Versorgungssicherheit und eine hohe Umweltverträglichkeit haben. Das ist unsere Aufgabe. So steht es in der Bundesverfassung.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, und werden uns, wie gesagt, zu den entsprechenden Detailanträgen äussern.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Avant de nous précipiter dans ce débat technique sur les réseaux électriques et leur développement, permettez-moi quelques considérations de politique générale.

Le 21 mai 2017, le peuple suisse a approuvé la nouvelle loi sur l'énergie, connue sous le nom de Stratégie énergétique 2050, par 58 pour cent des voix. Cette décision sans appel pose le cadre général: notre approvisionnement énergétique se fera toujours plus par les énergies renouvelables, nous ne construirons plus de nouvelles centrales nucléaires et nous nous efforcerons, partout, d'augmenter l'efficacité énergétique. En plus des aspects techniques et du paquet de mesures adoptés, cette révision de loi a permis de fixer la direction générale de l'approvisionnement énergétique du pays, ce qui n'est pas négligeable. Même si je n'ai pas du tout apprécié le style de la campagne menée par les opposants, je reconnais qu'il était tout à fait légitime de poser la question au peuple, car c'était un projet de loi important. Finalement, le référendum lancé par l'UDC a permis de renforcer considérablement la légitimité de cette nouvelle politique.

Plusieurs dossiers sectoriels sont encore ouverts, et nous en empoignons un aujourd'hui, la stratégie "Réseaux électriques". Parmi les autres dossiers à traiter, il y a évidemment la mise en oeuvre de l'Accord de Paris sur le climat, la question de la redevance hydroélectrique et celle de l'avenir de l'hydroélectricité. Ces questions sont importantes, mais il n'est plus nécessaire de faire des paquets de mesures gigantesques pour les traiter. Le Conseil fédéral a raison d'avancer pas à pas, afin d'éviter de refaire chaque fois un grand débat général.

Madame Semadeni vous expliquera plus en détail pourquoi nous estimons que, dans les grandes lignes, la stratégie "Réseaux électriques" est adéquate.

A ce stade, je souhaite cependant évoquer le point le plus contesté de cette révision, à savoir la question de l'article 6 de la loi sur l'approvisionnement en électricité. Ce point n'était pas traité dans le projet du Conseil fédéral. C'est le Conseil des Etats qui l'a introduit dans le débat dans le but de rendre caduque la base juridique d'un arrêt du Tribunal fédéral publié l'été dernier.

La solution adoptée par le Conseil des Etats est totalement inacceptable, puisqu'elle revient à dire que les clients captifs sont obligés d'acheter l'électricité la plus chère, tandis que l'électricité la moins chère est vendue sur le marché libre. Le Conseil des Etats propose d'abolir rétroactivement l'obligation de répercuter sur le tarif des clients captifs les rabais que les distributeurs obtiennent en achetant de l'électricité sur le marché libre.

La majorité de la commission, tout comme celle du groupe socialiste au sein de celle-ci, a soutenu une contre-proposition somme toute assez simple: les clients captifs, qui payent déjà les coûts complets de chaque kilowattheure qu'ils consomment, devraient, au moins, en contrepartie de ce plein tarif, obtenir de l'énergie renouvelable indigène. Cette solution permettrait que les tarifs plus élevés payés aujourd'hui par les clients captifs contribuent à redresser financièrement l'hydroélectricité indigène plutôt qu'à financer de l'énergie nucléaire ou du courant importé.

Lors du débat au sein de notre groupe, une partie d'entre nous s'est ralliée sans hésiter à cette solution, qui marie service public et écologie - c'est mon cas. Une autre partie du groupe s'est montrée plus critique, estimant qu'il y avait un risque que les clients captifs voient tout de même leur facture augmenter, alors que les clients sur le marché libre se désolidariseraient complètement. Pour en avoir le coeur net, nombre d'entre nous souhaitent que le projet soit renvoyé en commission et soutiendront donc la proposition Wasserfallen, afin d'examiner plus en détail les conséquences de cette décision avant de l'adopter définitivement.

Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Le reti elettriche sono un elemento chiave dell'approvvigionamento, proprio anche nel contesto della nuova politica energetica appena accettata dal popolo. La strategia reti elettriche corrisponde alle nuove esigenze e contribuisce a garantire un approvvigionamento elettrico sicuro e al passo con i tempi. Il gruppo del PS sostiene l'entrata in materia.

Für die SP-Fraktion ist Eintreten unbestritten, und wir unterstützen weitgehend den Entwurf des Bundesrates. Der Um- und Ausbau des Stromnetzes stellt für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 ein zentrales Element dar. Die Übertragungsleitungen müssten aber auch ohne Energiestrategie 2050, nämlich aus Altersgründen, erneuert werden. Die Belastungen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen, und auch die vermehrt dezentrale Stromproduktion sowie der teilliberalisierte Markt stellen höhere Anforderungen an das Stromnetz.

Die technisch anspruchsvolle Vorlage wird von der SP-Fraktion begrüsst. Wir begrüssen insbesondere die Anwendung des kosteneffizienten Nova-Prinzips: Netzoptimierungen vor Verstärkung vor Ausbau. Wir begrüssen die vorgesehenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Verteilnetze hin zu intelligenten Netzen, inklusive des Datenschutzes. Wir begrüssen ebenso, dass die Leitungen der verschiedenen Netzebenen verkabelt werden können. Beim Verteilnetz wird die Erdkabellösung zum Standard, sofern die Mehrkosten gegenüber der Freileitung den Faktor 3 nicht übersteigen.

Die zwei SP-Minderheitsanträge zu diesem Teil der Vorlage sollen einerseits im Interesse der betroffenen Bevölkerung die Kriterien für die Mehrkostenberechnung bei Verkabelungen ergänzen, andererseits die Schwächung von Natur und Landschaft in der Interessenabwägung mildern - es geht um die Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission. Bei Überschreitungen des Mehrkostenfaktors bei Kabellösungen unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit Girod und den Bundesrat, damit Ausnahmen möglich sind, wo der Nutzen für Mensch und Natur überwiegt.

Der Ständerat hat einen zusätzlichen Vorschlag in die Strategie Stromnetze eingebaut. Als Reaktion auf einen Bundesgerichtsentscheid will der Ständerat Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes und die von der Elcom eingeführte Durchschnittspreismethode einfach abschaffen. Die Elektrizitätsunternehmen könnten so die Kosten ihrer Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden anlasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt anteilsmässig weitergeben zu müssen, wie im Stromversorgungsgesetz vorgesehen. Die neue Regelung soll erst noch rückwirkend gelten.

Die UREK lehnt diesen Beschluss des Ständerates geschlossen ab. Sie hat bei Artikel 6 eine eigene Lösung erarbeitet. Mit einer grossen Mehrheit von 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung schlägt die UREK vor, dass den festen Kunden in der Grundversorgung ausschliesslich Strom aus inländischen, staatlich nicht bereits geförderten erneuerbaren Energien geliefert werden soll. Bitte erinnern Sie sich daran: 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung - das will doch etwas heissen!

So kann namentlich die inländische Wasserkraft, die saubere Wasserkraft, wie der Ständerat es mit seinem Beschluss auch beabsichtigt, gestärkt werden. Die Grundversorgung wird damit zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien sichergestellt, wie wir es mit der Energiestrategie wollen. Kohle- und Atomstrom können künftig innerhalb der Grundversorgung nicht mehr an die festen Endkunden abgesetzt werden. Damit die Stromtarife für die gebundenen Stromkonsumenten angemessen bleiben, wird der Bundesrat Regeln für die Preisbildung festlegen. Das ist der Antrag der UREK, der mit 17 zu 5 Stimmen verabschiedet worden ist.

Die SP befürwortet die Zielsetzung einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien. Ein Teil der Fraktion möchte sich aber erst nach einer erneuten Prüfung definitiv auf ein bestimmtes Modell festlegen und wird darum die Rückweisung an die UREK unterstützen - so sieht es aus.

Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

La stratégie "Réseaux électriques" comporte deux chapitres bien distincts.

Le premier est un chapitre technique qui parle de l'objet effectif soumis à votre attention, celui des réseaux. Ici, on va parler d'un besoin de renouvellement, d'un besoin d'investissement, d'un besoin de décentralisation dû à la production d'énergies renouvelables et d'un besoin de capteurs intelligents, ce qu'on appelle généralement le "smart metering". Ceci, c'est la partie technique. Elle n'aurait pas éveillé de grandes discussions ni attiré beaucoup l'attention de la presse s'il ne s'y était pas greffé une deuxième partie, très politique, dans laquelle certains de nos collègues ont décidé de prendre en otage le projet technique pour faire un subventionnement tout à fait mal réfléchi des énergies renouvelables.

Le groupe libéral-radical entrera en matière sur ce projet, mais soutiendra surtout sa partie technique. Nous n'avons rien contre l'investissement dans un réseau pour que celui-ci soit performant. Nous veillerons cependant à ce que les coûts supportés par la population et les PME ne soient pas augmentés de manière disproportionnée.

Je note, en passant, que cette partie de la branche électrique est une partie totalement monopolistique. En effet, contrairement à la partie de l'énergie qui est partiellement libéralisée, le réseau est totalement monopolistique. Aujourd'hui, la population, les PME et les grandes entreprises paient chaque année 4,3 milliards de francs pour ce réseau. Ce dernier a une valeur de remplacement de 62 milliards de francs.

La question qui se pose fondamentalement, avant d'augmenter les tarifs, même si on enterre des lignes, même si on fait du décompte intelligent, est la suivante: est-ce que avec les 4,3 milliards de francs payés annuellement par la population et les entreprises, les exploitants du réseau, c'est-à-dire, d'un côté, Swissgrid et, de l'autre, une myriade de petits acteurs, n'ont-ils pas déjà suffisamment d'argent pour faire leur travail?

La réponse intuitive du groupe libéral-radical est qu'ils ont déjà suffisamment d'argent. Donc, nous serons extrêmement restrictifs au sujet des augmentations qui sont demandées, notamment celles pour financer l'enfouissement d'une partie des lignes qui servent au transport de l'électricité, ainsi que pour ce qui concerne la répercussion sur les consommateurs du coût du "smart metering" en bout de réseau.

De quoi ne devrions-nous pas parler dans cette modification? Nous ne devrions pas parler de soutien aux énergies renouvelables. En fait, cette question n'appartenait pas du tout à l'objet qui est soumis à votre attention. Elle a été rajoutée, d'abord au Conseil des Etats, puis par notre conseil, mais elle n'a fait l'objet d'aucune consultation. Donc, pour des raisons strictement formelles, vous devriez rejeter cette proposition et accepter la proposition Wasserfallen, afin de renvoyer le projet en commission dans le but d'accomplir un travail approfondi et raisonnable. On ne peut pas décider d'une éventuelle augmentation de tarif qui totalisera un demi-milliard de francs sans avoir consulté les groupes touchés par cette décision.

La commission a bien fait une microconsultation, mais c'était avant l'adoption du projet retenu finalement par la majorité de la commission. Donc, même les personnes entendues ne se sont pas prononcées sur ce projet. On ne sait même pas combien cela coûterait; on ne sait pas comment cela pourrait être mis en oeuvre. Ce que l'on sait avec certitude, c'est que l'on fera payer à nouveau le consommateur, qui paie déjà largement de quoi soutenir les énergies renouvelables. Le consommateur et les PME paient 8 centimes par kilowattheure: c'est largement suffisant pour toute production d'électricité au moyen de l'énergie hydraulique. Entre la consommation des particuliers et celle des PME, le volume est suffisant pour soutenir l'énergie hydraulique.

Alors, me direz-vous, pourquoi est-ce que cela ne fonctionne pas? Cela ne fonctionne pas parce qu'aujourd'hui notre système est déséquilibré. D'un côté, il y a ceux qui en profitent. Dans cette branche, il y a des gens qui ont une situation extrêmement confortable. Ce sont ceux qui ont des clients captifs et très peu de production, notamment ceux qui possèdent les services industriels des grandes villes. Ceux-là sont dans une situation extrêmement profitable, c'est-à-dire qu'ils peuvent distribuer leur énergie à prix coûtant et qu'ils achètent le reste sur le marché. Ils réalisent une marge extraordinaire sans apporter réellement de plus-value. D'un autre côté, il y a ceux qui souffrent du marché actuel: ce sont ceux qui ne font que de la production et qui n'ont pas de clients captifs.

Face à cette discrépance, est-il juste de demander au consommateur contribuable de payer? Non! La première chose à faire est de demander à la branche de se réformer et de se restructurer. Si vous avez, d'un côté, des gens qui profitent du système et, de l'autre, des gens qui en souffrent, la branche doit elle-même remettre à plat la situation et faire en sorte qu'on assainisse le marché, sans demander au consommateur de payer à nouveau ce qu'il paie déjà dans sa facture d'électricité.

Mais on crée une confusion dans ce débat pour donner un peu de crédit à cette demande et faire pleurer dans les chaumières. On nous dit qu'on veut sauver l'énergie hydraulique. Le groupe libéral-radical est tout à fait d'accord de soutenir l'énergie hydraulique! Mais la confusion réside dans le fait qu'on assimile la production d'électricité par l'énergie hydraulique à la structure actuelle du marché des producteurs et distributeurs de cette énergie. On peut très bien s'entendre sur le fait qu'il n'est pas du tout pareil de dire, d'un côté, qu'on veut sauver les barrages - dans ce cas, très bien, faisons une réflexion sur les barrages ! - et, d'un autre côté, qu'il faut absolument maintenir une structure juridique atavique, qui a connu de très belles années, au cours desquelles de nombreux dividendes ont été distribués, et qu'il faut la maintenir contre vents et marées tandis qu'au moindre ralentissement dans le prix de l'énergie, plutôt que de demander à la branche de s'assainir, on va demander au consommateur contribuable de payer, alors que la branche n'aura pas fait le premier pas, n'aura pas avancé d'un mètre dans le sens d'un assainissement.

Pour toutes ces raisons, je le répète, la position du groupe libéral-radical est extrêmement claire: nous entrerons en matière sur les aspects techniques; nous vous commenterons tout à l'heure les propositions de minorité qui ont été faites mais, en gros, nous sommes d'accord avec la direction qui a été prise. Nous nous opposons à ce qui s'est ajouté à la discussion et qui consiste à sponsoriser l'hydraulique hors de tout cadre juridique institutionnel normal. Et si cette position devait être maintenue, nous refuserions alors le projet.

C'est pourquoi je vous encourage instamment à accepter la proposition Wasserfallen et à extraire d'une discussion qui est et doit rester technique tout ce qui concerne le soutien à l'hydraulique.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Die BDP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten. Wir sind natürlich sehr dankbar, dass wir heute über diesen Gesetzentwurf beraten können, nachdem die Energiestrategie 2050 angenommen worden ist - auch wenn wir heute Abend möglicherweise lieber kalt duschen würden.

Das Gesetz ist sehr wichtig. Im Stromnetz besteht so oder so Nachholbedarf und Erneuerungsbedarf. Aber es ist auf der anderen Seite eben auch wichtig, dass wir hier ein Gesetz machen, mit dem die Optimierung und vor allem die Entwicklung des Stromnetzes, der Stromproduktion berücksichtigt werden können. Der Technologiefortschritt wird wahrscheinlich in nächster Zeit noch stark beschleunigt. Deshalb ist es eine grosse Herausforderung, hier ein Gesetz zu machen, das diesen neuen Intelligenzen, diesen neuen technischen Fortschritten Rechnung tragen kann, damit nicht Fehlinvestitionen in ein neues Netz gemacht werden. Ich denke da an die dezentrale Produktion; sie wird stark an Bedeutung gewinnen. Ich bin überzeugt, dass gerade die Batterietechnik die dezentrale Produktion und auch Speicherung und deshalb entsprechend die Netzentwicklung stark beeinflussen wird.

Weiter ist für die BDP-Fraktion sehr wichtig, dass mit diesem Gesetz die Bewilligungsverfahren gestrafft werden können. Wir wissen es, bis heute dauern Bewilligungsverfahren für diese Übertragungsnetze zum Teil dreizehn Jahre, zum Teil bis zu zwanzig Jahren. Die BDP hat immer gesagt, wenn wir die Energiewende schaffen wollen, ist es eben auch sehr wichtig, dass die Bewilligungsverfahren auf allen Stufen entsprechend vereinfacht werden. Das neue Gesetz geht in einer Einschätzung davon aus, dass eine Verkürzung der Dauer auf vier bis acht Jahre erreicht werden kann. Wir hoffen, dass diese Einschätzung stimmt.

Die BDP hätte hier eigentlich noch viel mehr Kompetenzen auf die Bundesebene heben wollen, ähnlich wie beim Eisenbahngesetz. Das war leider nicht möglich, aber wir hoffen doch, dass es in diesem Bereich eine grosse Beschleunigung gibt.

Weiter ist es sehr wichtig, dass wir in diesem Gesetz - das hat mit dem Bewilligungsverfahren sehr viel zu tun - die Faktoren oder die Mechanismen dafür festlegen, wann eine oberirdische Leitung bzw. eine Freileitung gebaut werden soll und wann eben eine Leitung in den Boden verlegt werden soll oder muss. Die BDP-Fraktion ist daher ausserordentlich glücklich darüber, dass wir hier mit diesem Faktor 3 eine klare Regelung festlegen, die keinen Interpretationsspielraum offenlässt. Wir haben früher schon entsprechende Vorstösse eingereicht und sind überzeugt, dass diese Regelung, auch wenn sie etwas kostet, viele Vorteile und eine Beschleunigung im Ausbau des Netzes bringt, und das ist sehr wichtig. Deshalb nimmt die BDP-Fraktion diesen Mehrkostenfaktor in Kauf.

Es ist für die BDP-Fraktion klar, dass sie beim Gesetz, wie es hier vorliegt, meistens die Mehrheit unterstützen wird. Gerade wegen der Energiestrategie 2050 ist der Gesetzentwurf jetzt kongruent. Deshalb unterstützen wir auch die Streichung bzw. Auslagerung von Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes, das heisst, dass die Förderung der Wasserkraft noch einmal in einem anderen Rahmen diskutiert wird. Wir haben dank der Annahme der Energiestrategie 2050 eine Sofortlösung: Jährlich können nun für den Ausbau der Wasserkraft 120 Millionen Franken investiert werden, und das reicht als Sofortlösung. Es wäre falsch, jetzt hier mit diesem Antrag der Mehrheit der Kommission zu Artikel 6 einen Schnellschuss zu machen. Niemand weiss, was das kosten würde. Es konnten keine Vernehmlassungen durchgeführt werden, und wir sind auch nach den Anhörungen in der UREK überzeugt, dass es wahrscheinlich noch andere Modelle und bessere Lösungen gibt, die gerechter und auch effizienter sind.

Auch wenn Frau Semadeni die 17 befürwortenden Stimmen der Kommission heraufbeschworen hat, unterstützen wir deshalb hier die Minderheit Genecand. Es ist ja schön, dass auch Herr Wasserfallen in diesem Bereich Handlungsbedarf sieht; er hat mit seinem Einzelantrag ein Bekenntnis abgelegt. Deshalb diskutieren wir die Förderung der Wasserkraft gescheiter in einem anderen Rahmen mit aller Sorgfalt und präsentieren hier dem Rat dann eine entsprechende massgeschneiderte Lösung.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Die Vorlage tönt trocken und technisch, ist aber für die Grünliberalen eine zentral wichtige Vorlage. Stromnetze werden in Zukunft wichtiger werden. Das gilt unabhängig davon, ob man für oder gegen die Energiestrategie 2050 ist. Die Bewilligungen für die Kernkraftwerke laufen irgendwann aus, die erneuerbaren Energien werden zugebaut, die Importdiskussion findet statt - wie viel, wo? -, und die Versorgungssicherheit, insbesondere die saisonale, muss gewährleistet werden. Dazu ist eine Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze zwingend. Diese Vorlage regelt hier die wesentlichen Grundlagen.

Einer der wesentlichen Punkte, um die es geht, ist die Optimierung der Bewilligungsverfahren für die Leitungsprojekte. Die Verfahrensdauern sollen verkürzt werden. Heute geht es viel zu lange, bis so eine Leitung bewilligt werden kann. Diese Zeiten sollten im Minimum halbiert werden. Das ist auch im Sinne der Grünliberalen. Im Weiteren sollen Kriterien definiert werden für die Entscheidungsfindung bei der Frage "Freileitung oder Kabel?". Bei der Höchstspannung über 220 Kilovolt sollen Kriterien für den Technologieentscheid zur Frage, ob die Übertragungsleitung entweder offen oder eben unter Boden sein soll, definiert werden. Auf der tieferen Verteilnetzebene - 110 Kilovolt und tiefer - ist hingegen grundsätzlich Erdkabel vorgesehen. Das ist auch richtig. Aber auch dort ist ein Mehrkostenfaktor zu definieren, ab welchem dann Dritte die Finanzierung übernehmen sollten. Das werden wir in der Detailberatung noch diskutieren.

Wichtig ist auch, die Akzeptanz für diese Leitungen zu erhöhen. Das braucht eine frühzeitige Information von allen Seiten. Sprich: Das BFE ist in der Pflicht, die Kantone sind in der Pflicht, aber eben auch die nationale Netzgesellschaft hat rechtzeitig zu orientieren und die Bevölkerung zu sensibilisieren.

Zudem, das ist ebenso wichtig, geht es um das Intelligenterwerden des Netzes. Wir brauchen in der Zukunft intelligentere Netze. Diese können nicht nur den Energieverbrauch optimieren, sondern es wird am Ende auch weniger Aufbauten brauchen, wenn wir intelligente Netze haben, wenn die Speicherentwicklung weitergeht. Das kann uns auch Kosten sparen helfen. Es soll auch die Versorgungssicherheit erhöhen. Es ist ebenfalls heute niemand mehr da, der vor seinen Tesla irgendwie 500 Pferde spannen würde. Der Elektromotor ist etwas intelligenter, und darum geht es bei intelligenten Netzen: von der heutigen alten Technologie wegzukommen und neue, smartere Grids einzubauen.

Umstritten ist die Lockerung der Bewilligungspflicht für die Starkstromanlagen. Ich lege dazu einen Minderheitsantrag vor, den ich Ihnen später noch schmackhaft machen werde. Demnach können wir hier die Administration reduzieren und eine Beweislastumkehr vornehmen.

Enge Diskussionen erfordern auch diese Mehrkostenfaktoren betreffend Kostentragung. Da werden wir Grünliberalen grundsätzlich einen pragmatischen Zwischenweg beschreiten, wonach wir eigentlich diesen Mehrkostenfaktor bei 3 belassen, aber grundsätzlich die Leitungen unter 110 Kilovolt in den Untergrund legen wollen. Ich komme auch darauf in der Detailberatung noch kurz zurück.

Der heikelste Punkt in der Vorlage ist die Grundversorgungsdiskussion, die nach dem Bundesgerichtsentscheid zu den Centralschweizerischen Kraftwerken entstanden ist. Es war von Anfang an klar, dass der Ständerat ein völlig artfremdes Element in die Vorlage eingebaut hat. Wir haben in der UREK dabei aber eine gewisse Dringlichkeit gesehen und auch eine Wichtigkeit, vor allem für die Branche und die Kantone. Eine mögliche Illiquidität oder ein möglicher Konkurs eines der grossen Stromversorger sind heute nicht von der Hand zu weisen. Die Vorlage, wie sie Ihnen vorliegt, war als Kompromiss gedacht zwischen dem Beschluss des Ständerates, den Anliegen der Branche und der Kantone, und auch die Hinweise der Elcom wurden berücksichtigt. Ich habe in der Kommission dabei mitgemacht, obwohl ich grosse Bedenken habe, ob das der richtige Weg ist, ob wir das nicht besser in eine separate Vorlage packen würden. Doch da stehen wir nun.

Heute liegt ein Einzelantrag Wasserfallen vor: Er verlangt die Teilung der Vorlage und die Rückweisung einer Vorlage 2 an die UREK-NR. Wir stehen eigentlich heute da, wo ich am Anfang dieser Kommissionsberatungen war. Aber damals war ich quasi allein in der Kommission, habe keinen Antrag gestellt, und heute scheint das mehrheitsfähig zu werden. In dem Sinne kann ich den Antrag Wasserfallen gar nicht bekämpfen, denn er ist eigentlich richtig. Er beinhaltet ein Risiko, nämlich dass der Ständerat dann die Netzvorlage nicht beförderlich behandelt und von uns erwartet, dass wir ihm das zweite Pfand noch rüberschicken. Ich glaube, es geht darum, heute zu signalisieren, dass wir diese Vorlage 2 schnell erarbeiten müssen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben. Wir müssen eine Lösung präsentieren, die an den Ständerat geht, und den Ständerat gleichzeitig auffordern, die Netzvorlage eben weiterzuberaten und ebenfalls auf eine Trennung der Vorlage einzuschwenken, damit wir hier zwei Dinge getrennt weiterbearbeiten können, die nichts miteinander zu tun haben: Netzsicherheit, Netzausbau versus die Grundversorgungsfrage, die heikel ist.

Fazit: Die grünliberale Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage, die wichtig ist. Dann werden wir bezüglich der Vorlage 2 eine Abtrennung gemäss Einzelantrag Wasserfallen vornehmen und ebenfalls eine Rückweisung an die UREK-NR gemäss Einzelantrag Wasserfallen unterstützen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun. Dann werden wir heute und morgen auch schneller fertig und lassen die UREK ihre Arbeit tun.

Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Alors que le peuple vient de donner son aval au premier volet de la Stratégie énergétique 2050, il est important que nous révisions la loi sur les installations électriques et la loi sur l'approvisionnement en électricité. En effet, le passage à une production énergétique plus irrégulière et décentralisée exige un certain nombre d'adaptations. Dans ce sens, le projet qui nous est soumis aujourd'hui s'inscrit pleinement dans la Stratégie énergétique 2050 et doit être soutenu comme tel. Il vise à résorber les congestions persistant actuellement dans le réseau, à accélérer le processus d'extension du réseau de transport, à clarifier les directives pertinentes dans ce contexte et à améliorer le processus de choix entre les solutions câblées et les lignes aériennes. Le projet de loi reprend par ailleurs une des mesures présentées par la "Feuille de route suisse pour un réseau intelligent", c'est-à-dire de premières incitations à la transformation des réseaux de distribution en réseaux intelligents.

Le groupe des Verts soutient ce projet de loi, car il est favorable à une planification rationnelle du développement du réseau, sous contrôle démocratique bien sûr, et à des procédures transparentes et efficaces, pour autant que les droits de recours usuels soient respectés. La clarté et la transparence sont des prérequis indispensables à une meilleure acceptation des lignes électriques. Par ailleurs, la définition de règles claires concernant le choix entre lignes aériennes et souterraines est centrale, alors que nous avons accepté, avec la Stratégie énergétique 2050, un compromis sur la protection du paysage qui favorise les grandes installations d'énergies renouvelables. Dans plusieurs régions de notre pays, des citoyens s'engagent pour réduire les atteintes au paysage que représentent les lignes électriques. C'est un sujet qui touche beaucoup la population. Nous devons donc définir des règles claires et correctes qui permettent de minimiser les atteintes partout où c'est raisonnablement possible.

Dans cette même perspective d'efficience et de préservation du paysage, le groupe des Verts approuve l'inscription dans la loi du principe accordant la priorité à l'optimisation du réseau, grâce à des solutions qui vont dans le sens de l'installation de réseaux intelligents, plutôt qu'au renforcement ou à l'extension du réseau actuel.

Un autre point est central dans ce projet.

Le débat sur la défense de la grande hydraulique, menacée par les prix bas de l'électricité, s'était déjà invité lors du traitement de la Stratégie énergétique 2050. La solution trouvée étant uniquement provisoire et insuffisante pour résoudre le problème, les discussions ont continué dans le cadre du traitement du présent projet. La commission a ainsi décidé que l'électricité fournie aux clients qui avaient besoin d'un approvisionnement de base devait être issue uniquement d'énergies renouvelables produites en Suisse.

Le groupe des Verts soutient cette mesure qui offre plusieurs avantages. Elle permet tout d'abord de soutenir la production hydroélectrique, que l'on ne peut pas décemment délaisser sans réagir, vu les difficultés qu'elle traverse actuellement. Cette mesure traite par ailleurs l'ensemble des énergies renouvelables de la même manière. L'hydroélectricité étant appelée à jouer un rôle central dans la transition énergétique, il n'y a pas de raison de la négliger par rapport aux nouvelles énergies renouvelables.

Par ailleurs, cette mesure permettrait de s'attaquer à une pratique critiquable qui a cours aujourd'hui en Suisse, à savoir le fait d'exporter des certificats d'hydroélectricité pour vendre ensuite à bon compte de l'électricité grise, dont la traçabilité n'est pas assurée.

Enfin, il faut savoir que plusieurs distributeurs offrent aujourd'hui déjà à leurs clients un approvisionnement d'origine suisse uniquement et renouvelable, à des prix tout à fait compétitifs. On peut considérer, sur la base de cette expérience, que la mesure proposée par la commission est à la fois réaliste et réalisable.

D'après les calculs de la Schweizerische Energie-Stiftung, le surcoût éventuel pour le consommateur final captif se situerait entre 0,5 et 1 centime par kilowattheure, la valeur inférieure étant la plus probable. Si l'on reprend l'exemple, maintes fois cité pendant la campagne sur la Stratégie énergétique 2050, d'un ménage de quatre personnes consommant 5000 kilowattheures par année, l'option la plus vraisemblable équivaudrait à un risque de surcoût de 25 francs par an. Un tel risque nous paraît tout à fait acceptable compte tenu des enjeux en présence.

Nous vous enjoignons d'entrer en matière et de soutenir le projet.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

250 000 Kilometer - so lang sind unsere Netze. Das reicht tausendmal von Schaffhausen ins Tessin. So grosse Netze spannen sich surrend durch die ganze Schweiz. Natürlich wehrt sich die Bevölkerung, wenn es darum geht, weitere Netze dieser Art zu bauen oder auch sie zu erneuern, ohne dass sie unter die Erde verlegt werden.

Dies ist eigentlich der Ausgangspunkt dieser Vorlage: Wegen dieses Widerstandes ist man in der Weiterentwicklung und Modernisierung unserer Stromnetze sehr unflexibel. Die Vorlage, wie wir sie hier haben, ist ein Kompromiss. Einerseits geht es um Flexibilisierung - es wurde gesagt -, um eine starke Verkürzung der Bewilligungszeiten. Andererseits wird die Bevölkerung von den Stromnetzen entlastet, indem diese unter den Boden verlegt werden. Dies ist der Kompromiss. Insofern ist es nun problematisch, wenn versucht wird, diesen Kompromiss einseitig zuungunsten der Bevölkerung aufzuweichen und diese Erdverkabelung zu bekämpfen bzw. zu reduzieren, indem man den Kostenfaktor reduziert. Es ist auch nicht glaubwürdig: Die SVP hat während der Debatte zur Energiestrategie immer gesagt, sie sei gegen den Landschaftsverschandler Windenergie. Im besten Fall sprechen wir von tausend Windkraftanlagen. Schaut man nur die Anzahl der Hochspannungsmasten an, sieht man, dass das zehnmal mehr sind, nämlich 12 000 Hochspannungsmasten. Da sind die Leitungen noch nicht alle dabei, es geht nur um die Höchstspannungsleitungen; die kleineren Masten sind in dieser Zahl noch nicht enthalten.

Wenn es Ihnen wirklich um die Schweizer Landschaft und ihre Entlastung von Masten geht, ist nun der Moment, sie zu entlasten, indem wir die Leitungen unter den Boden verlegen. Es ist nun mal so: Bei den Stromnetzen kann man unter den Boden gehen, bei der Windkraft ist dies etwas schwieriger.

Ich verstehe nicht, wieso jetzt auch die FDP-Liberale Fraktion hier diese Bemühungen bekämpft, die Kabel unter den Boden zu bringen, denn schlussendlich sind es gerade die Hauseigentümer, die auch davon profitieren. Sie würden nicht verstehen, dass man das jetzt bekämpft. Es hört sich natürlich noch gut an, dass der Mehrkostenfaktor von 3 auf 2 reduziert werden soll. Aber genau damit wird es sehr schwierig, die Netze in der Siedlung zu modernisieren, weil es eben nicht mehr möglich ist, die Kabel unter die Erde zu bringen.

Deshalb bitte ich, diese einseitige Veränderung des Kompromisses zuungunsten der Bevölkerung, die unter den Leitungen leidet, abzulehnen.

Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Wasserkraft. Hier hat der Ständerat auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Diese sind unbestritten. Wir haben einen schlecht funktionierenden Strommarkt. Jedes Land will möglichst viel Produktionskapazität in seinem Land haben und unterstützt das deshalb auf unterschiedlichen Wegen. Es ist deshalb klar, dass der Marktpreis zusammenfällt und eigentlich nicht mehr erlaubt, die Investitionen zu decken. Da haben wir ein Problem. Aber so, wie der Ständerat das geregelt hat, geht es nicht. Da wurde zum Teil eine Rückwirkung eingeführt und fast einzelfirmaspezifisch reguliert. Es wurde den Unternehmen auch ermöglicht, dass sie AKW in die Grundversorgung nehmen und somit aus der Grundversorgung AKW finanzieren. Für die Wasserkraft wäre dabei nicht wirklich eine Lösung herausgekommen, da die Nachfrage nur teilweise gesteigert worden wäre.

Hier hat die UREK korrigiert, indem sie zwei Sachen gemacht hat. Einerseits spricht sie nur von der Wasserkraft, sodass das auch eine Wirkung auf die Nachfrage hat. Andererseits sagt sie, dass dies zum Standard in der Grundversorgung wird. Es geht also nicht nur um einzelne Unternehmen, sondern das ist der neue Standard in der Grundversorgung.

Zur Kritik bezüglich Kosten: Schauen Sie mal, zu welchen Kosten die Stromversorger den Endkunden den Strom verkaufen! Da gibt es kaum einen Versorger, dessen Kosten unter den Gestehungskosten der Wasserkraft liegen. Von daher sind die Auswirkungen minim. Es geht ja darum, dass wieder nach Gestehungskosten der Wasserkraft verrechnet wird. Wenn einer den Strom tatsächlich darunter verkauft, dann muss man auch ehrlich sein und sagen, dass man nicht den Fünfer und das Weggli haben kann. Man kann nicht den Strompreis des Kohlestroms und die Sauberkeit der Schweizer Bergstauseen haben: Beides geht nicht. Da braucht es auch eine gewisse Ehrlichkeit. Es geht hier auch nicht um ein neues Marktdesign. Es geht um das alte Marktdesign. Wir haben sehr viele Erfahrungen damit, der Strom wurde in der Schweiz ganz lange so verrechnet.

Deshalb unterstützt die grüne Fraktion die Grundversorgung aus erneuerbaren Energien.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Vor gut einer Woche haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja gesagt zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und damit zu mehr Energieeffizienz, weniger Verbrauch und mehr einheimischer erneuerbarer Energie. Das deutliche Ja schafft gleichzeitig - und das ist ebenso wichtig - Rechtssicherheit für unsere Stromversorgungsunternehmen über die künftige Ausrichtung der Energiepolitik und verleiht der Branche Schub für neue Investitionen. Ich erwähne beispielhaft das dank der Annahme des ersten Massnahmenpakets aktivierte Projekt der Realisierung eines neuen Stausees im Triftgebiet durch die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) mit einer Leistung von 220 Gigawatt Winterstrom und Baukosten von 380 Millionen Franken. Das sind gute Nachrichten, gut für das Berggebiet, gut für unser Klima und gut für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Diesen Weg, möglichst weg von den fossilen hin zu erneuerbaren, CO2-freien Energieträgern, weg von veralteter hin zu smarter und intelligenter Technologie, weg von ständig steigendem Verbrauch hin zu Effizienz, gilt es konsequent weiterzuverfolgen. Damit stärken wir unser Gewerbe, die Industrie und den Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz.

Natürlich haben wir mit dem ersten Massnahmenpaket nicht alle Energieprobleme gelöst. Vieles steht noch an und ist offen, etwa die längerfristige Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom im Winter. Aber am 21. Mai dieses Jahres haben wir mit der Abstimmung einen guten Weg in Richtung Realisierung dieses Ziels eingeschlagen.

Einen wesentlichen Teil der Versorgungssicherheit - und damit bin ich beim aktuellen Geschäft - bilden die Stromnetze als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch. Ohne sichere und leistungsfähige Stromnetze macht auch die nachhaltigste Produktion keinen Sinn. Und nicht zu vergessen ist: Der Stromtransport ist mitentscheidend für den Endkundenpreis. Er macht rund die Hälfte des Gesamtpreises aus.

Heute stellen wir fest, dass rund zwei Drittel unseres Übertragungsnetzes älter sind als vierzig Jahre, mithin also erheblicher Investitionsbedarf besteht und es zu Engpässen in unseren Netzen kommt. Der sukzessive Umbau der Energiesysteme mit zunehmend dezentral und witterungsabhängig produziertem Strom aus erneuerbaren Energien stellt gleichzeitig neue Anforderungen an die Stromversorgungssysteme, sprich erfordert eine notwendigerweise erhöhte Flexibilisierung der Systeme, nicht zuletzt auch im Zusammenwirken der Übertragungsnetze mit den Verteilnetzen. Schliesslich gilt es, Anreize für die Weiterentwicklung der Verteilnetze hin zu intelligenten Netzen zu schaffen. Denn intelligente Netze leisten einen erheblichen Beitrag zur Energieeffizienz. Und nicht zu vergessen ist, dass bei der Weiterentwicklung der Stromnetze gilt: Die Schweiz ist keine Strominsel. Im Kontext der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft muss auch ein Stromabkommen mit der EU angestrebt werden.

Die Fraktion der CVP unterstützt das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze. Mit dem Bundesrat sind wir der Meinung, dass heute Defizite in verschiedenen Bereichen bestehen, namentlich bei den Rahmenbedingungen der Netzentwicklung und der Optimierung des Um- und Ausbaus der Stromnetze. Weiter ist auch der Miteinbezug der betroffenen Bevölkerung bei der Realisierung von Leitungsprojekten mangelhaft, und es fehlen Anreize für die Weiterentwicklung von intelligenten Netzen.

Dementsprechend ist es richtig, dass erstens die Netzbetreiber und Behörden zur Koordination ihrer Netzplanungen verpflichtet werden. Dabei sollen nach dem Nova-Prinzip Planungsgrundsätze für die Netzbetreiber festgelegt werden. Das heisst, dass ein Netzausbau erst erfolgt, wenn das angestrebte Ziel nicht durch eine Optimierung und Verstärkung erreicht werden kann.

Zweitens ist es richtig, dass im Hinblick auf die rechtzeitige Realisierung der Stromnetze die Bewilligungsverfahren optimiert und vor allem verkürzt werden. Es kann und darf nicht sein, dass die Verfahren für Leitungsvorhaben der Netzebene 1, des Übertragungsnetzes, x Jahre, ja Jahrzehnte dauern. Entsprechend ist es angezeigt, dass den Projekten des Übertragungsnetzes ein nationales Interesse zuerkannt wird - ein Instrument, das bereits aus Artikel 12 des neuen Energiegesetzes bekannt ist.

Es ist drittens richtig, dass Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz festgelegt werden. Als Regelfall gilt die Freileitung. Aber auch hier soll, wenn die Mehrkosten übernommen werden, eine Verkabelung möglich sein. Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene sollen, zu Recht übrigens, grundsätzlich unter Verwendung von Erdkabeln ausgeführt werden, sofern diese einen bestimmten Mehrkostenfaktor nicht überschreiten.

Viertens sollen mit einer besseren Information durch Bund, Kantone und die Swissgrid die Akzeptanz und die Transparenz von Leitungsprojekten verbessert werden.

Unsere Fraktion unterstützt diese vier Kernelemente der Strategie Stromnetze in der Stossrichtung vollumfänglich. Dementsprechend wird unsere Fraktion im Rahmen der Detailberatung in aller Regel auch der jeweiligen Kommissionsmehrheit folgen.

Erlauben Sie mir abschliessend eine Bemerkung zur Thematik rund um Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes, insbesondere auch zur Frage, ob künftig - wie von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen - in der Grundversorgung ausschliesslich Strom aus inländischen erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden soll. Die daraus entstandene öffentliche Diskussion hat ja die eigentliche Thematik der Vorlage, also jene der Entwicklung der Stromnetze, in der Zwischenzeit bei Weitem übertönt und gar in den Hintergrund rücken lassen.

Dabei ging und geht oftmals vergessen, dass Auslöser dieser Diskussion der Ständerat war. Es war der Ständerat, der Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes strich und damit die Durchschnittspreismethode, wie sie vom Bundesgericht entschieden worden ist, aushebelte. Und es war der Ständerat, der dem Nationalrat dann die Aufgabe zuschob, sich noch einmal eingehend mit der Materie auseinanderzusetzen.

Das hat die vorberatende Kommission auftragsgemäss gemacht. Nach ausführlichen Diskussionen und Anhörungen hat sie eine Alternativvariante ausgearbeitet und mit einer starken Mehrheit beschlossen. Nun haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 21. Mai 2017 der Neuausrichtung der Energieversorgung zugestimmt, und zwar deutlich, und damit insbesondere zu einem Ausbau und einer Stärkung der inländischen erneuerbaren Energieproduktion Ja gesagt. Der Antrag einer deutlichen Kommissionsmehrheit deckt sich damit mit dem Volksentscheid vom 21. Mai.

Zugegeben, es lässt sich heute noch nicht genau sagen, was dieser Kommissionsentscheid für die betroffenen Endkunden genau bedeutet. Und zugegeben, es lassen sich zu diesem Vorschlag auch demokratiepolitische und andere Vorbehalte anmelden. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den ständerätlichen Beschluss. Tatsache ist aber: Die Bevölkerung will einheimische und erneuerbare Energie. Tatsache ist auch: Die Wasserwirtschaft leidet. Wie lange einzelne Elektrizitätsversorgungsunternehmen noch durchhalten, ist unbestimmt.

Mit der Aufspaltung der Vorlage, wie nun vorgeschlagen, geht man jedenfalls entsprechende Risiken ein, und die Diskussion um die Wasserzinsen wird sich damit kaum versachlichen und auch nicht beruhigen lassen. Damit habe ich meine persönliche Haltung in dieser Frage offengelegt.

Was die Haltung unserer Fraktion zu dieser Frage betrifft, so ist diese nicht einheitlich. Wird der Einzelantrag Wasserfallen angenommen, so gilt es in jedem Falle, die Sache raschestmöglich einer Lösung zuzuführen und nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Lage der Wasserwirtschaft ist zu ernst.

Vorab beantrage ich Ihnen namens unserer Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Vogler, Sie haben jetzt x-mal das Energiegesetz erwähnt. Sie haben ja auch vor der Abstimmung immer wieder gesagt, es koste jährlich nur 40 Franken mehr. (Der Redner zeigt zwei 20-Franken-Noten) Können Sie mir bestätigen, dass diese Subvention der Wasserkraft in diesen 40 Franken enthalten ist?

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Wissen Sie, Herr Kollege Matter, es ist einfach so, dass in jedem Falle, völlig unabhängig von der Energiestrategie 2050, weitere Kosten anfallen. Die Netze müssen ausgebaut und erneuert werden. Letztendlich wird das einfach Geld kosten. Das haben wir entsprechend auch immer gesagt.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich habe eher eine Frage zum demokratischen Ablauf: Stimmt es, dass es auch bei diesem Gesetz die Möglichkeit eines Referendums gibt, wenn man mit den Kosten nicht einverstanden ist? Ich frage dies, weil von Herrn Matter gefragt wurde, was bei der Abstimmung versprochen wurde.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Ja, selbstverständlich kann man das entsprechende Referendum ergreifen, das ist gar kein Thema.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Wir haben Ihnen von Anfang an gesagt, dass wir beim ersten Paket über Produktion und Verbrauch diskutieren. Jetzt diskutieren wir über den Transport, über das Stromnetz.

Für die Versorgungssicherheit ist das Stromnetz von elementarer Bedeutung, in der Regel weit wichtiger als Produktion und Verbrauch. Beim Stromnetz ist es so, dass wir seit Jahren nicht genügend Investitionen, keinen genügenden Ausbau sehen. Insbesondere beim Höchstspannungsnetz gab es eine Phase, in der die Überlandwerke ihre Netze an Swissgrid abtraten und nicht oder ungenügend investiert wurde. Und jetzt haben wir eine Phase, in der wir feststellen, dass es bei sehr vielen Projekten zehn, zwanzig oder gar dreissig Jahre dauert, bis sie effektiv zur Realisierung kommen.

Entsprechend haben wir die Herausforderungen hier in dieser Vorlage angepackt. Erstens müssen wir die Netzinfrastruktur, die mehrheitlich in der Mitte des letzten Jahrhunderts gebaut wurde, erneuern und modernisieren, wie wir das bei den Autobahnen, wie wir das beim Schienennetz tun. Jetzt ist auch das Stromnetz dran. Wir haben zweitens Engpässe im Übertragungsnetz, das heisst ungenügende Kapazitäten. Auch hier ist teilweise ein Netzausbau nötig. Drittens stellen sich - es wurde gesagt - mit dem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien andere Anforderungen an das Netz, auch mit den intelligenten Technologien, welche das Stromnetz ausbalancieren und einzelne Grossverbraucher vom Netz nehmen oder einschalten. Das braucht auch eine neue Architektur.

Wir wollen also mit den Vorhaben dieser Revision das Netz optimieren und das richtige Netz zum richtigen Zeitpunkt anstreben. Derzeit kommen Erneuerung und Ausbau insbesondere auf der Netzebene 1, im Übertragungsnetz, nur schleppend voran. Wir alle kennen Beispiele, Riniken im Kanton Aargau ist leider immer noch das negativste. Das Plangenehmigungsverfahren dauert mittlerweile über dreissig Jahre. Pfynwald im Wallis - auch das kennen Sie. Seit Jahrzehnten bald dauert die Diskussion: Erdverkabelung oder Freileitung? Wie viel Landschaftsschutz will man, wie viel darf es kosten? Man kommt nicht vom Fleck. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt im Gesetz regeln, was wir wollen, wenn gefragt wird: Wann soll auch im Übertragungsnetz Erdverkabelung vorkommen können? Wie viel mehr darf es kosten? Wer soll dafür aufkommen, wenn eine Region trotzdem, trotz hoher Kosten, sagt, sie wolle keine Freileitungen, sondern auch im Übertragungsnetz eine Verkabelung anstreben?

Es besteht in der Bevölkerung ein Akzeptanzproblem, und dies gilt es ernst zu nehmen. Es besteht das Bedürfnis nach Transparenz im Netzentwicklungsprozess. Wir müssen Klarheit und Investitionssicherheit schaffen: Wo gilt es das Netz zu modernisieren? Wo muss es ausgebaut werden? Dasselbe kennen wir vom Autobahnnetz und vom Schienennetz, für die Sie ebenfalls stetig Erneuerungen und Ausbauten politisch festlegen und Rechtssicherheit schaffen. Und dann gibt es natürlich Interessenkonflikte zwischen Öffentlichen und Privaten, die wir mit dieser Strategie Stromnetze anpacken.

Es wurde von den beiden Kommissionssprechern schon erläutert, dass wir mit den Vorgaben für die Weiterentwicklung der Stromnetze - erstens - vor allem den Prozess besser strukturieren. Der Szenariorahmen des Bundesrates stellt neu eine transparente und einheitliche Basis für die übergeordnete Netzplanung dar. Die Netzbetreiber müssen ihre Planungsgrundsätze festlegen und dabei das Nova-Prinzip berücksichtigen, das heisst: Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Das ist ähnlich - ich ziehe diese Parallele -, wie Sie dies vom Schienenausbau kennen: Zuerst kommen Strukturerhalt und die Investition in das Bestehende, bevor wir ausbauen. Das ist beim Stromnetz nicht anders. Mit Mehrjahresplänen haben die Netzbetreiber auch den Bedarf darzulegen: den Bedarf auf der Netzebene 1 und auch in den Verteilnetzen mit hoher Spannung. Als Betreiberin des Übertragungsnetzes muss die Swissgrid diese Mehrjahrespläne publizieren, und sie muss sie auch der Elcom vorlegen, die ja grundsätzlich als unsere Fachbehörde den Bedarf prüft und gegebenenfalls schriftlich bestätigt. So werden Bedarf, Investitionen und Netzplanung besser strukturiert.

Zweitens wollen wir die Verfahren für die Bewilligung optimieren. Ich habe es schon gesagt: Dies dauert heute im Schnitt dreizehn, vierzehn Jahre; der zeitliche Horizont, bis es dann wirklich gebaut ist, ist zu weit. Die Anlagen des Übertragungsnetzes sind deshalb neu von nationalem Interesse. Wir wollen die Koordination zwischen der Sachplanung des Bundes und den Richtplanungen der Kantone verbessern. Wir möchten Vorhaben von untergeordneter Bedeutung von der Plangenehmigungspflicht befreien und in ein einfacheres Verfahren überführen. Das spart administrative Kosten und senkt die Zahl der Bewilligungsvorhaben.

Drittens ist folgendes Element sehr wichtig: vom Gesetzgeber erstellte klare Vorgaben zum Technologieentscheid bei der Frage, wann wir verkabeln und wann der Grundsatz die Freileitung ist. Diese jahrelangen Streitereien, die wir kennen, sind für die Bevölkerung sehr schwierig, sie sind für die Investoren ein Risiko und führen nur zu Rechtsunsicherheit und mangelhaften Investitionen. Wir möchten im Gesetz das Prinzip festhalten, dass im Verteilnetz der Grundsatz die Verkabelung ist, also eine unsichtbare Leitung. Im Verfahren beim Übertragungsnetz soll der Entscheid zwischen Kabel und Freileitung mittels einer umfassenden Interessenabwägung erfolgen, mit einem Beurteilungsschema, einem Bewertungsschema, das dafür entwickelt wurde. Die Kosten sollen eine Rolle spielen, sie müssen eine Rolle spielen. Deshalb ist der Entscheid über die Mehrkosten gegenüber einer Freileitung ein Faktor, den Sie als Gesetzgeber im Gesetz zu verankern haben.

Viertens ist auch folgendes Element sehr wichtig: Leitungsprojekte werden von der Bevölkerung besser akzeptiert, wenn sie gut und frühzeitig informiert ist. Das BFE, die Kantone, der Investor, der Projektant sollen deshalb früh und besser informieren. Dadurch können wir die Akzeptanz von Netzausbauprojekten erhöhen, und das ist schlussendlich wichtig.

Ihre UREK ist bei der Beurteilung der Vorlage dem Bundesrat in weiten Teilen gefolgt. Es gibt intelligente Steuer- und Regelsysteme, die der Ständerat beschlossen hat, und das Elektrizitätsversorgungsunternehmen darf diese Systeme auch ohne Zustimmung des Betroffenen einsetzen, solange dieser das nicht ausdrücklich untersagt. Dies würde jedoch effektiv dazu führen, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Geräte der Endverbraucher und Produzenten für ihre Zwecke steuern, ohne dass diese eine echte Chance haben, sich zu wehren. Flexibilität im Netz wird aber zunehmend zu einem Wert für sich, einem Wert, den man auch wirtschaftlich nutzen kann. Es ist daher zentral, dass der Endverbraucher oder Produzent selbst darüber entscheiden kann, ob er sich steuern lassen will und zu welchen Zwecken und zu welchen Konditionen. Nur so können wir sicherstellen, dass der Endverbraucher beziehungsweise der Produzent den wirtschaftlichen Nutzen tatsächlich auch mittragen kann. Es ist daher zu begrüssen, dass die UREK-NR dem Bundesrat folgt und zu der im neuen Energiegesetz beschlossenen Version zurückkehrt. Das heisst, Steuer- und Regelsysteme dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Betroffene zustimmt. Er entscheidet somit über den Einsatzzweck.

Wir beraten in der Vorlage zum Elektrizitätsgesetz, also in Block 1, die Plangenehmigungsverfahren für Anlagen mit einer Spannung bis 36 Kilovolt. Der Ständerat möchte die Bewilligungskompetenz für solche Anlagen auf die Kantone übertragen. Das scheint auf den ersten Blick durchaus gut. Die UREK-NR hat das genauer angeschaut und geht auch hier zum Entwurf des Bundesrates zurück, der an der Bewilligungskompetenz des Bundes festhält, neu aber Ausnahmen für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung auf allen Spannungsebenen vorsieht. Das bedeutet eine Reduktion der Bürokratie, und das muss unser Ziel sein. Der Beschluss des Ständerates ist gut gemeint, führt aber weder zu einer Beschleunigung der Verfahren noch zu einer administrativen Vereinfachung. Die Kantone haben sich übrigens ebenso explizit dagegen ausgesprochen.

Beim Stromversorgungsgesetz haben wir zwei Differenzen, die ich hier im Rahmen des Eintretens ansprechen möchte. Die erste betrifft die Öffentlichkeitsarbeit. Der Bundesrat schlägt hier vor, dass sich Bund und Kantone diese Informationspflicht teilen. Das BFE hat die allgemeine Informationspflicht über die wichtigsten Aspekte der Netzentwicklung, und es hat die Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber sind die Kantone für die regionalen Aspekte der Netzentwicklung zuständig, weil sie ja auch für die Raumplanung zuständig sind. Sie kennen in der Regel auch die Befindlichkeiten der Bevölkerung besser. Deshalb ist es richtig, dass man Bund und Kantone in die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit einbezieht.

Der Ständerat möchte, dass das BFE aktiv zum Thema Netzentwicklung kommuniziert und die Kantone in ihrer Informationstätigkeit unterstützt. Die UREK-NR hebt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auf und sieht nur noch eine Mitwirkung der Kantone vor.

Ich glaube, eine klare Aufgabenteilung und eine klare Informationstätigkeit der Kantone sind jedoch für die Beschleunigung der Verfahren zentral. Wenn die Kantone nur noch mitwirken, besteht das Risiko, dass wir wieder beim Status quo landen. Ich bitte Sie deshalb, in diesem Punkt der Version des Ständerates zuzustimmen.

Dann haben einige von Ihnen schon diesen ominösen Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes zitiert. Da muss ich auch sagen: Ich verstehe nicht, dass dieser Antrag der Kommission in diese Vorlage kommen soll. Es ist tatsächlich so, dass die Bestimmung auf einen Bundesgerichtsentscheid zur Durchschnittspreismethode zurückgeht. Der Antrag hat nichts mit der Netzentwicklung und dieser technischen Vorgabe zu tun. Zudem ist es aus meiner Sicht problematisch, wenn dieser Artikel insgesamt einfach so hineinflutscht; es wäre ein absolut grosser Markteingriff, ohne Vernehmlassung, ohne dass sich die Akteure dazu hätten äussern können und ohne dass man die Auswirkungen klar gekannt hätte.

Der Ständerat wollte die Durchschnittspreismethode, die vom Bundesgericht geschützt wurde, mit der Elcom aufheben. Das ist fatal. Wenn man die Durchschnittspreismethode aufheben und eine Lösung à la Ständerat oder UREK-NR suchen würde, hätte dies zur Folge, dass die gesamten Kosten nicht mehr die Importeure, nicht die Wirtschaftsunternehmen, die Strom importieren, zahlen, sondern alleine die gefangenen Endverbraucher - alle Haushalte, alle KMU wären in einer solchen Situation die Gelackmeierten. Grundversorger dürften ihnen ihre gesamte Eigenproduktion anlasten. Ist das gerecht? Ist das Markt? Ist das für die Zukunft eine Methode, die Sie in anderen Bereichen auch anwenden möchten? Es ist problematisch. Die gefangenen Endkunden haben keine Wahl, sollten aber alle zusätzlichen Kosten bezahlen. Wie wollen Sie das begründen? Ein Grossunternehmen, das schon den Vorteil hat, sich am Markt in der EU mit billigem Strom eindecken zu können, soll nun noch den Vorteil haben, entsprechende Netzkosten nicht zahlen zu müssen. Vielmehr würde auch hier das Ganze auf die Kleinen, auf die Normalverbraucher abgewälzt. Dieser Markteingriff ist meines Erachtens höchst ungerecht.

Ihre UREK-NR möchte sogar noch weiter gehen - ob das ein Zufallsmehr war oder nicht, weiss ich nicht, ich war nicht dabei; es war vielleicht auch ein Unfall, aber es ist jetzt halt so. Die Grundversorger sollen nämlich die Grundversorgung mit Elektrizität aus erneuerbaren, subventionsfreien einheimischen Quellen bestreiten müssen. Es ist nicht klar, wie diese neue Pflicht auszulegen und wie sie konkret zu erfüllen wäre. Es würde zu vielen Problemen im Vollzug kommen. Welche Folgen die Bestimmung für Fotovoltaik- und andere Anlagen hätte, die Einmalvergütungen oder Investitionsbeiträge erhalten, ist völlig offen. Was sind die Auswirkungen auf die Regelenergiebeschaffungen der Swissgrid? Was sind die Auswirkungen auf die Handelsflüsse? Wie ist das Verhältnis zur Direktvermarktung und zur Marktprämie, die wir am 1. Januar des nächsten Jahres einführen wollen? Was ist los, wenn wir jetzt gleichzeitig die Wasserkraft ab Januar mit 120 Millionen Franken subventionieren und Sie hier schon einen neuen Subventionstopf öffnen wollen?

Dass die bestehenden - nicht alle, aber einige - Wasserkraftunternehmen seit Langem ein Problem haben, ist nichts Neues. Ihre UREK-NR hatte eine Subkommission, die sich darum gekümmert hat; es gibt dicke Berichte, in denen man die verschiedenen Ansätze studiert hat. Herausgekommen ist die Marktprämie von 120 Millionen Franken im Jahr, die wir ab Januar 2018 einführen wollen. Sie ist noch nicht einmal in Kraft, da kommt schon der nächste Schritt. Viele Fragen sind offen.

Ich glaube, das ist keine seriöse Arbeit. Denn wir müssen wirklich jetzt zuerst studieren, wie wir in Zukunft die Wasserkraft in den Markt einbetten können, mit einem Design, das die einheimische Produktion weiterhin ermöglicht, das aber auch den Unternehmen, die über Jahrzehnte viel Geld verdient haben, den nötigen Druck macht, ihre Situation selber zu verbessern. In jedem anderen Bereich würden zuerst die Aktionäre überlegen, wie sie Kosten senken könnten. Sie wissen, Sie haben hier viele Fixkosten, sprich hohe Kapitalkosten. Banken verdienen nach wie vor relativ viel gutes Geld, weil sie hohe Kredite mit entsprechenden Zinsen abgedeckt haben. Die Aktionäre könnten auch überlegen, wenn die Situation schwierig ist, ob sie für ein paar Jahre Kapital einschiessen möchten; das passiert in der Privatwirtschaft ab und zu. Hier ist es natürlich im Moment ein Leichtes für die Kantone und die Unternehmen, dass sie einfach versuchen zu erreichen, dass der Bund und damit der Steuerzahler das Problem löst.

Ich ersuche Sie, davon jetzt wirklich abzusehen. Wir haben der Kommission schon die Möglichkeiten für ein neues Marktdesign präsentiert. Wir werden es im Herbst mit einer Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten konkretisiert haben. Das ist aber keine Schnellschussübung, sondern eine Einbettung in die künftigen Szenarien, die hier nötig sind.

Ich muss auch die Kantone bitten, den Druck ein bisschen wegzunehmen: Sie haben auch Aufgaben als Aktionäre, und man muss diese von der Aufgabe der politischen Behörde trennen.

Die Rechtsunsicherheit und der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit müssen uns dahin führen, dass wir hier zuerst überlegen und die Szenarien prüfen, bevor wir mit einem Schnellschuss irgendwelche Entscheide treffen - auch wenn sie vorübergehend gelten -, die nicht durchdacht sind und die weit weg von einem Vollzug stehen könnten. Schliesslich sollten wir berücksichtigen, dass die verschiedenen Akteure komplett unterschiedliche Vorstellungen haben: Die Axpo, die Alpiq, die BKW, die Kantone - jeder schaut hier ein bisschen für sich, was auch legitim ist. Aber der Gesetzgeber muss am Schluss schauen, dass die Lösungen für die Wirtschaft und für die Konsumenten bezahlbar nachhaltig sind und dass wir nicht alle paar Jahre reparieren müssen.

Der Handlungsbedarf und der Problemdruck im Bereich der Stromnetze bestehen. Diese Probleme sind auf dem Tisch und gleichzeitig weitgehend gelöst. Die andere Frage der Wasserwirtschaft und des Strommarktdesigns wird uns noch ziemlich lange beschäftigen. Sie gehört aber nicht in diese Vorlage. Deshalb bitte ich Sie, den Weg für durchdachte Lösungen und für die Zukunft zu öffnen, aber nicht für Schnellschusslösungen im Rahmen der Netzentwicklung.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

Lors de la transformation ou de l'extension des réseaux, il peut y avoir, comme "Ultima Ratio", des expropriations, avec des indemnisations qui doivent être versées. La loi fédérale sur l'expropriation n'a plus été révisée depuis 1930; elle est en cours de révision. Dans quel laps de temps pourra-t-on avoir une loi fédérale sur l'expropriation révisée tenant compte des nouveaux éléments et qui serait en conformité avec la transformation et l'extension du réseau dont nous débattons aujourd'hui?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

La loi sur l'expropriation doit effectivement être révisée, ce qui est au programme de la législature actuelle. On en a donné le mandat au Département fédéral de justice et police. Certains éléments étant plutôt du ressort du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication, nous travaillons ensemble. Dans ce domaine, il faut regarder ce qui a changé; certains éléments sont très positifs pour le propriétaire du terrain. Je ne peux pas répondre de manière plus concrète, je dois me renseigner auprès de mes collaborateurs. Je peux demander des détails demain sur la planification de la révision.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Es freut mich als Kommissionssprecher, dass das Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist. Aber ich möchte mich zu den Vorwürfen äussern, die Kommission habe nicht seriös gearbeitet. Artikel 6 wurde erwähnt. Die Bundespräsidentin nannte ihn den ominösen Artikel 6, Kollege Bäumle nannte ihn ein artfremdes Element und sagte, er gehöre nicht in diese Vorlage. Ich muss Ihnen namens der Kommission einfach mitteilen, dass wir Zweitrat sind. Dieser Artikel wurde vom Ständerat verändert. Die Diskussion dieses Artikels wurde in unserer Kommission mehrmals traktandiert und dann wieder verschoben. Die Kommission hat nach meinem Verständnis seriös beraten. Sie hat nämlich zu diesem Artikel 6, zu dem, was der Ständerat beschlossen hat, einen Verwaltungsbericht eingefordert. Nach meinem Verständnis hat die Kommission, weil sie verstehen wollte, wo hier die Herausforderung liegt, die Akteure aller Couleur - Konsumentenschutz, Gewerbe, Elektrizitätswirtschaft - eingeladen und sie zu dieser Frage auch angehört. Ich glaube, der Vorwurf, es sei in der Kommission zu dieser Frage, die ohne Zweifel vom Ständerat eingebracht wurde, keine seriöse Politik gemacht worden, ist nicht gerechtfertigt. Ich muss ihn im Namen der Kommission zurückweisen.

Schlussendlich haben wir Folgendes gemacht: Wir haben eine neue Differenz zur Lösung des Ständerates geschaffen. Natürlich kann man lange sagen, das gehöre nicht in dieses Gesetz. Aber unsere Aufgabe als Zweitrat war es zu klären, ob die ständerätliche Version ein guter Weg ist. Damit Sie das richtig verstehen: Die ständerätliche Version hat in die Tarifierung der festen Endkunden eingegriffen. Man kann natürlich die Position vertreten, dass hier nichts zu regulieren ist. Das wäre dann die Position der Minderheit, die Sie sehen, wenn Sie dann zu diesem Artikel kommen. Gleichzeitig haben wir die Position der Mehrheit, die sagt: Wir schaffen eine Differenz. Ich glaube nicht, dass diese Anträge nach diesen lange Wochen dauernden Abklärungen ein Unfall waren. Ich glaube auch nicht, dass es keine seriöse Sitzung war, weil Kollege Müller-Altermatt die Sitzungen seriös leitet. Ich bin auch nicht der Meinung, dass es ein Schnellschuss war. Es ist natürlich das Recht der Minderheit, keine Gesetzesänderung vorzulegen. Die Mehrheit wird Ihnen da beantragen, dass man eine Differenz zum Ständerat schafft. Damit ist nichts beschlossen, und damit ist auch nichts verändert, sondern es ist nur ein Schritt zur normalen Differenzbereinigung gemacht worden.

Der letzte Punkt, welcher jetzt von Kollege Imark angesprochen wurde, ist, dass das ein neues Marktmodell sei. Da muss ich Sie einfach enttäuschen. Das ist kein neues Marktmodell. Das neue Marktmodell ist eine etwas grössere Kiste, ich glaube auch nicht, dass wir das mit der Rückweisung gemäss Antrag Wasserfallen dann bewerkstelligen können. Ein neues Marktmodell, ein neues Marktdesign, ist tatsächlich ein Thema in der Kommission, das wird aber sicher eine grössere Angelegenheit werden.

Insofern ist es nur - das will ich einfach beim Eintreten sagen - die Klärung einer Differenz, die wir zum Erstrat haben.

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Comme l'entrée en matière n'est pas combattue, je me bornerai à rappeler certains éléments concernant l'article 6 LApEl. La proposition qui vous est soumise aujourd'hui est totalement indépendante de la Stratégie énergétique 2050 acceptée par la population. Par contre, si nous ne sommes pas prêts à payer l'énergie hydraulique ce qu'elle vaut, alors notre plus belle et plus noble source d'énergie en Suisse est en danger.

C'est précisément pour pouvoir soutenir la production indigène d'énergie renouvelable, pour faire en sorte qu'elle survive, que nous vous présentons la proposition qui vous est soumise et qui corrige et optimise la décision du Conseil des Etats. Je tiens à vous rassurer en affirmant que le travail n'a pas été bâclé. Je tiens aussi à rassurer Madame la présidente de la Confédération, en soulignant que la commission travaille de manière sérieuse même lorsqu'elle n'est pas présente aux séances. La commission a tenu de nombreuses discussions. Plusieurs de ses séances ont porté sur l'article 6. Elle a entendu des représentants d'entreprises et de milieux proches de la branche électrique ainsi que des représentants issus des milieux de la protection des consommateurs. Ceci a permis d'élaborer la présente version de l'article 6, qui, finalement, a réuni 17 membres de la commission en sa faveur, 5 s'étant opposés à cette solution.

J'ai bien compris qu'entre-temps certains avaient changé d'avis et qu'aujourd'hui notre tâche était difficile. Toujours est-il que la proposition de la majorité est sérieuse, qu'elle a été examinée à fond et qu'elle n'est pas du tout un élément décidé au dernier moment, de manière trop rapide.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

1. Loi fédérale sur la transformation et l'extension des réseaux électriques (Modification de la loi sur les installations électriques et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Block 1 - Bloc 1

Elektrizitätsgesetz - Loi sur les installations électriques

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Einzelantrag Guhl bezieht sich auf das Elektrizitätsgesetz und auf das Stromversorgungsgesetz. Da er ein Konzept darstellt, findet die Abstimmung darüber bereits bei Block 1 statt.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Es geht im Folgenden um Artikel 4 Absatz 3, Artikel 16 Absätze 1 und 7 des Elektrizitätsgesetzes, und es geht um die Lockerung des Vorgehens bei den bewilligungspflichtigen Starkstromanlagen.

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin im Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich. Wir fühlen uns kompetent für diesen Liberalisierungsschritt und für weniger Administration durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat.

Es geht hier eigentlich um eine Beweislastumkehr. Die Mehrheit will das heutige System beibehalten, mit dem im Grundsatz alles bewilligungspflichtig bleibt, der Bundesrat dann aber Ausnahmen definieren kann, dies mit dem Argument der Sicherheit. Meine Minderheit will das umdrehen und sagen: Grundsätzlich soll unter 36 Kilovolt, also auf der tiefsten Netzebene, liberalisiert werden; es kann aber neu jederzeit vom Bundesrat eine Bewilligungspflicht bestimmt werden. Das wäre erstens dann der Fall, wenn es z. B. eine beförderliche Realisierung eines Vorhabens ermöglicht, wenn es auf diesem Wege also schneller ginge; zweitens dann, wenn es sicherheitsrelevante Aspekte gibt, was das Hauptargument ist, um die Beweislastumkehr und Liberalisierung nicht vorzunehmen; drittens dann, wenn es sich um Anlagen in Schutzgebieten nach eidgenössischem oder kantonalem Recht handelt. Das heisst, die Version von Minderheit und Ständerat, der das so legiferiert hat, deckt eigentlich alles ab, was notwendig ist, geht aber von der generellen Bewilligungspflicht weg, wie sie eben heute gilt.

Eigentlich wird sich in der Praxis wahrscheinlich nicht sehr viel verändern. Trotzdem ist der Widerstand erstaunlich gross, wenn man diese Reduktion der Administration hier vorschlägt. Ich werde den Verdacht nicht los, dass hier ein Amt allenfalls eine gewisse Einflussreduktion und damit allfällige Stellenanpassungen nach unten befürchtet. Wenn das der Grund für den Widerstand sein sollte, dann wäre es umso wichtiger, hier der Minderheit und dem Ständerat zu folgen.

Noch einmal: Die Gesetzgebung wurde zu Zeiten erstellt, als Elektrizität noch etwas war, bei dem jeder eine eigene Norm hatte. Niemand wusste genau, wie es funktionierte. Heute ist alles normiert und siebenmal geprüft. Gerade bei der untersten Netzebene ist es eigentlich nichts als richtig, dass dort die Eigenverantwortung im Grundsatz der Branche übertragen wird, dass also nicht das Starkstrominspektorat noch alles bewilligen muss oder dann eben Ausnahmen genehmigt. Das ist eine klare Vereinfachung.

Alle, die eigentlich sonst für den Abbau von Gesetzen und Verordnungen sind, sollten hier dem Ständerat und der Minderheit folgen. Ich bitte Sie, das zu tun; die Grünliberalen werden dies tun.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Mehrheit der Kommission hat in Artikel 15a die Absätze 2 und 3 eingefügt. Absatz 2 lautet: "Mit der Errichtung einer Dienstbarkeit, welche den Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen gemäss Absatz 1 zum Gegenstand hat, wird auch das Recht, das Grundstück für die Durchleitung von Daten Dritter zu nutzen, erteilt." Ich bitte Sie jedoch, meine starke Minderheit zu unterstützen, die Absätze 2 und 3 zu streichen und damit das Eigentumsrecht zu stärken. Bei der nun vorgeschlagenen Regelung geht es nämlich um die Einräumung eines Rechts zur Datendurchleitung.

In Bezug auf die Eigentumsrechte ist diese Bestimmung fragwürdig, zumal der Eingriff gemäss Absatz 3 sogar rückwirkend gilt. Die vorgesehenen Regelungen verändern die Verhandlungsposition zuungunsten der Grundeigentümer. Dieses Durchleitungsrecht verkleinert den Verhandlungsspielraum und schafft sogar noch Widersprüche zum geltenden Fernmeldegesetz. Das Enteignungsrecht steht den Fernmeldedienstanbietern dabei nicht von Gesetzes wegen zu. Bei einer Durchleitung muss ihnen zuerst das Eigentumsrecht durch einen Entscheid des Bundes übertragen werden. Mit den hier vorgeschlagenen Absätzen gäbe es Differenzen zwischen dem Fernmeldewesen und dem Elektrizitätsbereich. So ist es auch verständlich, dass das Bundesgericht heute aufgrund des Rechts einer Elektrizitätsfirma, eine elektrische Leitung durch ein Grundstück ziehen zu dürfen, kein Recht erkennen kann, automatisch Daten von Dritten darüber zu übertragen. Dies verlange, so heisst es, nach einem neuen Vertrag oder einer Vertragsanpassung mit dem entsprechenden Grundeigentümer. Es gelte dabei das Fernmeldegesetz, was auch sachlogisch ist. Mit den hier zur Diskussion stehenden Absätzen würde eine Ungleichbehandlung zwischen Stromnetzbetreibern und Fernmeldedienstanbietern geschaffen.

Daher bitte ich Sie auch im Sinne der gesetzlichen Konsistenz, diese Passagen wieder zu streichen.

Ich äussere mich auch zum Antrag der Minderheit I (Imark). Der Mehrkostenfaktor ist im Entwurf des Bundesrates mit höchstens 3,0 sehr hoch angesetzt. Die entstehenden hohen Zusatzkosten - in der Kommission war die Rede von rund 7 Milliarden Franken - werden vom nationalen Netzbetreiber letztendlich auf die Strombezüger abgewälzt. Der Bundesrat wird voraussichtlich mit einem Mehrkostenfaktor zwischen 1,5 und 2 in der Verordnung starten. Also macht es wenig Sinn, wenn der Gesetzgeber überbordet und einen Faktor von 3,0 ins Gesetz schreibt.

Ein weiterer Nachteil der Verkabelung ist, dass diese nicht etwa in ein kleines Röhrchen zu liegen kommt, sondern in einen grossen, zwei Meter breiten, tiefen Schacht. Es muss also eine entsprechende Baute erstellt werden. Mitarbeiter und Kontrolleure müssen jederzeit Zugang zum Schacht haben, falls irgendetwas an der Leitung nicht in Ordnung ist. Darum braucht es nebst der Leitung auch Schächte, um allfällige Reparaturarbeiten ausführen zu können.

Zum Antrag der Minderheit III (Imark) äussere ich mich wie folgt: Bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors müssen die Auswirkungen des Verkabelungsgrads auf das Betriebsverhalten der Netze berücksichtigt werden. Ein häufiger Wechsel zwischen Kabel und Freileitung im Streckenverlauf wirkt sich ungünstig auf den Netzbetrieb aus. Zwar sind Kabel im Vergleich zu Freileitungen weniger anfällig für Störungen, welche durch Ausseneinwirkungen verursacht werden. Hingegen steigen im Störungsfall bei vermehrter Erdverkabelung die Wiederversorgungszeiten, da der Zugang zu den Leitungen schwieriger ist und die Behebung von Störungen somit mehr Zeit in Anspruch nimmt. Es ist in Absatz 2 deshalb eine entsprechende Ergänzung nötig.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Bei Absatz 1 von Artikel 15b geht es ja um die Netzebene 1, also um Leitungen von 220 Kilovolt und mehr. Das bedeutet, dass wir hier bei einer Infrastruktur sind, die sehr teuer zu realisieren ist. Aus diesem Grund muss man diesen Absatz dringend priorisieren und auch dringend umgestalten.

Wir haben ja - das sehen Sie dann im hinteren Bereich der Vorlage - für die Mehrkostenfaktoren der Netzebenen 3 und 5 verschiedene Zahlen festgelegt. Die Minderheit I (Imark) geht davon aus, dass ein Mehrkostenfaktor von höchstens 2,0 für die Erdverkabelung möglich sein soll, wohingegen die bundesrätliche Vorlage von 3,0 ausgeht. Bei Artikel 15b geht es, wie gesagt, um die erste Netzebene, und das heisst, dass dies vor allem auch die ganz grossen internationalen Leitungen betrifft, die in die Schweiz führen. Es geht um 220-Kilovolt- und 380-Kilovolt-Leitungen. Da bei diesen Leitungen die Infrastruktur sehr viel grösser ist und sehr viel mehr Leistungen transportiert werden, wird auch das Volumen im Bau entsprechend grösser. Sie müssen sich also vorstellen, dass eine 220-Kilovolt- oder 380-Kilovolt-Leitung in ihrer Dimension einer Baustelle für eine grosse Hauptstrasse entspricht. Das ist nicht irgendwie ein unsichtbarer oder klinischer Eingriff in die Natur, sondern das ist eine Grossbaustelle!

Ich möchte einfach einmal davon abkommen, dass wir in dieser Diskussion immer davon sprechen, dass die Freileitung böse, die Erdverkabelung aber unsichtbar und gut sei. Das Gegenteil ist der Fall: Die Erdverkabelung führt dazu, dass man grössere Bauvolumen hat und dass man wesentlich teurere und vor allem auch grössere Gerätschaften irgendwie in der Umwelt platzieren muss. Hinzu kommt - das ist dann noch ein physikalisches Problem -, dass eine Erdverkabelung auch dazu führt, dass es grössere Verluste gibt als bei Freileitungen. Aber das ist noch etwas anderes.

Aus diesem Grund ist es nötig und zielführend, dem Bundesrat hier eine Gewichtung in die Hand zu geben und ein Werkzeug für diese Diskussion bereitzustellen. Das Werkzeug sieht so aus, dass gemäss meinem Minderheitsantrag die Netzebene 1 im Grundsatz als Freileitung konzipiert wird. Das bedeutet, dass man vonseiten des Gesetzgebers folgende Abwägung macht: Eine Freileitung ist der Grundsatz und die Erdverkabelung die Ausnahme. Wenn man nämlich analog zu den Netzebenen 3 und 5 von den Mehrkostenfaktoren spricht, muss man davon ausgehen, dass bei der Netzebene 1 Mehrkostenfaktoren von rund 10 existieren können. Das heisst, dass eine Freileitung zehnmal weniger als die Erdverkabelung kosten kann. Ich muss Ihnen ja nicht sagen, dass dann jeweils der Stromkonsument diese Mehrkosten über die Netzkosten zahlen muss. Deshalb ist es nichts als angebracht, hier die Freileitungen in den Vordergrund zu stellen, um das Portemonnaie, aber auch die Nerven zu schonen. Ich möchte noch das Beispiel Riniken erwähnen. Dort sind in einem Gutachten Mehrkostenfaktoren von 12 bis 15 errechnet worden. Das ist allein schon ein Grund, warum man diese Leitung nicht baut.

Jetzt ziehe ich noch schnell einen Rückschluss zur Energiestrategie, die wir verabschiedet haben. Mit der Energiestrategie ist damit zu rechnen, dass wir dereinst im 220-Kilovolt-Netz erhebliche Engpässe haben werden. Das Dumme daran ist, dass mit der Importstrategie, die wir beschlossen haben, vor allem Strom aus dem Ausland kommt. Aus dem Ausland wird vor allem mit 380 Kilovolt eingespiesen. Das heisst, dass wir unsere Höchstspannungsleitungen extrem fein austarieren müssen, damit wir die Versorgungssicherheit verbessern können. Das heisst am Ende des Tages, dass wir Leitungen der Netzebene 1 brauchen, um die Versorgung des Mittellandes stabil halten zu können. Da können Sie dann nicht mit Mehrkostenfaktoren von 12 oder mehr operieren, um diese Infrastruktur zu ermöglichen. Da müssen Sie dann auch günstig produzieren können und diese Infrastruktur günstig auszugestalten versuchen.

Genau deshalb ist es jetzt nach dem Volksentscheid vom vergangenen 21. Mai mehr als angebracht, diese Infrastrukturinvestitionen zu beschleunigen und sie so kostengünstig auszugestalten, dass sie effektiv auch realisiert werden. Deshalb bin ich zusammen mit einer starken Minderheit der Auffassung, dass für die Netzebene 1 der Grundsatz der Freileitung gelten sollte.

Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Freileitungen sind nicht böse, das möchte ich hier gleich betonen. Aber die Verkabelung hat auch ihre Vorteile. Zur Verkabelung möchte ich hier sprechen, es geht um den Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 15c Absatz 2: Meine Minderheit möchte bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors nebst den vom Bundesrat erwähnten Kriterien ein weiteres gesetzliches Kriterium verpflichtend berücksichtigt sehen, nämlich die - bei Verkabelung geringeren - Energieverluste beim Stromtransport. Ich sage hier genau das Gegenteil von dem, was Herr Wasserfallen gesagt hat. Es ist nämlich so, dass geringere Energieverluste, gerechnet auf die durchschnittliche Betriebsdauer, grosse Einsparungen bringen können.

Dieses Berechnungskriterium wurde vom Bundesgericht 2011 im Fall Riniken im Kanton Aargau, also beim jüngsten Bundesgerichtsentscheid bezüglich Verkabelung, anerkannt. Ein Teilstück der doppelsträngigen 220/380-Kilovolt-Leitung muss nun auf einer Länge von 1300 Metern in den Boden verlegt werden. Es gibt nämlich neue Erkenntnisse im Bereich des Stromsparpotenzials von Verkabelung. Diese haben den Entscheid des Bundesgerichtes beeinflusst. Das Bundesgericht gibt nun vor, dass nicht nur die Investitionskosten, sondern alle betriebswirtschaftlich relevanten Kosten berücksichtigt werden müssen, so auch die geringeren Energieverluste bei Verkabelung, berechnet auf die durchschnittliche Betriebsdauer von in der Regel achtzig Jahren.

Im Fall Riniken ermöglichte der Entscheid des Bundesgerichtes die Beilegung des langjährigen Streits mit der Gemeinde und den Anwohnern, die Beeinträchtigungen der Landschaft geltend machten. Bei Hochspannungsleitungen befürchten Anwohner auch Wertverlust bei Liegenschaften, Gesundheitsrisiken und Lärmbelastung. Der Leitungsbau ruft darum immer wieder Konflikte hervor, aktuell z. B. im Wallis bei der Hochspannungsleitung Chamoson-Ulrichen. Mit der Berücksichtigung der geringeren Energieverluste bei Verkabelung kann den Anliegen der jeweils betroffenen Bevölkerung besser Rechnung getragen werden und die Realisierung der Leitungen beschleunigt werden. Die explizite Erwähnung im Elektrizitätsgesetz sorgt für Transparenz und Gewissheit.

Nun zu meinem zweiten Minderheitsantrag: Hier geht es um die Streichung des zweiten Satzes in Artikel 16g Absatz 2, mit dem der Bewilligungsbehörde erlaubt werden soll, auch ohne Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, allein aufgrund der Akten Entscheide zu fällen. Wir finden diese Bestimmung allerdings schon im Energiegesetz, aber ich bringe diesen Antrag trotzdem, weil es für mich wichtig ist, dass wir auch diese Themen hier berücksichtigen. Ohne Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission fehlt ein wichtiges Element für die Interessenabwägung und für die Entscheidfindung. Deswegen sind vermehrt Einsprachen und somit Verzögerungen zu erwarten.

Nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz beurteilen die Bundesämter oder eben die Kantonsämter, ob ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission erforderlich ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Objekt, das in einem Inventar des Bundes aufgeführt ist, erheblich beeinträchtigt wird oder wenn sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen stellen. Dann verfasst die Kommission zuhanden der Entscheidbehörde ein Gutachten und gibt darin an, ob das Objekt ungeschmälert zu erhalten oder wie es zu schonen ist. Es ist wichtig, dass wir bei Eingriffen in Natur und Landschaft rücksichtsvoll vorgehen, wie es Artikel 78 der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz wollen. Wir dürfen den Natur- und Landschaftsschutz nicht unnötig schwächen und die Naturschutzorganisationen nicht zu Einsprachen zwingen.

Deswegen bitte ich Sie, diesen und meinen anderen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr Wasserfallen hat jetzt hier das Hohelied auf die Freileitungen gesungen. Ich weiss nicht, ob er damit allein ist oder ob alle, die seine Minderheit unterstützen, finden, Freileitungen seien besser. Die Bevölkerung hat dazu jedenfalls eine klare Meinung. Gegen Freileitungen über Gebäuden gibt es Widerstand, und das zeigt sich auch bei den Immobilienpreisen: Die Leute wohnen nicht gerne unter einer Freileitung. Wenn das Ganze hingegen unter der Erde ist, sieht man es gar nicht. Auch bei naturnahen Landschaften ist die Erholungsqualität mit einer Freileitung tiefer, als wenn es keine Freileitung hat bzw. wenn man die Leitung nicht sieht. Wenn man sie unter die Erde nimmt, sieht man sie wirklich nicht mehr.

Insofern sind das exotische Präferenzen, die Herr Wasserfallen hier geäussert hat. Man kann solche Präferenzen für Freileitungen haben, aber in der Bevölkerung bestehen diese Präferenzen nicht. Die Bevölkerung ist gegen Freileitungen. Deshalb gibt es auch den Widerstand gegen neue Freileitungen und gegen die Erneuerung von Freileitungen, und deshalb ist es auch kurzsichtig, hier sparen zu wollen. Wenn man hier jetzt spart, dann beschleunigt man den Prozess nicht; im Gegenteil, dann gibt es Einsprachen, und dann verlangsamt sich die ganze Geschichte wieder.

Deshalb plädiere ich mit meiner Minderheit dafür, bei Artikel 15c Absatz 3 Buchstabe a beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Was der Ständerat hier vorschlägt, ist etwas schlitzohrig, denn eigentlich hätte er sagen müssen, er streiche die Bestimmung - das wäre die ehrlichere Variante gewesen. Er sagt jetzt aber einfach, das, was über dem Mehrkostenfaktor liege, könnten Dritte finanzieren. Aber das können sowieso Dritte finanzieren, denn Dritte sind immer frei, Mehrkosten zu finanzieren.

Hier geht es nur um die Kompetenz für den Bundesrat, also um den Spielraum für den Bundesrat, in Gebieten, wo eine erhebliche Belastung für die Bevölkerung besteht - seien dies Siedlungsgebiete oder besonders schützenswerte Landschaften -, den Mehrkostenfaktor zu erhöhen. Deshalb bitte ich Sie, hier beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Es ist schon seltsam: Im Bundesrat haben wir eine Mehrheit von SVP und FDP. Ist Ihr Vertrauen in den Bundesrat so tief, dass Sie ihm diese Freiheit nehmen wollen? Ich denke, das ist nicht richtig, und so funktioniert eine Regierung auch nicht. Sie sollten einfach dafür sorgen, dass Sie den Leuten vertrauen, die Sie in den Bundesrat schicken, und dann haben Sie auch kein Problem, wenn Sie ihnen den Spielraum geben, wie er hier vorgesehen ist. Ich bin überzeugt, der Bundesrat wird das hier sehr zurückhaltend umsetzen.

Aber in gewissen Fällen, in Ausnahmen, kann es eben Sinn machen, dass man nicht ganz starr den Mehrkostenfaktor anwendet, sondern diesen erhöht. Der Bundesrat hält ja auch fest, um welche Fälle es geht. Es geht um Fälle, in denen eine erhebliche Belastung besteht und eine gezielte - eine gezielte! - Entlastung des Gebietes erreicht werden kann. Also nur für diese Fälle soll der Mehrkostenfaktor erhöht werden, und hier ist auch das öffentliche Interesse gegeben. Hier ist es von öffentlichem Interesse, und deshalb macht es Sinn, dass die Erhöhung auch über die Stromkosten übernommen wird. Dritte können dann immer noch die zusätzlichen Kosten, das, was über dem Mehrkostenfaktor ist, übernehmen; das ist immer offen.

Deshalb bitte ich, hier beim Bundesrat zu bleiben. Die Umformulierung, die einer Streichung der Bestimmung gleichkommt, führt dazu, dass einfach die Flexibilität nicht mehr da ist und der Widerstand in der Bevölkerung grösser wird. Das ist nicht die Idee der Vorlage.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich äussere mich zuerst noch kurz zum Einzelantrag Guhl unserer BDP-Fraktion: Ich hoffe, dass der auch unbestritten ist, denn eigentlich gehört er in die Redaktionskommission. Die Vorlage enthält Begriffe in der Legiferierung, die nicht stimmen. Die sieben Ebenen des Stromnetzes sind eindeutig definiert. 36 Kilovolt gehört zur Netzebene 5; Spannungen grösser als 36 Kilovolt und kleiner als 220 Kilovolt gehören zur Netzebene 3. In den im Einzelantrag Guhl erwähnten Artikeln der Vorlage ist diese Definition nicht korrekt wiedergegeben. Zum Beispiel erfasst Artikel 26a Absatz 1 des Gesetzes gemäss Vorlage Anlagen mit einer Spannung von 36 Kilovolt und höher, also die Netzebenen 1 bis 5. Gemäss Botschaft betrifft dieser Absatz jedoch die Netzebenen 1 bis 3. Ich hoffe, dass die Kommissionssprecher vielleicht noch ein Wort dazu sagen. Dann wird sich sicher ebenfalls die Bundespräsidentin dazu äussern, damit diese Änderungen, die verschiedene Artikel betreffen, dann auch angenommen werden.

Jetzt zu den Minderheitsanträgen, die hier eingereicht worden sind: Die BDP-Fraktion lehnt sämtliche dieser Anträge ab. Insbesondere findet die BDP die Minderheitsanträge, die den Faktor betreffen, unglücklich. Wir sind der Meinung, dieser Mehrkostenfaktor 3, den wir klipp und klar, glasklar ins Gesetz schreiben, lässt keinen Spielraum offen, keine Interpretationen usw. Vielmehr ist klar: Wenn der Faktor 3 nicht überschritten wird, verlegt man die Leitungen in den Boden, wenn er überschritten wird, eben nicht. Das gibt Rechtssicherheit. Im Gegensatz zu der Begründung der einzelnen Minderheitsanträge ist die BDP-Fraktion hier klar der Meinung, dass eben mit dieser Klarheit im Gesetz die Verfahren beschleunigt werden und nicht verzögert. Es besteht Rechtssicherheit, und deshalb unterstützen wir hier ganz klar die Mehrheit.

Noch ein Wort zum Antrag der Minderheit II (Semadeni): Sie verlangt ein Gutachten. Sie mögen sich erinnern, wir haben lange bei der Diskussion der Energiestrategie 2050 darüber diskutiert und haben dort einen wichtigen Gesetzesartikel gemacht, der eben den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Landschaftsschutz gleichstellt. Das genügt. Möglicherweise kann man das in den Verordnungen noch etwas präzisieren. Aber das im Gesetz zu verlangen geht der BDP ganz klar zu weit.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe die Ehre, hier die Haltung der SP-Fraktion zu diesen Minderheitsanträgen darzulegen. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.

Die SP-Fraktion wird bei Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 16 Absätze 1 und 7 nicht der Minderheit Bäumle folgen. Wir haben zwar grosse Sympathie für sein Anliegen, die Planungsprozesse zu beschleunigen, nur zweifeln wir sehr, dass dieser Ansatz dann auch zielführend sein wird. Im Gegenteil, wir befürchten längere und kompliziertere Verfahren, wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Wir weisen darauf hin, dass der Bundesrat in der Strategie Stromnetze Vereinfachungen vorgesehen hat, dass z. B. in Artikel 16 explizit Vereinfachungen aufgenommen wurden. Den Spiess aber umzudrehen und grundsätzlich einmal alle Projekte von Plangenehmigungsverfahren auszunehmen und das Eidgenössische Starkstrominspektorat immer zu umgehen, halten wir für problematisch.

Bei Artikel 15a Absätze 2 und 3 geht ja es um Dienstbarkeiten. Wir bitten Sie, dem Ständerat und nicht der Minderheit Knecht zu folgen. Wir wollen, dass mit der Errichtung einer Dienstbarkeit, welche den Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen betrifft, auch das Recht erteilt wird, Daten Dritter durchzuleiten. Damit kann die bestehende Infrastruktur besser, effizienter genutzt werden, und es müssen keine unnötigen Parallelinfrastrukturen erstellt werden. Für die Entwicklung sogenannt smarter Netze ist die Datenübertragung wichtig. Wir sehen beim Beschluss des Ständerates keine Nachteile für die betroffenen Grundeigentümer. Wir haben im Gegenteil den Eindruck, die Minderheit Knecht - also die Gegner der Energiestrategie - wolle die Entwicklung zukunftsfähiger Infrastruktur mit diesem Antrag unnötig behindern.

Zu Artikel 15b Absatz 1: Die SP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit. Wir sehen nicht, welche Auswirkungen der Antrag der Minderheit Wasserfallen hätte. Aus unserer Sicht bringt er gar nichts. Theoretisch könnte die Situation auftreten, dass die Kabelleitung günstiger ist, und dann müsste man die Ausnahme für die Freileitung definieren. Der Antrag ist wenig zielführend, der bestehende Text ist eindeutig besser. Wir würden mit einer Zustimmung zum Antrag der Minderheit Wasserfallen eine sinnlose Differenz zum Ständerat schaffen.

Bei Artikel 15c Absatz 2 geht es um den Mehrkostenfaktor bei der Erdverlegung. Die SP-Fraktion bittet Sie, im Sinne der Minderheit II (Semadeni) sicherzustellen, dass der Kostenvergleich umfassend erfolgt und die Energieverluste beim Transport sowie die unterschiedliche Lebensdauer mitberücksichtigt werden. Das sind volkswirtschaftlich gesehen eigentlich Selbstverständlichkeiten. Der Antrag der Minderheit I (Imark) verzögert den Netzausbau und widerspricht dem Zweck dieser Vorlage. Der Antrag der Minderheit III (Imark) ist aus unserer Sicht unnötig. Die Versorgungssicherheit muss immer, so oder so, gegeben sein. Sie hat beim Mehrkostenfaktor nichts zu suchen.

Artikel 15c Absatz 3: Hier folgt die SP-Fraktion der Minderheit Girod und damit dem Bundesrat. Der Ständerat will private Finanzierung ermöglichen. Das wollen wir auch, aber das muss man nicht ins Gesetz schreiben. Der Ständerat schafft mit demselben Absatz aber eine Ausnahme ab, die bisher galt, nämlich die, dass eine Erdverkabelung ausnahmsweise möglich sein kann, wenn eine erhebliche Entlastung eines betroffenen Gebiets erzielt werden kann. Eine erhebliche Entlastung liegt beispielsweise dort vor, wo Projekte in Bevölkerungsnähe oder in Schutzgebieten realisiert werden müssen und wo man mit dem Mehrkostenfaktor finanziell an die Grenze gelangt. Dort könnte mit einer kleinen Überschreitung des Mehrkostenfaktors eine umso höhere Entlastung des betroffenen Gebiets herbeigeführt werden, und man hätte einen offensichtlichen Mehrwert für Raum oder Umwelt. Deshalb bitten wir Sie, die Minderheit Girod zu unterstützen.

Zu Artikel 16g Absatz 2: Die SP-Fraktion folgt hier natürlich ihrem werten Mitglied Semadeni. Wir bitten Sie, den Teil zu streichen, der besagt, dass das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nur berücksichtigt werden soll, wenn es rechtzeitig vorliegt. Sie wissen - und auch der Bundesrat hat dies bereits gesagt -, dass die ENHK nicht über genügend Mittel verfügt, um allenfalls auch noch zusätzliche Gesuche rechtzeitig zu prüfen. Wir brauchen aber diese Gutachten, sonst werden die Prozesse langsamer, und es wird mehr Einsprachen geben. Das wäre nicht im Sinne dieses Gesetzes.

Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Je vais vous donner la position du groupe libéral-radical sur les propositions de minorité concernant la loi sur les installations électriques.

Tout d'abord, au sujet de la proposition de la minorité à l'article 4 alinéa 3, qui concerne également l'article 16 alinéas 1 et 7, le groupe libéral-radical suivra la majorité de la commission, qui suit le Conseil fédéral et s'oppose à la modification décidée par le Conseil des Etats. Le Conseil des Etats a eu une intention louable - raccourcir les délais et améliorer le processus -, mais, en fait, après examen, on se rend compte que cette solution risque plutôt de créer des incertitudes et d'augmenter les risques de recours. Nous préférons donc renoncer à ce raccourcissement.

A l'article 15a alinéas 2 et 3, nous suivrons la minorité Knecht, qui propose de biffer ces alinéas ajoutés par la majorité de la commission et qui créent une divergence avec le Conseil des Etats. Notre position est fondée sur le fait qu'ici on attente au droit de propriété. Dire tout simplement que les servitudes règlent également le droit d'utilisation des terrains pour le transport de données de tiers empêche les propriétaires desdits terrains qui en auraient le souhait de renégocier le prix de la servitude.

Ce qui est plus important ce sont l'article 15b alinéa 1 et l'article 15c alinéa 2, où se pose toute la question du surcoût que l'on peut accepter quand on enterre les lignes. Le groupe libéral-radical est d'avis qu'on doit ici se contenter d'un facteur de surcoût de 2 et évidemment soutenir la minorité Wasserfallen qui propose que les lignes à très haute tension, de 220 kilovolts ou plus, soient en principe des lignes aériennes. On vous dit ici que, finalement, c'est juste une question de prix et que la population aime mieux l'enfouissement de ces lignes. Il faut se rendre compte qu'en fait, quand on accepte un facteur de surcoût de 2 ou de 3, cela a des conséquences financières importantes, puisque l'on parle ici, pour un facteur de surcoût de 3, de 7,2 milliards de francs. En définitive, il y a bien quelqu'un qui paye ces 7,2 milliards de francs puisque nous sommes dans un marché monopolistique: c'est le consommateur final qui paye.

Donc, la position de notre groupe consiste à dire que si on peut modérer ces surcoûts, il faut évidemment le faire. C'est pourquoi nous suivrons la minorité I (Imark) et III (Imark) pour ce qui a trait à la sécurité de l'approvisionnement.

On a dit qu'il était illogique d'adhérer à la décision du Conseil des Etats, qui dit qu'on peut éventuellement dévier de cette position lorsqu'un tiers est prêt à payer la différence. C'est Monsieur Girod qui a dit cela. La réalité, c'est effectivement que la question se pose entre celui qui est directement soumis aux nuisances et celui qui paye. On peut très bien imaginer, dans des cas où une collectivité serait soumise à des nuisances importantes, qu'elle décide de contribuer elle-même au surcoût occasionné pour éviter ces nuisances. Si on fait payer cela par un surcoût, c'est la collectivité, c'est l'ensemble des consommateurs qui payeront, et il est toujours plus facile de faire payer l'ensemble des consommateurs que de régler la situation sur place en assumant ses décisions.

Enfin, à l'article 16g alinéa 2, il y a une divergence entre la minorité Semadeni que nous ne suivrons pas et la majorité de la commission. Si aucun rapport d'expertise n'a été délivré dans les temps prévus, l'autorité compétente en matière d'autorisation prend une décision sur la base des pièces au dossier. C'est une mesure simple de lutte contre la bureaucratie: vous fixez un délai pour le dépôt du rapport d'expertise, et, si celui-ci n'est pas déposé dans les temps, l'autorité doit décider. C'est une manière d'accélérer les processus.

Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

La question des critères pour l'enfouissement des lignes électriques est l'un des points centraux de ce premier bloc. Selon le projet du Conseil fédéral, les lignes électriques des réseaux de distribution pour les niveaux de réseau 3 à 7 doivent en principe être enfouies, pour autant que cela n'engendre pas le dépassement d'un facteur de surcoût donné par rapport à une ligne aérienne. Le groupe des Verts soutient ce principe, qui permet de clarifier le choix entre lignes aériennes et enfouies, et souhaite qu'il favorise une meilleure préservation du paysage et une meilleure prise en compte des intérêts des populations concernées. Les lignes doivent être enfouies à chaque fois que cela s'avère raisonnablement possible, et les conditions de cet enfouissement doivent être claires pour l'ensemble des acteurs concernés.

Des discussions ont eu lieu en commission concernant le facteur de surcoût sur la base duquel la décision d'enfouissement devrait être prise. Le Conseil fédéral prévoit un facteur maximum de surcoût de 3. Le Conseil des Etats a soutenu cette version: enfouir une ligne de haute tension de moins de 200 000 volts ne devrait pas coûter plus de trois fois plus cher que si elle n'était pas enfouie. D'après le Conseil fédéral, ceci devrait permettre d'enfouir une large part des lignes des niveaux de réseau 3 et 5 pour un coût de 7,2 milliards de francs d'ici à 2050.

Une minorité de notre commission veut aujourd'hui réduire ce facteur de surcoût à un facteur de 2 seulement. Le groupe des Verts s'oppose à cette modification de la loi et est, au contraire, favorable au maintien du facteur de surcoût à 3. Nous soutiendrons alors la proposition de la minorité II (Semadeni) à l'article 15c alinéa 2, qui exige de tenir compte, entre autres, "des pertes d'énergie dues au transport, calculées sur la durée moyenne d'exploitation".

Le groupe des Verts vous demande par ailleurs de soutenir la proposition de la minorité Girod à l'article 15c alinéa 3. Elle vise à en rester à la version présentée dans le projet du Conseil fédéral, laquelle prévoit la possibilité d'"un enfouissement partiel ou complet de la ligne même si le facteur de surcoût est dépassé d'une valeur allant jusqu'à deux fois le surcoût fixé, lorsque cela permet de diminuer fortement les nuisances pour la région concernée". Ce point apporte une flexibilité justifiée au projet, de manière à mieux entendre les populations touchées par des atteintes importantes à leur environnement proche.

Par ailleurs, le groupe des Verts soutiendra, à l'article 4 alinéa 3, la proposition issue du projet du Conseil fédéral, suivant ainsi l'avis de la majorité de la commission et s'exprimant contre la décision du Conseil des Etats, afin que le Conseil fédéral puisse continuer à déterminer les installations soumises à l'approbation obligatoire des plans.

Nous soutiendrons également la proposition de la minorité Semadeni, à l'article 16g alinéa 2, concernant les rapports d'expertise à l'autorité chargée de l'approbation des plans.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In der Detailberatung des ersten Blocks, in dem es um das Elektrizitätsgesetz geht, unterstützt die SVP-Fraktion bei Artikel 4 Absatz 3 die Minderheit Bäumle. Dasselbe gilt für Artikel 16 Absätze 1 und 7.

Für uns ist klar, dass wir nicht alle Akteure über denselben Kamm scheren wollen. Standardisierte Kleinbauten, das heisst kleinere Netzprojekte, sollten vom Plangenehmigungsverfahren befreit werden. Insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene stellt das Plangenehmigungsverfahren eine bürokratische Hürde dar, die aufwendig und kostspielig ist. Natürlich unter Einhaltung der technischen Sicherheitsvorgaben und der üblichen gesetzlichen Vorschriften kann aus unserer Sicht auf diese zusätzlichen Regulierungen verzichtet werden.

Bei Artikel 15a bitte ich Sie, meine eigene Minderheit zu unterstützen und den äusserst knappen Entscheid der Kommission, der durch Stichentscheid des Präsidenten entstand, zu korrigieren. Wir möchten hier das Eigentumsrecht hochhalten, keine Ungleichbehandlung schaffen und keine rückwirkenden Eingriffe legitimieren.

Auch bei Artikel 15b, in dem es darum geht, ob die Leitungen der höchsten Netzebene als Freileitungen oder Erdkabel ausgeführt werden, empfehlen wir, den sehr knappen Entscheid der Kommission rückgängig zu machen und der Minderheit Wasserfallen zu folgen. Wir möchten hier eine Konkretisierung. Die Freileitung soll Priorität vor der Erdverkabelung haben, die Kostenfolgen der Erdverkabelung müssen thematisiert werden.

So soll dann weiter bei Artikel 15c der Mehrkostenfaktor tendenziell tief gehalten werden. Der vorgeschlagene Mehrkostenfaktor von 3 ist zu hoch angesetzt. Selbst der Bundesrat wird voraussichtlich mit einem Mehrkostenfaktor zwischen 1,5 und 2 in der Verordnung starten. Gleichzeitig wird die technische Entwicklung sicher dazu führen, dass diese Faktoren eher noch nach unten gehen als nach oben. Von daher ist bei diesem sehr zentralen und strittigen Punkt nicht einsehbar, warum der Gesetzgeber dann die Hürde bei Faktor 3 setzen will. Somit bitten wir Sie, hier der Minderheit I (Imark) zu folgen.

Gleiches gilt für die Minderheit III (Imark), denn in Absatz 2 desselben Artikels 15c braucht es nach unserer Ansicht eine Präzisierung, damit bei der Festsetzung dieses Mehrkostenfaktors die Folgen des Verkabelungsgrades auf das Betriebsverhalten der Netze genügend mit einbezogen werden.

Bei Artikel 15c Absatz 3 unterstützen wir die Kommissionsmehrheit und somit die vom Ständerat vorgeschlagene Teilentschärfung des Problems, dass die Rechtssicherheit und die Verfahrensbeschleunigung durch vermehrte Einsprachen gefährdet werden könnten.

Bei Artikel 16g unterstützen wir ebenfalls die Kommissionsmehrheit. Hier geht es darum, dass gestützt auf die Akten des Bundesamtes für Umwelt und die Stellungnahme des jeweiligen Kantons entschieden werden soll, wenn die entsprechenden Kommissionen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz nicht innerhalb der Frist von drei Monaten ein Gutachten einreichen. Damit wären genügend Entscheidungsgrundlagen vorhanden, um auch die Bereiche Natur und Landschaft zu berücksichtigen.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Zu Block 1 habe ich sechs Punkte:

1. Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 16 Absätze 1 und 7: Hier geht es noch einmal um die Bewilligungspraxis. Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und diese Bewilligungspraxis zu lockern bzw. die Beweislast umzukehren.

2. Artikel 15a Absätze 2 und 3: Hier geht es darum, ob die Durchleitungsrechte erleichtert werden sollen oder nicht. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und diese Durchleitungsrechte zu erleichtern. Es geht um zwei wesentliche Punkte: Einerseits sollen Daten Dritter inkludiert sein. Das ist gegenüber heute eine Verbesserung. Andererseits sollen bestehende Dienstbarkeiten mitbetroffen sein. Das ist eine kleine Einschränkung für Eigentümer. Aber all diejenigen, die wollen, dass die Leitungen schneller gebaut oder ausgebaut werden können, müssen hier der Mehrheit folgen, weil genau an dieser Stelle Verzögerungen entstanden sind und entstehen können.

3. Artikel 15b Absatz 1: Grössere Leitungen ab 220 Kilovolt sollen entweder erdverlegte Leitungen oder Freileitungen sein. Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und nicht wie die Minderheit generell eine Freileitung vorzusehen. Es soll, wie es heute der Fall ist, eine Abwägung vorgenommen werden, ob es besser ist, eine Freileitung zu errichten oder die Leitung unter den Boden zu verlegen. Hier wäre es wahrscheinlich auch sinnvoll, wenn man spätestens in der Verordnung einen Mehrkostenfaktor bestimmen würde, der definiert, wo eine Erdverlegung erforderlich ist, wo dies keinen Sinn macht und wer die Kosten trägt. Es ist ein Unterschied, ob man eine solche Anlage im Baugebiet unter den Boden verlegt, wo entsprechender Nutzen entsteht, oder ob man es irgendwo in der Landschaft tut, wo man diskutieren muss, ob die Landschaftsbeeinträchtigung mit einer Freileitung oder mit einer Erdverkabelung grösser ist. Im Hinblick auf ein Moor ist es sicher nicht sinnvoll, eine Erdverkabelung vorzunehmen. Diese Offenheit ist zu belassen.

4. Artikel 15c Absatz 2: Beim Thema Mehrkostenfaktor bitte ich Sie, hier ebenfalls dem Ständerat und der Mehrheit, die den Faktor 3 beantragt, zu folgen. Es geht hier wirklich darum, dass es unter 110 Kilovolt eigentlich immer Sinn macht, die Leitung unter den Boden zu verlegen. Trotzdem soll hier ein Mehrkostenfaktor gesetzt werden. Wenn der Faktor 3 überschritten wird, gilt Artikel 15c Absatz 3, gemäss welchem Dritte die Mehrkosten übernehmen können sollen. Die Grünliberalen werden hier der Mehrheit, die den Faktor 3 beantragt, folgen. Sie werden ebenso bei der Übernahme der Kosten durch Dritte, wenn die Kosten den Faktor 3 überschreiten, der Mehrheit folgen.

Ein Teil der GLP-Fraktion wird bei Artikel 15c Absatz 2 jedoch der Minderheit II (Semadeni) folgen und damit die Details, wie diese Erdverlegung berechnet wird, eher etwas offener formulieren anstatt eindeutig und präzis. Die Unterschiede sind aber semantisch, weil das sowieso im Grundsatz geprüft werden muss. Bei der Frage, ob man die Netzkostenbelastung freigeben soll, wird ein Teil der Fraktion unter Bedingungen eine Netzkostenbelastung über dem Faktor 3 zulassen wollen.

5. Bei Artikel 16g Absatz 2 geht es um die Entscheide auf der Basis des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Dort bitten die Grünliberalen Sie, ebenfalls der Mehrheit zu folgen. Wenn eine Frist gesetzt wird und innert dieser Frist kein Gutachten eingereicht wird, darf es nicht geschehen, dass plötzlich noch verspätet ein Gutachten kommt und die ganze Verfahrensfrage wieder verzögert. Man kann von den zuständigen Stellen verlangen, dass sie diese Gutachten innert der Frist erstellen und einreichen.

6. Zum Einzelantrag Guhl: Diesem werden wir zustimmen. Da geht es eigentlich nur darum, redaktionell zu korrigieren. Der Gesetzgeber hat "mindestens 36 Kilovolt" geschrieben; das ist unklar. Der Einzelantrag will jetzt klar "über 36 Kilovolt" schreiben. Damit ist die Grenze sauber gezogen. Ich denke, das ist eine richtige Präzisierung; wir unterstützen sie. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Zu Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 16 Absätze 1 und 7: Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Wir sind uns wahrscheinlich alle einig: Der Bau von Stark- und Schwachstromanlagen soll möglichst beschleunigt werden. Wie man nun dieses Ziel erreicht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Während der Bundesrat davon ausgeht, dass das Plangenehmigungsverfahren, und zwar für die Stark- und die Schwachstromanlagen, im Grundsatz das geeignete Mittel zur Zielerreichung ist, geht der Ständerat von einem anderen Konzept aus und differenziert. Er verlangt ein Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen mit einer Spannung von über 36 Kilovolt, wobei der Bundesrat Vorhaben von untergeordneter Bedeutung von der Plangenehmigungspflicht befreien kann. Die Schwachstromanlagen hingegen würden im Grundsatz von der Plangenehmigungspflicht befreit, wobei der Bundesrat einzelne Vorhaben der Plangenehmigungspflicht unterstellen könnte.

Allein das Aufführen von Ausnahmen zeigt, dass der Ständerat bei seinem Konzept Schwachstellen erkennt. Hinzu kommt, dass es beim Konzept des Ständerates für Anlagen unter 36 Kilovolt keine Leitbehörde gibt und keine Koordination stattfindet. Entscheide würden unkoordiniert ergehen, und bei Leitungen, die etwa über die Kantonsgrenzen hinausgehen, wären Bewilligungen von allen betroffenen Kantonen notwendig; es wären Entscheide, die inkohärent und widersprüchlich sein könnten. Weil keine Bundesbehörde entscheidet, würden die Fachbehörden des Bundes keine Stellungnahmen mehr abgeben. Diese könnten andererseits gegen kantonale Entscheide wiederum Beschwerde einreichen, um für eine einheitliche Regelung in allen Kantonen zu sorgen.

Solches dient nicht der Verfahrensbeschleunigung. Ich ersuche Sie daher, der Mehrheit und damit der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.

Zu Artikel 15a Absätze 2 und 3: Auch hier beantrage ich Ihnen namens unserer Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Heute ist es so: Wenn Elektrizitätsunternehmen das Recht haben, eine elektrische Leitung durch ein Grundstück zu ziehen, ist in diesem Recht nicht auch das Recht enthalten, Daten Dritter zu übertragen. Dazu bedarf es eines separaten Dienstbarkeitsvertrages oder einer Ergänzung des bestehenden. Die Nutzung der Stromleitungsinfrastruktur für den Transport von Kommunikationsdaten liegt im Interesse der Bündelung von Infrastrukturen und hilft, Parallelinfrastrukturen zu vermeiden. Die Durchleitung von Daten Dritter führt auch zu keiner zusätzlichen Einschränkung des Eigentumsrechtes der betroffenen Grundeigentümer. Deren Entschädigung für zusätzliche Nutzungen ist natürlich nicht infrage gestellt.

Zu Artikel 15b Absatz 1: Auch hier ersuche ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Bekanntlich gilt der Mehrkostenfaktor bei der Netzebene 1 nicht. Bei der Netzebene 1 soll im Einzelfall im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung geprüft werden, ob eine Freileitung oder eine Verkabelung realisiert wird. Das ist richtig so. Entsprechend drängt sich keine Priorisierung gemäss dem Antrag der Minderheit Wasserfallen auf.

Ebenfalls bitte ich Sie, bei Artikel 15c Absatz 2 der Mehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen, insbesondere auch jenen der Minderheit I (Imark). Der Mehrkostenfaktor 3 ist eine pragmatische Lösung. Würde man, und davor warne ich ausdrücklich, dem Antrag der Minderheit I, den Mehrkostenfaktor auf 2 zu reduzieren, zustimmen, hätte das zur Folge, dass Erdverkabelungen im bewohnten Gebiet bei versiegelten Flächen, also in Dörfern und Städten, in vielen Fällen nicht mehr gemacht werden könnten. Sie müssten dann der dortigen Bevölkerung erklären, dass nun Freileitungen durch ihre Gärten und Vorplätze erstellt würden. Viel Vergnügen!

Schliesslich beantragt Ihnen unsere Fraktion, bei den Artikeln 15c Absatz 3 und 16g Absatz 2 ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Den redaktionellen Antrag Guhl werden wir ebenfalls unterstützen.

Zusammengefasst bitte ich Sie namens unserer Fraktion, bei diesem Block 1 immer der Mehrheit zu folgen.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Ich beginne auch mit Artikel 4 Absatz 3, wo Sie eine Mehrheit und eine Minderheit Bäumle haben. Dies gilt auch für Artikel 16 Absätze 1 und 7. Ich bitte Sie klar, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.

Die Frage, wie aufwendig das Verfahren für solche Leitungen sein darf, ist selbstverständlich gerechtfertigt. Ich denke, der Ständerat hatte eine gute Idee, aber sie war eben nicht durchdacht. Heute hat das Eidgenössische Starkstrominspektorat etwa 7100 solcher Plangenehmigungsgesuche pro Jahr. 80 Prozent davon werden heute schon im vereinfachten Verfahren abgewickelt. Das ordentliche Verfahren findet also lediglich in 1400 Fällen im Jahr statt. Wir unterscheiden dabei nicht, ob es sich um Stark- oder Schwachstrom handelt, sondern ein solches Plangenehmigungsverfahren ist spannungsunabhängig durchzuführen. Und die Ausnahmen, die wir heute noch haben, möchten wir hier bereinigen.

Der Ständerat und die Minderheit Bäumle übersehen, dass mit dem Plangenehmigungsverfahren auch das Enteignungsrecht verbunden ist, welches ebenfalls gestrichen würde, wenn man das Plangenehmigungsverfahren für Schwachstromanlagen streichen würde. Wir haben hier in Artikel 43 des Elektrizitätsgesetzes eben auch die Bestimmung, dass der Unternehmung mit dem Entscheid auch das Enteignungsrecht von Gesetzes wegen zufällt. Wenn das wegfiele, dann müsste neu irgendein separates Verfahren für nötige Enteignungen durchgeführt werden. Der Effekt wäre Mehraufwand; das wäre komplizierter und somit nicht zielführend. Die Kantone haben sich ausdrücklich auch deshalb gegen die Version des Ständerates gewendet, weil man, auch wenn das Plangenehmigungsverfahren wegfallen würde, raumplanerische Verfahren definieren müsste. Diese wären dann von den Kantonen durchzuführen. Also auch für die Kantone wäre es nicht weniger Aufwand, sondern mehr. Dann bestünde noch das Risiko, dass man 26 unterschiedliche Verfahren für solche Stromleitungen hätte.

Deshalb meinen wir, man sollte es bei der heutigen Situation belassen. Wir sagen Ja zur Pflicht eines Plangenehmigungsverfahrens, aber es müssen Ausnahmen definiert werden zwecks Beschleunigung der Verfahren, aber auch zwecks Gewährleistung der Rechtssicherheit und Schonung von Schutzgebieten, weil effektiv immer wieder Leitungen durch Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, durch Gewässerräume oder ausserhalb des raumplanerischen Baurechtes zu liegen kommen.

Bei Artikel 15a bitte ich Sie, der Minderheit Knecht zu folgen. Die Kommissionsmehrheit möchte die Wirkung von Stromdurchleitungsrechten ausdehnen, und zwar rückwirkend für bereits bestehende Dienstbarkeiten. Neu soll mit der Errichtung einer Dienstbarkeit auch das Recht verbunden sein, dass man Daten Dritter, Telekommunikationsdaten, durchleiten darf. Aber erstens haben wir Rückgriffe in unserem Recht eigentlich nicht gern; sie sind in der Regel sogar verboten. Zweitens würde man hier die Entschädigungsfrage nicht lösen. Wenn ein dienstbarkeitsbelasteter Eigentümer dem Durchleitungsberechtigten neu auch noch ohne Entgelt die Datendurchleitung zur Verfügung stellen müsste, dann erhielte er dafür ja keine Entschädigung. Das ist ungerecht und ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Ich muss auch darauf hinweisen, dass sich bei solchen Leitungsrechten, etwa in der Fernmeldedienstgesetzgebung, die Swisscom beispielsweise das Enteignungsrecht erteilen lassen muss. Es ist nicht einfach schon dabei, wenn man das Durchleitungsrecht verhängt. Insofern glauben wir, dass der Antrag der Mehrheit zwar für die Verwaltung zu weniger Aufwand führen würde, rechtlich aber doch ziemlich problematisch wäre.

Bei Artikel 15b geht es um die Grundsatzfrage, was wir jetzt bei der obersten Spannungsebene machen: Sollen wir eine Kann-Formulierung - "... kann als Freileitung oder Erdkabel ausgeführt werden" - ins Gesetz schreiben? Oder soll, wie es die Minderheit Wasserfallen will, die Freileitung die Regel sein?

Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit Ständerat und Bundesrat zu folgen. Natürlich kann man diese Regel der Freileitung ins Gesetz schreiben. Aber wir hatten nun dreissig, vierzig Jahre lang Probleme mit der Bevölkerung, die eben immer wieder auf die Erdverkabelung auch auf der höchsten Spannungsebene pocht. Die zitierten Rechtsfälle, die genannt wurden, waren gerade deshalb Rechtsfälle, weil man der Bevölkerung nicht von Anfang an transparent gesagt hat, dass man auch verkabeln könnte, dies aber einfach mehr koste bzw. was die Folgen seien. Es wurde zu Recht gesagt, dass eine Erdverkabelung nicht einfach ein Röhrchen ist; es ist ebenfalls ein ziemlich grosser Eingriff in die Landschaft. Es kann sich deshalb manchmal auch aus Landschaftsschutzgründen aufdrängen, nicht zu verkabeln. Mit der Kann-Formulierung lassen wir das offen, und die betroffene Bevölkerung kann in Kenntnis der Kosten und der Auswirkungen auf die Umwelt und Landschaft im Einzelfall die Varianten prüfen.

In Artikel 15c geht es um den Mehrkostenfaktor. Ich bitte Sie, sich hier der Mehrheit und damit dem Ständerat anzuschliessen. Die Minderheit I (Imark) fordert, dass dieser Mehrkostenfaktor höchstens 2 betragen würde. Das wäre für den Anfang, wie gesagt, vielleicht durchaus ein gangbarer Weg, aber wir brauchen in der Gesetzgebung ja immer auch "Spatzung". Mit einer Maximalgrenze im Gesetz hätten wir eigentlich eine Einschränkung der Möglichkeit zu verkabeln, und das ist nicht sehr zukunftsorientiert. Die Beschränkung hätten wir vor allem in besiedelten Gebieten und in Berggebieten, wo eine Verkabelung - vielleicht in einer wenig besiedelten Struktur oder in einem Tourismusgebiet - nicht über das Verfahren des Mehrkostenfaktors stattfinden könnte. Auch Naturschutzgebiete wären tendenziell ausgenommen. Der Antrag der Minderheit I würde stattdessen dazu führen, dass dann zunehmend einfach die Ausnahmeregelung von Artikel 15c Absatz 3 Buchstabe a in Anspruch genommen würde. Man würde also darauf ausweichen, dass Dritte finanzieren würden, weil es mehr kosten würde - und dann hätten wir eigentlich keine genügende Flexibilität mehr. Wir meinen deshalb, mit der Lösung des Ständerates haben wir einen gewissen Spielraum, und das Gesetz muss dann nicht bei den ersten Effekten angepasst werden.

Der Antrag der Minderheit II (Semadeni) ist aus unserer Sicht auch abzulehnen. Das Anliegen dieses Antrages ist die Berücksichtigung der Energieverluste beim Vergleich der Kosten zwischen Freileitung und Kabel. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt, es wird durch die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates und des Ständerates jedoch vollkommen abgedeckt. Artikel 15c Absatz 1 sowie die Botschaft stellen zur Ausgestaltung der Berechnungsmethode explizit auf einen Gesamtkostenvergleich ab, also auf Investition und Betriebskosten, und die Betriebskosten umfassen natürlich auch die Kosten für Energieverluste. Die eigentliche Berechnungsmethode für den Vergleich der Kosten ist Verordnungsmaterie, aber wir werden das in diesem Sinne auch noch präzisieren.

Auch das Anliegen der Minderheit III (Imark) ist durch die Version des Bundesrates und des Ständerates abgedeckt und bringt keinen Mehrwert, wohl aber mehr Aufwand. Die Verkabelungen in den Verteilnetzen sind erprobt, sie stellen heute keine grossen technischen Herausforderungen mehr dar und sind auch keine Herausforderung für die Versorgungssicherheit. Die Annahme dieses Antrages würde vor allem viel Aufwand bedeuten, weil man dann Daten von allen rund 700 Netzbetreibern erheben, auswerten und ständig anpassen müsste. Zudem würden dann auch Redundanzen zur Elcom geschaffen. Insofern möchten wir das nicht.

Zu Artikel 15c Absatz 3 liegt der Antrag der Minderheit Girod vor. Es ist hier eine sehr schwierige Entscheidung. Mit der Minderheit Girod sagt man, dass grundsätzlich immer der Mehrkostenfaktor erfüllt sein muss und dass es keine Ausnahmen gibt. Der Ständerat hat hier eine kleine Tür geöffnet, indem er sagt, dass man im Einzelfall trotzdem einmal eine Erdverkabelung vornehmen kann, wenn ein Dritter die überschreitenden Kosten trägt. Es gibt hier effektiv zwei Elemente. Wenn es hier eine Differenz gibt, dann ist das sowieso gut, weil man es nochmals studieren kann. Wenn eine Region jetzt eine Erdverkabelung möchte, aber vielleicht halt bei einem Mehrkostenfaktor von 3,2, also leicht über dem Faktor 3, liegt, dann ist es schon auch problematisch, wenn sie einen Investor hat bzw. die Gemeinde selber sagt, dass sie die zusätzlichen Kosten übernimmt, da es ihr so wichtig ist, dass sie diese Verkabelung erhält. Das ist zwar zu überdenken, es gibt aber folgende Gefahr: Wenn eine Region dann eine solche Lösung findet, weil sie genügend Geld hat oder es einen Netzbetreiber gibt, der genug Geld hat, eine andere Region das aber nicht hat, dann kann das auch zu regionalen Ungleichheiten führen. Wer ist dieser Dritte? Wie können wir sicherstellen, wenn er solche Mehrkosten übernehmen würde, dass er das dann tatsächlich auch tut? Das sind schon auch Fragen, die noch zu klären sind. Wir verstehen das Anliegen des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission, meinen aber einfach, dass wir das dann nochmals studieren müssten.

Der Einzelantrag Guhl zu Artikel 15d ist richtig. Wir würden ihn auch unterstützen, er ist eine Präzisierung.

Zum Antrag der Minderheit Bäumle zu Artikel 16 habe ich mich schon in Zusammenhang mit Artikel 4 geäussert.

Zum Antrag der Minderheit Semadeni zu Artikel 16g: Hier bitte ich Sie auch, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen. Es geht hier um die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, welche zu manchen Vorhaben tatsächlich ein Gutachten abzugeben hat. Man will neu eine Frist von drei Monaten einführen. Wir alle kennen solche Fristen, von Gerichten und Behörden gesetzte Ordnungsfristen. Es ist in der Regel nicht so, dass sie nicht eingehalten werden, aber sie hier nicht auch noch mit einer Folge zu versehen ist nicht klug. Eine Frist ins Gesetz zu schreiben, ohne zu sagen, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird, macht eigentlich keinen Sinn. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hat zum Teil sehr, sehr komplexe Verfahren. Das braucht im Einzelfall vielleicht mal mehr als drei Monate. Wir meinen, es bringt nicht sehr viele Vorteile, wenn man hier die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission noch speziell an die Kandare nimmt.

Voilà. Wir bitten Sie deshalb, meistens der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Gerade zu diesem letzten Punkt, zur Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, wollte ich Sie fragen, ob Sie nicht Handlungsbedarf sehen. In der Botschaft zur Strategie Stromnetze steht, dass die personellen Ressourcen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission zu klein sind. Müsste man hier nicht etwas unternehmen, um diese Kommission zu befähigen, die Gutachten fristgemäss einzureichen? Sonst wird es gemäss dieser Regelung auch heikle Projekte ohne Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission geben.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ist grundsätzlich eine ausserparlamentarische Kommission, eine beratende Kommission für den Bundesrat. Sie wird zunehmend auch von den Kantonen oder von den Parteien in einem Verfahren angerufen wie ein Gericht, wie eine Gutachterstelle. Das ist aber nicht die Hauptaufgabe dieser Kommission. Sie ist eine Kommission, die genügend bestellt ist. Sie hat einfach immer mehr Fälle zu behandeln, und dann braucht das entsprechend ab und zu Zeit. Wir meinen, dass die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ihre Aufgabe sehr ordentlich und zeitgerecht erfüllt. Manchmal wäre es eben gut, wenn man sie nicht für jeden Bagatellfall anrufen würde; das könnte auch Ihren Verband ab und zu betreffen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Frau Bundespräsidentin, ich habe eine Frage zu Ihren Ausführungen zu Artikel 15c Absatz 3: Sie haben da gesagt, dass bei der Version des Ständerates Dritte Kosten übernehmen können. Aber uns wurde in der Kommission von der Verwaltung gesagt, dass das auch bei der Version des Bundesrates, die ja von meiner Minderheit beantragt wird, der Fall ist. Bei der Version des Bundesrates kann also einfach der Mehrkostenfaktor erhöht werden; wenn sich dennoch Dritte finden, die zusätzlich etwas zahlen wollen, dann ist das möglich. Ich weiss nicht, ob ich das hier falsch verstanden habe, ob Sie diese Einschätzung auch teilen.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Nein; ich weiss auch nicht, was meine Verwaltung in der Kommission gesagt hat. Aber für mich - ich war ja auch einmal Juristin - ist es klar, dass bei der Version Bundesrat diese Drittbeteiligung nicht möglich ist, sondern dass man da die absolute Grenze mit dem Mehrkostenfaktor hat. Bei der Version Ständerat ist eben diese Beteiligung eines Dritten auch im Fall, dass der Mehrkostenfaktor überschritten wird, eine Lösung, also eine Ausnahme von der Regel. Das möchten wir eigentlich nicht.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Sie haben alle jetzt schon sehr viel gehört, über 36 Kilovolt, 220 Kilovolt, Mehrkostenfaktor, Erdverkabelung und was sich da alles an Begriffen herumtummelt. Darum möchte ich nicht noch einmal alle Begründungen der Mehrheit erwähnen. Sie decken sich zu grossen Teilen mit jenen für die Position des Bundesrates.

Zu zwei, drei Anträgen doch noch eine Bemerkung vonseiten der Mehrheit der Kommission, insbesondere zum Antrag der Minderheit Bäumle zu den Artikeln 4 und 16: Dazu wurde vom Antragsteller dargelegt, dass der Antrag eine Erleichterung des Plangenehmigungsverfahrens bedeute. Wir von der Mehrheit glauben, dass das nicht der Fall ist, und haben uns auch aufzeigen lassen, dass bei diesen Plangenehmigungen natürlich nach wie vor auch Sicherheitsaspekte und Schutzbedürfnisse der Bevölkerung im Zentrum stehen. Wenn Sie hier die Plangenehmigungspflicht aufheben und quasi einen Liberalisierungsschritt machen, dann hat man es schlussendlich in den Rechtsverfahren zu den konkreten Projekten mit diesen Schutzbedürfnissen zu tun. Wir glauben nicht, dass dies eine Erleichterung bedeutet. Darum bitten wir Sie hier, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Die Kommission hat ihren Beschluss mit 15 zu 10 Stimmen gefasst.

Ich glaube, entscheidend ist dann auch wieder die Diskussion zu Artikel 15c Absatz 2. Dort gibt es drei Minderheiten, ihre Anträge wurden dargelegt. Der Minderheit I (Imark) geht es darum, den Mehrkostenfaktor auf 2 zu beschränken. Hier beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Ständerat zu folgen. Diese Abstimmung ging mit 14 zu 11 Stimmen aus. Die Minderheit II (Semadeni) möchte bei der Berechnung des Mehrkostenfaktors ergänzend auch die Energieverluste während der durchschnittlichen Betriebsdauer berücksichtigen. Auch dieses Anliegen wurde von der Kommission abgelehnt, mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ähnlich ist auch der Antrag der Minderheit III (Imark) zu verstehen. Auch Herr Imark wollte für die Berechnung des Mehrkostenfaktors ein neues Element einführen. Es solle nämlich berücksichtigt werden, wie sich die Versorgungssicherheit verändere. Dieser Antrag wurde auch abgelehnt, mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Ich glaube, zu den übrigen Anträgen braucht es keine weiteren Ausführungen vonseiten der Mehrheit der Kommission bzw. aufgrund der Kommissionsberatungen. Wir empfehlen Ihnen, bei all diesen Bestimmungen der Mehrheit zu folgen.

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Le bloc 1 traite des modifications de la loi sur les installations électriques - la LIE - dont vous avez beaucoup entendu parler.

A l'article 4 alinéa 3 et à l'article 16 alinéas 1 et 7, deux concepts se sont opposés. La majorité de la commission vous propose de ne pas suivre le Conseil des Etats, et d'en revenir à la version issue du projet du Conseil fédéral.

Le Conseil des Etats propose de soumettre les installations à courant fort à la procédure d'approbation des plans, sauf exceptions, et de dispenser les installations à courant faible de cette procédure, en arguant d'une simplification. La majorité de la commission a constaté que, si aucun organisme ne coordonnait la procédure, celle-ci serait plus complexe, car le respect de chaque législation devrait être vérifié par chacun, et les possibilités de recours seraient plus nombreuses. En fin de compte, le concept du Conseil des Etats ne permet pas de simplifier le développement de notre réseau mais, au contraire, le complique. En parallèle, les droits de chacun doivent être garantis, tout comme la sécurité des installations. C'est ce que la situation actuelle, que veut maintenir le Conseil fédéral, permet tout en proposant une procédure plus simple - la procédure simplifiée actuelle - que ce que propose le Conseil des Etats. Dès lors, la proposition de la minorité Bäumle, qui vise à adhérer à la décision du Conseil des Etats, est à rejeter.

A l'article 15a alinéas 2 et 3, la majorité de la commission souhaite intégrer le transport de données de tiers dans la servitude prévue pour le transport de l'électricité, contrairement à une forte minorité de la commission, qui juge qu'une telle disposition risque de priver le propriétaire du bien-fonds d'une partie de ses droits, et de générer des avantages quasi monopolistiques pour certaines sociétés. La majorité de la commission est d'avis que cela permet de combler une lacune juridique et d'éviter la construction d'infrastructures parallèles.

A l'article 15b alinéa 1, la proposition de la minorité Wasserfallen vise à imposer la ligne aérienne comme norme pour les réseaux de 220 kilovolts ou plus, et à désigner comme exceptionnels les cas d'enterrement de telles lignes. La majorité de la commission ne comprend pas cette proposition, qui n'apporte rien aux situations concrètes, vu les normes fixées par ailleurs, et limite la marge de manoeuvre pour la réalisation la plus adaptée de ces lignes.

A l'article 15c alinéa 2, trois minorités s'opposent à la majorité de la commission.

La minorité I (Imark) veut limiter les enfouissements de lignes de moins de 220 kilovolts pour des raisons économiques et ne permettre un facteur de surcoût que de 2 plutôt que de 3, comme le Conseil fédéral le propose.

La minorité II (Semadeni) veut faciliter l'enfouissement des lignes en prenant en compte dans le facteur de surcoût des pertes d'énergie dues au transport. Selon cette minorité, la quantité d'énergie économisée dans le transport doit être prise en compte dans l'analyse de l'opportunité d'enfouir une ligne.

La minorité III (Imark) veut, quant à elle, limiter l'enfouissement des lignes en postulant que la sécurité de l'approvisionnement est moins bien garantie avec ce type d'installation en raison de problèmes techniques plus fréquents. Par conséquent, ce critère de sécurité de l'approvisionnement devrait être ajouté aux critères pris en compte dans le facteur de surcoût.

La majorité, quant à elle, est d'avis que le maximum de 3 fixé pour le surcoût pour enfouir une ligne donne une marge de manoeuvre nécessaire au Conseil fédéral pour tenir compte de l'ensemble des intérêts. Quant aux nouveaux critères proposés, ils n'ont, aux yeux de la majorité de la commission, pas à être complétés, car ils résument déjà l'ensemble des ajouts proposés. La formulation du Conseil fédéral règle déjà tous ces cas de figure.

A l'article 15c alinéa 3, la commission vous propose de suivre le Conseil des Etats et de ne permettre des exceptions coûteuses pour l'enfouissement des lignes que si un tiers prend à sa charge le surcoût. La minorité Girod veut, quant à elle, donner la possibilité au Conseil fédéral d'enfouir des lignes ou des parties de lignes avec un surcoût allant jusqu'au double du surcoût fixé si cela permet de diminuer fortement les nuisances pour la région concernée. Imaginer un facteur de surcoût pris en charge par le réseau allant jusqu'à 6 a paru bien trop cher aux yeux de la majorité de la commission.

Enfin, à l'article 16g alinéa 2, une minorité veut forcer l'autorité compétente à attendre l'expertise de la Commission fédérale pour la protection de la nature et du paysage avant de prendre une décision, même si cette commission ne respecte pas le délai de trois mois qui lui est imparti pour la livrer. La majorité de la commission soutient la position du Conseil fédéral qui veut que, dans un tel cas, l'autorité décide sur la base des pièces du dossier, ceci afin de ne pas retarder la réalisation des projets.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Titel, Ingress, Ersatz von Ausdrücken

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 titre, préambule, remplacement d'expressions

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 3a

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Streichen

Ch. 1 art. 3a

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

Biffer

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 3b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 3b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 4 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Unverändert

Antrag der Minderheit

(Bäumle, Brunner, Hess Erich, Imark, Müri, Rösti, Ruppen)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 4 al. 3

Proposition de la majorité

Inchangé

Proposition de la minorité

(Bäumle, Brunner, Hess Erich, Imark, Müri, Rösti, Ruppen)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 1 Artikel 16 Absätze 1 und 7.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 15 Abs. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 15 al. 5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 15a

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

Mit der Errichtung einer Dienstbarkeit, welche den Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen gemäss Absatz 1 zum Gegenstand hat, wird auch das Recht, das Grundstück für die Durchleitung von Daten Dritter zu nutzen, erteilt.

Abs. 3

Absatz 2 gilt auch für bestehende Dienstbarkeiten.

Antrag der Minderheit

(Knecht, Bourgeois, Brunner, Genecand, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Abs. 2, 3

Streichen

Ch. 1 art. 15a

Proposition de la majorité

Al. 2

L'établissement d'une servitude ayant pour objet la construction, l'exploitation et l'entretien de lignes selon l'alinéa 1 couvre également le droit d'utiliser le terrain pour le transport de données de tiers.

Al. 3

L'alinéa 2 s'applique aussi aux servitudes existantes.

Proposition de la minorité

(Knecht, Bourgeois, Brunner, Genecand, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Al. 2, 3

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 105 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 15b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Genecand, Imark, Knecht, Müri, Page, Schilliger, Wobmann)

Abs. 1

Eine Leitung mit einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder höher ist in der Regel als Freileitung oder ausnahmsweise als Erdkabel auszuführen.

Ch. 1 art. 15b

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Genecand, Imark, Knecht, Müri, Page, Schilliger, Wobmann)

Al. 1

... de 220 kilovolts ou plus est généralement réalisée sous forme de ligne aérienne ou exceptionnellement sous forme de ligne souterraine.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 15c

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Imark, Bourgeois, Brunner, Genecand, Knecht, Müri, Page, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Abs. 2

Der Mehrkostenfaktor beträgt höchstens 2,0. Der ...

Antrag der Minderheit II

(Semadeni, Badran Jacqueline, Buttet, Girod, Jans, Nordmann, Thorens Goumaz)

Abs. 2

... Bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors berücksichtigt er Kriterien wie die Änderung des Verkabelungsgrades, die Auswirkungen auf die Netznutzungsentgelte und die Kosten für die Erdverkabelung sowie die Energieverluste beim Transport, gerechnet auf die durchschnittliche Betriebsdauer.

Antrag der Minderheit III

(Imark, Bäumle, Bourgeois, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Abs. 2

... Bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors berücksichtigt er Kriterien wie die Änderung des Verkabelungsgrades, die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Netznutzungsentgelte sowie die Kosten für die Erdverkabelung.

Antrag der Minderheit

(Girod, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 15c

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Imark, Bourgeois, Brunner, Genecand, Knecht, Müri, Page, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Al. 2

Le facteur de surcoût se monte à 2,0 au maximum. Le ...

Proposition de la minorité II

(Semadeni, Badran Jacqueline, Buttet, Girod, Jans, Nordmann, Thorens Goumaz)

Al. 2

... Lors de la fixation du facteur de surcoût, il tient compte de critères tels que la modification du degré de câblage, les conséquences au niveau de la rémunération pour l'utilisation du réseau, les coûts de l'enfouissement de la ligne et les pertes d'énergie dues au transport, calculées sur la durée moyenne d'exploitation.

Proposition de la minorité III

(Imark, Bäumle, Bourgeois, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Al. 2

... Lors de la fixation du facteur de surcoût, il tient compte de critères tels que la modification du degré de câblage, les conséquences sur la sécurité de l'approvisionnement et sur la rémunération pour l'utilisation du réseau ainsi que les coûts de l'enfouissement de la ligne.

Proposition de la minorité

(Girod, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): In Absatz 2 von Ziffer 1 Artikel 15c stellen sich zwei unterschiedliche Fragen, über die der Rat getrennt abstimmt. Es stellt sich zum einen die Frage des Mehrkostenfaktors im ersten Satz des Absatzes. Zum andern stellt sich die Frage der Kriterien bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors im letzten Satz des Absatzes.

Abstimmung

Abs. 2 erster Satz - Al. 2 première phrase

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 90 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 letzter Satz - Al. 2 dernière phrase

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit III ... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 76 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit III ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 15d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Guhl

Abs. 3

... Nennspannung von über 36 Kilovolt betrieben werden ...

Schriftliche Begründung

Die sieben Ebenen des Stromnetzes sind eindeutig definiert (siehe BBl 2016 3872). 36 Kilovolt gehört zur Netzebene 5, Spannungen grösser als 36 Kilovolt (und kleiner als 220 Kilovolt) sind der Netzebene 3 zuzuordnen. In den erwähnten Artikeln der Vorlage ist diese Definition nicht korrekt wiedergegeben. Zum Beispiel erfasst Artikel 26a Absatz 1 des Elektrizitätsgesetzes gemäss Vorlage Anlagen mit einer Spannung von 36 Kilovolt und höher, also die Netzebenen 1 bis 5. In der Botschaft betrifft dieser Absatz jedoch die Netzebenen 1 bis 3. Die Formulierung von Artikel 26a Absatz 1 des Elektrizitätsgesetzes ist so zu ändern, dass der Wille gemäss Botschaft darin abgebildet wird und folglich Anlagen mit einer Spannung von 36 Kilovolt nicht unter den Anwendungsbereich von Absatz 1 fallen. Das Gleiche gilt sinngemäss für die anderen Artikel, in denen die Netzgrenze bei 36 Kilovolt in dieser Vorlage nicht gemäss Definition der Netzebenen erwähnt ist.

Ch. 1 art. 15d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Guhl

Al. 3

... exploitées à une tension nominale supérieure à 36 kilovolts ...

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 1 Artikel 26a Absätze 1 und 3 sowie für Ziffer 2 Artikel 9d Absatz 1.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Guhl ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 85 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Gliederungstitel vor Art. 15e; Art. 15e-15k; Gliederungstitel vor Art. 16

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 titre précédant l'art. 15e; art. 15e-15k; titre précédant l'art. 16

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 16

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Unverändert

Abs. 2, 4, 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 7

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Bäumle, Brunner, Hess Erich, Imark, Müri, Rösti, Ruppen)

Abs. 1, 7

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 16

Proposition de la majorité

Al. 1

Inchangé

Al. 2, 4, 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 7

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Bäumle, Brunner, Hess Erich, Imark, Müri, Rösti, Ruppen)

Al. 1, 7

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. 1 Art. 16abis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 16abis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 16g Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Semadeni, Badran Jacqueline, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)

... dieser ein. (Rest streichen)

Ch. 1 art. 16g al. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Semadeni, Badran Jacqueline, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)

... dernière. (Biffer le reste)

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 134 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 1 Art. 17a; Gliederungstitel vor Art. 18; Art. 18; 18a-18d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 17a; titre précédant l'art. 18; art. 18; 18a-18d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 26a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Guhl

Abs. 1

... einer Nennspannung von über 36 Kilovolt in Form von Geodaten und stellen die Geodaten dem BFE zu.

Abs. 3

... mit einer Nennspannung von bis 36 Kilovolt ebenfalls der Dokumentationspflicht ...

Ch. 1 art. 26a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Guhl

Al. 1

... d'une tension nominale supérieure à 36 kilovolts sous forme de géodonnées, qu'ils transmettent à l'OFEN.

Al. 3

... également pour les installations électriques d'une tension nominale inférieure ou égale à 36 kilovolts. ...

Angenommen gemäss Antrag Guhl

Adopté selon la proposition Guhl

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Ziff. 1 Art. 55

Antrag der Kommission

Abs. 1 Bst. a

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2, 2bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1 art. 55

Proposition de la commission

Al. 1 let. a

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2, 2bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 64

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 64

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 2 - Bloc 2

Stromversorgungsgesetz - Loi sur l'approvisionnement en électricité

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 1 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes geht es um die Änderung des Zweckartikels. Der Antrag der Mehrheit der Kommission richtet sich gegen die Versorgungssicherheit und speziell gegen die Kernenergie. Die Mehrheit möchte den Ausbau der inländischen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien wettbewerblich stärken. Eine solche wettbewerbliche Stärkung von erneuerbaren Energien erreicht man mit noch mehr Subventionen und anderen Wettbewerbsverzerrungen. Am Ende geht pleite, wer keine staatliche Unterstützung erhält.

Leider können wir in den kommenden Jahren aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht auf die Kernenergie verzichten. Die Folge des aktuellen politischen Bashings der Kernenergie wird sein, dass der Strom aus KKW künstlich verteuert wird und den Betreibern so mehr und mehr der Schnauf abgestellt wird. Als Folge werden die Betreiber pleitegehen, und schlimmstenfalls wird der Staat einspringen müssen. Dies wird den Steuerzahler am Ende viel teurer zu stehen kommen, als wenn der Betrieb im bisherigen Rahmen weiterlaufen kann, solange die Werke sicher sind. So hat es die Mehrheit des Schweizervolkes im November 2016 auch beschlossen, mit dem Nein zum sofortigen, überhasteten Ausstieg aus der Kernenergie. Das heisst: Ermöglichung des Weiterbetriebes, solange die Werke sicher sind. Am 21. Mai dieses Jahres hat das Volk Ja gesagt zum langfristigen Ausstieg aus der Kernenergie. So viel zu Artikel 1.

Zu den beiden Artikeln 9a und 9d des Stromversorgungsgesetzes: Hier geht es um Szenariorahmen und Mehrjahrespläne. Die Verantwortlichkeiten bezüglich Netzausbau werden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung sowohl zwischen Swissgrid und den politischen Behörden, mit dem Szenariorahmen, als auch zwischen Swissgrid und der Elcom, mit der Mehrjahresplanung, verwischt. Das Instrument des Szenariorahmens stammt aus Deutschland, wo die Produktionskapazitäten durch den Bau von Offshore-Windpärken im Norden erstellt werden und der Verbrauch weit unten im Süden stattfindet. Diese Situation ist gut planbar. Die Schweiz demgegenüber ist stark von ausländischen Einflüssen geprägt, und es wird sehr schwierig sein, einen solchen Szenariorahmen auf zehn Jahre hinaus zu definieren: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Dieses Instrument ist zu wenig flexibel, und der administrative Aufwand dürfte beträchtlich sein, ohne dass ein Gewinn an Rechtssicherheit daraus resultiert.

Heute erarbeitet Swissgrid einen Mehrjahresplan ohne Szenariorahmen. Sie erstellt eigene Szenarien und leitet daraus eine Netzplanung ab. Die Verantwortung ist klar geregelt: Wenn wir in Zukunft einen Szenariorahmen via Bundesrat der technischen Planung von Swissgrid voranstellen, ergibt das eine gefährliche Verschiebung der Verantwortung hin zu einer politischen Behörde.

Dann noch zum Thema "Mehrjahrespläne" - so lautet der Titel zu Artikel 9d -: Die technische Verantwortung sollte vollumfänglich bei den Spezialisten und Fachexperten von Swissgrid bleiben. Die vorgeschlagene Formulierung provoziert neue Unklarheiten darüber, was die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die Elcom genau bedeutet und wie mit daraus resultierenden Entscheiden zu verfahren ist. In Deutschland hat man alleine für die Mehrjahresplanung des Übertragungsnetzes 240 Stellen aufgebaut. Es stellt sich die Frage, wie viel Personal Bund, Elcom und Swissgrid für die vorgeschlagene Lösung zusätzlich aufbauen müssen.

Fazit: Die vorliegende Formulierung bedeutet einen administrativen Mehraufwand, der keinen Gewinn an Rechts- und Investitionssicherheit bringt und die Verfahren sogar noch verlangsamen könnte.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Imark, ich habe ein bisschen gestaunt über Ihre Ausführungen zu Artikel 1. Haben Sie nicht wahrgenommen, dass das Schweizervolk vor acht Tagen ziemlich klar für den Atomausstieg gestimmt hat und dass die Atomtechnik eigentlich nicht mehr zum Konzept der Stromversorgungssicherheit gehört?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Besten Dank für diese interessante Frage. Das Schweizervolk hat, ich habe es eigentlich gesagt, im November 2016 Nein zum sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie gesagt. Und jetzt, am 21. Mai dieses Jahres, hat das Volk Ja zu einem langfristigen Ausstieg gesagt. Das ist richtig. Ich habe auch gesagt, dass wir aus Gründen der Versorgungssicherheit weiterhin auf die Kernenergie angewiesen sind, das wissen Sie genau. Deshalb ist es nicht richtig, wenn wir jetzt der Kernenergie nach und nach die Luft abdrehen, sodass wir, die Steuerzahler, am Schluss die Werke übernehmen müssen, um die Versorgungssicherheit im Winter sicherzustellen.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Herr Kollege, die Frage ist einfach: Akzeptieren Sie den Volksentscheid, dass wir weg vom Erdöl und weg von den AKW und hin zu mehr erneuerbaren Energien und zu mehr Energieeffizienz gehen müssen? Akzeptieren Sie diesen Volksentscheid?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Frage ist, ob Sie die Volksentscheide der letzten Monate akzeptieren. Ich habe keine Probleme mit dem Volksentscheid vom 21. Mai, aber Sie interpretieren das Ergebnis falsch. Was hat denn das Volk im November entschieden? Es hat doch Nein gesagt. Sie haben noch gekämpft, doch das Volk hat gesagt: "Nein, Herr Girod, wir möchten nicht sofort aus der Kernenergie aussteigen. Wir brauchen die Kernenergie noch, solange die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist." Das hat das Schweizervolk gesagt. Natürlich, am 21. Mai lautete die Entscheidung zu diesem Energiegesetz Ja. Sie wissen genau, dass das Energiegesetz die Probleme nicht löst, sondern nur die Kosten in die Höhe treibt. Deswegen werden wir in der Kommission in den nächsten Monaten eine Lösung erarbeiten müssen, um die Versorgungssicherheit des Landes zu garantieren.

Genecand Benoît · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Je vais essayer, en introduction, de clarifier un peu la situation. A cet article 6, en fait, nous avons une proposition individuelle Wasserfallen, que je vous demande d'adopter. Si elle l'est, ma proposition de minorité sera caduque. Si la proposition Wasserfallen est rejetée, je vous demande d'adopter ma proposition de minorité, qui vise à rejeter tant la solution de la commission de notre conseil de greffer sur la loi sur la transformation et l'extension des réseaux électriques une solution bancale pour les énergies renouvelables que, et j'insiste sur ce point, la décision du Conseil des Etats, à savoir l'abrogation de l'article 6 alinéa 5.

Pourquoi est-il nécessaire d'accepter la proposition Wasserfallen et de scinder le projet en deux? Je le répète, cette proposition est un OVNI dans la discussion actuelle, lequel n'aurait jamais dû atterrir dans ce "Gremium". Nous devrions parler du réseau et des problèmes techniques qu'il subit et non pas de la question de la sécurité de l'approvisionnement, certes très importante, mais qui n'a pas sa place dans la discussion.

Monsieur Nussbaumer a dit que notre commission avait fait un travail sérieux puisqu'elle avait procédé à des auditions. Permettez-moi de nuancer cette affirmation. D'abord, ces auditions ne sont pas une consultation. Ensuite, la proposition issue des travaux de notre commission n'est pas celle sur laquelle nous avons interrogé les gens que nous avons entendus. Sans violer le secret de la commission, je dirai en outre que ce que Monsieur Nussbaumer n'a pas dit, c'est que, sur les six personnes que nous avons entendues au sujet du projet d'article 6 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, trois d'entre elles se sont exprimées très clairement, je le souligne, contre la proposition de greffer ces subventions sur la loi sur la transformation et l'extension des réseaux électriques. Il y en a deux que je peux mentionner ici, parce qu'elles ont pris position publiquement: le représentant de l'USAM et le représentant des consommateurs. Tous deux disent non à cette proposition qui consiste à régler le problème sur le dos des consommateurs.

Du point de vue matériel, et en ayant court-circuité le processus normal de consultation et de travail au sein de l'administration, si on accepte la proposition de la commission, on se retrouve avec une disposition extrêmement bancale. On ne sait même pas combien elle coûterait. On pense que cela peut coûter jusqu'à un demi-milliard de francs - on parle de beaucoup d'argent - sans limite d'échéance. Vous pouvez imaginer que, une fois que cet argent aura été capté par la branche, vous ne le reverrez jamais. Il n'y aura pas de retour en arrière et vous devrez donc payer indéfiniment. Ceci a pour conséquence d'éloigner quasiment définitivement la libéralisation pour les petits consommateurs et les PME. Une fois que vous aurez mis dans le système 500 millions de francs en faveur de la branche, qui seront payés par cette catégorie de consommateurs, vous pouvez être sûrs qu'il ne sera plus question de libéralisation.

Vous avez donc ici, je le répète, une proposition qui n'a rien à voir avec la donnée de base qui consiste à régler les problèmes du réseau. Elle est un OVNI, qui a pour conséquence de renchérir l'électricité pour les consommateurs, alors que le problème peut et doit être réglé autrement.

Elle a également pour conséquence, puisqu'elle touche aussi les PME, de réduire encore leur compétitivité déjà sérieusement menacée par la force du franc.

En résumé, pour toutes ces raisons, la première chose à faire est d'adopter la proposition Wasserfallen qui renvoie cette question à la commission pour un traitement adéquat. Si elle est rejetée, vous aurez l'occasion de créer une divergence avec le Conseil des Etats en adoptant ma proposition de minorité.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Der Antrag der Minderheit zu einem neuen Artikel 8a verlangt eine Festlegung der Ein- und Ausspeisepunkte betreffend Einspeisung oder Stromabgabe an die Werke. Diese Problematik hat sich in der letzten Zeit sehr verschärft. Es gab viele Diskussionen, es gibt Rechtsstreitigkeiten um die Festlegung dieses Punktes. Es wird von verschiedenen Betreibern anders ausgelegt und ist eben im Gesetz nicht richtig geregelt. Gerade mit der dezentralen Produktion gewinnt diese Problematik an Bedeutung und muss deshalb aus unserer Sicht geregelt werden.

Viele haben bis heute die Parzelle als Einspeisepunkt gewählt. Ich bin von Beruf Geometer und hätte eigentlich Freude daran; da kann man zwischendurch mal wieder abparzellieren und Einzelparzellen machen. Aber das kann ja nicht der Sinn der Sache sein. Deshalb verlangen wir, dass die Problematik eben mit diesem Artikel 8a geregelt wird, und zwar so, dass zwei Kriterien zur Anwendung kommen: Zum einen soll die technisch machbare bzw. die technisch sinnvolle Lösung gewählt werden, auch in Anbetracht des Alters und der Abschreibung der Infrastrukturen, zum andern soll damit verbunden eine wirtschaftliche Betrachtung angestellt werden. Dies sind zwei Kriterien, die dann eben den Spielraum dafür geben, dass man eine Lösung wählt, die sowohl für den Stromabgebenden wie auch für den Stromabnehmenden eine gute, wichtige Lösung ist, die eben sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

In diesem Sinne bitten wir Sie, hier die starke Minderheit zu unterstützen.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 18.35 Uhr

La séance est levée à 18 h 35