16.035

Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

1. Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

1. Loi fédérale sur la transformation et l'extension des réseaux électriques (Modification de la loi sur les installations électriques et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Block 2 (Fortsetzung) - Bloc 2 (suite)

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche bei diesem Block vor allem zum Aufteilungsantrag, den ich Ihnen unterbreitet habe. Die Vorlage heisst ja "Um- und Ausbau der Stromnetze" und nicht "Strompflichtkonsum für Privatkonsumenten und KMU" - das einfach mal als grundsätzliche Bemerkung.

Wenn die Kommission ohne Kenntnisse von Folgen und Kosten und ohne Umsetzungsvorschläge einen solchen Markteingriff beschliesst, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob da alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen ist oder ob man hier nicht bei etwas, wovon man wirklich keine Ahnung hat, durch die Hintertür einen Sündenfall begangen hat. Es ist so, dass wir je nachdem, wie man es dann berechnet - die Zahlen des BFE liegen vor -, von einer Dimension von etwa 150 bis 550 Millionen Franken sprechen. Wir würden das ohne Vernehmlassung einfach in ein Gesetz schreiben, das sich notabene gar nicht mit dieser Thematik befasst. Das ist die Ausgangslage und der Grund, weshalb der Teilungsantrag eingereicht wurde. Es ist nichts als angezeigt, wenn man schon einen solch grossen Markteingriff vornehmen will, dass man eine saubere Vernehmlassung durchführt, dass man aber auch alle anderen Geschäfte und alle anderen Pisten, die es im Strombereich noch gibt, in Betracht zieht und zum Beispiel ein Gesamtkonzept für ein neues Strommarktdesign in Angriff nimmt.

Wie kommt es dazu, dass die Kommission überhaupt einen solchen Pflichtkonsum für "gebundene Endkunden" einführen will? Mit diesem Begriff ist eigentlich schon gesagt, dass es im Strommarkt halt zwei verschiedene Kategorien von Kunden gibt: die grossen, die sich frei bewegen können, und die Privatkonsumenten und KMU, die ihren Anbieter eben nicht frei wählen können. Diejenigen, die gebunden sind, zahlen immer mehr die Zeche für jede mögliche Akrobatik der Energiepolitik. Die Strommarktliberalisierung ist leider - das sage ich vor allem auch als Sprecher der FDP-Fraktion - auf halbem Weg steckengeblieben. Dieser halbe Weg soll jetzt noch vergoldet werden. Das ist ein Problem, denn wenn man jetzt die gebundenen Endkunden zu einem Pflichtkonsum verdonnert, dann zahlen sie die Zeche, und die anderen können sich dann wie gesagt frei bewegen. Wenn eine Vergoldung der Teilmarktliberalisierung vorgenommen wird, wenn man mit einem nicht vollständig liberalisierten Markt 150 bis 550 Millionen Franken mehr verdienen kann, als wenn der Markt dann effektiv liberalisiert wird, ist es auch klar, dass die vollständige Liberalisierung so schnell gar nicht kommen wird. Das heisst ja, dass diese Regelung, welche Ihnen die Mehrheit der UREK vorschlägt, eigentlich dazu führt, dass man aufgrund der Teilmarktliberalisierung Geld verdienen kann. Und das ist dann wirklich nicht kompatibel mit weiteren Schritten.

Was sind die weiteren Schritte? Eine vollständige Marktliberalisierung beim Endkundenmarkt ist z. B. eine Basis, um ein Stromhandelsabkommen mit der EU abzuschliessen. Eine vollständige Marktliberalisierung wäre auch angezeigt, wenn man sich zur Angebotsseite Gedanken macht, z. B. über Kapazitätsmärkte und Verfügbarkeitsreserven. Das sind alles Modelle, welche schon in den BFE-Berichten angeschaut wurden. Das Modell mit den Kapazitätsmärkten ist eigentlich dasjenige, das momentan klar - ich sage: klar! - am wenigsten negative Punkte hat, aber sehr viele Vorteile bringen wird. Das wäre eine Piste, auf der man vorwärtsgehen könnte, anstatt jetzt hier eine "Pflästerlipolitik" zu machen.

Wenn ich noch kurz die Dimensionen anschauen darf: Man spricht hier von 150 bis 550 Millionen Franken. Die Höhe der staatlichen Abgaben bei der Wasserkraft, namentlich der Wasserzins, entspricht der gleichen Grössenordnung. Das heisst, wenn all jene, die sich jetzt beklagen, der Wasserkraft gehe es nicht gut und man müsse sofort - mit Betonung auf "sofort" - handeln, dann muss man halt eine Sofortmassnahme ergreifen. Wir haben bei der Energiestrategie ja jetzt die Marktprämie beschlossen. Und die Sofortmassnahme, die jetzt unmittelbar auf dem Tisch liegt, wäre die Senkung der Wasserzinsen in den Kantonen. Das kann jeder Kanton sofort beschliessen, und zwar in einer Art und Weise, dass die Produktion der Wasserkraft auf dem Markt, wie er heute besteht, günstiger würde und auf der Merit Order aufsteigen würde. Das wäre eine Sofortmassnahme. Dass das möglich ist, zeigt das Verhalten des Kantons Bern, der nämlich beschlossen hat, die auf den 1. Januar 2015 erfolgte Wasserzinserhöhung rückgängig zu machen. Das sind alles Dinge, die im Raum stehen.

Ich fasse zusammen: Der Wasserzins ist sicher ein Thema, das kommen muss. Wir sind in der UREK an der Arbeit an einem Strommarktdesign, vor allem auch auf der Angebotsseite. Ich nenne da das Beispiel der Kapazitätsmärkte, das umsetzbar ist und auf europäischer Ebene bereits funktioniert. Weiter nenne ich auch die vollständige Liberalisierung des Endkundenmarktes. Das ist eine Piste, die offenbar auch bei den Sozialdemokraten - das nehme ich gerne zur Kenntnis - immer mehrheitsfähiger wird. Wenn sie in der Lage sind, 550 Millionen Franken einfach so eindimensional den Privatkonsumenten und den KMU aufzubürden, ohne mit der Wimper zu zucken, dann ist wahrscheinlich die Liberalisierung des Endkundenmarktes für sie kein Problem, weil diese für die Privatkonsumenten deutlich günstiger ist - danke für dieses Argument.

Summa summarum: Es hat noch sehr viel Luft im System - nehmen wir diese doch raus! Ansonsten haben wir mit der Energiepolitik einen Ballon, und jedes Mal, wenn wir irgendwo drücken, entsteht eine Beule an einem anderen Ort. Das ist keine solide Politik. Ich bin deswegen zusammen mit der FDP-Liberalen Fraktion der Meinung: Wir sollten Luft ablassen, statt immer den Schalmeienklängen der Lobbys zu erliegen, und mal richtig die Hausaufgaben im Strommarkt machen. Deshalb: zurück an den Absender.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich spreche in diesem Block auch schwergewichtig zum Antrag auf eine Teilung der Vorlage. Wir haben in der UREK lange über Artikel 6 diskutiert, der uns vom Ständerat gegeben wurde. Wir haben viele Anhörungen gemacht, und es ist in der Tat so, dass im Bereich der Unterstützung der Wasserkraft auch nach der Abstimmung über die Energiestrategie 2050 mit grösster Wahrscheinlichkeit Handlungsbedarf besteht.

Die BDP ist ganz klar der Meinung, dass die Wasserkraft eine sehr, sehr wichtige Quelle für die Stromproduktion ist und das auch in der Zukunft bleiben muss. Aber wir haben mit der Abstimmung Sofortlösungen mit dem Segen des Volkes gemacht. Es ist jetzt möglich, dass pro Jahr 120 Millionen Franken für den Zubau von Grosswasserkraftwerken freigegeben werden, und das reicht im Moment. Nebenbei gibt es ja dann noch die Marktprämie mit 60 Millionen Franken, die dort auch eine gewisse Wirkung hat. Es wäre ein Schnellschuss, jetzt hier mit diesem Antrag, den die Mehrheit der Kommission verabschiedet hat, eine Lösung zu provozieren, die das Problem mit grösster Wahrscheinlichkeit eben nicht löst. Man kennt auch die Grössenordnungen nicht. Und wer müsste da die Zeche bezahlen? Es sind die KMU, es sind die Konsumenten, eben die gebundenen Endkunden. Und das kann es, glaube ich, kaum sein. Es ist besser, wenn wir jetzt etwas Ruhe bewahren und in der Kommission an die Arbeit gehen und schauen, welches eben das richtige Modell ist, um der Wasserkraft helfen zu können.

Ich finde es auch etwas, ich muss das sagen, unredlich von den Bergkantonen. Sie haben, ich sage das jetzt mal so, wahrscheinlich diesen Ansatz gar nicht richtig studiert - Hauptsache, es gibt eine Entlastung oder weniger Druck auf die Wasserzinsen. Ich finde das unredlich. Ich bin klar der Meinung, dass die Bergkantone Wasserzinsen zugut haben: Die Wasserkraft kommt von den Bergen, und das ist eine Leistung, die auch entsprechend honoriert werden muss - aber nicht auf diese Art.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Teilungsantrag zuzustimmen. Das ist eine seriösere Politik, als wenn wir hier einen Schnellschuss machen, der eben dann die gewünschte Wirkung nicht erzielt. Wir haben es auch von Herrn Wasserfallen gehört: Wir diskutieren in der UREK intensiv über Marktmodelle, über Versorgungssicherheit. Das ist auch ein Thema, das jetzt in aller Ruhe angegangen werden muss. Wir kommen mit Lösungen, sobald wir so weit sind.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Wasserfallen zu unterstützen. Im Übrigen unterstützt die BDP-Fraktion alle Mehrheitsanträge ausser bei Artikel 8a; ich habe den Antrag zu Artikel 8a als Minderheitssprecher bereits erläutert.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Zuerst kurz zur Vorlage: Die GLP-Fraktion wird bei den Artikeln 9a, 9b, 9d, 9e und 22 Absatz 2bis, bei der Netzplanung, die Mehrheit unterstützen. Es ist wichtig, dass man bei der Frage der Netze in Szenarien denkt. Deshalb wäre der Verzicht auf Szenarien gemäss Minderheit nicht eine Optimierung, sondern eine Verschlechterung. Es ist wichtig, Szenarien zu haben.

Ebenso werden wir bei Artikel 15 Absatz 3bis für die Mehrheit stimmen. Bei der Umrechnung für diese intelligenten Messsysteme sollen gewisse Massnahmen für die Energieeffizienz angerechnet werden können. Der Ständerat hat hier, das ist wichtig, bereits abgespeckt. Ursprünglich war die Vorlage in diesem Punkt tatsächlich etwas überladen.

Kurz zu den Einzelanträgen: Den Einzelantrag Guhl empfehlen wir zur Ablehnung. Er geht eigentlich hinter das zurück, was wir mit der Energiestrategie beschlossen haben. Er klingt für die Administration einfacher, stellt aber einfach einen Branchenschutz dar. Wenn Sie den Antrag ablehnen, heisst dies, dass auch neue Marktteilnehmer sich grundsätzlich in diesem neuen System einbringen können. Es wäre falsch, hier zurückzurudern.

Den Einzelantrag Nantermod hingegen werden wir unterstützen. Er kommt zwar zur Unzeit und ist ein Liberalisierungsschritt, dessen Konsequenzen noch nicht vollständig abgeschätzt werden können. Unserer Einschätzung nach ist es aber wichtig, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen und dieses Thema noch einmal anzuschauen.

Zum Teilungsantrag: Ich staune schon, wie nun heute alle so tun, als wäre in der Kommission alles schlecht gemacht worden. Ich habe am Anfang in der Kommission genau das gesagt, was heute die Position der Mehrheit zu sein scheint, nämlich: Überstürzen wir nichts, machen wir eine separate Vorlage, suchen wir nach verschiedenen Lösungen, machen wir keine Schnellschüsse. Das Problem ist aber, dass der Ständerat uns nach einem Bundesgerichtsentscheid, den wir nicht beeinflusst haben, ein Problem auf den Tisch gelegt hat. Der Ständerat hat das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, indem sämtliche Kosten auf die grundversorgten Kunden hätten abgewälzt werden können. Das wäre eine massive Verschlechterung für die Kunden gewesen.

In der UREK haben wir dann verschiedene Modelle diskutiert. Ich bin schon erstaunt: Es kamen auch von rechter Seite, von der SVP, Vorschläge zur Unterstützung von Anträgen, um massive Belastungen auf die Grundversorgten abzuwälzen. Es waren Themen, die offen diskutiert wurden. Man muss auch festhalten: Wir hatten Vertreter der Branche und der Kantone bei uns, und was wir dort gehört haben, hat doch sehr dramatisch getönt. Sie haben uns eine Grundversorgungsprämie vorgeschlagen. Dort hätten wir den Grundversorgten rund 1,8 Rappen pro Kilowattstunde belasten sollen! Die Kantone und die Branche sind mit diesem Vorschlag in die UREK gekommen. Da haben wir klar gesagt, das gehe viel zu weit. Wir haben also nach einer kurzfristigen Lösung gesucht, die relativ schnell wirken könnte, und dann kam dieser Antrag auf den Tisch.

Ich bin heute mit Ihnen einverstanden, dass wir jetzt eine zweite Vorlage machen, sie zurückweisen und noch einmal anschauen. Aber das Ganze jetzt so schlechtzumachen, wie es jetzt hier drin zum Teil getan wurde, ist nicht korrekt. Wir haben intensiv diskutiert, der Antrag, der auf dem Tisch liegt, ist deutlich besser als das, was der Ständerat uns gebracht hat. Er hat aber einige offene Punkte, und auch ich habe andere Modelle eingebracht. Von dem her ist die Rückweisung richtig.

Wir müssen einfach auch festhalten: Die Wasserzinsen sind tatsächlich ein Thema, das wir angehen sollten. Nur verstehe ich als Zürcher die Bergkantone schon auch etwas, wenn sie zurzeit nicht bereit sind, jetzt für die Managementfehler der grossen Branche hinzustehen und auf ihre Wasserzinsen zu verzichten. Das wäre auch nicht ganz korrekt. Darum ging mein Antrag in die Richtung, dass man die Wasserzinsen zwar belässt, aber diese über einen Netzzuschlag teilweise ausfinanziert und damit eigentlich ein neues eindimensionales Modell schafft und dass man die Marktprämie, über deren Ausgestaltung wir nach der Energiestrategie 2050 noch nichts wissen - als wir den Verordnungsentwurf gesehen haben, sind wir erschrocken! -, gar nicht umsetzt, sondern gleich wieder streicht.

Mit der Rückweisung ermöglichen Sie auch hier, die Thematik offen zu diskutieren. Ich gebe Herrn Wasserfallen Recht: Eine Strommarktliberalisierung wäre wichtig, ein Stromabkommen wäre wichtig. Nur müssen Sie dann Ihrer Präsidentin noch einmal beibringen, dass ein Strommarktabkommen nicht möglich ist ohne ein Rahmenabkommen mit der EU, das sie komplett ablehnt, weil dann diese Diskussion über die sogenannten fremden Richter kommt, die sie nicht will. Ohne ein Rahmenabkommen wird es kein Stromabkommen geben. Da müsste sich auch die FDP noch etwas bewegen, wenn wir dort einen Schritt weiterkommen wollen.

Auch in Bezug auf das langfristige Marktdesign sind wir uns einig: Wir müssen wahrscheinlich vorher handeln, weil die Branche darbt. Aber ein langfristiges Marktdesign muss neu aufgestellt werden. Da sage ich Ihnen auch nichts Neues, das hat auch die "NZZ" wieder bestätigt: Das effizienteste und kostengünstigste Modell wäre eine Lenkungsabgabe, die vollständig rückerstattet wird. Alle anderen Modelle werden uns 500 Millionen bis 1,5 Milliarden Franken kosten, die irgendjemand bezahlen muss. Das ist am Ende der Konsument.

Wenn wir heute die Sache zurückweisen, haben wir noch keine Lösung der ganzen Probleme, und es ist auch kein Ei des Kolumbus auf dem Tisch. Jeder hat andere Ansätze. Trotzdem stimme ich zu, heute eine Aufsplittung zu beschliessen, die beiden Fragen Netze und Strom-Subventionsproblematik zu entflechten und das Ganze zurückzuweisen, weil doch noch zu viele Fragen offen sind. In diesem Sinne werden wir den Antrag Wasserfallen unterstützen, aber nicht mit der genau gleichen Intention, wie es Herr Wasserfallen gesagt hat.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie bereits gestern bei den Themen Szenariorahmen und Mehrjahresplanung gesagt, besteht die Gefahr, einen gewaltigen administrativen Mehraufwand zu produzieren, der keinen Gewinn an Rechts- und Investitionssicherheit bringt. Darum lehnen wir diese Instrumente in der vorliegenden Form ab. Hier wäre es interessant, von der Bundespräsidentin doch noch einmal die Frage beantwortet zu bekommen, wie viele zusätzliche Stellen wir bei Bund, Swissgrid und Elcom für diese Instrumente zu erwarten hätten.

Weiter unterstützen wir die beiden Minderheiten Genecand, die Minderheit Grunder sowie den Einzelantrag Nantermod. Den Einzelantrag Guhl lehnen wir ab, weil er für den Endverbraucher eine minime Verschlechterung darstellt.

Zum Rückweisungsantrag Wasserfallen zu den Artikeln 1, 6 und 33b des Stromversorgungsgesetzes habe ich bereits gestern gesagt, dass dieses Vorgehen einen politischen Murks darstellt. Der Antrag ist nicht zu Ende gedacht, es ist ein marktverzerrender Schnellschuss ohne Rücksprache mit wichtigen Exponenten der Branche.

Es besteht Konsens, dass die Wasserkraft für die Schweizer Stromversorgung wichtig ist und überlebensfähig bleiben muss. Das ist jedoch keine Rechtfertigung, um Mehrkosten für Endverbraucher in unbekanntem Ausmass auszulösen und diesen politischen Murks zu verursachen, ohne die eigentliche Problemstellung überhaupt nur definiert zu haben. Es wurde gestern bereits mehrfach gesagt, das sei unseriös.

Wenn wir sagen, das sei unseriös, meinen wir, Herr Nussbaumer, nicht etwa, dass man bewusst versucht, hier den Rat hinters Licht zu führen. Ich habe bereits ausgeführt, dass diese zusätzliche Unterstützung der Wasserkraft auf den ersten Blick gut aussieht. Es lagen anfänglich sehr viele Anträge auf dem Tisch, und zwar von allen Parteien. Jedoch wurde bereits in der Kommission klar, dass die Zustimmung dazu umso mehr bröckelte, je länger die Diskussion ging. Man kann sagen, je mehr man trotz fortführender Diskussion in Unkenntnis der Details blieb, desto geringer war die Zustimmung. Das gipfelt am heutigen Dienstag, an welchem mittlerweile in allen Fraktionen grosse, grosse Bedenken zu diesem Vorgehen festzustellen sind.

In Anbetracht der Situation ist es das Beste, den Rückweisungsantrag Wasserfallen zu unterstützen. Die UREK-NR hat die Aufgabe, die Marktsituation mit den entsprechenden Modellen und Leitplanken in aller Ruhe zu diskutieren und die Vorlage für das Plenum entscheidungsreif vorzuberaten. Ziel ist es, eine sichere, umweltfreundliche und günstige Energieversorgung zu haben, wie es der Auftrag gemäss Verfassung ist und wie wir dies bereits in der Vergangenheit erfolgreich angestrebt haben.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Herr Kollege Imark, Sie haben erwähnt, dass sich mit meinem Einzelantrag die Situation für die Strombezüger verschlechtern würde. Mit meinem Antrag wird jedoch einfach der Status quo festgeschrieben, nämlich dass die Strombezüger die Möglichkeit haben, einen entsprechenden Rundsteuerempfänger abzulehnen. Ist Ihnen klar, dass mit den neuen Smart Meters die Rundsteuerempfänger plus Stromzähler bei den Kunden in einem Gerät installiert werden und der Kunde so letztendlich nur noch ein Gerät vor Ort hat?

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich weiss nicht genau, was die Frage ist, aber wir lehnen den Einzelantrag Guhl ab. Wir finden es gut, dass Sie die Endverbraucher zuerst fragen müssen, ob sie die Regelsysteme installieren wollen oder nicht.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion wird den Minderheitsantrag zur Streichung des neuen Teils des Zweckartikels des Stromversorgungsgesetzes ganz klar ablehnen. Die Ergänzung des Zweckartikels mit der Stärkung der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien bestätigt erstens präzis das Abstimmungsergebnis vom letzten Wochenende und zweitens zig Abstimmungen in den Gemeinden in den vergangenen Jahren: Die Bevölkerung setzt eindeutig auf einheimische erneuerbare Energien. Ich weise gerne darauf hin, Herr Kollege Imark, dass Sie mit diesem Streichungsantrag diesen klaren Volkswillen etwas strapazieren.

Die SP-Fraktion begrüsst die Stossrichtung des Mehrheitsantrages bei der Tarifgestaltung im ergänzten Artikel 6. Eine Tarifierung in der Grundversorgung nach Gestehungskosten statt nach Durchschnittskosten hat eindeutig viele Vorteile:

Wir sichern die einheimische Wasserkraft, was wir so oder so tun müssen, und schwächen den ausländischen Dreckstrom, was wir - da herrscht ja Konsens - schon auf mannigfache Arten versucht haben.

Wir sichern Investitionen in die einheimische erneuerbare Stromversorgung und die von Ihnen ständig herbeigewünschte - da herrscht auch Konsens - Versorgungssicherheit. Wenn nämlich nicht kostendeckend produziert werden kann, wer in aller Welt würde denn investieren?

Wir beseitigen die Benachteiligung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die selber auch produzieren und nicht nur handeln.

Wir sichern unser Volksvermögen - ich rufe bei der Gelegenheit dem Parlament und auch den Journalisten gerne in Erinnerung, dass etwa 86 Prozent der Stromversorgung der Bevölkerung gehören - vor dem Konkurs und vor der Entwertung.

Wir tun nichts anderes als das, was ganz Europa tut: Retarifierung nach der durch und durch gescheiterten Liberalisierung, die eine absurde Entkoppelung des Preises von den realen Kosten gebracht hat.

Noch eine Bemerkung an Kollege Wasserfallen, der behauptet, die Strommarktliberalisierung müsse kommen. Auch ihm rufe ich in Erinnerung: Das hat die Bevölkerung abgelehnt. Administrierte Preise, wie wir sie jetzt verlangen, hatten in der Schweiz hundert Jahre lang Tradition und waren erfolgreich. Sie sind entstanden, als die FDP in diesem Land noch Gestaltungsmacht hatte.

Einziger Wermutstropfen bei dieser Vorlage ist, dass nur die privaten Haushalte und die kleineren KMU zahlen müssen, nicht aber die Grossunternehmungen. Daran ist aber die gescheiterte Teilliberalisierung schuld, die wir nie wollten, FDP und SVP hingegen schon. Also haben sie die absurde Situation zu verantworten, dass wir heute Preise haben, die die Kosten nicht decken. Dieser Punkt ist in unserer Fraktion denn auch umstritten: Was kostet es die Haushalte? Es wird nun von einem Schnellschuss geredet. Man müsse abklären, was das kostet. Ich erinnere daran: Als es bei der Energievorlage um Steuersenkungen für Hauseigentümer ging, interessierte es niemanden, wie viele Milliarden es den Steuerzahler kostet - niemanden. Dort haben wir die Schnellschussmaschinerie angestossen, hier hingegen nicht. Das wurde nämlich vertieft abgeklärt. An all diejenigen, die von einem Schnellschuss reden: Mit einem Ja zu diesem Artikel schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, und der Ständerat hat die Möglichkeit, noch etwas nachzuholen und zu prüfen, was für Kostenfolgen das ganz genau hätte.

Jenen Kritikern möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Gestaltung der Tarife nach den Gestehungskosten statt nach Durchschnittspreisen in schlechten und in guten Zeiten gilt. Der jetzige Strompreis ist ja zum grossen Teil an den Gas- und Kohlepreis gekoppelt, das hat in den letzten Tagen, also nach der Abstimmung, sogar die "NZZ" eingesehen. Was tun wir beispielsweise, wenn Präsident Putin seine Gaspolitik ändert? Dann steigt nämlich der Stromhandelspreis, und in diesem Fall würden die Tarife steigen, wenn wir beim heutigen System bleiben. Im anderen Fall wären sie schön konstant, und wir hätten keine Tarifschwankungen, die ja nicht besonders im Interesse des Konsumenten sind und im Übrigen auch nett bürokratisch wären.

Seit wann ist es gut, den Preis (Zwischenruf des Präsidenten: Kommen Sie zum Schluss!) eines essenziellen Gutes wie des Stroms von irgendwelchen externen Entscheidungen abhängig zu machen? Das ist doch absurd. (Zwischenruf des Präsidenten: Kommen Sie zum Schluss!)

Ich muss zum Schluss kommen: Die weiteren Minderheitsanträge lehnt die SP-Fraktion alle ab, weil sie entweder unbegründet sind oder allein darauf abzielen, die Elcom unnötigerweise zu schwächen.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Was die ganze Thematik bei Artikel 1 Absatz 2 Litera c und insbesondere Artikel 6 Absätze 1, 1bis und 5 betrifft, nämlich die Teilung der Vorlage, verzichte ich auf entsprechende Wiederholungen und verweise auf unsere Ausführungen im Rahmen der Eintretensdebatte. Ich habe da gesagt, dass unsere Fraktion unterschiedliche Meinungen hat.

Ich gehe über zu Artikel 8a. Das Anliegen der Minderheit Grunder ist nicht ganz unberechtigt. Dieses ist jedoch gemäss Ausführungen der Verwaltung nicht dringlich, und es besteht eine gefestigte Praxis der Elcom. Dazu kommt, dass das Anliegen nach weiteren Abklärungen im Rahmen der nächsten Revision des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen werden soll und dabei gleichzeitig weiter zu detaillieren ist. Entsprechend wird die Fraktion der CVP der Mehrheit folgen.

Zu Artikel 9a Absatz 1: Die Minderheit Imark will den ganzen Artikel 9a, in welchem der Szenariorahmen geregelt ist, streichen. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der Netzentwicklungsprozess ist eines der Kernelemente dieser Vorlage. Wenn wir die Verfahren beschleunigen wollen - und das wollen wir -, so braucht es diesen Szenariorahmen als einheitliche Grundlage für die Netzplanung. Entsprechend unterstützen und verlangen diesen auch die Stakeholder der Elektrizitätsbranche. Es ist einigermassen erstaunlich, dass bei dieser Ausgangslage und entgegen der Haltung der Protagonisten die Streichung verlangt wird.

Zu Artikel 9d Absätze 1 und 4 und Artikel 22 Absatz 2bis: Auch hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen, dies auch unter Hinweis auf meine vorherigen Ausführungen zu Artikel 9a Absatz 1 betreffend Nichtstreichung des Szenariorahmens. Zudem ist es richtig und wichtig, dass der Mehrjahresplan der Elcom als wesentlichem Stakeholder zur Prüfung vorgelegt wird. Die entsprechende Verpflichtung und Notwendigkeit ergibt sich explizit aus Artikel 22 Absatz 2bis des Stromversorgungsgesetzes.

Schliesslich noch zu Artikel 15 Absatz 3bis beziehungsweise zum Antrag der Minderheit Genecand auf entsprechende Streichung: Auch hier beantragt Ihnen unsere Fraktion, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen. Vorab gilt es festzustellen, dass es notwendig und richtig ist, die einzelnen Kosten, welche anrechenbar sind, detailliert aufzuführen. Andernfalls wird die Anrechenbarkeit, wie entsprechende Erfahrungen zeigen, bestritten, und die Fragen landen dann vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch richtig ist, dass dem Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung des Umfangs der Anrechenbarkeit der Kosten zugeteilt wird. Damit findet eine Limitierung statt. Falsch wäre es aber, den ganzen Absatz 3bis zu streichen, weil in Zukunft zweifelsohne intelligente Mess- und Steuerungssysteme eingebaut werden und die Frage der Kostentragung gelöst werden muss.

Zusammengefasst bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, in diesem Block überall der Mehrheit zu folgen. Bei der Thematik von Artikel 6 wird unsere Fraktion unterschiedlich abstimmen.

Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Herr Kollege Vogler, Sie haben zum Minderheitsantrag Grunder gesagt, dass die Verwaltung es auch so sehe, dass es dort keinen Handlungsbedarf gibt. Warum hat dann der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage genau das vorgeschlagen?

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Ich gehe davon aus, dass man das Ganze noch einmal überprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass eben die Haltung der Verwaltung die richtige ist.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich spreche zur Wasserkraft. Zuerst: Was ist das Problem? Wir haben ein Marktversagen, weil Kohlekraftwerke künstlich am Netz gehalten werden. Weil sie unterstützt und nicht abgestellt werden, wird zu viel produziert. Ähnlich wird auch die Laufzeit von AKW - vor allem in Frankreich, aber teilweise auch in der Schweiz - künstlich verlängert, und deshalb hat es zu viel Strom. Der Strompreis ist entsprechend zu tief, und die saubere Wasserkraft wird für ihre Leistung nicht entsprechend abgegolten.

Wir haben ein zweites Problem, von dem bisher noch wenig gesprochen wurde: Es liegt eine Art Konsumententäuschung vor. Das haben wir auch beim Abstimmungskampf gesehen. Man tut so, als würden die Schweizer Stromkonsumenten sauberen Strom konsumieren. Es wird so getan, als würde in der Schweiz saubere Wasserkraft konsumiert. Das ist aber nicht die Realität; in Wirklichkeit bekommen viele Stromkonsumenten Graustrom. Und warum heisst er Graustrom? Weil ein grosser Teil davon Kohlestrom ist. Die Stromkonsumenten meinen, sie würden sauberen Strom bekommen, in Wirklichkeit bekommen sie dreckigen Strom. Das zeigt sich auch, wenn man die CO2-Bilanz anschaut: Was die Schweiz an Strom produziert, hat im Mittel einen CO2-Ausstoss von 10 Gramm pro Kilowattstunde. Wenn man schaut, was konsumiert wird, was die Stromversorger ihren Konsumenten geben, dann ist man bei 110 Gramm CO2 pro Kilowattstunde, also bei elfmal mehr. Das ist das Problem! Das Bekenntnis zur Wasserkraft ist nicht da. Die Konsumenten sind im Glauben, sie würden sauberen Strom bekommen, aber sie bekommen ihn nicht.

Diese zwei Probleme - das Problem auf dem Markt, aber auch ein gewisses Verhalten der Stromversorger, die ihren Konsumenten nicht Strom aus Schweizer Wasserkraft geben - führen zu einer Krise der Schweizer Wasserkraft.

Was hier auch zu wenig betont wurde: Der Ständerat hat das Problem erkannt und fast einstimmig einen Beschluss gefasst, wie man es lösen sollte. Sein Beschluss wies aber viele Probleme auf. Es ist wohl unbestritten, dass der Antrag der UREK im Vergleich zum Beschluss des Ständerates, der fast einstimmig entschied, deutlich besser ist und eben diese Fehler nicht hat.

Was die UREK verlangt, ist ein Standard für erneuerbare Energien in der Grundversorgung. Wieso Erneuerbare? Weil zahlreiche kommunale Abstimmungen gezeigt haben, dass die Akzeptanz der Erneuerbaren sehr hoch ist. Die Bevölkerung will die Wasserkraft und die anderen Erneuerbaren unterstützen - im Unterschied zu den Nichterneuerbaren, bei denen auch viele kommunale Abstimmungen gezeigt haben, dass die Akzeptanz nicht gegeben ist.

Jetzt zur Kritik, zu den Kosten: Das sind theoretische Berechnungen, die mit der Realität wenig zu tun haben. Welcher Stromversorger verlangt von seinen Stromkonsumenten Preise, die über den Gestehungskosten der Wasserkraft liegen? Das wäre ja der Unterschied. Neu wären dann die Gestehungskosten der Wasserkraft massgebend für die Preise. Das ist ja deklariert, das wird heute nicht verlangt. Von dem her sind es nur sehr wenige. Und die, die wirklich Marktpreise verlangen - das müsste mir zuerst noch jemand zeigen -, können dies natürlich nur, indem sie auf Kohlestrom setzen, was eben von der Akzeptanz her nicht richtig ist. Deshalb sind die Kosten minim. Der Ständerat wird dies noch einmal überprüfen können.

Es ist auch nicht ein neues Design. Viele Stromversorger verwenden bereits das heutige System mit den Gestehungskosten, und vor der Liberalisierung verwendeten alle dieses System. Es soll also niemand sagen, es sei ein neues System; es ist ein altes, bewährtes System, das hier verlangt wird.

Vielleicht kommt der Widerstand eher davon, dass man immer noch nicht ganz Abschied genommen hat von der Idee, dass AKW in den künftigen Strommix gehören. In der Kommission lagen Anträge vor, nicht nur Erneuerbare, sondern auch AKW in die Grundversorgung zu nehmen. Aber da muss man einfach sagen: Wenn die Wasserkraft eine Zukunft haben will, dann muss sie mit den anderen Erneuerbaren gehen. Die AKW sind in der Sackgasse, und da gibt es keine Zukunft.

Wer die Wasserkraft nicht fallenlassen will, sollte den Antrag Wasserfallen fallenlassen.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Bei Artikel 1 des Stromversorgungsgesetzes, dem Zweckartikel, haben wir eine Minderheit Imark, die grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Die Ergänzung des Zweckartikels um einen neuen Buchstaben c, den Ihre Kommission eingebaut hat, ist aus unserer Sicht unnötig. Buchstabe c wurde eben auch im Kontext von Artikel 6 eingebaut. In materieller Hinsicht bringt diese Ergänzung keinen Zusatzwert.

Ich finde es ziemlich ironisch, dass Sie hier eine wettbewerbliche Stärkung im inländischen Elektrizitätsmarkt durch erneuerbare Energien wollen - ausgerechnet im Inlandmarkt, wo die Grundversorgung eben gerade keinen Wettbewerb beinhaltet, sondern wo eine monopolistische Situation herrscht. Es ist also ein bisschen ein Widerspruch in sich; deshalb unterstützen wir hier die Minderheit Imark.

Es besteht bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j eine Differenz. Hier würde ich auch die Kommission Ihres Rates unterstützen, die diesen Buchstaben streichen will. Dies wäre dann auch für die Artikel 17a und 17b gültig. Hier hat der Ständerat "Netzanschlussnehmer" eingefügt, eine Definition, die erstens unnötig ist und zweitens Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Das Anliegen, "Endverbraucher, Erzeuger oder Speicher" in den Artikeln 17a und 17b gleichermassen zu berücksichtigen, wird von Ihrer Kommission vollumfänglich aufgenommen. Damit sind alle neuen Akteure abgedeckt, und der Begriff "Netzanschlussnehmer" ist hier überflüssig.

Kommen wir also zu Artikel 6, zu dem ein Minderheitsantrag Genecand vorliegt, der aber, wie ich verstanden habe, zurückgezogen wird, wenn der Antrag Wasserfallen obsiegt. Im Ständerat - es wurde richtig gesagt - floss gegen Ende der Diskussion noch ein Streichungsantrag zu Absatz 5 ein: Man soll die Durchschnittspreismethode streichen. Der Beginn der ganzen Diskussion war eigentlich der Bundesgerichtsentscheid. Die Durchschnittspreismethode, die die Elcom seit Jahren anwendet, wurde vom Bundesgericht gestützt. Aber man hat festgestellt, dass rund ein Dutzend Netzbetreiber das Gesetz nicht korrekt angewendet haben und Geld zurückerstatten müssen.

670 Netzbetreiber gibt es, 80 Prozent haben das Gesetz eingehalten, ein Dutzend nicht. Sie haben verloren und müssten nun zwischen 30 und 50 Millionen Franken zurückerstatten. Was wurde gemacht? Man sagte: Wir möchten nicht zurückerstatten, wir ändern das Gesetz, und die Durchschnittspreismethode ist vom Tisch. Hm! Der Ständerat ist darauf hereingefallen, und leider auch die Mehrheit Ihrer Kommission.

Die Durchschnittspreismethode hat ihre Berechtigung. Es mag unschön sein, aber wir haben einen teilliberalisierten Markt. Also muss man eine Methodik finden, wie man mit den Kunden umgeht, die sich am Markt bedienen: mit den Grossunternehmen, die halt ihren Strom im Ausland kaufen, und mit den gebundenen Kunden, die keine Wahl haben und die das Netz trotzdem unterhalten müssen.

Diese Durchschnittspreismethode ist nach wie vor berechtigt, das hat das Bundesgericht festgestellt. Die Elcom hat vor Ihrer Kommission auch die Situation dargelegt: Sechs Versorger müssten korrigieren, sechs Versorger, die das Gesetz missachtet haben. Rückwirkende Anwendung - ich habe das im einleitenden Votum gesagt - kennt unser System eigentlich nicht, das hat Ihre Kommission auch anders dargelegt.

Aber primär ist es halt so: Eine Streichung dieser Durchschnittspreismethode löst das Problem der Produktion nicht, sie löst das Problem der Wasserkraft-Positionierung nicht; sie bestraft aber die gefangenen Kunden, notabene die KMU und die Privatkonsumenten. Deshalb sind die Vertreter der Konsumentenverbände und auch der Gewerbeverband, die Vertreter der KMU, entsprechend gegen die Streichung. Dafür sind natürlich die grossen Unternehmen, nämlich diejenigen, die das Gesetz verletzt haben - oder zumindest einige von ihnen. Deshalb muss man das schon genau adressieren.

Wenn Sie diesen Teil streichen, was lösen Sie damit? Sie haben das Problem, dass die Primärenergiepreise weltweit tief sind, nicht gelöst. Sie haben das Problem, dass in der EU die CO2-Zertifikate viel zu billig sind, nicht gelöst; dieser Preisdruck bleibt. Sie haben das Problem, dass die Schweiz im Winterhalbjahr weiterhin Strom importieren muss, nicht gelöst. Sie haben lediglich eine wirtschaftspolitische Massnahme ergriffen, indem Sie gewisse Unternehmen stützen, gewisse Unternehmen mit einer Wegnahme des Risikos und einer Verteilung des Risikos auf die Haushalte und die KMU entlasten. Das ist eine klare finanzielle Hilfe für den Betrieb der Wasserkraftwerke und für diese Unternehmen, hat aber nichts zu tun mit Versorgungssicherheit, hat nichts zu tun mit den Preisproblemen der Wasserkraft und hat nichts damit zu tun, dass Sie an der erwähnten Preissituation weltweit und in der EU irgendetwas ändern würden - und diese Punkte müssen wir lösen!

Ihre Kommission hat sich bemüht, hat Hearings gemacht - das stimmt -, aber schliesslich ist eine Streichung von Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes nicht die Lösung des Problems, sondern eine wirtschaftspolitische Massnahme. Man kann das tun, wenn Sie das wollen. Aber wir wissen auch alle: Vor allem hinter den Kulissen geht es um den Streit darüber, was mit dem Wasserzins passiert, wie man sich hier schon positionieren kann, und darum, was am Markt mit der Wasserkraft passiert.

Dafür, dass die Bergkantone einer Wasserzinsregelung mit Sorge entgegenblicken, habe ich vollstes Verständnis. Es kam in einem Moment zu einer Erhöhung, als die Preise am Markt hinuntergingen. Wir haben gesagt, dass wir das lösen müssen. Wir müssen eine Regelung mit dem Wasserzins finden, damit die Einnahmen aus dem Bezug von Wasser für die Bergregionen gesichert sind. Das muss aber auch auf einem Niveau sein, das ein Marktelement beinhaltet. Es kann nicht sein, dass hier der Markt eigentlich keine Rolle spielt. Wir werden dieses Modell in Kürze in die Vernehmlassung schicken. Es ist klar, dass das für Wasserkraftwerkbetreiber eine schlechte Lösung sein wird. Die Konzessionsberechtigten werden auch unzufrieden sein. Niemand kann seine Interessen hier optimal in dieses System einbringen.

Wenn wir die Wasserkraft aber besser positionieren wollen, müssen wir beim Wasserzins etwas tun. Das ist völlig klar. Das ist ein wichtiges Kostenelement, rund ein Rappen pro Kilowattstunde. Das lösen wir nicht, indem wir den Wasserzins nicht auch in das Gesamtsystem integrieren. Aber es ist eine schwierige Übung. Wir müssen sie erledigen, aber wir müssen das im Lichte des künftigen Marktdesigns tun. Das hat Ihre Kommission versucht, einfach noch nicht mit den richtigen Rezepten. Wenn wir die Wasserkraft für die Zukunft positionieren wollen, müssen wir den Weltmarkt, müssen wir den europäischen Strommarkt im Auge behalten. Es gibt da verschiedene Rezepte.

Für uns ist natürlich immer auch wichtig: Wir wollen Investitionen. Wir sind nicht da, um Unternehmen zu retten. Wir sind nicht primär da, um Fehlentscheide von Managements durch den Steuerzahler zu schützen. Wir sind nicht dazu da, um hohe Kredite, die viele Rechnungen belasten, jetzt vom Bund her zu lösen. Das sind primär unternehmerische Aufgaben. Man ist auch dran und hat die Unternehmen neu organisiert. Das ist am Laufen. Deshalb meine ich effektiv, dass der Antrag Wasserfallen dieses Problem nicht auf die lange Bank schieben will. Er sagt, dass wir, wie die Kommission das vorhatte, hier etwas tun müssen, dass es aber nicht nur wirtschaftspolitisch für die Unternehmen begründet sein kann. Es muss auch energiepolitisch und für die Konsumenten, die diese Preise zu bezahlen haben, stimmen. Es muss eine nachhaltige Lösung sein. Wir haben sie auch noch nicht. Wir haben verschiedene Ansätze. Das haben wir der Kommission mitgeteilt und gesagt: Im Herbst sind wir so weit, dass wir die Ergebnisse vertieft haben.

Wir sind nicht unter Zeitdruck. Im nächsten Januar kommt das neue Gesetz, und die Betreiber der bestehenden Grosswasserkraftwerke bekommen 120 Millionen Franken im Jahr als Unterstützung. Das ist nicht ganz wenig! 120 Millionen - da darf man auch Danke sagen, dass das Schweizervolk das akzeptiert hat, und dies, ohne dass sie etwas dafür tun. Es wird keine Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft mehr produziert. Das Geld sollen sie bekommen, weil wir die Schwierigkeiten der Wasserkraftanlagenbetreiber anerkennen. Wir haben auch gesagt, dass sie ihre Hausaufgaben machen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass man die Behandlung der Fragen des Netzes - da haben Sie sich gestern in Ihren Entscheiden weitgehend mit dem Ständerat geeinigt - jetzt abschliesst und das Gesetz in Kraft treten lässt. Das Netz ist wichtig, es braucht jetzt diese Entscheidungen. Lassen Sie uns nach den Sommerferien in aller Ruhe die Diskussion darüber beginnen, welche Möglichkeiten es mit dem neuen Marktdesign gibt und was mit dem Wasserzins passiert. Man muss eine gute Lösung für die Bergregionen, aber auch für die Kantone, die Aktionäre dieser Unternehmen sind, finden.

Ich beantrage Ihnen deshalb, hier der Linie des Einzelantrages Wasserfallen zu folgen.

Es gibt einen Minderheitsantrag Grunder zu Artikel 8a. Hier hat Herr Nationalrat Vogler vorhin eigentlich die richtige Antwort gegeben. Es hat sich für die Frage der neuen Anlagen tatsächlich eine gewisse Praxis etabliert. Und Handlungsbedarf besteht, aber eine Regelung ist nicht dringend - das ist der Unterschied. Wir sind der Meinung, dass das im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes - die ist ja auch in der Pipeline - angegangen werden muss, aber eben nicht nur der Teil Netzanschluss, sondern gesamthaft. Hier geht es eben noch um Fragen der Kostentragung bei Erschliessungsleitungen. Das ist natürlich gerade für einen Investor genauso wichtig, und Rechtssicherheit sollte für alle Bereiche bestehen. Die Vernehmlassung und die Analyse haben ergeben, dass wir hier mit der heutigen Terminologie mal leben können, aber dass die heutigen Begriffe "Ein- und Ausspeisepunkte" - das haben Sie, Herr Grunder, in Ihrem Minderheitsantrag aufgenommen - wirklich nicht optimal sind. Das muss man überdenken. Deshalb sind wir daran, das zu tun. Das Anliegen ist aufgenommen, aber wir können noch nicht loslegen, wir müssen uns noch ein paar Gedanken darüber machen.

Zu Artikel 9a: Hier bei der Netzentwicklung, bei diesem neuen Element des Szenariorahmens, bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Minderheit Imark, die Artikel 9a Absatz 1 streichen möchte, abzulehnen. Ohne Szenariorahmen bleiben die Annahmen für eine Netzplanung intransparent und unklar. Der in den Mehrjahresplänen ausgewiesene Bedarf an Um- und Ausbaumassnahmen für das Netz würde so weiterhin angezweifelt, weil die Netzbetreiber die Vorgaben und auch die kritischen Annahmen selber machen würden - das wäre also auch ein Gouvernanzproblem. Eine allfällige Streichung würde deshalb eigentlich den Kern dieser Vorlage, diesen Szenariorahmen, gänzlich infrage stellen. Dieser wurde ja auch in der Vernehmlassung sehr breit mitgetragen, weil er den frühzeitigen Einbezug aller wesentlich beteiligten Akteure und insbesondere der Kantone sichert. Ein Aufwand bei der Verwaltung fällt an, wird aber gering gehalten. Wir bitten Sie deshalb, hier der Linie des Ständerates respektive der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Wir bitten Sie auch, bei Absatz 4 der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Der Szenariorahmen soll dem Bundesrat vorgelegt werden. Hier hat der Ständerat gesagt, dass es auch noch zwei Randszenarien braucht; "Randszenario" ist ein neuer Begriff. Meiner Meinung nach umfasst ein Szenariorahmen eben alles, auch CO2- und Brennstoffpreisentwicklung, auch Annahmen über Entwicklungen von Wechselkursen usw. Materiell würde daran die Variante des Ständerates nicht viel ändern, aber sie würde vor allem zu mehr Bürokratie führen und würde die energiewirtschaftlichen Entwicklungen nicht in genügender Tiefe aufzeigen. Das hat die Mehrheit Ihrer Kommission erkannt.

Bei Artikel 9b Absätze 1 und 3 gibt es Ergänzungen Ihrer Kommission. Hier bitte ich Sie, dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen. Bei der Netzplanung ist in Artikel 9b Absatz 1 die Bestimmung enthalten, dass die Veröffentlichung der Grundsätze dieser Netzplanung vorgeschrieben ist. Die Veröffentlichung erleichtert auch die Planung der über- und unterliegenden Netzbetreiber, denn die Parameter an den Schnittstellen sind für die Effizienz der Netzplanung wichtig. Was die Streichung in Absatz 3 betrifft, so meinen wir, dass es wichtig ist, dass die Elcom auch Ausnahmen vorsehen kann. Das gibt mehr Flexibilität und zeigt auch, dass hier durchaus einmal weniger Bürokratie möglich ist, wenn die Elcom eine Veröffentlichung nicht vorsehen will.

Bei Artikel 9d, den Mehrjahresplänen, bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Imark abzulehnen. Ohne die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die Elcom verbleibt man beim unbefriedigenden Status quo. Die Beibehaltung der Vorabbedarfsprüfung durch die Elcom erhöht die Transparenz und Akzeptanz der Leitungsvorhaben und sorgt auch für eine Überprüfung der Arbeiten der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Die Vorabbedarfsprüfung gilt für Vorhaben der Netzebene 1, die bezüglich Raum und Umwelt bekanntlich besonders grosse Auswirkungen haben. Es ist deshalb auch ein Element der Rechtssicherheit, wenn der Bedarf vorab durch die Elcom geprüft wird.

Bei Artikel 9e - ich habe es bereits im Eintretensvotum gesagt - bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen, weil hier aus unserer Sicht eben gerade die Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig ist, damit die Bevölkerung solche Investitionsvorhaben akzeptiert. Die Erfahrung hat gelehrt, dass sonst sehr viele Einsprachen gegen solche Netzprojekte erhoben werden, und dies führt zu Verzögerungen und kostet mehr Geld.

Bei Artikel 15 bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit Genecand, der Absatz 3bis streichen will, abzulehnen.

Wir haben noch eine Differenz in Artikel 17a, beim Steuersystem bzw. bei den intelligenten Messsystemen. Hier bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Nantermod abzulehnen. Das materielle Anliegen des Ständerates, intelligente Messsysteme, Smart Meters, auch bei neuen Akteuren wie sogenannten Prosumern - Leuten, die ihren Strom selber produzieren - einzusetzen, wird von Ihrer Kommission aufgenommen, es wurde bloss anders formuliert. Ihre Kommission verwendet dabei die im Stromversorgungsgesetz bekannten Begriffe, das sorgt für Rechtssicherheit. Materiell ergeben sich hier aber zum Beschluss des Ständerates keine Veränderungen.

Zum Einzelantrag Nantermod: Bei Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes und bei Artikel 17b, dem Steuersystem, ist die Entscheidung mit dem Ja des Schweizervolkes zur Energiestrategie eigentlich bereits gefallen. Der Einzelantrag steht aus unserer Sicht deshalb quer in der Landschaft. Er zielt auf eine Liberalisierung im Bereich des Messwesens und auf eine Liberalisierung im Bereich der Steuersysteme ab.

Das Messwesen ist äusserst komplex. Wir haben auch hier Arbeiten im Rahmen einer Revision des Stromversorgungsgesetzes vorgenommen und machen uns Gedanken dazu. Die Regelung des Bundesrates und Ihrer Kommission greift das notwendige Minimum von Spielregeln in diesem Bereich auch auf. Wir möchten aber hier den Markt möglichst frei spielen lassen. Das Konzept des ersten Massnahmenpaketes hat das, wie gesagt, hier bereits vorgesehen. Insofern ist das Anliegen des Antrages Nantermod abgedeckt. Sie würden aber unnötig in den Markt eingreifen, wenn Sie ihm zustimmen würden.

Zum Einzelantrag Guhl zu Artikel 17b: Hier bitte ich Sie auch, Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag abzulehnen. Die Lösung Ihrer Kommission und des Bundesrates ist klar vorzuziehen. Sie bringt nicht mehr Bürokratie, als wir heute schon haben. Die Regelung entspricht auch hier dem ersten Massnahmenpaket, weil die smarten Regelsysteme enthalten sind. Die gewählte Lösung ist endverbraucherfreundlich und dürfte allfälligen Sorgen von Herrn Nationalrat Guhl entgegenwirken. Wir haben bei Abklärungen schon heute die Situation, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nachfragt, welchen Tarif man haben will. Es fragt den Konsumenten schon, ob er Hoch- oder Niedertarif usw. will. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen fragt bei den Smart Meters sowieso nach. Es informiert über deren Einführung. Ausnahmen sind vorgesehen. Wenn es administrativ einfacher ist, darf ein Netzbetreiber heute bestehende Rundsteuerungen weiterhin betreiben, bis der Endkunde ihm das untersagt. Es gibt also Opt-out-Möglichkeiten, welche dem Anliegen von Herrn Guhl unseres Erachtens schon entgegenkommen.

Ich bitte Sie daher auch hier, der Linie Ihrer Kommission zu folgen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Bundespräsidentin, Sie haben am Anfang Ihrer Erklärungen gesagt, die Elcom habe zwölf Elektrizitätsversorgungsunternehmen beim nicht richtigen Tarifieren erwischt, alle anderen würden nach der Durchschnittspreismethode tarifieren. Woher wissen Sie das? Soviel ich weiss, macht die Elcom nur Stichproben, also kann sie es nicht wissen. Ist es nicht vielmehr so, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausserordentliche Abschreibungen als Wertberichtigungen machen werden und die Elcom das dann bei der Festlegung der Tarife anerkennen muss? Wenn wir nichts machen und wenn wir das System nicht auf die Tarifierung nach Gestehungskosten ändern, werden die Preise bei diesen 670 Elektrizitätsversorgungsunternehmen steigen. Tun wir hier nichts?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Es sind Angaben der Elcom, auf die ich mich stütze. Sie prüft selbstverständlich. Welche Unternehmen hier gerichtlich unterlegen sind, ist bekannt, und wir wissen auch, welche hier im gleichen Boot sitzen. Das ist also kein Geheimnis - diese Angaben sind korrekt.

Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe eine ähnliche Frage: Alle behaupten - Sie auch -, dass die gebundenen Kunden mehr bezahlen müssen, wenn sie nur erneuerbare Energie bekommen, wenn sie nur Strom aus Wasserkraft bekommen. Es ist eine qualitativ höher stehende Energie, das hat auch seinen Preis. Aber wir wissen, der Durchschnittspreis ist 5 Rappen pro Kilowattstunde - der Durchschnittspreis! Nur die neuesten Wasserkraftwerke sind teurer. Weshalb sollte es für die Haushalte nicht vorteilhafter sein, schweizerische, einheimische, saubere Wasserkraft zu bekommen? Wann wird endlich Transparenz geschaffen über diese Preise? Wann wird aufgezeigt, dass die Wasserkraft die Atomkraft nicht quersubventioniert?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Wir sprechen von verschiedenen Problemen. Die Aufhebung der Durchschnittspreismethode ist etwas anderes als die Frage, welche Kunden mehr Schweizer Wasserkraft wollen. Die meisten Anbieter haben solche Produkte in ihrem Angebot - das soll auch so sein -, aber der Haushalt kann nur das wählen, was sein Anbieter im Portfolio hat. Wir wissen, viele wählen halt dann trotzdem das günstigere Angebot. Deshalb ist das auch ein Teil des Problems. Ihre Partei wehrt sich im Moment auch gegen eine Marktöffnung, weil Sie nicht wollen, dass auch der Privatkunde, wie die Grossunternehmen, den Anbieter frei wählen kann. Das ist eben auch ein Teil des Problems: Wir haben nur eine Teilmarktöffnung. Diese Fragen muss man zuerst klären.

Ich habe gar nichts dagegen, wenn man weiterhin erneuerbare Energien gut positioniert. Es gibt mit Sicherheit viele Kundinnen und Kunden, die das wollen und die dafür auch einen besseren Preis bezahlen würden. Aber überlassen Sie dies doch dem Kunden, und erzwingen Sie hier nicht, dass er die ganzen Lasten bezahlen muss und dass er effektiv zu seinem Glück gezwungen wird! Die Menschen in der Schweiz sind gut informiert und entscheiden doch eigenständig.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzte Frau Bundespräsidentin, Sie haben damals die Motion (15.4059) abgelehnt, die verlangte, die Risikofähigkeit der Stromkonzerne sei von externer Seite überprüfen zu lassen. Es fehlt uns Transparenz über die Situation der Wasserkraftwerke. Sind Sie bereit, im Fall einer Rückweisung bei allen Wasserkraftwerken der Schweiz eine entsprechende Anfrage einzureichen und zu verlangen, die Zahlen seien offenzulegen? Mir wurde gesagt, das BFE habe dies noch nie gemacht.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Wir haben keine rechtlichen Grundlagen, um so etwas zu tun. Ich kann doch nicht sagen, jetzt müssen mir alle Unternehmen ihre Bilanzen und ihre Buchhaltung offenlegen. Sie dürfen das freiwillig tun.

Sie gehen jetzt einfach davon aus, alle Wasserkraftwerke seien fast nahe am Konkurs. Ich kann das nicht bestätigen, ich kann es aber auch nicht widerlegen. Wir haben - das hat Ihre Subkommission seinerzeit gemacht, Herr Nationalrat Grunder hat sie geleitet - gewisse anonymisierte Daten über die Kosten der Wasserkraft erhalten. Sie waren anonymisiert - ob das alles stimmt, können wir nicht nachprüfen, denn der Bund, der Staat hat nicht das Recht, Einblick in privatrechtliche Unternehmen zu erhalten und alle Details zu verlangen; es ist nicht möglich.

Die Eigentümer - sprich Kantone, Gemeinden - könnten das tun, aber die Daten wurden uns bislang nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb ist die Datenlage unvollständig, da stimme ich mit Ihnen überein. Aber wir können nicht einfach, nur weil es spannend wäre, von den Unternehmen jetzt die Bilanzen verlangen und Details darüber, was wie hohe Kosten verursacht, was rentiert und was nicht rentiert. Deshalb glaube ich, bevor man den Unternehmen unter die Arme greifen sollte - das wurde auch mal diskutiert -, sollte man verlangen, dass sie ihre Zahlen offenlegen. Do ut des, das haben wir ja bei den 120 Millionen Franken im ersten Entwurf so gehabt, und schwupps, haben das die Unternehmen wieder geändert. Jetzt bekommen sie Geld, ohne dass sie sehr transparent sein müssen. Das war auch der Unterschied zur Variante 2, die obsiegt hat.

Ich habe keine Differenz mit Ihnen, wenn es darum geht, dass wir gerne mehr Transparenz möchten, aber wir haben noch ein Privatrecht.

Schmidt Roberto · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Frau Bundespräsidentin, Sie haben gesagt, auch der Wasserzins müsse in das Gesamtsystem integriert werden. Wenn wir heute die Vorlage aufteilen und die Soforthilfe an die Wasserkraft aufschieben, sind Sie dann auch bereit, die Vernehmlassung zu den Wasserzinsen aufzuschieben, bis wir konkret wissen, was die Wasserkraft eines Tages als Unterstützung bekommt?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Sie haben ja hier nicht einmal eine Vernehmlassung durchgeführt, das ist eigentlich undemokratisch. Wir haben ein Gesetz, das 2019 ausläuft. Wir müssen eine neue Regelung finden. Das Parlament wird dann entscheiden, wie das neue Modell aussieht; das ist ganz demokratisch. Wir müssen doch mal beginnen, auch darüber nachzudenken und die Meinungen einzuholen, wie es in unserem politischen System normal ist.

Nachher, wenn das vorliegt, ist das Parlament selbstverständlich frei: Wie geht man jetzt mit dem Wasserzins um? Wie sieht eine Regelung aus, die die Interessen der Wasserkraft und die Interessen der Bergkantone aufnimmt? Ich habe gesagt, das ist eine schwierige Übung, aber ohne Vernehmlassung und ohne dass Sie mal unsere Überlegungen kennen, kann man doch nicht sauber diskutieren. Ich glaube, wir können der Wasserkraft und den betroffenen Kantonen nur helfen, wenn alles auf dem Tisch ist. Dann kann man eine ausbalancierte Lösung treffen. Aber den Wasserzins jetzt einfach nicht anzutasten wäre erstens gesetzeswidrig, und zweitens sehe ich auch keinen Grund dazu.

Dass Sie als Staatsrat des Kantons Wallis, wo es um viel Geld geht, dafür kämpfen, ist richtig, ist legitim, Sie müssen das tun. Aber ich muss für die ganze Schweiz schauen, ich muss für die Wasserkraft schauen, diese leidet ein bisschen darunter. Deshalb müssen wir irgendwann einen Termin finden, an dem wir uns darüber austauschen. Deshalb lassen wir doch mal unseren Gedanken freien Lauf - Ihre sind ja bekannt -, und dann schauen wir, was wir tun können.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Zur Abwechslung mal etwas anderes als Wasserkraft - die Wasserkraft liegt auch mir am Herzen, aber ich komme nun zu meinem Einzelantrag: Mein Einzelantrag war wohl für einige Leute etwas zu technisch. Rundsteuergeräte, Zähler, Smart Meters - da kann mal etwas durcheinandergeraten, weshalb ich meinen Antrag zurückziehe. Ich wollte mit meinem Antrag eigentlich nur den Status quo auf Gesetzesebene festhalten, nämlich dass die Netzbetreiber Geräte installieren können und dass der Stromkunde ein Widerspruchsrecht hat. Meine Frage an Sie, Frau Bundespräsidentin: Wie würden Sie bei der Umsetzung bzw. wenn die Vorlage an den Ständerat weitergeht, versuchen, die Bürokratie für die Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Installation von Smart Meters tief zu halten?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Dieses Anliegen Ihres Antrages ist wirklich berechtigt. Wir gehen jedenfalls davon aus und würden das in der Verordnung auch so vorsehen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen fragen ihre Kunden sowieso über einige Elemente regelmässig aus, und in diesem Zusammenhang kann natürlich auch die Frage von Smart Meters Gegenstand von Informationen sein. In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass dies ohne grossen Aufwand für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen umgesetzt werden kann.

Marchand-Balet Géraldine · Mit-F · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Madame la présidente de la Confédération, je reviens sur les subventions pour l'hydraulique. Quelles mesures concrètes allez-vous nous proposer dans un futur proche? Pouvez-vous nous en dire un peu plus aujourd'hui?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Madame Marchand, je peux vous dire que, depuis le 1er janvier 2017, l'hydroélectricité reçoit 120 millions de francs de la Confédération. C'est pas mal, n'est-ce pas? C'était la proposition de mesure à disposition, c'est-à-dire celle d'apporter une aide dans ces temps très difficiles où l'on assiste à une chute du prix de l'électricité. Par cette mesure, nous apportons une aide aux entreprises, mais elles doivent, elles aussi, faire leur part du travail en réduisant les coûts, notamment les coûts fixes qui pèsent lourd. Cela reste à faire et doit être fait dans un délai de cinq ans. Nous avons averti les entreprises et leur avons dit que c'était maintenant à elles et aux propriétaires de faire des efforts.

Le système de la redevance hydraulique et celui de l'organisation des marchés ("market design") interviendront après la première phase de soutien qui durera jusqu'en 2021/22. Nous cherchons des solutions de rechange, d'autres mesures qui puissent vraiment positionner la production de l'hydroélectricité suisse, notre production indigène, mais avec un système, avec plus d'éléments de marché.

Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, heute präsentiert sich ja die Marktsituation so, dass jene Stromunternehmen, die ihren aus Wasserkraft produzierten Strom am Markt absetzen müssen, schlechter positioniert sind als jene, die direkt an gebundene Endkunden liefern können. Können Sie bestätigen, dass mit dem Antrag der Kommission zur Tarifgestaltung in der Grundversorgung für alle Stromunternehmen gleich lange Spiesse geschaffen würden?

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Nein, sie wären noch nicht ganz gleich lang. Es bleibt ja so, dass gewisse grosse Stromunternehmen nicht Besitzer eines Stromnetzes sind und somit per se dort einen Nachteil haben, denn mit dem Stromnetz verdient man Geld, mit der Produktion im Moment nur teilweise. Diese Ungleichheit besteht. Es besteht somit eben auch die Situation, dass gewisse Betreiber ohne gebundene Kunden natürlich weiterhin übermässig dem Markt ausgesetzt sind.

Es gibt eine Milderung. Deshalb sage ich: Sie lösen keine Probleme für die Wasserkraft, Sie betreiben eine Politik für die Unternehmen, eine wirtschaftspolitische Unterstützung der Unternehmen. Das ist tatsächlich besser als im ständerätlichen Beschluss.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Herr Guhl hat seinen Antrag zu Ziffer 2 Artikel 17b Absatz 3 zurückgezogen.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich beginne bei den Fragen, die nicht so kompliziert sind, also beim Antrag der Minderheit Grunder zu Artikel 8a. Diese will eine gesetzliche Bestimmung für die Ein- und Ausspeisepunkte von neuen Anlagen aufnehmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diesen Antrag ab, da es sich um eine typische Regelung der Verordnung handelt und die Anschlusspflicht der Netzbetreiber bereits geregelt ist.

In Artikel 9a geht es um den Szenariorahmen als Grundlage für die Netzplanung. Die Minderheit Imark will den Szenariorahmen ganz aus dem Gesetz streichen. Damit würde aber der Kern dieses Gesetzes nicht geregelt, nämlich dass aufgrund langfristiger Annahmen die richtige Netzentwicklung angegangen wird. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

In Artikel 9d Absätze 1 und 4 sowie in Artikel 22 Absatz 2bis strebt die Minderheit Imark bei den Mehrjahresplänen eine textliche Vereinfachung an und will die Frist streichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen auch hier, die Frist für die Prüfung beizubehalten, und zwar mit einem Verhältnis von 16 zu 9 Stimmen.

In Artikel 15 Absatz 3bis beantragt die Minderheit Genecand im Zusammenhang mit den anrechenbaren Netzkosten, dass die intelligenten Messsysteme nicht berücksichtigt werden, dass sie also bei den Netzkosten nicht angerechnet werden können. Die Mehrheit möchte dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Zuordnung zu den Betriebs- und Kapitalkosten im Umfang zu begrenzen, sie möchte aber nicht einen Ausschluss, wie das die Minderheit Genecand beantragt.

Wir empfehlen Ihnen im Namen der Kommission, alle Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Damit komme ich zu diesem vieldiskutierten und umstrittenen Minderheiten-Mehrheiten-Konzept, welches in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c und im Zusammenhang mit Artikel 6 Absätze 1, 1bis und 5 formuliert wurde. Es ist hier vielleicht wichtig, dass wir uns nochmals vor Augen führen, wie diese ganze Diskussion zustande gekommen ist. Sie hat nicht sehr viel mit der Energiestrategie zu tun, sondern geht auf einen Bundesgerichtsentscheid vom 20. Juli letzten Jahres zurück. Sie mögen sich erinnern: Am 20. Juli 2016 war die Energiestrategie schon sehr weit entwickelt. Der Bundesgerichtsentscheid hat neue Tatsachen geschaffen, und diese neuen Tatsachen hat die Ständeratskommission am 27. Oktober 2016 aufgenommen und damit auf diesen Bundesgerichtsentscheid reagiert. Ich glaube, nach den rhetorischen Schlägen unserer Bundespräsidentin muss ich sagen: Es ist schon nicht ganz richtig, wenn Sie jetzt sagen, unsere Kommission sei auch auf diesen Entscheid des Ständerates hereingefallen. Schauen Sie: Der Ständerat wollte in Artikel 33b tatsächlich eine Rückwirkungsklausel einführen und die Besserstellung der fehlbaren Unternehmen quasi ins Gesetz schreiben. Ihre Kommission hat entschieden, dass diese Rückwirkungsklausel in Artikel 33b nicht weiterverfolgt werden soll. Wenn schon, hat der Ständerat sehr unsorgfältig legiferiert. Auch ihn konnte man anscheinend nicht auf die staatspolitisch verantwortungsvolle Linie bringen, dass Rückwirkungsklauseln in einem Gesetz nichts zu suchen haben.

Wir haben uns sehr intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt, und ich glaube nicht, dass unser Entscheid ein Schnellschuss war; wir haben zuerst den Bericht, welchen das BFE der UREK-SR im Zusammenhang mit diesem Antrag geliefert hat, studiert. Da gab es einen Verwaltungsbericht, und wir haben vom BFE zusätzliche Berichte zum Antrag, der dann in unserer Kommission diskutiert wurde, bekommen. Wichtig ist, dass Sie die Eckpunkte aus diesen Berichten kennen. Der Energietarif in der Grundversorgung macht in der Schweiz etwa 2 Milliarden Franken aus. Wenn Sie das BFE fragen, was eine Regulierung bezüglich dieses Energietarifs zur Folge hätte, wird schriftlich festgehalten: Wir können es nicht sagen, wir haben keine Datengrundlagen, wir können Ihnen in dieser Frage nicht weiterhelfen. Ich kann Ihnen das Zitat vorlesen, wenn Sie das wollen. Damit fällt natürlich die Kritik, die Kommission hätte nicht sauber gearbeitet, auf die Verwaltung zurück. Wenn wir Berichte bekommen, die sagen: "Wir können es nicht sagen", dann kann die Kommission auch nur mit Schätzungen arbeiten. Nehmen Sie die Schätzung von 2 Milliarden Franken Energietarif in der Grundversorgung: Wenn es 10 Prozent Veränderung gibt, reden wir von 200 Millionen Franken. Lassen Sie das so stehen. Ich persönlich glaube nicht, dass es zu diesen Tariferhöhungen kommt. Aber das sind die Grössenordnungen, über die wir diskutieren. Die Kommission muss mit Berichten arbeiten, in denen das BFE uns mitteilt: Wir können keine Angaben machen, weil uns die Datengrundlage fehlt.

Darum ist es aber auch wichtig, dass Sie erkennen, wie die Beschaffungs- und Produktionskosten im Energietarif der Grundversorgung bereits heute abgebildet sind und was in diesem Land bereits Recht ist. Ich zitiere Ihnen aus Artikel 4 der Stromverordnung: "Der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung orientiert sich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers."

Ihre Kommission hat eine Verordnungsbasis aufgenommen. Man kann sagen, dass wir das auf die gesetzliche Stufe gehoben haben, was heute in der Verordnung geregelt ist. Bereits heute können Verteilnetzbetreiber ihre Gestehungskosten aus der effizienten Produktion an feste Endkunden verrechnen, und sie machen das auch. Wir haben einzig eine Antwort auf die ständerätliche Intention, die Durchschnittspreismethode abzuschaffen, gegeben. Die Antwort unserer Kommission ist: Wenn diese Durchschnittspreismethode abgeschafft wird, dann möchten wir gerne, dass die Gestehungskosten von erneuerbaren Energien - und ich teile die Ansicht einzelner Ratsmitglieder, dass es nicht zwingend zu Mehrkosten kommt - übernommen werden müssen.

Der Ständerat will also die Tarife in der Grundversorgung der festen Endkunden neu regeln, weil aufgrund des Bundesgerichtsentscheides und aufgrund der aktuellen Marktpreissituation die von der Regulierungsbehörde Elcom geschaffene Durchschnittspreismethode nicht mehr angewendet werden kann. Die weitere Anwendung der Durchschnittspreismethode verunmöglicht es den Verteilnetzbetreibern, die Kosten der Eigenproduktion und der langfristigen Bezugsverträge vollständig den Endkunden zuzuordnen. Das ist die Herausforderung.

Die Mehrheit hat sich diesen Überlegungen des Ständerates angeschlossen, aber wesentliche Korrekturen vorgenommen: Die Verrechnung der Gestehungskosten soll nur bei Kraftwerken möglich sein, die keine gesetzliche Unterstützung oder Fördermassnahme geniessen. Im Sinne der langfristigen Ausrichtung der neuen Energiepolitik sollen nur Kraftwerke und Bezugsverträge für Strom aus inländischen Kraftwerken berücksichtigt werden dürfen, die erneuerbare Energien produzieren.

Wenn Sie das in Vergleich setzen zur Variante der Minderheiten Imark und Genecand, die auch Kollege Wasserfallen unterstützt, dann sehen Sie, dass diese Minderheiten keine Veränderungen am geltenden Recht vornehmen würden. Wenn Sie den Minderheiten folgen, dann führt das dazu, dass die europäischen Preise des Strommarktes die Kraftwerke in der Schweiz mit aller Härte treffen, weil diese auch zukünftig je nach Beschaffungsportfolio nicht einmal die Gestehungskosten, also nicht einmal ihre eigenen Fertigungskosten, decken können.

Die Asymmetrie in unserer Strommarktordnung wird durch die Weiterführung der unveränderten Durchschnittspreismethode bei diesen Marktpreisen weiter verschärft. Die Kommission hat sich denn auch sorgfältig mit den drei Möglichkeiten - geltendes Recht, Variante Ständerat oder Variante Mehrheit - befasst und mit dem Antrag der Mehrheit eine Differenz zum Ständerat geschaffen. Wie Sie gehört haben, will der Bundesrat diese Fragestellungen nicht in diesem neuen Bundesgesetz regeln. Der Einzelantrag Wasserfallen will nun die mehrheitliche Regelung in eine zweite Vorlage abspalten und gegebenenfalls in der UREK wieder beraten. Namens der Mehrheit kann ich dazu nicht abschliessend Stellung nehmen. Ich kann Sie höchstens darauf hinweisen, dass auch die Mehrheit keine definitive Gesetzesänderung beantragt, sondern es heute nur darum geht, ob wir in der Fragestellung der Abschaffung der Durchschnittspreismethode eine Differenz zum Ständerat schaffen. Auch kann ich Sie darauf hinweisen, dass der Ständerat jederzeit eine Abspaltung in eine zweite Vorlage vornehmen kann, solange noch eine Differenz zu unserem Rat besteht. Ebenso weise ich namens der Mehrheit darauf hin, dass die Minderheit Genecand auch von Kollege Wasserfallen unterstützt wird, er also gar keine Änderung des geltenden Rechts anstrebt.

Wenn es nun darum geht zu entscheiden, wer bei einer Differenz die weiteren Abklärungen vorzunehmen hat, so empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, die Abklärungen direkt dem Ständerat zuzuweisen und keine Rückweisung an Ihre Kommission vorzunehmen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege, die Auswirkungen des neuen Artikels 6 kennt die Kommission ja nicht. Ihr Arbeitgeber, die Swisspower, schreibt einen Unterstützungsbrief und fordert darin ein rasches Handeln, um Wasserkraft zuzubauen. Kennen Sie die Auswirkungen auf Ihre Organisation?

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Was mein Arbeitgeber schreibt, weiss ich nicht einmal, weil ich nicht in dieser Abteilung tätig bin. Wenn Sie mich fragen, was genau die Durchschnittspreismethode für Auswirkungen hat, dann ist es so: Wenn Sie die Durchschnittspreismethode in diesem Land weiter anwenden, dann werden Sie die Gestehungskosten der Kraftwerke nicht decken können. Es wird immer schlimmer für die Kraftwerke in diesem Land. Das wissen Sie als Unternehmer: Wenn Sie die Gestehungskosten, die Fertigungskosten, nicht mehr decken können, werden Sie nicht mehr investieren; es werden keine neuen Investitionen ausgelöst. Mit dieser Sache sollten wir uns auseinandersetzen.

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Ce bloc 2, qui traite des modifications de la loi sur l'approvisionnement en électricité, la fameuse LApEl, est axé principalement sur l'article 6. C'est la raison pour laquelle je débuterai avec cet article, avant de traiter les autres propositions de minorité.

A l'article 6, il s'agit de décider, comme on a pu l'entendre, si les producteurs d'hydroélectricité doivent être soutenus et, le cas échéant, de quelle manière.

Concrètement, la majorité de la commission propose de suivre la volonté exprimée par le Conseil des Etats et de permettre ce soutien, tout en complétant le projet par une disposition qui impose de fournir aux consommateurs captifs de l'électricité suisse, issue d'une production renouvelable non subventionnée.

Monsieur Wasserfallen a déposé une proposition individuelle visant à renvoyer cette proposition en commission. Un tel renvoi vise à affaiblir le soutien aux producteurs d'énergies renouvelables indigènes. Vu le besoin urgent de ce soutien, le Conseil des Etats pourrait effectuer l'analyse demandée par notre collègue sans faire perdre un temps précieux à l'élaboration de ce projet de loi par notre Parlement.

La commission, par 17 voix contre 5, est d'avis que la production hydroélectrique indigène, non subventionnée par ailleurs, doit être soutenue et que le coût pour le consommateur final est acceptable. Elle pense surtout que le Conseil des Etats devrait se pencher sur cette solution de manière à l'affiner et à assurer une mise en oeuvre optimale.

Au passage, je tiens à rappeler que notre commission a travaillé sérieusement, même si, aujourd'hui, on entend certains collègues, qui ont aussi effectué ce travail sérieux d'analyse des différents rapports fournis par les offices fédéraux, d'auditions des gens de la branche, des représentants des consommateurs, dire qu'ils trouvent que ce travail n'a pas été assez approfondi.

Soutenir nos barrages à un coût acceptable, telle est la proposition de la majorité de la commission, car même avec un pèlerinage à Lourdes, si les coûts de production en Suisse dépassent les prix de vente sur le marché, fixés au niveau européen, il est impossible de rentabiliser une installation. Cela met en danger la sécurité de l'approvisionnement.

Il ne s'agit pas, Madame la présidente de la Confédération, de pénaliser les consommateurs captifs, mais bien de faire payer le juste prix pour l'énergie hydroélectrique. Il est vrai que notre commission a aussi été sensible au respect des engagements pris vis-à-vis des cantons de montagne qui mettent leurs vallées et leur eau à disposition de sociétés en main de cantons du Plateau et de villes de notre pays.

Concernant les autres propositions de minorité, à l'article 1 alinéa 2 lettre c, la majorité de la commission propose d'ajouter aux buts de la loi celui de fixer les conditions générales pour renforcer la compétitivité et accroître la production d'électricité indigène issue des énergies renouvelables. Cet objectif supplémentaire vise, non seulement à être cohérent avec la Stratégie énergétique 2050, mais aussi à permettre un soutien à nos producteurs d'énergies renouvelables indigènes. La minorité Imark ne veut pas de cet ajout et propose d'en rester au texte du Conseil fédéral.

A l'article 8a, la minorité Grunder veut donner la possibilité aux gestionnaires de réseaux de fixer les points d'injection et de soutirage en choisissant la solution la plus avantageuse au niveau technique et économique. La majorité de la commission est d'avis que la pratique actuelle des autorités concernées est suffisante et qu'il n'y a pas d'urgence à régler plus précisément cette question.

A l'article 9a, la majorité de la commission soutient le Conseil fédéral dans sa volonté d'établir un scénario cadre servant de fondement à la planification du réseau. Contre l'avis d'une minorité de la commission, qui trouve que ce scénario cadre est superflu et qui craint une bureaucratie inefficace, la majorité pense qu'un tel scénario aurait pour avantage de donner une vision claire et une légitimité politique à la planification à long terme du réseau. En intégrant dès le départ les partenaires directs, cela devrait permettre non seulement de coller davantage aux besoins, mais aussi de diminuer le nombre d'oppositions et ainsi de raccourcir les procédures.

A l'article 9d alinéas 1 et 4, ainsi qu'à l'article 22 alinéa 2bis, la minorité Imark considère que les responsabilités ne sont pas suffisamment définies et qu'il y a un risque de mélange entre Swissgrid et l'Elcom. De l'avis de cette minorité, l'Elcom ne devrait pas être impliquée dans la détermination des besoins. La majorité de la commission est d'avis que le processus proposé correspond à la logique développée dans cette loi et que l'Elcom doit avoir une compétence dans la décision sur la nécessité de nouvelles lignes.

A l'article 15 alinéa 3bis, la majorité de la commission suit le Conseil des Etats en permettant au Conseil fédéral de fixer les conditions et l'étendue de l'imputabilité des coûts des systèmes de mesure, de commande et de réglage intelligents, des coûts des mesures de sensibilisation, si elles sont orientées vers une réduction de la consommation, ainsi que de celles de l'imputabilité des coûts des mesures novatrices.

Une minorité de la commission ne veut pas de ce financement par le réseau.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 2 Titel, Ersatz von Ausdrücken

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 titre, remplacement d'expressions

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 1 Abs. 2 Bst. c

Antrag der Mehrheit

c. die wettbewerbliche Stärkung und den Ausbau der inländischen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien.

Antrag der Minderheit

(Imark, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wasserfallen, Wobmann)

Streichen

Antrag Wasserfallen

Streichen (siehe Vorlage 2)

Ch. 2 art. 1 al. 2 let. c

Proposition de la majorité

c. renforcer la compétitivité et accroître la production d'électricité indigène issue des énergies renouvelables.

Proposition de la minorité

(Imark, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wasserfallen, Wobmann)

Biffer

Proposition Wasserfallen

Biffer (voir projet 2)

Ziff. 2 Art. 6

Antrag der Mehrheit

Titel

Grundversorgungspflicht und Tarifgestaltung für feste Endverbraucher

Abs. 1

... angemessenen Tarifen liefern können. Die gelieferte Elektrizität stammt aus inländischen Kraftwerken, die erneuerbare Energien ohne gesetzliche Unterstützungs- oder Fördermassnahmen produzieren.

Abs. 1bis

Der Bundesrat legt die Regeln für die Preisbildung der angemessenen Tarife fest.

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Genecand, Imark, Schilliger, Wasserfallen)

Unverändert

Antrag Wasserfallen

Streichen (siehe Vorlage 2)

Ch. 2 art. 6

Proposition de la majorité

Titre

Obligation de garantir l'approvisionnement de base et tarification pour consommateurs captifs

Al. 1

... et à des tarifs équitables. L'électricité fournie provient de centrales suisses qui produisent des énergies renouvelables sans bénéficier de mesures de soutien ou d'encouragement prévues par la loi.

Al. 1bis

Le Conseil fédéral établit les règles relatives à la fixation du montant des tarifs équitables.

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Genecand, Imark, Schilliger, Wasserfallen)

Inchangé

Proposition Wasserfallen

Biffer (voir projet 2)

Ziff. 2 Art. 33b

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag Wasserfallen

Streichen (siehe Vorlage 2)

Ch. 2 art. 33b

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition Wasserfallen

Biffer (voir projet 2)

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Es liegt ein Einzelantrag Wasserfallen vor, mit dem die Teilung der Vorlage verlangt wird. Die Artikel 1, 6 und 33b sollen aus Ziffer 2 gestrichen und in eine neue Vorlage 2 übergeführt werden. Diese Vorlage 2 soll an die Kommission zurückgewiesen werden. Wir stimmen nun zuerst über den Antrag Wasserfallen auf Streichung der Artikel 1, 6 und 33b von Ziffer 2 ab. Wird der Antrag Wasserfallen angenommen, stimmen wir über Eintreten auf die neue Vorlage 2 ab. Falls Eintreten beschlossen wird, stimmen wir anschliessend über die Rückweisung an die Kommission gemäss Antrag Wasserfallen ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Wasserfallen ... 131 Stimmen

Dagegen ... 58 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Verfahrensbeitrag

2. Bundesgesetz über die Stromversorgung

2. Loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité

Antrag Wasserfallen

Eintreten und Rückweisung an die Kommission

mit dem Auftrag der raschen Klärung des rechtlichen Rahmens einer Grundversorgungspflicht mit inländischen, erneuerbaren Energien für die gebundenen Endkunden und die Stromversorgungsunternehmen, deren inländische Gestehungskosten im Hinblick auf die Tarifgestaltung berücksichtigt werden sollen.

Titel

2. Bundesgesetz über die Stromversorgung

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. April 2016, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Bst. c

c. die wettbewerbliche Stärkung und den Ausbau der inländischen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien.

Art. 6 Titel

Grundversorgungspflicht und Tarifgestaltung für feste Endverbraucher

Art. 6 Abs. 1

... liefern können. Die gelieferte Elektrizität stammt aus inländischen Kraftwerken, die erneuerbare Energien ohne gesetzliche Unterstützungs- oder Fördermassnahmen produzieren.

Art. 6 Abs. 1bis

Der Bundesrat legt die Regeln für die Preisbildung der angemessenen Tarife fest.

Art. 6 Abs. 5

Aufheben

Ziff. II Abs. 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Ziff. II Abs. 2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Schriftliche Begründung

Die tiefen Strompreise bedrohen nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern stellen auch eine Gefahr für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz dar. Unterhalt und Ausbau der inländischen Kraftwerkkapazitäten, insbesondere der Wasserkraft, werden erschwert. Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die die inländischen Gestehungskosten im Hinblick auf die Tarife für die festen Endverbraucher berücksichtigt. Der Bedeutung und den noch nicht bekannten Konsequenzen einer solchen Bestimmung muss aber mittels einer ordentlichen Vernehmlassung Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang gilt es auch, den Grundgedanken von Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes zu beachten, der angemessene Tarife für die grundversorgten Endverbraucher sicherstellen will. Mit der Teilung der Vorlage wird deren Anliegen nicht mit einem Thema dieser Tragweite vermischt. Das eigentliche Ziel der Gesetzesanpassung ist bekanntlich klar ein anderes, nämlich die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für den Um- und Ausbau der Stromnetze. Die Einheit der Materie ist zu gewährleisten. Die durch den Bundesrat vorgesehene Vorlage ist mit ihren wenigen umstrittenen Punkten rasch durch beide Räte zu behandeln und in Kraft zu setzen. Die Verbindung mit der Thematik der Grundversorgung belastet die Strategie Stromnetze unnötig und verzögert deren Umsetzung. Zudem muss in Betracht gezogen werden, dass die Vorlage in dieser Form diverse Gegner (Konsumenten, KMU, Wirtschaftsverbände usw.) hat. Ein mögliches Referendum würde somit auch das primäre Ziel der Gesetzesrevision wesentlich gefährden. Es bleibt anzufügen, dass die UREK-NR derzeit sowieso an der Beratung des künftigen Strommarktdesigns ist. Aus diesem Grund sind die hier vorliegenden Anträge für den Markteingriff bei Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes im Gesamtkontext zu diskutieren, ohne frühzeitige Präjudizien zu schaffen.

Proposition Wasserfallen

Entrer en matière et renvoyer le projet à la commission

avec mandat de clarifier rapidement le cadre juridique de l'obligation de garantir un approvisionnement de base en électricité indigène issue des énergies renouvelables aux consommateurs captifs et aux entreprises d'approvisionnement en électricité, dont les coûts de revient en Suisse doivent être pris en considération en vue de la tarification.

Titre

2. Loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu le message du Conseil fédéral du 13 avril 2016, arrête:

Ch. I introduction

La loi du 23 mars 2007 sur l'approvisionnement en électricité est modifiée comme suit:

Art. 1 al. 2 let. c

c. renforcer la compétitivité et accroître la production d'électricité indigène issue des énergies renouvelables.

Art. 6 titre

Obligation de garantir l'approvisionnement de base et tarification pour consommateurs captifs

Art. 6 al. 1

... tarifs équitables. L'électricité fournie provient de centrales suisses qui produisent des énergies renouvelables sans bénéficier de mesures de soutien ou d'encouragement prévues par la loi.

Art. 6 al. 1bis

Le Conseil fédéral établit les règles relatives à la fixation du montant des tarifs équitables.

Art. 6 al. 5

Abroger

Ch. II al. 1

La présente loi est sujette au référendum.

Ch. II al. 2

Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 190 Stimmen

Dagegen ... 2 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir stimmen nun über die Rückweisung der Vorlage 2 an die Kommission gemäss Antrag Wasserfallen ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Wasserfallen ... 181 Stimmen

Dagegen ... 11 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

1. Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

1. Loi fédérale sur la transformation et l'extension des réseaux électriques (Modification de la loi sur les installations électriques et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Ziff. 2 Art. 4 Abs. 1 Bst. j

Antrag der Kommission

Streichen

Ch. 2 art. 4 let. j

Proposition de la commission

Biffer

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 8 Abs. 2, 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 8 al. 2, 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 8a

Antrag der Minderheit

(Grunder, Brunner, Imark, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen)

Titel

Festlegung der Ein- und Ausspeisepunkte

Abs. 1

Die Netzbetreiber legen die Ein- und Ausspeisepunkte für neue Anlagen fest.

Abs. 2

Derjenige Punkt ist als Ein- und Ausspeisepunkt festzulegen, welcher unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten und der erwarteten Entwicklung von Produktion und Verbrauch die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung ermöglicht.

Ch. 2 art. 8a

Proposition de la minorité

(Grunder, Brunner, Imark, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen)

Titre

Fixation des points d'injection et de soutirage

Al. 1

Les gestionnaires de réseau fixent les points d'injection et de soutirage des nouvelles installations.

Al. 2

Le point d'injection et de soutirage à retenir doit être le point qui, compte tenu des coûts du cycle de vie et de l'évolution attendue de la production et de la consommation, offre la solution la plus avantageuse aux niveaux technique et économique.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen

Dagegen ... 117 Stimmen

(1 Enthaltung)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 2 Gliederungstitel vor Art. 9a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 titre précédant l'art. 9a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 9a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1-3, 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 6

Der Szenariorahmen ist ...

Antrag der Minderheit

(Imark, Brunner, Genecand, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)

Streichen

Ch. 2 art. 9a

Proposition de la majorité

Al. 1-3, 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 6

Le scénario cadre est ...

Proposition de la minorité

(Imark, Brunner, Genecand, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 2 Art. 9b

Antrag der Kommission

Abs. 1

Die Netzbetreiber bestimmen die Grundsätze, die bei der Netzplanung anzuwenden sind.

Abs. 2

... Netzes während des gesamten Planungshorizontes nicht durch ...

Abs. 3

Die Elcom kann Minimalanforderungen festlegen.

Ch. 2 art. 9b

Proposition de la commission

Al. 1

Les gestionnaires de réseau fixent les principes qui sont appliqués pour la planification du réseau.

Al. 2

Lorsqu'ils fixent ces principes, ils doivent notamment ... efficace pendant toute la durée de la planification.

Al. 3

L'Elcom peut définir les exigences minimales à respecter.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 9c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 9c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 9d

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Imark, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)

Abs. 1

... 36 Kilovolt oder höher entsprechend dem weiteren Bedarf für ihr Netzgebiet einen auf zehn Jahre ausgelegten Entwicklungsplan (Mehrjahresplan). Die nationale Netzgesellschaft legt ihren Mehrjahresplan der Elcom vor.

Abs. 4

Die nationale Netzgesellschaft veröffentlicht ihren Mehrjahresplan, soweit:

...

Antrag Guhl

Abs. 1

Die Netzbetreiber erstellen für ihre Netze mit einer Spannung von über 36 Kilovolt auf der Grundlage ...

Schriftliche Begründung

Die sieben Ebenen des Stromnetzes sind eindeutig definiert (siehe BBl 2016 3872). 36 Kilovolt gehört zur Netzebene 5, Spannungen grösser als 36 Kilovolt (und kleiner als 220 Kilovolt) sind der Netzebene 3 zuzuordnen. In den erwähnten Artikeln der Vorlage ist diese Definition nicht korrekt wiedergegeben. Zum Beispiel erfasst Artikel 26a Absatz 1 des Elektrizitätsgesetzes gemäss Vorlage Anlagen mit einer Spannung von 36 Kilovolt und höher, also die Netzebenen 1 bis 5. In der Botschaft betrifft dieser Absatz jedoch die Netzebenen 1 bis 3. Die Formulierung von Artikel 26a Absatz 1 des Elektrizitätsgesetzes ist so zu ändern, dass der Wille gemäss Botschaft darin abgebildet wird und folglich Anlagen mit einer Spannung von 36 Kilovolt nicht unter den Anwendungsbereich von Absatz 1 fallen. Das Gleiche gilt sinngemäss für die anderen Artikel, wo die Netzgrenze bei 36 Kilovolt in dieser Vorlage nicht gemäss Definition der Netzebenen erwähnt ist.

Ch. 2 art. 9d

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Imark, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)

Al. 1

En fonction des besoins supplémentaires pour leur zone de desserte, les gestionnaires du réseau établissent, pour leurs réseaux d'une tension égale ou supérieure à 36 kilovolts, un plan de développement du réseau portant sur dix ans (plan pluriannuel). La société nationale du réseau de transport soumet son plan pluriannuel à l'Elcom.

Al. 4

La société nationale du réseau de transport publie son plan pluriannuel dans la mesure où:

...

Proposition Guhl

Al. 1

... les gestionnaires du réseau établissent, pour leurs réseaux d'une tension supérieure à 36 kilovolts ...

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 2 Artikel 22 Absatz 2bis. Ich erinnere Sie daran, dass wir in Block 1 den Einzelantrag Guhl zu Ziffer 1 Artikel 15d Absatz 3 und Ziffer 1 Artikel 26a Absätze 1 und 3 angenommen haben. Damit wurde auch Absatz 1 von Artikel 9d geändert.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit/Guhl ... 121 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 2 Art. 9e

Antrag der Kommission

Abs. 1

Das BFE informiert unter Mitwirkung der Kantone die Öffentlichkeit ...

Abs. 2

Streichen

Ch. 2 art. 9e

Proposition de la commission

Al. 1

L'OFEN informe le public en collaboration avec les cantons concernant ...

Al. 2

Biffer

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 15

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2, 3ter, 3quater

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3bis

...

b. ... projektspezifisch trifft;

...

Antrag der Minderheit

(Genecand, Brunner, Hess Erich, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Abs. 3bis

Streichen

Ch. 2 art. 15

Proposition de la majorité

Al. 1, 2, 3ter, 3quater

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3bis

...

b. ... électriques;

...

Proposition de la minorité

(Genecand, Brunner, Hess Erich, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)

Al. 3bis

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 2 Art. 17 Abs. 6; Gliederungstitel vor Art. 17a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 17 al. 6; titre précédant l'art. 17a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 17a

Antrag der Kommission

Titel

Intelligente Messsysteme beim Endverbraucher, Erzeuger oder Speicher

Abs. 1

Ein intelligentes Messsystem beim Endverbraucher, Erzeuger oder Speicher ist eine Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die eine bidirektionale Datenübertragung unterstützt und den tatsächlichen Energiefluss und dessen zeitlichen Verlauf erfasst.

Abs. 2

Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung solcher intelligenter Messsysteme machen. Er berücksichtigt dabei internationale Normen und Empfehlungen anerkannter Fachorganisationen. Er kann insbesondere die Netzbetreiber dazu verpflichten, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei allen Endverbrauchern, Erzeugern und Speichern oder bei gewissen Gruppen davon die Installation intelligenter Messsysteme zu veranlassen.

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Nantermod

Abs. 4

Der Verkauf, die Platzierung und die Installation der Mess- und Steuersysteme sind nicht den Netzbetreibern vorbehalten.

Ch. 2 art. 17a

Proposition de la commission

Titre

Systèmes de mesure intelligents installés chez le consommateur final, le producteur ou l'agent de stockage

Al. 1

Un système de mesure intelligent installé chez le consommateur final, le producteur ou l'agent de stockage est une installation ...

Al. 2

Le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions concernant l'introduction de tels systèmes de mesure intelligents. Il tient compte à cet égard des normes et des recommandations internationales des organisations spécialisées reconnues. Il peut notamment obliger les exploitants de réseau à faire procéder à l'installation de systèmes de mesure intelligents jusqu'à une date déterminée chez tous les consommateurs finaux, les producteurs et les agents de stockage ou chez certaines catégories d'entre eux.

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Nantermod

Al. 4

La vente, la location et l'installation des systèmes de mesure et de commande ne sont pas réservés aux exploitants de réseau.

Développement par écrit

S'il est nécessaire d'assurer l'installation de systèmes de mesure et de commande de nouvelle génération, rien ne justifie d'introduire un nouveau monopole en la matière. L'on a pu constater durant les années écoulées que le marché des compteurs électriques s'avérait très intéressant pour les distributeurs qui amortissaient plusieurs fois les appareils loués en l'espace de quelques années, au détriment des consommateurs et des investissements dans les installations électriques. En adoptant cet amendement, le Parlement assurera aux PME du secteur électrique de pouvoir concourir lors de l'installation de ces appareils et d'éviter de créer une rente de situation injustifiée en faveur de quelques grosses sociétés.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Nantermod ... 104 Stimmen

Dagegen ... 88 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. 2 Art. 17b

Antrag der Kommission

Titel

Intelligente Steuer- und Regelsysteme

Abs. 1

Intelligente Steuer- und Regelsysteme sind Einrichtungen, mit denen ferngesteuert auf den Verbrauch, die Erzeugung oder die Speicherung von Strom, namentlich zur Optimierung des Eigenverbrauchs oder zur Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs, Einfluss genommen werden kann.

Abs. 2

Der Bundesrat kann Vorgaben zum Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen bei Endverbrauchern, Erzeugern und Speichern machen. Er kann festlegen ... müssen. Er berücksichtigt dabei internationale Normen und Empfehlungen anerkannter Fachorganisationen. Der Bundesrat kann weitere Bestimmungen erlassen insbesondere über:

a. die Übermittlung von Steuer- und Regeldaten;

b. die Unterstützung von weiteren Diensten und Anwendungen;

c. die Steuerung des Leistungsbezugs und der Leistungsabgabe.

Abs. 3

Der Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen bei Endverbrauchern, Erzeugern und Speichern bedarf der Zustimmung der Betroffenen. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.

Antrag Guhl

Abs. 3

Die Verwendung von intelligenten Steuer- und Regelsystemen bei Endverbrauchern, Produzenten und Speichern kann von diesen beschränkt oder untersagt werden. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.

Schriftliche Begründung

Die Notwendigkeit, das explizite Einverständnis einzuholen ("Opt-in-Modell"), hätte enormen administrativen Aufwand bei den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den Endverbrauchern zur Folge. Eine hohe Zahl fehlender Antworten würde die Installation von intelligenten Steuer- und Regelsystemen verzögern und behindern. Flexibilitätspotenziale könnten nicht zur Optimierung des Gesamtsystems genutzt werden. Es würde damit auch ein ernstzunehmendes Hindernis für den angestrebten Einsatz von Smart Metern geschaffen, die meist zeitgleich mit neuen Regel- und Steuersystemen eingeführt werden. (Heute werden von Netzbetreibern Stromzähler und separate Rundsteuerempfänger eingesetzt, neu enthalten Smart Meter die Stromzähl- und Steuerfunktion in einem Gerät.) Die Schweizer Elektrizitätsversorgungsunternehmen üben heute schon erheblichen Einfluss auf das zeitliche Verbrauchsverhalten aus. Die sogenannten Rundsteuerungen ermöglichen es, unterbrechbare Verbraucher wie Boiler, Strassenlampen und Wärmepumpen ein- und auszuschalten. Die Rundsteuerung ist in der Schweiz weit verbreitet und wird seit Jahrzehnten erfolgreich und problemlos eingesetzt. Müsste dafür nun nachträglich bei jedem Endverbraucher eine explizite Zustimmung eingeholt werden, würde ein etabliertes und bewährtes System infrage gestellt. Ein System, welches die ferngesteuerte Einflussnahme standardmässig als zulässig voraussetzt, ist demgegenüber unbürokratisch und effizient. Die individuelle Wahlfreiheit bleibt gewahrt, indem die Nutzung von intelligenten Steuer- und Regelsystemen auch abgelehnt werden kann ("Opt-out-Modell").

Ch. 2 art. 17b

Proposition de la commission

Titre

Systèmes de commande et de réglage intelligents

Al. 1

Les systèmes de commande et de réglage intelligents sont des installations permettant d'agir à distance sur la consommation, la production ou le stockage de l'électricité, notamment afin d'optimiser la consommation propre ou de garantir la stabilité de l'exploitation du réseau.

Al. 2

Le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions concernant l'utilisation de systèmes de commande et de réglage intelligents installés chez les consommateurs finaux, les producteurs et les agents de stockage. Il peut fixer ... qu'ils doivent présenter. Il tient compte à cet égard des normes internationales et des recommandations des organisations spécialisées reconnues. Le Conseil fédéral peut en outre édicter des prescriptions portant sur:

...

Al. 3

L'utilisation de systèmes de commande et de réglage intelligents requiert le consentement des consommateurs finaux, des producteurs et des agents de stockage chez lesquels ils sont installés. Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions.

Proposition Guhl

Al. 3

Les consommateurs finaux, les producteurs et les agents de stockage peuvent limiter ou interdire l'utilisation de systèmes de commande et de réglage intelligents chez eux. Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions.

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Antrag Guhl ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Ziff. 2 Art. 17c; 18 Abs. 2; 20 Abs. 1, 2 Bst. e-h

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 17c; 18 al. 2; 20 al. 1, 2 let. e-h

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 22 Abs. 2bis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Imark, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)

Streichen

Ch. 2 art. 22 al. 2bis

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Imark, Brunner, Knecht, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 182 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(10 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté