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Covid-19-Gesetz. Änderung

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir beginnen mit der Eintretensdebatte. Die Detailberatung wurde in drei Blöcke aufgeteilt. Sie haben dazu ein Papier erhalten. Das Geschäft müssen wir heute zu Ende beraten.

Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Am vergangenen 25. September haben wir das Covid-Gesetz verabschiedet und auf den Folgetag in Kraft gesetzt. Das Gesetz bietet die Grundlage für gesundheitspolizeiliche Massnahmen sowie für Massnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Covid-Epidemie auf Wirtschaft und Gesellschaft. Wir wussten damals noch nicht, dass wir bereits wenige Wochen später von einer zweiten Welle heimgesucht und die Zahlen der positiv getesteten Personen in der Schweiz wieder rasch zunehmen würden.

Vor dem Hintergrund der zweiten Welle hat der Bundesrat geprüft, ob das aktuelle Massnahmendispositiv auf Gesetzesstufe genügt. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass beim Covid-Gesetz punktueller Handlungsbedarf besteht, und hat daher am vergangenen 18. November zuhanden der Räte eine Botschaft mit Gesetzesänderungen verabschiedet. Der Bundesrat wird auf die einzelnen Bestimmungen und seine Überlegungen eingehen. Ich gehe daher jetzt aus zeitlichen Gründen nur auf unsere Anträge ein. In diesem Block beraten wir alle Anträge, die nicht im Bereich der Härtefälle oder der Arbeitslosenversicherung zu verorten sind.

Ihre Kommission hat die Vorlage am 26. November in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer vorberaten und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur haben je einen Mitbericht abgegeben.

Zu den Anträgen im ersten Block: Bei Artikel 3, "Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung", schlägt Ihnen Ihre Kommission in Absatz 4 eine neue Bestimmung vor. Diese will, dass der Bundesrat die Abgeltung der Kosten regelt, die den Leistungserbringern infolge von verbotenen oder eingeschränkten, medizinisch nicht dringenden angezeigten Untersuchungen oder Behandlungen oder infolge der Sicherstellung von weiteren Kapazitäten entstehen. Eingriffe in die stationären Kapazitäten des Gesundheitswesens durch den Bundesrat sind aufgrund von Artikel 3 Absatz 4 möglich. Diese vom Bund angeordneten Massnahmen verursachen bei den betroffenen Spitälern zum Teil erhebliche Kosten, die durch die gewöhnliche Tarifstruktur nicht abgegolten sind. Mit der geforderten Ergänzung soll verhindert werden, dass bei Leistungserbringern Leistungen bestellt, aber nicht abgegolten werden. Die Ergänzung soll auch dazu dienen, dass der Bund künftig Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit vorsichtig prüft, bevor er Massnahmen anordnet. Nicht erfasst von der vorgeschlagenen Formulierung sind demgegenüber Umsatzeinbussen wegen aufgeschobener Eingriffe. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte diesen Zusatz streichen. Sie macht geltend, dass diesbezügliche Kosten der Spitäler Sache der Kantone seien.

Die neuen Bestimmungen im Bereich des Sports waren in der Kommission wenig umstritten. Der Sprecher der lateinischen Sprache macht dazu Ausführungen.

Bei den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls, welcher in Artikel 15 geregelt ist, will eine Minderheit der Kommission Änderungen am Gesetzestext anbringen. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission lehnen alle Anträge ab und unterstützen den Entwurf des Bundesrates. Die Minderheit Michaud Gigon will in Artikel 15 Absatz 1 die Präzisierung betreffend Umsatzeinbussen von mindestens 55 Prozent streichen und keine diesbezüglichen Vorgaben machen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Bendahan will eine Ergänzung bei Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a, wonach nicht nur gefährdete Personen Anspruch auf Entschädigung des Erwerbsausfalls haben sollen, sondern auch erkrankte Personen. Auch diesen Antrag hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

In der Kommission wurde die Thematik der Ordnungsbussen angeregt diskutiert. Hier liegt ein Minderheitsantrag Aeschi Thomas vor, welcher die Streichung beantragt. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt. Vonseiten der Mehrheit der Kommission schlagen wir Ihnen einen Mittelweg vor, der mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde: Maskenverweigerer sollen zum Beispiel im öffentlichen Verkehr über das Ordnungsbussenwesen gebüsst werden können, aber nicht in den unklar formulierten Bereichen gemäss Artikel 3c Absatz 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, also zum Beispiel in Dorfkernen oder auf belebten Plätzen.

Schliesslich schlägt eine Minderheit Wermuth noch vor, das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose zu ändern, indem Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesteuert werden, bereits Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass ältere Arbeitnehmende nicht speziell von der Krise betroffen sind.

Die eingebrachten Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor, daher kann ich dazu keine Stellung nehmen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Vu que l'on parle d'aide aux entreprises et aux clubs sportifs, je déclare mes liens d'intérêt: je suis président de l'Union suisse des arts et métiers et membre du conseil d'administration du Hockey Club Lugano.

La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a examiné, avec une procédure que je peux qualifier d'urgence, ce projet de loi. L'impact de la pandémie de Covid-19 sur l'économie et la société est largement connu. Permettez-moi néanmoins de citer quelques chiffres pour en rappeler une fois encore l'ampleur.

25 pour cent des PME ont accusé des pertes de chiffre d'affaires de plus de 50 pour cent. Un quart de l'économie suisse a donc perdu cette année la moitié de son chiffre d'affaires. Le SECO table sur un recul du produit intérieur brut de 5 pour cent, soit le plus fort recul enregistré au cours des cinquante dernières années. La situation est également tendue sur le plan social. Les gens sont désécurisés, les familles ne savent pas ce qui les attend, ni comment elles vont faire face, et la population en général est stressée et fatiguée.

Le contexte était déjà le même lorsque cette loi a été élaborée par le Conseil fédéral, puis traitée et adoptée par le Parlement. En d'autres termes, la loi Covid-19 existe déjà et elle a été conçue pour atténuer ou aborder certaines de ces situations dramatiques.

Le Parlement a adopté la loi Covid-19 le 25 septembre 2020 et l'a mise en vigueur le jour suivant. Cette loi pose les bases nécessaires aux mesures de police sanitaire visant à lutter contre l'épidémie de Covid-19 et aux mesures de lutte contre les retombées négatives sur l'économie et la société des mesures de police sanitaire. Le dispositif d'aide étendu de la Confédération permet entre autres de garantir les salaires, de contribuer au maintien des emplois et d'offrir une assistance aux secteurs particulièrement affectés par la crise du Covid-19. L'ordonnance sur les cas de rigueur doit en outre entrer en vigueur au début du mois de décembre 2020. Sur cette base, les cantons pourront fournir, avec le soutien financier de la Confédération, une aide aux entreprises pour lesquelles les conséquences de la crise du Covid-19 sont particulièrement lourdes.

Ce que votre commission a examiné et soumet maintenant au plénum, c'est une adaptation ciblée de la loi sur un certain nombre de points. Quelles sont les modifications soumises à discussion? Penchons-nous tout d'abord sur le message du Conseil fédéral.

Au début de la deuxième vague, le Conseil fédéral a examiné si le dispositif des mesures en place était suffisant. Il est arrivé à la conclusion que seules des modifications ponctuelles des mesures relatives aux cas de rigueur ainsi qu'au domaine du sport et de l'assurance-chômage doivent être apportées à la loi Covid-19. En outre, la loi sur les amendes d'ordre doit être complétée dans le but de simplifier la mise en oeuvre des sanctions dans les cantons. Le Conseil fédéral entend atténuer les conséquences économiques pour les entreprises, principalement au moyen de la réglementation prévue pour les cas de rigueur et des aides sectorielles déjà adoptées. Davantage de moyens financiers que ce qui a été prévu dans le cadre de la consultation doivent être mis à disposition pour les cas de rigueur. La Confédération doit en outre prendre en charge une plus grande partie de ces crédits pour alléger les charges des cantons.

A l'heure actuelle, on ne constate aucun signe de contraction sur le marché du crédit. A titre de sécurité, le Conseil fédéral souhaite, au moyen d'une délégation de compétence, être habilité à créer par voie d'ordonnance un nouveau système de cautionnement solidaire Covid-19 en cas de détérioration significative de la situation sur le marché du crédit, ce dans le but de garantir les liquidités des entreprises et de stabiliser l'économie et la société suisse.

Voyons maintenant l'examen auquel a procédé la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national. La commission suit le Conseil fédéral dans son évaluation générale de la situation. Dans l'ensemble, les mécanismes fonctionnent comme prévu. Votre commission est néanmoins d'avis qu'il faut adapter la loi sur différents points. Ces adaptations seront expliquées en détail lors de la discussion par article. Elles concernent les mesures dans le domaine des capacités sanitaires, les mesures pour les cas de rigueur, les mesures dans le domaine du sport, l'indemnisation de la perte de gain, les mesures dans le domaine de l'assurance-chômage et quelques points moins importants, tels que le délai transitoire et les amendes d'ordre.

Votre commission est convaincue que les mesures de la loi fonctionnent. Elle est également convaincue que les modifications qui ont été examinées et décidées amélioreront les mesures et soutiendront ainsi efficacement l'économie et la société suisse dans cette période de crise. En ce sens, la commission propose, à l'unanimité, d'entrer en matière sur le projet, qui n'est donc pas contesté. J'ai vu que six propositions individuelles ont été déposées; bien évidemment, la commission n'a pas pu les traiter.

Je vous demande de suivre les propositions de la majorité de la commission.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Den Weg in dieser Krise sieht unsere Fraktion stets als Suche nach dem Optimum zwischen Gesundheitspolitik, Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik. Nicht vergessen darf man, dass sich diese drei Bereiche gegenseitig beeinflussen. Wenn die Einschränkungen in der Gesundheitspolitik viele Betriebe in den wirtschaftlichen Ruin treiben, gefährdet auch das letztlich die Gesundheit der Betroffenen. Beim finanzpolitischen Aspekt geht es schliesslich um unsere nächsten Generationen, denen wir den Handlungsspielraum auch sichern müssen, falls dannzumal eine Krise eintreten sollte. Oder umgekehrt, wenn ein zu starkes Engagement des Bundes zu einer neuen, zu starken Verschuldung führt und eine Steuererhöhung notwendig macht, zerstört das den nötigen wirtschaftlichen Aufschwung.

Deshalb stand die SVP-Fraktion bei der durchaus verständlichen Hektik zur kurzfristigen Bekämpfung von Covid-19 stets auch auf der Bremse, was Einschränkungen der Wirtschaft anbelangte. So hat unsere Partei bereits am 31. März bei der ersten Welle einen Ausstieg aus dem Lockdown gefordert, dies unter Beachtung der gesundheitlichen Sicherheit, indem die Lockerung mit mehr Masken und Tests, wie wir das heute vollziehen, einhergehen sollte. Wir stimmen allen Schutzmassnahmen wie Masken und Schutzkonzepten zu, die die Bevölkerung schützen und gleichzeitig aber das Arbeiten ermöglichen. Gestützt auf diesen Grundsatz haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass der Bundesrat jetzt vor weiteren Massnahmen die Sozialpartner und die Kantone jeweils anhören muss.

Basierend auf dieser Entwicklung und auf dem im September verabschiedeten Covid-19-Gesetz, das wir hier ändern, hatte der Bundesrat im Gegensatz zu Regierungen anderer Länder die Kraft, einen gesamtschweizerischen Lockdown zu verhindern und differenzierte Lösungen in den Kantonen zuzulassen. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er auch die Stärke aufbringt, den Wintertourismus zuzulassen. Er soll sich hier nicht von anderen Ländern unter Druck setzen lassen. Das hätte für die bereits arg gebeutelten Gastronomie-, Hotellerie- und Tourismusbetriebe wie Bahnen zu starke, nicht verträgliche Verluste zur Folge. Unter diesen Umständen ist es auch möglich, die finanzpolitischen Grenzen einzuhalten und dort helfend einzugreifen, wo sonst reihenweise Firmenkonkurse zu erwarten wären. Dabei ist ein Ausmass zu finden, das finanzpolitisch verträglich ist.

Unsere Fraktion ist immer dafür eingestanden, dass dort, wo die Politik das Arbeiten verhindert und Leute in eine finanzielle Notlage bringt, auch geholfen wird. Vor dem Hintergrund der nun eingetretenen zweiten Welle erachten wir deshalb auch die Ergänzung des Bundesrates mit der jetzt vorliegenden Änderung des Covid-19-Gesetzes im Grundsatz als richtig und notwendig.

Dazu gehört insbesondere die Erweiterung der Härtefallregelung, wobei ich hier schon einen Aufruf an die Kantone machen möchte, dass diese ihren Beitrag leisten und dass es nicht bis im Frühjahr dauern sollte, bis erste Hilfen fliessen. Die Kantone wissen auch bereits seit diesem Herbst, dass dieses Instrument notwendig ist. Der Bund bietet ihnen jetzt hier eine Brücke, indem in der zweiten Tranche der Anteil der Kantone deutlich kleiner wird. Hier müssen die Kantone helfen, und das darf nach der gewährten Bundeshilfe auch erwartet werden. Die Unterstützung der professionellen Clubs wird von uns auch klar unterstützt. Die fehlenden Zuschauereinnahmen bringen diese Clubs in arge Bedrängnis. Diese Unterstützung à fonds perdu einerseits und mit Darlehen andererseits ist notwendig. Auch unterstützen wir die Anspruchserweiterung für Kurzarbeit, allerdings nur in dem Fall - das ist hier gegeben -, dass diese auf die Zeit der Covid-19-Krise beschränkt wird und nicht eine Dauerlösung bietet.

Hingegen lehnen wir abschliessend Ordnungsbussen ab. Wir sind der Meinung, dass die wenigen, die sich nicht an die Regeln halten, schon von der Gesellschaft darauf aufmerksam gemacht werden. Hier kann durchaus ein gewisser Grad an Eigenverantwortung gewahrt werden.

Insgesamt erachten wir die Balance zwischen wirtschaftlich notwendiger Hilfe und finanzpolitischer Vernunft als gegeben. Wir möchten aber das Gesetz nicht ausweiten, unterstützen weitestgehend die Bundesratslösung und treten auf das Geschäft ein.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich kann mich meinem Vorredner in vielen Punkten durchaus anschliessen - vielleicht in der eintretenden Bemerkung mit der Nuance, dass wir nicht glauben, dass es um ein Abwägen zwischen Finanz-, Wirtschafts- und Gesundheitspolitik geht, sondern um eine komplementäre Frage. Die sozialdemokratische Fraktion wird mit Überzeugung auf dieses Gesetz eintreten, weil die Menschen zu Recht bereit sind, gesundheitspolitische Einschränkungen, die notwendig sind, hinzunehmen, wenn sie wissen, dass ihre Jobs, ihre Einkommen, ihre Unternehmen gesichert sind. Das ist eine direkte Beziehung, die wir nicht unterschätzen dürfen.

Wir wissen aus den zehn Monaten, während denen die Krise andauert, dass die Bekämpfung einer Pandemie im besten Fall einem Marathon und, wenn es dumm kommt, sogar eher einem Ironman- oder einem Ironwoman-Anlass gleicht. Da müssen wir nicht Dutzende, sondern Hunderte von Kilometern zurücklegen, und das auch noch in verschiedenen Disziplinen. Genauso wie im Hochleistungssport brauchen wir für solche Krisensituationen auch in der Politik eine Strategie, die mindestens drei Kriterien gerecht wird: Sie muss erstens mit genügend Ressourcen ausgestattet sein, zweitens langfristig ausgelegt und drittens zwischen allen Akteurinnen und Akteuren koordiniert werden. Genau hier sehen wir aber die Schwachpunkte dieser Vorlage, die wir in der Behandlung dann noch korrigieren möchten.

Zum ersten Punkt, zu den Ressourcen: Es war offen gestanden etwas befremdlich, mit anzusehen, wie in den Tagen und Wochen vor der heutigen Verhandlung Zahlen herumgeboten wurden, welches die Höchstgrenze sein könnte, die wir für dieses Gesetz ausgeben. So ist dieser Gaul definitiv verkehrt herum aufgezäumt. Die Krise richtet sich nicht nach den Finanzplänen des Parlamentes, sondern sie wird das kosten, was sie kostet. Wirtschaftskrisen bekämpft man nicht, indem man einen Höchstbetrag im Budget festlegt, sondern indem man das Geld dafür ausgibt, das notwendig ist, um Existenzen zu sichern. Es ist vernünftig, hinzustehen und zu sagen: Jawohl, aus finanzpolitischen Überlegungen finanzieren wir heute das, was notwendig ist. Was wir jetzt machen, ist, dass wir faktisch über einen Deckel auf den konkreten Leistungen diskutieren, zum Beispiel, dass wir die Löhne der Menschen nicht zu 100 Prozent entschädigen oder dass wir die Umsatzgrenzen zu hoch ansetzen müssen und dass die EO-Beiträge entsprechend tief sind. Das ist verkehrt, und das versuchen wir mit unseren Minderheitsanträgen, bei denen ich Sie bitte, ihnen zu folgen, zu korrigieren.

Der zweite Punkt ist: Wir brauchen eine langfristige Strategie. Heute Morgen - ich glaube, ich kann Ihnen das sagen, ohne das Kommissionsgeheimnis zu verletzen - hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ein befristet geltendes Bundesgesetz verabschiedet, das sie Ihnen vorlegen wird, zur Frage, wann man als Parlamentarierin oder Parlamentarier in Quarantäne remote abstimmen kann. Wir haben dieses Gesetz bis zur Herbstsession 2021 terminiert, weil sich das Virus nicht nach unserem Entscheid, das Gefühl zu haben, die Krise sei jetzt vorbei, richten wird. Genau das sollten wir bei den wirtschaftspolitischen Massnahmen auch tun. Was wir in den letzten Monaten getan haben, war das Gegenteil: Wir hatten ein Hüst und Hott, in dem auch der Wirtschafts- und der Finanzminister, mit Verlaub, die öffentlichen Deklarationen im Wochenrhythmus geändert haben. Mal hatten wir Geld, dann wieder keines mehr, mal hatten wir eine Krise, dann wieder keine mehr. Mal mussten wir Geld ausgeben, jetzt müssen wir offenbar wieder auf die Bremse treten. "Gouverner, c'est prévoir"! Die Menschen und die Unternehmen in diesem Land müssen Rechtssicherheit haben. Rechtssicherheit zu haben, bedeutet, dass sie nicht nur bis Weihnachten oder bis im Frühling, sondern für die gesamte Dauer dieser Krise genau wissen, dass und mit welchen Massnahmen ihnen geholfen wird. Das sollten wir in diesem Gesetz als Zweites noch korrigieren.

Der dritte Punkt ist: Wir müssen die Koordination zwischen den einzelnen Säulen dieses Paketes und insbesondere zwischen Bund und Kantonen deutlich verbessern. Ich kann Ihnen sagen - und wahrscheinlich geht es Ihnen nicht anders -: Allein mit den E-Mails, die wir von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der verzögerten oder der Nichtbeantwortung von Anfragen bezüglich der wirtschaftlichen Hilfen bekommen, könnte man, wenn man sie ausdrucken würde, diesen Saal locker neu tapezieren. Das geht nicht. Wir hatten zehn Monate Zeit, uns auf diese Situation vorzubereiten. Wir empfehlen Ihnen dringend, unseren Minderheitsanträgen, welche diese Koordination verbessern, zu folgen.

Noch ein letzter Satz: Wir werden allen Einzelanträgen, mit Ausnahme der Anträge Büchel Roland, folgen. Wir werden Ihnen in den Blockstatements noch inhaltlich begründen, weshalb.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wahrscheinlich brechen wir heute einen Schweizer Parlamentsrekord, nämlich mit der raschesten Revision eines Bundesgesetzes. Sagenhafte 67 Tage sind vergangen, seit das Covid-19-Gesetz am 25. September 2020 in Kraft trat. Dazwischen scheinen Welten zu liegen. Mit der zweiten Welle der Corona-Pandemie haben sich die im alten Covid-19-Gesetz adressierten Themen auf drastische Weise verschärft. In Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung vieler Branchen sind die Hoffnungsschimmer aus dem Sommer erneut hinter dunklen Wolken verschwunden. Es ist deshalb richtig, dass uns der Bundesrat diese Revision des Covid-19-Gesetzes beantragt. Die Mitte-Fraktion unterstützt die wesentlichen Stossrichtungen der Revision und möchte darauf eintreten. Schon jetzt bitte ich Sie, sämtliche Minderheitsanträge und alle Einzelanträge abzulehnen.

Unsere Arbeiten an diesem Gesetz zeigen exemplarisch auf, in welchem Dilemma die Politik bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 steckt. Wir dürfen von der Pandemie besonders betroffene Menschen und Branchen nicht im Stich lassen. Gleichzeitig können wir nicht unbeschränkt und flächendeckend Gelder der Steuerzahler als Wohltaten verteilen. Wir müssen für echte Härtefälle Lösungen zimmern, ohne aber gleichzeitig einen Schuldenberg aufzutürmen, an dem sich die nächste Generation von Steuerzahlern ohne Ende die Zähne ausbeissen wird. Wir hören den Anspruch von Betroffenen, dass jeder Einzelfall eine adäquate Lösung verdient, und dürfen uns gleichzeitig nicht im Mikromanagement verheddern, einem Mikromanagement, welches notabene nur neue Ungerechtigkeiten bringen würde.

Aus Sicht der Mitte-Fraktion bildet die Erhöhung der Mittel für Härtefälle für Betriebe in besonders von der Corona-Krise betroffenen Branchen das Herzstück dieser Revision. Wir unterstützen die Stossrichtung des Bundesrates. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der ursprüngliche bundesrätliche Entwurf zum Covid-19-Gesetz keinerlei Hilfe für "normale Unternehmen", also Unternehmen, die nicht dem Kulturbereich, dem Sport oder dem öffentlichen Verkehr zuzurechnen sind, vorsah. Erst über einen Einzelantrag aus der Mitte-Fraktion fand dieses Instrument Eingang ins Gesetz. Die Härtefallmassnahmen sind ein Einlösen des bundesrätlichen Versprechens vom 16. März: "Wir werden Sie nicht im Stich lassen."

Professionelle und semiprofessionelle Sportvereine sind von der erneuten Beschränkung der Zuschauerzahl in den Stadien extrem hart getroffen. Grosse Summen wurden in das Erarbeiten von Schutzkonzepten investiert. Mindestens vorläufig ist das alles für die Katz. Angesichts der Bedeutung des professionellen und semiprofessionellen Sports für die Gesellschaft und den Sportnachwuchs ist eine verstärkte Hilfe angezeigt. Dass die Clubs für entgangene Ticketeinnahmen entschädigt werden, ist ein sinnvoller Ansatz. Entspannt sich die epidemiologische Lage und können hoffentlich wieder Zuschauer zugelassen werden, reduzieren sich die Entschädigungen.

Für viele Branchen sehr wichtig sind die beantragten Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Besonders gilt dies für die Möglichkeit, dass neu auch Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer ihres befristeten Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen können. Man denke etwa an die vielen befristeten Verträge in Hotellerie, Gastronomie oder Schneesportschulen.

Nicht ganz leicht tun wir uns mit der beantragten Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Sie führt einerseits zu einer Entkriminalisierung, indem Verstösse gegen die einschlägigen Bestimmungen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage nicht mehr verzeigt und in aufwendigen Gerichtsverfahren abgehandelt werden müssen. Umgekehrt wollen nun die Kantone Ordnungsbussen, zum Beispiel für Verstösse gegen die Maskentragepflicht, aussprechen können - ausgerechnet die Kantone, die sich um die Pandemiepläne foutiert hatten, zu Beginn der Pandemie ohne ausreichenden Maskenbestand dastanden und massgeblich dazu beitrugen, dass BAG und Bundesrat noch im April nolens volens kommunizieren mussten, Masken brächten für gesunde Personen keinen Mehrwert. Mit der Anpassung, wie sie die Mehrheit der WAK-N vorschlägt, werden wir die Änderung aber unterstützen. Ein gänzlicher Verzicht auf die Ordnungsbussen würde ein falsches Signal aussenden. Schliesslich wollen wir mit den ergriffenen Massnahmen die Ansteckungen senken, damit die Wirtschaft nicht noch mehr an die Wand gefahren wird und wir beispielsweise sonnige Skitage auf den Schweizer Pisten erleben dürfen.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Was wir hier heute machen, ist eine Premiere in der Geschichte dieses Parlamentes. Wir ändern ein Gesetz, das wir erst vor zehn Wochen in beiden Räten verabschiedet haben. Dass wir heute nachbessern müssen, zeigt die Dynamik dieser Krise. Es zeigt aber auch, dass Bundesrat und Parlament die Situation im Herbst unterschätzt haben. Wichtige Anträge von uns Grünen, zum Beispiel zur Erweiterung der Kurzarbeitsentschädigung, wurden damals noch abgelehnt. Heute sind sie wieder auf dem Tisch. Heute wissen wir, diese Covid-Krise ist noch lange nicht vorbei. Wir stecken mitten in der zweiten Welle, und es wird vielleicht auch noch eine dritte und eine vierte Welle geben.

Deshalb nützt es nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen von der rechten Seite, wenn Sie mit Avenir Suisse zusammen fünfmal am Tag vor dem süssen Gift des Etatismus warnen. Die Viren lassen sich mit ordnungspolitischen Keulen nicht vertreiben. Sie sind real, und sie bedrohen die Gesundheit vieler Menschen in diesem Land. Sie bedrohen immer mehr aber auch wirtschaftliche Existenzen, Arbeitnehmende, Unternehmerinnen, selbstständige Freelancer und Start-ups. Viele sind nun seit neun Monaten auf dem Zahnfleisch unterwegs und haben durchgehalten. Genau um sie geht es heute auch bei unseren Anträgen zur Verbesserung dieses Gesetzes. Denn sie sind unverschuldet in eine Notlage geraten, und sie erwarten heute von uns, dass wir ihnen über die Parteigrenzen hinweg eine langfristige Perspektive geben, eine Perspektive bis zum Schluss dieser Pandemie - und nicht mehr das Hüst und Hott der letzten Wochen.

Wir haben heute eine zweite Chance. Viele verzweifelte Menschen schauen heute nach Bern, viele enttäuschte Menschen schauen heute nach Bern. Sie haben nicht vergessen, dass der Bundesrat ihnen am Anfang dieser Pandemie versprochen hatte, dass Hilfe kommt. Im Gegensatz zu meinem Vorredner sehe ich und weiss es von ihnen, dass sie enttäuscht sind. Denn diese Hilfe, die sie brauchen, kommt eben nicht. Schauen Sie zum Beispiel die Härtefallregelung an. Sie war für Unternehmen gedacht, die zwischen Stuhl und Bank fallen und die mit sehr hohen ungedeckten Fixkosten kämpfen. Gestern bei der Beratung und beim Abschmettern des Geschäftsmietegesetzes haben viele Kolleginnen und Kollegen von rechts gesagt: "Wir haben ja die Härtefallregelung. Wozu braucht es einen Mietzinserlass, wenn wir diese Härtefallregelung haben?"

Aber wissen Sie überhaupt, wie es um diese Härtefallregelung steht? Es ist bisher noch kein einziger Rappen für die Hilfe geflossen. Wer in der Zukunft vielleicht einmal auf Hilfe warten und hoffen möchte, muss drei grosse Hürden überwinden: zuerst die Hürde des restriktiven Covid-19-Gesetzes, das wir heute anpassen, dann die Hürde des Bürokratiemonsters der Verordnung und am Schluss noch das Dickicht des kantonalen Vollzugs, der überlebt werden muss. Dagegen ist olympischer Zehnkampf geradezu ein Kinderspiel.

Ich habe in den letzten Wochen viele Briefe erhalten von Selbstständigen, von Unternehmerinnen, die von der Politik bitter enttäuscht sind. Sie fühlen sich im Stich gelassen. Das ist eine Realität. Sie fühlen sich auch erniedrigt durch all diese Politikerinnen und Politiker, die sagen, es werde jetzt halt eine Strukturbereinigung geben, man könne nicht alle von diesen Wohltaten profitieren lassen. Das sind die Worte, die wir zum Teil hier hören, und das kommt bei den Menschen, die heute in Schwierigkeiten stecken, definitiv nicht gut an. Seien Sie doch ehrlich, sagen Sie doch: "Strukturbereinigung in der Krise, das heisst Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, das heisst Zerstörung von Lebensräumen, von Know-how und von Strukturen." Das ist die allerteuerste Form von Krisenbewältigung, die es gibt, und zwar nicht nur menschlich, sondern auch finanziell.

Wir Grünen wollen einen anderen Weg einschlagen, einen konstruktiven Weg - und es ist interessant, dass uns dabei zum Beispiel Gastrosuisse, die Eventbranche und andere Branchen unterstützen. Wir vertreten offenbar die Interessen des Gewerbes besser als viele selbst ernannte Wirtschaftsparteien. Dabei hätten wir eigentlich eine andere Aufgabe. Wir müssten uns jetzt nicht nur um die Strukturerhaltung kümmern, sondern auch um die ökologische Transformation, um die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, um Investitionen in die Energie- und Klimawende sowie in die Aus- und Weiterbildung für die Wirtschaft der Zukunft. Das tun wir auch, wir werden auch darüber noch reden. Aber heute geht es darum, Arbeitslosigkeit und Konkurse zu verhindern.

Zum Schluss möchte ich Sie bitten: Helfen Sie mit, das Covid-Gesetz so zu verbessern, dass es bis zum Ende dieser Pandemie ein wirksamer Schutzschild ist. Wir werden in der Detailberatung aufzeigen, was es dazu braucht. Eintreten ist für uns unbestritten.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Die zweite Corona-Welle gefährdet erneut viele Arbeitsplätze. Für die FDP ist es zentral, dass schnelle und gezielte Massnahmen erfolgen, die Arbeitsplätze sichern und notleidende Firmen mit dringend benötigter Liquidität versorgen. Genauso wichtig aus Sicht der FDP sind langfristige Reformen zur Stärkung der Wirtschaft, damit die Unternehmen künftig widerstandsfähiger werden, sowie die rasche und unbürokratische Umsetzung der schon verabschiedeten Massnahmen. Der Dienstleistungssektor, die Reisebranche, der Veranstaltungssektor und weitere Branchen sind von der Krise besonders stark betroffen und brauchen zur Unterstützung unkomplizierte Lösungen. Gleichzeitig müssen auch die Kantone ihre Arbeit unverzüglich angehen und die gesetzlichen Grundlagen für ihre Hilfsprogramme schaffen. Aufgrund der stärkeren volkswirtschaftlichen Einschränkungen als Folge der ansteigenden Zahl von Corona-Infektionen werden nicht nur die Härtefälle, sondern auch zusätzlich viele Unternehmen kurz- und mittelfristig noch stärker unter Druck kommen, was ebenfalls Arbeitsplätze gefährdet.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt mehrheitlich die geplanten Änderungen des Bundesrates im Covid-19-Gesetz wie die gezielte Ausdehnung der Kurzarbeitsregelung, die vereinfachten Verfahren in diesem Zusammenhang und die Härtefallregelungen. Wir machen hier ein Gesetz, das im Wesentlichen die Kantone vollziehen werden. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass der Vollzug für die Kantone umsetzbar und praktikabel bleibt. Je komplizierter wir das gestalten, desto intransparenter wird es und desto länger geht es, bis die Betroffenen bzw. die Gesuchsteller zu ihrem Geld kommen. Die epidemiologische Lage kann sich rasch ändern. Es ist aber richtig, jeweils eine Situationsanalyse zu machen und auf gezielte Massnahmen zurückzugreifen.

Wir rufen den Bundesrat aber auch zu klarer Information auf. Die Menschen und Unternehmen erwarten mehr Planungssicherheit. Es darf nicht sein, dass sie kurzfristig unbefristet einschränkende Massnahmen vorgesetzt bekommen, ohne Perspektive, wann und wie es weitergehen könnte. Der Bundesrat soll diesbezüglich klarer informieren. Ein nachvollziehbarer Massnahmenkatalog muss kommuniziert werden. Eine solche Kommunikation im Voraus und auf Basis von verschiedenen Szenarien würde Orientierung bieten und die Akzeptanz der Massnahmen erhöhen.

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten. Ich werde mich in der Detailberatung blockweise noch detailliert zu einzelnen Punkten äussern.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Die Grünliberalen treten auf die Änderung des Covid-19-Gesetzes ein. Dieses Gesetz wurde in der Herbstsession beraten. Es ist am 25. September beschlossen worden und unmittelbar danach in Kraft getreten. Zumindest einzelne Artikel dieses Gesetzes haben also eine ausgesprochen kurze Halbwertszeit; wir passen sie nun schon wieder an. Der Verlauf der Covid-19-Pandemie wurde nicht in angemessener Weise vorausgesehen oder antizipiert, obwohl eigentlich bekannt war, wie die ersten, zweiten oder weiteren Wellen von Pandemien ablaufen können. Das ist einerseits nicht sehr vorausschauend und birgt die Gefahr von Ungleichbehandlungen durch schnelle Regeländerungen, insbesondere bei den Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft, die Arbeitnehmenden, die Arbeitgebenden und die Selbstständigerwerbenden. Andererseits bleibt mit diesem Vorgehen eine gewisse Flexibilität bestehen, um massgeschneidert auf die aktuellen Probleme einzugehen, was wiederum ein Vorteil ist.

Es ist unklar, wie lange die staatlichen Eingriffe aufgrund der Covid-19-Pandemie mit entsprechenden Schäden und Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Kultur und den Sport andauern werden. Es ist deshalb sinnvoll, mit dieser Gesetzesänderung einen ersten Schritt zu machen und angemessene Unterstützungsmassnahmen vorzusehen. Es werden immer wieder Fälle an uns alle herangetragen, die nicht logisch erscheinen oder bei welchen bisher keine so dringend notwendige Unterstützung zustande gekommen ist. Es ist mir deshalb wichtig, darauf hinzuweisen, dass in vielen dieser Fälle nicht unbedingt die gesetzlichen Regeln das Problem darstellen, sondern oft die Umsetzung und der Vollzug.

An dieser Stelle möchte ich allen leitenden Personen und Angestellten in den Amtsstellen, insbesondere auch in den Kantonen, herzlich für ihre Arbeit danken, welche sie nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Gleichzeitig bitte ich sie, angemessene und mitunter auch pragmatische Lösungen für spezielle Härtefälle bei der Umsetzung zu suchen und umzusetzen. Mit solchen Gesetzen ist es nicht möglich, allen Fällen ganz genau gerecht zu werden.

Der grünliberalen Fraktion ist es wichtig, dass bei der Deklaration möglichst detaillierte Angaben gemacht werden können und in Zukunft auf summarische Verfahren verzichtet wird; dies im Wissen, dass die Kontrolle anspruchsvoll und nicht in jedem Fall perfekt möglich ist. Es ist jedoch ein Unterschied, ob jemand nur summarische Angaben ohne Details machen muss und damit auch ohne böswillige Absicht zu mehr Unterstützung kommt, als ihm zustehen würde, oder ob er wissentlich falsche Angaben bei den Details macht und sich danach zu Unrecht bereichert. Diesem Umstand wurde zum Beispiel bei der Corona-Erwerbsersatzentschädigung vom Frühling bis Mitte September nicht Rechnung getragen. Die Formulare wurden erst aufgrund unserer Intervention bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes verbessert. Diese Gesetzesanpassung ist ein weiterer Versuch, eine Verbesserung und angemessene Hilfe für diejenigen zu ermöglichen, welche durch die von den Behörden verfügten Covid-19-Massnahmen hart getroffen werden und durch alle Maschen fallen.

Die grünliberale Fraktion dankt dem Bundesrat für das rasche Handeln und wird den vorgeschlagenen Anpassungsanträgen des Bundesrates grossmehrheitlich folgen. Die zusätzlichen Mittel zur Unterstützung von Härtefällen, die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen, die Präzisierungen und die pragmatische Lösung für den Profisportbereich werden von uns im Grundsatz unterstützt. Wir treten gerne auf diese Gesetzesanpassung ein. Ich werde in der Detailberatung unsere Haltung zu den einzelnen Gesetzesartikeln im Detail erläutern.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Blenden wir kurz zurück: Der Bundesrat verfolgt seit März dieses Jahres eigentlich eine Dreisäulenstrategie.

Der eine Bereich ist die Gesundheit. Dort arbeitet er zusammen mit den Kantonen. Hier haben Sie unter anderem Kredite für Masken bewilligt, jetzt für Tests und für Impfstoffe. In diesem Bereich haben wir genügend Mittel. Es braucht keine Aufstockung, aus heutiger Sicht sind wir für die nächsten Monate gerüstet.

Der zweite Bereich betrifft die Sicherung der Einkommen mit der Erweiterung der Kurzarbeit einerseits und mit der Erweiterung der Entschädigung für Selbstständigerwerbende andererseits. Hier haben Sie 20 000 Millionen Franken bewilligt. Das Geld ist nicht aufgebraucht, es wird Kreditreste geben. Schliesslich haben Sie für Unternehmen Liquidität zur Verfügung gestellt, und zwar im Umfang von 40 000 Millionen Franken. Davon sind etwa 13 000 Millionen abgeholt worden.

Wir hatten also sowohl bei der Gesundheit als auch bei der Einkommenssicherung und bei den Unternehmen Kredite gesprochen, die glücklicherweise nicht ausgeschöpft werden mussten. Der Vorwurf, dass der Bundesrat hier nichts oder zu wenig gemacht hat, zielt in dieser Richtung etwas daneben. Wir haben nun aber eine neue Ausgangslage. Daher müssen wir auch das Gesetz, das erst 67 Tage alt ist, bereits wieder erneuern. Das könnte auch in den nächsten Monaten durchaus ein Rhythmus sein; je nachdem, wie sich diese Krise weiterentwickelt, sind allenfalls weitere kurzfristige Massnahmen notwendig.

Hier muss vielleicht doch auch angemerkt werden: Eine Krise wie diese, mit der wir uns in gesundheitlicher Hinsicht, vor allem aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht auseinandersetzen, hat noch niemand in diesem Saal erfahren. Es ist die grösste Krise seit der Erdölkrise 1974, also seit bald 50 Jahren. Wir haben nun mal gewisse Unbekannte, die wir lösen müssen. Massstab zu nehmen am bisher Bekannten, ist hier nicht möglich, wir werden die Situation also weiterhin prüfen und entsprechend Anpassungen vornehmen müssen, wenn wir das als notwendig erachten.

Mit dem Covid-19-Gesetz, das Sie im September beschlossen haben, haben wir und auch Sie den Weg gewählt, vom Massengeschäft des Frühjahrs auf Härtefälle respektive auf die Beurteilung von Einzelfällen überzugehen. Das war der Artikel, den Sie eingebracht haben. Damit wurde auch eine Verschiebung vom Bund zu den Kantonen beschlossen. Die Überlegung war, dass die Kantone die Situation vor Ort und die Härtefälle besser kennen und beurteilen können als der Bund mittels einer Massenlösung. Hier sind wir nun mit dieser Umsetzung gemäss Härtefallartikel im Gesetz. Wir haben die Härtefallverordnung aufgrund des jetzt geltenden Gesetzes bereits verabschiedet; diese tritt heute in Kraft. Bereits ab heute können also Kantone Gesuche behandeln und mit Unternehmen, welche diese Härtefalllösung in Anspruch nehmen, entsprechende Lösungen suchen. Das funktioniert, und das passiert aufgrund des heutigen Gesetzes.

Sie haben im September festgelegt, dass die Kantone die Fälle abhandeln und der Bund sich nur finanziell daran beteiligt. Sie haben damals festgelegt, dass Bund und Kantone sich an dieser Härtefalllösung mit je 50 Prozent beteiligen. Nun ist die zweite Welle gekommen. Davon hatten wir im September noch keine grosse Ahnung. Es zeigt sich, dass das Paket, das zu schnüren ist, möglicherweise die Kräfte der Kantone finanziell übersteigt. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen mit dieser Gesetzesänderung ein grösseres Paket von 1000 Millionen oder, wenn Sie wollen, 1 Milliarde Franken vorschlagen.

Wir möchten den Schlüssel etwas ändern. Im Gesamten würde das heissen, dass die Kantone 32 Prozent von dieser Milliarde übernähmen und der Bund 68 Prozent. Gleichzeitig sind die Kantone für den Vollzug verantwortlich. Dazu werden sie ebenfalls mehr Mittel aufwenden müssen, um diese Gesuche zu prüfen und rechtzeitig entsprechende Mittel und Beratungen bereitzustellen. Das ist der eine Bereich dieser Gesetzesänderung: Ein Paket von 1 Milliarde Franken; zwei Drittel werden vom Bund und ein Drittel wird von den Kantonen getragen. Die Verordnung tritt in Kraft, und wir würden sie dann ändern; wenn Sie dem Gesetz zustimmen, gibt es eine Anpassung. Das ist das eine dieser Pakete, die Härtefallverordnung und die Härtefälle. Die Härtefälle sind in der Verordnung beschrieben. Wir haben dazu eine Vernehmlassung durchgeführt und die Verordnung aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse abgehandelt.

Diese Härtefallverordnung, das müssen wir uns ehrlicherweise eingestehen, kann nicht sämtliche Probleme lösen, die jetzt entstanden sind. Das muss uns einfach bewusst sein. Wenn Herr Wermuth den ganzen Nationalratssaal mit Anfragen tapezieren könnte, könnten wir wahrscheinlich ganz Bern mit Anfragen tapezieren. Wenn es mal zwei Tage oder eine Woche geht, bis wir eine Antwort geben, hängt das einerseits mit der Fülle der Anfragen zusammen und andererseits mit der Komplexität. Wir möchten ja die Leute ernst nehmen und ihnen dann auch Ratschläge geben, wie sie weiter vorgehen können. Es gibt aber nicht in jedem Fall eine Bundeslösung. Das muss man einfach fairer- und ehrlicherweise sagen. Wir sind übergegangen vom Massengeschäft des Frühjahrs zu einem Einzelgeschäft, das jetzt entsprechend angeschaut werden muss. Eine Einzelfallprüfung geht etwas länger als ein Entscheid im Massengeschäft, der innerhalb von Stunden gefällt werden kann.

Das ist also das eine Paket in diesem Gesetz. Das zweite betrifft den Ligasport. Hier schlagen wir Ihnen vor, dass wir von den 175 Millionen Franken, die als Darlehen zur Verfügung gestellt worden sind, 115 Millionen in A-Fonds-perdu-Beiträge umwandeln. Das betrifft die Ligen. Dahinter ist natürlich auch der ganze Junioren- und Damensport. Dafür sind die Clubs dann verantwortlich. Man sieht jetzt immer die Spitzensportler in diesen beiden Ligen, aber es geht natürlich um sehr viel mehr. Es geht um Hunderttausende von Zuschauern jedes Wochenende, die jetzt nicht kommen können. Es geht um Tausende junge Kinder, Mädchen und Knaben, die Fussball und Eishockey spielen. Es geht um die Damenligen, die jetzt im Aufbau sind. Das alles hängt zusammen. So gesehen haben diese 115 Millionen Franken aus unserer Sicht eine gute Hebelwirkung für die Gesellschaft, für die Gesundheit und für den Sport. Das ist das, was wir Ihnen im Sport vorschlagen.

Dann kommt der Wiederausbau der Kurzarbeitsentschädigung: Wir beurteilen die Situation so, wie sie auch geschildert wurde, dass wir hier noch eine längere Durststrecke haben. Wir beantragen Ihnen die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer, den Einbezug befristeter Arbeitsverhältnisse, den Einbezug von Lernenden und die Aufhebung der Karenzzeit. Das sind die Elemente, die wir Ihnen beantragen. Weitergehende Anträge lehnen wir ab.

Schliesslich kommt dann noch das Ordnungsbussenverfahren. Das wurde etwas kritisiert. Betrachten Sie das aber in einem Gesamtzusammenhang. Die Schweiz gibt ihrer Bevölkerung wie in keinem anderen Land sehr viel Eigenverantwortung. Wir lassen die Läden offen, bei uns geht alles normal weiter. Die Leute haben also eine hohe Eigenverantwortung. Dort, wo diese missachtet wird, braucht es eine mögliche Sanktion. Denken Sie an die hilflosen Polizisten, die zwar feststellen, dass sich Leute an nichts halten, aber nicht handeln können. Auch die Kantone fordern Sanktionen. Ich habe den Vorwurf gelesen, man müsse auf die Eigenverantwortung der Leute setzen. Dazu sage ich: Ja genau, das machen wir. Wir lassen sehr viel Spielraum, aber wir setzen Grenzen, damit dieser Spielraum nicht ausgenutzt werden kann.

Was wir Ihnen vorschlagen, ist Stand heute. Wir wissen nicht, wie sich die Situation in den nächsten Wochen oder im Laufe des Winters entwickeln wird. Möglicherweise braucht es wieder Anpassungen. Was wir Ihnen beantragen, was Ihre Kommission beraten hat, ist, noch einmal: 1 Milliarde Franken von Bund und Kantonen für Härtefälle, für A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung des Sports und für die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung und ein Ordnungsbussenverfahren, um Missbräuche zu verhindern.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, ich möchte Ihnen zuhanden der Materialien noch eine Frage stellen, denn in vielen Punkten dieses Gesetzes ist unklar, wie es im Detail umgesetzt werden soll. Es geht mir um den Sport: Wir hatten in der Kommission die Diskussion, ob es zur Erfüllung der Forderung nach einer Lohnreduktion von 20 Prozent reichen würde, wenn die Clubs mit ihren Spielern, statt deren Arbeitsverträge anzupassen, zum Beispiel einen Letter of Intent verfassen oder eine gemeinsame Vereinbarung treffen würden. Würde das Ihrer Ansicht und Auffassung nach reichen, ja oder nein?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ja, das würde aus unserer Sicht reichen. Ein entsprechender Antrag wurde in der Kommission eingereicht und ist jetzt auf der Fahne ersichtlich. Minderheitsanträge gibt es dort keine. Wir sind der Meinung, dass das die bessere Lösung ist.

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Härtefälle, Sport, Arbeitslosenversicherung, Ordnungsbussen)

Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Cas de rigueur, sport, assurance-chômage, amendes d'ordre)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule; ch. I introduction; préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 1 - Bloc 1

Grundsätze; Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung, im Sportbereich und zur Entschädigung des Erwerbsausfalls; Ordnungsbussen; Überbrückungsleistungen

Principes; mesures dans le domaine des capacités sanitaires, dans le domaine du sport et en cas de perte de gain; amendes d'ordre; prestations transitoires pour les chômeurs âgés

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst möchte ich über die neuen Bussen sprechen, die es geben soll, wenn jemand vergisst, seine Maske zu tragen. Sie finden die entsprechende Minderheit auf Seite 21 der Fahne. Ich bin sehr überrascht: Es ist noch keine sechs Monate her, da trat Gesundheitsminister Alain Berset fast täglich in Medienkonferenzen auf und wiederholte gebetsmühlenartig, dass Masken nichts bringen würden. Auch Herr Koch, der damalige Verantwortliche in seinem Departement, wiederholte immer wieder und wieder, es gebe keine Evidenz, dass das Tragen von Schutzmasken die Ansteckung reduzieren würde. Und ist es jetzt, sechs Monate später, nicht so, dass hier in diesem Saal, aber vor allem auch im gesamten Gebäude, fast alle von uns eine Maske tragen? Trotzdem möchte der Bundesrat jetzt noch weiter gehen und neu Bussen verhängen. Stellen Sie sich also vor, jemand trägt eine Schutzmaske, hat diese aber nur über den Mund, nicht aber über die Nase gezogen. Entsprechend kommt der Bundesrat und verhängt eine Busse bis zu 300 Franken. Stellen Sie sich vor, jemand sitzt im Zug, hat vor sich einen heissen Kaffee, nimmt einen Schluck daraus und vergisst, die Maske gleich wieder hochzuziehen. Der Polizist, der durch den Zug streift, kommt vorbei und stellt eine Busse bis zu 300 Franken aus. Jemand ist in einer Schule, vergisst auch hier, eine Maske zu tragen. Die Polizei geht vorbei, oder er wird denunziert: 300 Franken Busse.

Haben wir wirklich ein Problem mit dem Maskentragen? Ich stelle fest, dass eine sehr grosse Disziplin herrscht. Sowohl im Zug als auch in öffentlichen Gebäuden, fast überall, wo ich hingehe, stelle ich eine sehr grosse Disziplin fest. Die Menschen halten Abstand, die Menschen haben verstanden, dass es wichtig ist, Abstand zu halten, um sich nicht anzustecken. Viele Menschen tragen freiwillig eine Schutzmaske, insbesondere die gefährdeten Personen. Aber jetzt noch die Polizei, die wirklich genug anderes zu tun hat, auf die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, auf die Schweizerinnen und Schweizer anzusetzen, hier zum Polizisten zu machen und Bussen bis zu 300 Franken ausstellen zu lassen, das geht nun wirklich zu weit. Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Bussenregelung aus diesem Gesetz zu streichen. Wir wollen keinen Polizeistaat, wir wollen nicht noch mehr Bussen, wir wollen nicht noch mehr Denunziantentum; nein, das braucht unsere Schweiz in dieser Krise mit Sicherheit nicht. Ich habe sogar vernommen, dass sich unser Finanzminister vielleicht à contrecoeur für diese Bussenregelung hier einsetzen muss. Helfen Sie mit und stimmen Sie hier Nein gegen diese Bussenregelung.

Den zweiten Antrag, den ich habe, finden Sie auf Seite 5 der Fahne. Es geht hier um Folgendes:

1. In Absatz 4 wird geregelt, dass der Bundesrat die Kantone dazu ermächtigen kann - es ist eine Kann-Formulierung -, gewisse medizinische Untersuchungen zu verbieten oder einzuschränken.

2. Der Bundesrat kann die Kantone dazu ermächtigen, weitere Kapazitäten aufzuwenden und erforderliche Massnahmen zu treffen.

Der Bundesrat ermächtigt die Kantone, etwas tun zu dürfen. Jetzt kommt die Mehrheit der Kommission und will, dass der Bundesrat die Abgeltung regelt. Geschätzte Vertreter insbesondere der FDP-Liberalen Fraktion und der Mitte-Fraktion: Sie können doch hier nicht ein weiteres Mal den Föderalismus einschränken. Wenn die Kantone ermächtigt werden und etwas tun dürfen, dann ist es eben gerade so, dass es nicht alle tun müssen. Dann sollen auch die Kantone die entsprechenden Kostenfolgen regeln. Es ist hier eine ungewohnte Minderheit: Jacqueline Badran und ich vertreten diese Minderheit.

Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit Badran Jacqueline/Aeschi Thomas zuzustimmen.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Da ist Herrn Aeschi mehr gelungen als mir: Frau Badran macht bei meiner Minderheit leider nicht mit - vielleicht dann heute in der Abstimmung.

Worum geht es? Diese Beiträge für die Sportclubs sind wichtig, sie sind richtig und von der SVP-Fraktion unbestritten. Was wir aber in dieser Krise gelernt haben: Es ist eine Verbundaufgabe, diese Krise meistern zu können. Hier muss der Bund mitmachen, aber hier müssen auch die betroffenen Kantone mitmachen. Es geht nur, wenn wir gemeinsam hinstehen und die Verantwortung übernehmen. Der grösste Teil dieser Gelder, das wissen wir, fliesst in die Proficlubs der beiden obersten Ligen. Das meiste Geld fliesst in A-Fonds-perdu-Beiträge.

Diese Proficlubs sind für den jeweiligen Standortkanton sehr wichtig. Sie bringen diesen Kantonen wirtschaftliche Vorteile. Stellen Sie sich vor, wenn man in der Champions League usw. spielt, dann ist dieser Kanton europäisch im Schaufenster, vielleicht sogar weltweit. Ausgerechnet dann, wenn es schlecht läuft, wollen die Kantone hier nicht mitmachen und alle Verantwortung dem Bund übergeben. Das stört mich an der Formulierung, wie sie jetzt dasteht, vehement. Herr Büchel hat es in der Begründung zu seinem Einzelantrag richtig formuliert: Es widerspricht dem Föderalismus, dass zum Beispiel die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus dem Kanton Schaffhausen den FC Chiasso subventionieren oder umgekehrt. Es braucht hier ein Miteinander, es braucht eine Minimalbeteiligung auch des jeweiligen Standortkantons. Wenn es schlecht läuft, sollen sie sich auch beteiligen, nicht nur, wenn es wirtschaftlich gut läuft.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Nos deux conseils ont débattu en long et en large, durant la session de septembre, pour savoir à quelles conditions les allocations pour perte de gain pouvaient être versées aux indépendants et aux personnes dont la situation est assimilable à celle d'un employeur.

Cet article nous permet, aujourd'hui, de verser une allocation pour les secteurs qui ont connu une réduction d'activité à cause de la crise pandémique, même lorsqu'ils n'ont pas dû fermer. Mais le Conseil fédéral veut l'assortir d'une condition: avoir perdu 55 pour cent de son revenu. Or, en considérant un salaire annuel moyen de 40 000 francs par an, on constate que personne ne peut survivre avec seulement 45 pour cent de son salaire.

De nombreux travailleurs indépendants ne recevront aucune compensation pour leur manque à gagner. Ils passeront malheureusement entre les mailles du filet social construit par la loi Covid-19 et devront épuiser leurs réserves, pour autant qu'ils en aient, avant de devoir se diriger vers l'aide sociale.

Dans certaines petites structures et dans certains secteurs une diminution de 20 ou 30 pour cent du revenu représente déjà une précarisation et met à mal la viabilité de la structure même.

Des personnes exerçant des métiers à petits revenus, comme les coiffeurs ou les esthéticiennes, qui ont d'ailleurs dû fermer durant la première vague, ou des métiers dont le revenu suffit tout juste à tourner à 100 pour cent, se retrouveront sans aide, car avec des revenus paradoxalement trop modestes pour recevoir une aide.

La limite fixée à 55 pour cent de perte du chiffre d'affaires doit donc être supprimée; il faut des solutions plus souples, pas seulement parce que, humainement, c'est une situation très compliquée et délétère dont il est difficile de sortir indemne, mais aussi parce que, économiquement, c'est du gâchis.

Si la structure était viable, même si le revenu du propriétaire était bas, nous devons veiller à la pérenniser et aider le propriétaire à passer le cap de cette pandémie, même si son revenu a été touché de 30 ou de 40 pour cent plutôt que de 55 pour cent.

Nous sommes nombreux à plaider pour un tissu économique fort, composé d'entreprises diverses, de PME et d'indépendants, et à être fiers de ce tissu diversifié. Alors prenons en soin et soutenons les indépendants et les secteurs qui participent à la vie économique de notre pays en adaptant notre dispositif à la réalité du terrain.

Je vous remercie de votre soutien à cette minorité.

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

J'aborde une problématique qui est extrêmement importante dans le cadre du droit aux indemnités journalières: c'est la question du droit des personnes malades à, elles aussi, obtenir des indemnités journalières pour éviter justement que certaines d'entre elles ne passent entre les mailles du filet.

Laissez-moi vous expliquer à quel point cette question est importante pour les personnes qui pourraient tomber malade pendant cette crise du coronavirus. Je ne parle pas des personnes qui sont atteintes spécifiquement du coronavirus ou qui sont touchées par une interdiction de sortir de chez elles - un isolement ou une quarantaine -, je parle des personnes - parce que, malheureusement, cela arrive aussi - qui ne peuvent pas venir au travail, parce qu'elles ont d'autres maladies.

Le système actuel est le suivant: quand vous êtes malade, si vous bénéficiez d'une assurance perte de gain, même dans ce cas-là, il y a souvent des délais de carence qui peuvent durer un mois, en règle générale. Pour l'entreprise, c'est extrêmement problématique: si un de vos employés est malade et que, de ce fait, il n'a pas droit à la moindre indemnité, vous pouvez être dans une situation où vous devez continuer à le payer, alors que vous n'avez pas de revenu. Il faut donc étendre le droit à l'indemnité journalière aux personnes qui sont malades, pour que les entreprises n'aient pas à financer les membres de leur personnel qui tomberaient malade pour d'autres raisons que le coronavirus.

Il faut bien se rendre compte que cela crée des pressions énormes et pose aussi des problèmes sanitaires. Aujourd'hui, les personnes malades sont sous pression, car elles savent que les entreprises doivent payer pour leur maladie. En plus, ces personnes craignent de se faire licencier pour cette raison-là, puisque, après un certain temps, l'entreprise peut les licencier si elle n'a pas droit à des aides. Ainsi, la personne malade pourrait être incitée à cacher sa maladie et à venir travailler quand même. Il y a des cas de personnes qui n'osent pas dire qu'elles ont des symptômes, car elles ont peur des conséquences. C'est absolument inacceptable, aussi du point de vue sanitaire. Il faut donc protéger les entreprises de notre pays: si elles ont du personnel malade, celui-ci doit pouvoir rester à la maison. Ceci ne doit pas coûter ni à l'entreprise ni à la personne malade, qui est, comme beaucoup d'autres personnes, victime de cette crise.

Si nous refusons de faire cela, c'est une nouvelle incitation à licencier du personnel. C'est une nouvelle incitation à dire que si, ma foi, il arrive une tuile, cela va péjorer la situation de votre entreprise, et que votre seule solution sera donc de vous débarrasser de vos employés. Ce n'est pas la manière dont nous voyons les choses. Nous devons garantir que les entreprises puissent garder leurs employés et que personne ne passe à travers les mailles du filet.

Pour ces raisons, pour protéger les entreprises, pour protéger les employés des licenciements et pour protéger surtout les personnes malades, je vous invite à soutenir l'amendement, qui permet au Conseil fédéral de donner aux personnes malades le droit à des indemnités journalières.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Mit meiner Minderheit zu Artikel 30 Absatz 1bis beantrage ich Ihnen eine nach Inkraftsetzung des Gesetzes über die Überbrückungsleistungen rückwirkende Anspruchsberechtigung. Sie wissen, dieses Gesetz haben die Räte verabschiedet. Das Referendum ist nicht zustande gekommen. Stand heute - der Bundesrat mag mich korrigieren - ist die Inkraftsetzung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebungen auf den 1. Juli des nächsten Jahres geplant. Im Normalfall wäre das durchaus eine sinnvolle Frist. Aber wenn wir die Zahlen zu den Aussteuerungen in den letzten Monaten anschauen, dann haben wir ein Problem, das wir hier mit einer relativ simplen Massnahme lösen können.

Es tut mir leid, ich muss leider die Information des Bundesrates, die er uns in der Kommission gegeben hat, korrigieren. Dort wurde uns gesagt, wir hätten kein Problem mit der Arbeitslosigkeit und der Aussteuerung von über 60-jährigen Personen in den Corona-Monaten. Ich habe mir seine eigenen Statistiken noch einmal im Detail angeschaut: Dem ist leider mitnichten so. Wir hatten bei den 60- bis 64-Jährigen, was die Zahl der Arbeitslosen angeht, im Oktober 2020 mit statistisch präzisen 11 069 Betroffenen sogar einen absoluten historischen Höchststand, was in diesem Monat in der Grössenordnung auch der Jugendarbeitslosigkeit entsprach. Nehmen Sie als Beispiel, nur für diese Zeit, das Zürcher Gastgewerbe: In Hotels und Restaurants waren zusammengezählt noch 315 offene Stellen bei insgesamt 2924 registrierten Arbeitslosen aus dieser Branche gemeldet. In dieser Branche sind die Aussichten für Leute, die ihren Job verlieren, wirklich ungemein düster, und gerade für Personen der älteren Generation ist es in vielen Fällen wahrscheinlich, dass sie keinen Anschluss mehr finden werden. Von März bis Juli, das ist richtig, gab es dank der Massnahmen des Bundesrates praktisch keine Aussteuerungen. Die letzten definitiven Zahlen, die ich habe, sind für August. Da waren es bereits wieder 491 Personen. Wenn wir jetzt nichts tun, laufen wir Gefahr, dass sich in den nächsten Monaten diese Zahl relativ schnell auf 2000 bis 3000 erhöht, und das müssen wir vermeiden.

Wir haben das Paket hier bereits besprochen, wir haben die richtige Massnahme. Erklären Sie den Menschen da draussen, warum mitten in der Pandemie jemand über 60 Jahre, der bis zum 31. Juni seine Arbeitsstelle verliert respektive ausgesteuert wird - so muss man es sagen -, die Überbrückungsleistungen nicht in Anspruch nehmen können soll, aber eine Person, die es ab dem 1. Juli trifft, dies tun darf.

Ich bitte Sie, hier ein Herz zu haben für die ältere Bevölkerung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten gemäss diesem Gesetz ist sowieso bereits extrem eng definiert. Wir können hier ein paar wenigen Leuten mit einer ganz simplen Massnahme die Situation in der Pandemie erleichtern.

Unterstützen Sie die Minderheit Wermuth zu Artikel 30 Absatz 1bis.

Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In diesem Block sprechen wir über die Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung und über die Härtefallmassnahmen für Unternehmen.

Die SVP-Fraktion bittet Sie, in diesem Block dem Konzept des Bundesrates zu folgen und diesem widersprechende Minderheits- und Mehrheitsanträge abzulehnen.

Bei Artikel 3 Absatz 4 möchten wir dringend auf die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone für die Gesundheitsversorgung hinweisen. Mit dieser Anpassung würden wir in einen geregelten Bereich eingreifen und ein Thema unnötigerweise einer Sonderbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen unterstellen. Es gibt keinen Grund, hier Bundessteuern einzusetzen, zumal die Kantone aus der ersten Welle gelernt haben und die Situation nicht vergleichbar ist. Der Bund befiehlt den Kantonen nichts, also soll er auch nicht bezahlen. Es wäre sonst auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Betrieben und Branchen, die ebenfalls schwer unter den Massnahmen leiden.

Wir bitten Sie, der Minderheit Aeschi Thomas und somit dem Bundesrat zu folgen.

Bei Artikel 12 möchten wir dem Konzept des Bundesrates folgen. Das Konzept des Bundesrates stützt auf die Kantone ab. Von daher würde die Minderheit Wermuth zu Absatz 1 diesen eingeschlagenen Weg verlassen. Die Vorteile der föderalistischen Strukturen könnten nicht zum Tragen kommen. Es würde zudem zu Doppelspurigkeiten kommen.

Hier beantragen wir, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Dasselbe gilt auch für Absatz 1 Buchstabe b. Hier will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und eine Deckelung der Finanzhilfen vorsehen. Dies ist ein wichtiger Schutz, um die Kosten für den Bund im Griff zu haben. Ohne diese Deckelung öffnen wir die Schleuse ohne Not.

Wir bitten Sie, hier den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Da die vorliegenden Hilfen nur für Härtefälle gedacht sind, sollten wir auch die Hürden gemäss Absatz 1bis nicht anpassen. Das Konzept des Bundesrates mit 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes sollte aus unserer Sicht so beibehalten werden.

Somit lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Rytz Regula) ab, welche diesen Wert auf 70 Prozent erhöhen will. Wir lehnen aber auch den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, welche die noch nicht gedeckten Fixkosten bei der Vermögens- und Kapitalsituation der Unternehmen einrechnen will. Dies würde zu einer weiteren Verkomplizierung führen und ist teilweise indirekt schon berücksichtigt.

Wir bitten Sie hier, der Minderheit II (Schneeberger) zu folgen und somit auf der Linie des Bundesrates zu bleiben.

Auch die Minderheit zu Absatz 1ter sollte abgelehnt werden. Diese Diskussion haben wir bereits bei der Verordnung geführt. Das sollten wir jetzt nicht via Gesetz übersteuern. Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, sollten tendenziell nicht als Härtefälle zusätzlich unterstützt werden. Für Spezialfälle, das heisst beispielsweise für kleine, finanzschwache Gemeinwesen, gibt es ja Ausnahmen.

Auch bei den Zusätzen zu Absatz 2 möchten wir das Konzept des Bundesrates nicht mit weiteren Anliegen verkomplizieren oder sogar noch neue Unklarheiten schaffen.

Wir unterstützen die Minderheit Markwalder bei Absatz 3ter und die Kommissionsmehrheit bei Absatz 2quater und Absatz 3; bei Absatz 4 unterstützen wir ebenfalls die Minderheit Markwalder.

Mit diesen Anträgen bleibt der bundesrätliche Vorschlag, wie er ist. Er ist damit in der Linie mit der Verordnung und den Kantonen und öffnet keine unnötigen Interpretationsspielräume, die wieder zu neuen Diskussionen Anlass geben. Insbesondere bei der Umsatzgrenze in Absatz 4 müssen wir auch die Verhältnismässigkeit der administrativen Kosten berücksichtigen. Die Verordnungsregelung genügt hier.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Mit der vorliegenden Botschaft soll das Covid-19-Gesetz aufgrund der Erfahrungen der letzten Wochen und der jüngsten Entwicklungen in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Bei den Massnahmen in der Gesundheitsversorgung geht es in Artikel 3 Absatz 4 darum, dass der Grundsatz geregelt wird, wer die Kosten zu tragen hat, die aufgrund der Massnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten anfallen, welche für die Behandlung von Covid-19-Erkrankungen und für weitere medizinische Untersuchungen und Behandlungen erforderlich sind. Die Formulierung der Mehrheit der WAK-N lässt die Aufteilung der Kosten durch Bund, Kantone und allenfalls weitere Kostenträger offen, verpflichtet aber den Bund, für eine Regelung zu sorgen. Das ist nötig. Ich bitte Sie, hier wie die SP-Fraktion die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.

Die vom Bundesrat in Artikel 12b Absatz 1 vorgeschlagenen Massnahmen im Sportbereich mit der Unterstützung durch A-Fonds-perdu-Beiträge, die an klare Bedingungen geknüpft sind, begrüssen wir. Die Minderheit Dettling, welche diese Bedingungen mit einer Kantonsbeteiligung von 20 Prozent noch verschärfen will, lehnen wir ab, ebenso den Einzelantrag Büchel Roland mit einer noch höheren Kantonsbeteiligung von 50 Prozent. Vielen Kantonen fehlt die Rechtsgrundlage für A-Fonds-perdu-Beiträge im Sportbereich, sodass diese Massnahmen dort gar nicht greifen können. In der stark verschlechterten wirtschaftlichen Situation auch im Sportbereich braucht es nun aber schnell wirksame Massnahmen, und diese können mit der vorliegenden Gesetzesänderung sofort in Kraft treten. Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommission zu folgen.

Bei Artikel 15, "Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls", ist eine Anpassung, wie sie die Minderheit Michaud Gigon fordert, dringend nötig und sehr wichtig. Der Bundesrat sieht bei Selbstständigerwerbenden nur Entschädigungen vor für Personen mit einem Erwerbs- oder Lohnausfall, wenn ihre Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren erlitten hat. Das ist für viele Selbstständigerwerbende, zum Beispiel für Kulturschaffende, schlicht eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von rund 40 000 Franken pro Jahr ist ein Überleben mit 45 Prozent der Einnahmen für viele kaum möglich. Sie fallen durch die Maschen des Unterstützungsnetzes und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Es geht hier um viele Klein- und Kleinstunternehmen, es geht um Menschen, denen in der Pandemiekrise die Existenzgrundlage weggebrochen ist und die kaum über die Runden kommen. Mit dem harten Umsatzkriterium schliessen wir zu viele von einer Unterstützung aus. Daher soll gemäss Minderheit dieses Kriterium gestrichen werden. Ich bitte Sie, das zu unterstützen.

Auch die Minderheit Bendahan, die soeben begründet wurde, sowie die Minderheit Wermut, die auch soeben begründet wurde, unterstützen wir mit Überzeugung.

Nun noch zur Minderheit Aeschi Thomas, die eine Streichung der Ordnungsbussen verlangt, welche verhängt werden können, wenn die Bestimmungen des Epidemiengesetzes übertreten werden: Es ist so, dass heute bereits sanktioniert werden kann, wenn sich jemand nicht an die Regeln des Epidemiengesetzes hält. Allerdings sind die Verfahren aufwendig. Mit Ordnungsbussen könnte das schneller und unbürokratischer erfolgen. Sie sind offenbar auch und vor allem dazu gedacht, dass zum Beispiel schnellere Sanktionen gegen Betriebe möglich wären, welche die Schutzkonzepte nicht einhalten und dadurch ihre Mitarbeitenden gefährden oder welche vermehrt gegen die Bestimmungen verstossen. Doch es gibt auch Bedenken, dass die Polizei wegen geringfügiger Übertretungen Bürgerinnen und Bürger büsst und der Widerstand gegen die Pandemiemassnahmen zunehmen könnte. Gemäss einer kürzlichen Berichterstattung aus Deutschland, das die Pandemiemassnahmen sehr streng überprüft und büsst, nimmt die Akzeptanz für die behördlichen Massnahmen, was Ordnungsbussen anbelangt, ab.

In der SP-Fraktion sind nicht alle von der Verhältnismässigkeit des Ordnungsbussensystems überzeugt. Daher werden Einzelne die Minderheit Aeschi Thomas unterstützen, andere werden aber der Mehrheit folgen.

Ich bitte Sie, in der ganzen Diskussion um diese Vorlage zu beachten, dass dieses Ordnungsbussenelement nur ein kleines Element ist. Es geht um das grosse Ganze, um die Massnahmen, um die Unterstützung und um die wirtschaftliche und gesundheitliche Sicherheit der Menschen in diesem Land.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Im Namen der Mitte-Fraktion ersuche ich Sie, im Block 1 überall der Mehrheit der WAK zu folgen und alle Einzelanträge abzulehnen.

Zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 3 Absatz 4: Die Mehrheit der WAK-N möchte ein Preisschild für den Bund an jene Massnahmen kleben, welche die medizinischen Leistungserbringer in ihren Tätigkeiten einschränken. Gemäss Artikel 3 Absatz 4 kann der Bundesrat die Kantone zwar nur ermächtigen, die entsprechenden Massnahmen anzuordnen. Bereits unter Notrecht im Frühjahr war das aber anders, und die Spitäler warten bis heute vergeblich auf eine Entschädigung für die Verluste, die ihnen die Behandlungsverbote eingebracht haben. Es ist erst wenige Wochen her, seit der Gesundheitsminister erneut grossen Druck auf die Kantone und Spitäler ausgeübt hat, ihre Wahleingriffe zurückzufahren. Der Vorschlag der WAK-N soll in diesem Bereich disziplinierend auf den Bundesrat wirken: Greift er in die Untersuchungen und Behandlungen bei den Leistungserbringern ein, so soll er sich an der Finanzierung der Ausfälle beteiligen.

Ebenfalls bitten wir Sie, bei Artikel 12b Absatz 1 der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Dettling abzulehnen. Was die Minderheit Dettling will, ist an sich nicht falsch. Fakt ist aber, dass heute kein einziger Kanton eine Rechtsgrundlage für eine solche Beteiligung hat. Bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen sind die Kantone nun seit dem 25. September, also seit über zwei Monaten, an der Erarbeitung der nötigen Rechtsgrundlagen. Aber selbst dort harzt es teilweise, und Unternehmen werden in gewissen Kantonen wohl bis zum Frühjahr warten müssen, bis Gelder fliessen. Beim Sport würde dieser zeitliche Vorsprung gänzlich fehlen, und es würde noch während einiger Monate kein Geld fliessen. Wir unterstützen hier deshalb die Mehrheit und den Entwurf des Bundesrates.

Bei Artikel 15 Absatz 1 möchte die Minderheit Michaud Gigon die Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz 2015-2019 streichen. Aus Sicht der Mitte-Fraktion müssen in dieser Frage Grenzen gezogen werden. Die Frage wurde ausserdem bereits in der Herbstsession ausgiebig diskutiert.

Die Minderheit Bendahan zu Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a will die Erwerbsausfallentschädigung auf erkrankte Personen ausdehnen. Wir lehnen dies ab. Der Corona-Erwerbsersatz wurde geschaffen, um Lücken zu füllen, für die es ansonsten keine Abdeckung gibt. Bei einer Erkrankung kommen aber die Lohnfortzahlungspflicht nach Artikel 324 OR und Taggeldversicherungen, die auch Selbstständigen offenstehen, zum Tragen. Diese Neuerung würde das ganze System mit einer Flut von Krankheitsfällen lahmlegen.

Ich habe mich bereits beim Eintreten kurz zu den Ordnungsbussen für geringfügige Übertretungen des Epidemiengesetzes geäussert. Das Glas ist halb voll, wenn man bedenkt, dass die Alternative Verzeigungen und aufwendige Gerichtsverfahren mit Bussen bis zu 10 000 Franken sind. Es ist auf der anderen Seite aber halb leer, wenn man bedenkt, dass noch vor wenigen Monaten gepredigt wurde, Masken brächten für Gesunde keinen Mehrwert. Mit der von der WAK-N gemachten Anpassung unterstützen wir die Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Im öffentlichen Raum, wo die Grundlagen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie "belebte Fussgängerbereiche", "urbane Zentren" oder "Dorfkerne" äusserst schwammig sind, verbieten sich Ordnungsbussen. Der gänzliche Verzicht wäre aber das falsche Zeichen.

Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Les indépendants sont très touchés par la crise. Les règles que nous avons fixées en septembre dernier pour leur venir en aide sont très restrictives. Elles ne profiteront qu'à une minorité. Elles ont été prévues pour beau temps et ratent très clairement leur cible lors de la deuxième vague. Dans de nombreux domaines, en particulier ceux de la gastronomie, de l'événementiel ou de la culture, là où les indépendants sont surreprésentés et où les salaires sont généralement bas, les dégâts sont déjà très importants.

Pour améliorer les aides allouées, nous aimerions défendre la minorité Michaud Gigon à l'article 15 alinéa 1 et ma proposition individuelle pour introduire un nouvel alinéa 3bis à l'article 15. Le droit aux allocations pour perte de gain tel qu'il est prévu dans la loi Covid-19 est très restrictif. Il souffre de deux problèmes majeurs. Le seuil de 55 pour cent est très bas pour les petits salaires et le versement se fait sur la base des revenus nets des années précédentes. Imaginez donc: pour quelqu'un qui gagnait en moyenne 3000 francs par mois dans la période prise en compte, il faudrait qu'il gagne aujourd'hui moins de 1350 francs pour espérer obtenir un soutien. Qui peut vivre avec aussi peu d'argent?

Dans la version initiale du Conseil fédéral soumise en septembre au Parlement, cette limite n'existait pas. Elle a été introduite dans le cadre du débat. Cette clause implique qu'une partie importante des indépendants passe entre les mailles du filet mis en place pour les aider. Au final, il leur restera l'aide sociale. La minorité Michaud Gigon vous propose donc simplement de biffer la règle des 55 pour cent.

Le deuxième problème des allocations pour perte de gain est la prise en compte du revenu net dans le calcul de l'allocation. Pour de nombreuses indépendantes et de nombreux indépendants qui ont des frais, par exemple une location à payer, cela représente une diminution importante du revenu. Certaines charges ne disparaissent pas avec la baisse de l'activité. Plutôt que de transformer complètement le système, ma proposition a pour but de faire verser une allocation d'exploitation, comme c'est le cas pour les militaires selon l'article 8 de la loi sur les allocations pour perte de gain. Cela permettrait une mise en oeuvre élégante, souple et simple à l'aide d'un outil qui a fait ses preuves.

Nous avons entendu le Conseil fédéral lorsqu'il a affirmé qu'il estimait qu'une révision en profondeur des mécanismes d'allocation retarderait le versement des aides. D'ailleurs, notre conseil a donné suite, en septembre dernier, à une très large majorité, soit par 128 voix contre 44, à l'initiative parlementaire Maury Pasquier 19.4270, dont l'objectif est exactement le même pour les allocations de maternité. Par ailleurs, nous avons refusé d'accorder une aide pour les loyers commerciaux qui aurait permis d'améliorer la situation. Cela rend ma proposition encore plus importante.

J'aimerais revenir encore sur la proposition d'amendement qui chargerait les cantons de participer aux efforts dans le domaine du sport. Il faut rappeler que cela n'a jamais été le cas dans ce domaine depuis le début de la pandémie, contrairement par exemple à ce qui a été fait dans le domaine de la culture. Une bonne partie des cantons n'ont simplement pas les bases légales qui leur permettraient de soutenir le sport tel que le propose la minorité Dettling à l'article 12b. L'acceptation de cette proposition conduirait à des retards importants dans le versement des aides parce que la mise en place des bases légales implique de longs processus et de longues discussions dans les parlements cantonaux.

L'exemple du soutien Covid-19 dans le secteur culturel a montré qu'il a fallu énormément de temps pour élaborer les base pertinentes d'un soutien conjoint de la Confédération et des cantons. La proposition Büchel Roland à l'article 12b alinéa 1 va encore plus loin. Son auteur demande que les cantons financent 50 pour cent des contributions à fonds perdu. Cela conduirait immanquablement à des différences encore plus marquées entre les cantons concernant les aides accordées, et à des retards encore plus importants dans le soutien attendu dans le domaine du sport.

Pour le reste, comme cela a déjà été dit dans le débat d'entrée en matière, le groupe des Verts est divisé sur la question des amendes d'ordre en cas d'infraction. Nous soutiendrons les minorités Wermuth, Bendahan et la proposition Aebischer Matthias. Nous serons divisés en ce qui concerne la proposition Reynard. Nous serons aussi divisés sur la question de la lutte contre les paris sportifs. A notre avis, la proposition Büchel Roland à l'article 12b alinéa 6 lettre e, même si elle est intéressante, ne va pas assez loin. On aurait pu soutenir d'autres domaines que simplement celui des paris sportifs. Mais surtout, 5 pour cent de 115 millions de francs représenteraient plus de 6 millions consacrés à cette problématique. A notre avis, cela fait trop d'argent.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Ich werde mich beim Block 1 kurzfassen, weil Sie inhaltlich schon vieles gehört haben.

Bei Artikel 3 Absatz 4 wird die FDP-Liberale Fraktion dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen. Diese Ergänzung ist bewusst offen formuliert. Sie betrifft eine Problemstellung, die schon lange besteht, und definiert nicht, wer wie mitfinanzieren soll. Es wird nur der Grundsatz festgehalten und damit verhindert, dass ein Gezerre zwischen den verschiedenen Interessengruppen losgeht, wie es in der Vergangenheit auch schon der Fall gewesen ist. Mit der Festlegung des Grundsatzes wird der Druck erhöht, sich an einen Tisch zu setzen und eine faire Lösung auszuarbeiten. Es geht hier nicht um eine Kompensation von Umsatzeinbussen, die zum Beispiel wegen des Ausfalls von Wahleingriffen entstanden sind.

Zu Artikel 12b Absatz 1: Hier ist die FDP-Liberale Fraktion gespalten. Die einen folgen dem Bundesrat, weil A-Fonds-perdu-Beiträge nur dann ausbezahlt werden, wenn es Bundesmassnahmen gibt, nicht aber, wenn die Kantone vorauseilend selber Massnahmen treffen. Wenn der Bund festlegt, dass nur noch Geisterspiele durchgeführt werden dürfen, werden die Clubs entsprechend entschädigt. Wenn ein Kanton jedoch in Eigenregie vorprescht, findet keine Entschädigung statt. Die anderen folgen der Argumentation des Minderheitssprechers, Herrn Dettling, der Ihnen ja die Argumente erklärt hat.

Bei Artikel 15 und folgende wird die FDP-Liberale Fraktion der Kommissionsmehrheit folgen. Es ist so, dass die Ausgleichskassen mit Hochdruck dabei sind, Leistungen für fast 200 000 Personen auszurichten. Die Prozesse sind aufwendig, und schlussendlich muss alles darangesetzt werden, dass die Anspruchsberechtigten rasch bedient werden können. Diese grundsätzliche Neuerung könnte das System komplett überlasten. Für die Selbstständigerwerbenden gibt es ausserdem ebenfalls die Möglichkeit der Taggeldversicherung. Ausserdem würden der Vollzug und die Überprüfung äusserst schwierig für die Ausgleichskassen. Ich verweise hier auch auf mein Eintretensvotum: Es ist wichtig, dass wir einfache und transparente Artikel beschliessen.

Zu den Ordnungsbussen: Auch hier ist die FDP-Liberale Fraktion gespalten, aber mehrheitlich, denke ich, ist sie für die Fassung der Kommissionsmehrheit. Es geht hier einerseits nur um eine Verfahrensfrage. Die Kantone fordern dies auch als Vereinfachung. Wir sind andererseits überzeugt, dass man hier auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit abstellen und nicht massenweise Bussen verteilen wird. Es gilt zudem den gesellschaftlichen Aspekt zu berücksichtigen. Viele Leute haben Angst vor dieser Pandemie und der Krankheit. Da geht es dann nicht um Freiheit und Eigenverantwortung - es geht eher darum, diejenigen verhältnismässig büssen zu können, die mit dieser Angst auf provokative Art spielen. Die Fassung der Mehrheit ist ausserdem verhältnismässig bzw. etwas abgeschwächt, indem wir zwei Punkte ausgenommen haben, nämlich belebte Fussgängerbereiche von urbanen Zentren und Dorfkernen und weitere Bereiche des öffentlichen Raums, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann; das haben wir ausgenommen. Der andere Teil der Fraktion folgt wohl der Argumentation der Minderheit Aeschi Thomas und hofft, dass dank des Impfstoffs, der baldmöglichst kommen soll, die Frage der Maskenpflicht bald obsolet sein wird.

Zu Artikel 30 Absatz 1bis: Die FDP-Liberale Fraktion wird hier der Kommissionsmehrheit folgen.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Die in Artikel 1 Absatz 1bis vorgenommene Ergänzung bezüglich der Orientierung für die Härtefallbeurteilung an den Grundsätzen der Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit ist aus grünliberaler Sicht sinnvoll. Wir unterstützen diese.

In Artikel 3 Absatz 4 unterstützt die grünliberale Fraktion die Mehrheit. Hier wird festgelegt, dass der Bund bei einer Einschränkung oder einem Verbot der Durchführung von nicht dringend angezeigten Untersuchungen und Behandlungen auch die Abgeltung der Kosten, die dem Leistungserbringer infolge dieser Massnahmen entstehen, regeln soll.

Zum Sportbereich: Der Bundesrat hat im Sportbereich eine aus unserer Sicht angemessene und umsetzbare Lösung gefunden. Die Clubs hätten natürlich gerne mehr gehabt, aber angesichts der Situation und auch im Vergleich mit den übrigen betroffenen Bereichen und Branchen ist diese Lösung massvoll und zielführend. Harte Anforderungen an die Clubs sind für uns zwingend. Wir setzen hier schliesslich Steuergelder ein.

Bei Artikel 12b Absatz 1 geht es um die A-Fonds-perdu-Beiträge für Clubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports. Wir unterstützen hier die Fassung des Bundesrates. Eine Beteiligung der Kantone wäre sehr kompliziert und würde zudem zu einer ungleichen Lastenverteilung führen. Das lehnen wir ab.

Zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b: Wir unterstützen hier die Anpassungen unserer Kommission, wonach die Löhne auf 148 000 Franken oder in der Summe im Durchschnitt um 20 Prozent gesenkt werden müssen. Damit werden die Gehälter insgesamt gleich stark gesenkt wie mit der Lösung des Bundesrates, aber mit dem Begriff "Durchschnitt" besteht die notwendige Flexibilität für individuelle Lösungen. Es handelt sich hier schliesslich um einen Eingriff in befristete Arbeitsvertragsverhältnisse mit entsprechenden Komplikationen. Deshalb ist diese Lösung zielführend. Sie verhindert, dass einzelne Spieler dem Club den Zugang zu diesen A-Fonds-perdu-Beiträgen verunmöglichen könnten. Auch die Präzisierungen der WAK-N in Absatz 6 Buchstaben c und d sind zielführend, da sie klar regeln, welchen Bedingungen die Löhne in den kommenden fünf Jahren unterliegen und dass die Nachwuchsförderung sowie die Frauenförderung im Club mindestens im selben Umfang weitergeführt werden sollen wie in den vergangenen drei Jahren.

Bei Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3 Buchstabe a unterstützen wir die Mehrheit.

Bei Ziffer II geht es um die Ordnungsbussen. In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 12a, dem Epidemiengesetz, unterstützen wir die Mehrheit, ebenso in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b. Ordnungsbussen sollen aus unserer Sicht bei Verstössen gegen die Maskentragepflicht oder gegen die vorgeschriebenen Schutzkonzepte verhängt werden können. Wo die Abgrenzung schwierig ist, zum Beispiel in Fussgängerzonen, kann darauf verzichtet werden. Die Handhabung ist zwar nicht immer einfach und wird nicht immer einfach sein, und es ist Fingerspitzengefühl gefragt. Aber es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, diese Möglichkeit zu haben, damit die geltenden Massnahmen auch wirklich in aller Breite ernst genommen und umgesetzt werden. Gerne verweisen wir dabei auch auf das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches für uns zentral ist und selbstverständlich auch hier angewendet werden soll.

Die vorauseilende Anpassung in Artikel 30 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose lehnen wir ab. Wir unterstützen hier die Mehrheit.

Noch ganz kurz zu den Einzelanträgen: Den Einzelantrag Aebischer Matthias zu Artikel 11 unterstützen wir. Die vorgesehenen Unterstützungsbeiträge können damit neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden zukommen. Das erachten wir als zielführend. Die Einzelanträge Büchel Roland zu Artikel 12b Absatz 1 und zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe e lehnen wir ebenso ab wie den Einzelantrag Reynard zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe c und den Einzelantrag Fivaz Fabien zu Artikel 15 Absatz 3bis.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich nehme auch zu diesen Anträgen Stellung.

In Artikel 1 übernehmen wir im neuen Absatz 1bis die Fassung Ihrer Kommission, die noch den Begriff der Wirksamkeit eingefügt hat. Damit können wir leben.

Bei Artikel 3 Absatz 4 geht es um die Kostenregelung zwischen Bund und Kantonen im Spitalwesen. Das ist heute klar geregelt, einerseits in der Verfassung, laut welcher die Kantone für das Gesundheitswesen zuständig sind, und andererseits in den entsprechenden Gesetzen. Die Mehrheit möchte hier, dass wir in solchen Fällen eine Kostenabgeltung übernehmen müssten. Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Wenn wir zurückblicken auf das Frühjahr, dann sehen wir, dass wir mit den Kantonen eine Lösung gefunden haben. Die Kantone übernehmen die Ausfälle, und der Bund übernimmt dafür die Impfstoffe und die Tests. Ich glaube, die Freiheit für solche Lösungen müssen wir auch in Zukunft bewahren können. Wir sollten uns nicht die Hände binden in einer Frage, die eigentlich gesetzlich bereits geregelt ist. Das würde sich überlappen. Die letzten Monate haben gezeigt, dass wir hier Lösungen finden. Ich bitte Sie also, bei Artikel 3 Absatz 4 dem Bundesrat und damit der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen. Dann sind Sie auf der Linie des Bundesrates. Das wird auch von den Kantonen so mitgetragen.

Zu den Beiträgen für den Sport: Bei Artikel 12b bzw. beim Antrag der Minderheit Dettling diskutieren wir über 23 Millionen Franken, die wir vom Bund zu den Kantonen verschieben würden. Wir bitten Sie, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben und den Antrag der Minderheit Dettling abzulehnen. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Kantone keine Rechtsgrundlage haben, um solche Beiträge zu sprechen. Sie müssten also zuerst eine Rechtsgrundlage schaffen. Das dauert recht lange.

Bezüglich Kostenaufteilung sind wir überzeugt, dass die Kantone durchaus auch beim Sport noch zum Handkuss kommen. Sie haben die Härtefallregelung ebenfalls in diesem Gesetz. Überall dort, wo die öffentliche Hand zu mehr als 10 Prozent an einer Institution beteiligt ist, ist eine Härtefallregelung ausgeschlossen. In den meisten Fällen sind die Kantone Miteigentümer dieser Stadien oder Einrichtungen und müssen also den Teil der Infrastruktur selbst bezahlen. Damit ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, bei dieser Lösung zu bleiben.

Die Lösung ist auch klar: Der Bund kümmert sich um die nationalen Ligen, für die wir entsprechende Vorschriften machen, die einschneidend sind, und die Kantone und Gemeinden kümmern sich um die regionalen Ligen und alles, was irgendwo darunter ist. Aus unserer Sicht ist diese Lösung, die wir beantragen, gerechtfertigt. Sie ist auch im grösseren Verhältnis in Sachen Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen anzuschauen. Wir haben ja in dieser Sondersituation fast in jedem Bereich diese Diskussion: Was übernimmt der Bund, was übernehmen die Kantone? Ich glaube, wir haben insgesamt eine ausgewogene Lösung dafür gefunden.

Die Einzelanträge bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen. In einem Gesetz, das befristet ist, kann man nicht alle zusätzlichen Aspekte auch noch lösen. Man sollte die grosse Linie verfolgen.

Ich habe noch einen kleinen Hinweis zu Artikel 12b Absatz 6d, der nicht beachtet wurde und zu dem auch kein Antrag besteht. Hier geht es um eine Kleinigkeit, nämlich um die Bemessungsgrundlage dieser Beiträge. Die Kommission beantragt hier drei Jahre. Erstens ist es aus unserer Sicht administrativ sehr aufwendig, wenn man drei Saisons zurückblicken und einen Durchschnitt errechnen muss. Zweitens benachteiligt das den Damensport. Der Damensport hat im Fussball und Eishockey in der letzten Zeit an Gewicht gewonnen. Wenn wir das letzte Jahr nehmen, wie das der Bundesrat beantragt, schaffen wir eine administrative Vereinfachung und diskriminieren die Damen in diesem Bereich nicht. Ich bitte Sie also, hier bei Absatz 6d vom Antrag der Kommission abzuweichen.

Im Übrigen haben wir diese Regelung übernommen - Herr Wasserfallen hat danach gefragt -, damit wir nicht in Einzelsaläre eingreifen müssen, sondern den Clubs die Freiheit lassen, wie sie das umsetzen wollen. Das zum Sport.

Den Antrag der Minderheit Michaud Gigon zu Artikel 15 Absatz 1 bitten wir Sie abzulehnen. Das wäre eine Ausdehnung, die relativ viel Geld kosten kann. Es besteht hier auch die Frage: Ist das noch ein Härtefall oder ist das zumutbar? Das ist ein Stück weit der rote Faden bei diesem Gesetz und der Situation, in der wir stehen. Was ist tatsächlich Härtefall, was ist zumutbar? Ich muss auch hier noch einmal daran erinnern, dass wir mit der Regelung der Kurzarbeit, der Arbeitslosenentschädigung und der Entschädigung für Selbstständigerwerbende bei Arbeitsausfällen ein solides Netzwerk aufgebaut haben. Weit darüber hinauszugehen oder noch Abweichungen vorzunehmen, entspricht unserer Meinung nach nicht der aktuellen Situation und dem Geist des Gesetzes.

Das Gleiche gilt für Artikel 15 Absatz 3 bzw. den Antrag der Minderheit Bendahan bezüglich der Ergänzung mit "sowie von erkrankten Personen". Die Entschädigung von erkrankten Personen ist einerseits im Obligationenrecht geregelt und andererseits heute in den allermeisten Fällen auch durch eine Krankentaggeldversicherung. Es ist also aus unserer Sicht nicht nötig, noch eine dritte Grundlage zu schaffen. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Bei Artikel 30 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose bzw. beim Antrag der Minderheit Wermuth bitte ich Sie ebenso, bei der Mehrheit zu bleiben.

Noch eine Bemerkung zur Maskenpflicht: Herr Aeschi hat richtig erkannt, dass ich auch kein Fan von Bussen bin. Aber wenn Sie der Gesellschaft sehr viele Freiheiten geben, weit mehr als jedes europäische Land, dann braucht es auch gewisse Leitplanken. Wir haben immer die Schwachen zu schützen. Die Schwachen sind diejenigen, die sich nicht wohlfühlen, die Angst haben, die provoziert werden. Ich glaube, in dieser Güterabwägung ist eine Ordnungsbusse das einfachste und beste Verfahren. Wenn wir keine Ordnungsbussen haben, gibt es ein entsprechendes Verfahren nach der Strafprozessordnung. Das kostet mehr, belastet die Gerichte und führt nicht weiter.

Weil Herr Wermuth schon zum Mikrofon schreitet, nur noch ein ergänzender Satz zu Artikel 30 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Herr Wermuth möchte das bereits von Ihnen beschlossene Gesetz zur Übergangsrente ab 60 Jahren ändern. Wir sind der Meinung, dass man einmal die Wirkung dieses Gesetzes beachten und auch schauen muss, wie es funktioniert. Ein Gesetz zu ändern, das noch nicht in Kraft ist, ist immer etwas schwierig, weil man die Wirkung noch nicht beurteilen kann.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, ich habe trotzdem eine Nachfrage zur Ablehnung von Artikel 30 Absatz 1bis: Sie gehen mit mir aber einig, dass wir bei der Aussteuerung der Über-60-Jährigen ein Problem haben, das sich akzentuieren wird, wenn die Krise so weitergeht. Was bietet denn der Bundesrat an? Ist seine Lösung einfach, dass die Gemeinden dieses Problem dann mit der Sozialhilfe lösen sollen?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wenn wir jetzt generell von der Arbeitslosigkeit sprechen, dann ist festzuhalten, dass die Prognosen davon ausgehen, dass die Arbeitslosigkeit um etwa 0,8 Prozentpunkte zunehmen wird. Das würde heissen, dass wir in den nächsten Monaten pro Woche etwa tausend Arbeitslose haben. Tendenziell wird es tatsächlich so sein, dass Ältere besonders betroffen sind. Es werden aber auch Jüngere betroffen sein, die Mühe haben, in den Beruf einzusteigen. Wir müssen beide Aspekte im Auge behalten. Ich habe es eingangs gesagt: Wir versuchen, die Probleme so zu lösen, wie wir sie heute beurteilen. Je nach Verlauf dieser Pandemie sind allenfalls zusätzliche Massnahmen notwendig. Für Über-60-Jährige haben wir dieses Gesetz als Auffangnetz. Man muss das wieder beurteilen. Aber ich denke schon, die Arbeitslosigkeit ist das grosse Problem der nächsten zwei, drei Jahre, sowohl bei den älteren wie bei den jüngeren Leuten, die kaum den Einstieg in den Beruf finden.

Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur le conseiller fédéral, j'ai une question à propos des allocations pour perte de gain. Les femmes indépendantes ayant accouché en 2019 ont eu un revenu lié au congé maternité se montant à 80 pour cent de leur revenu normal. Et celles qui bénéficient en 2020 d'allocations pour perte de gain suite au coronavirus touchent 80 pour cent de ces 80 pour cent en 2019. En commission, j'ai demandé une chose très simple, à savoir que ce soit calculé sur 2018. Et l'administration a dit que c'était trop compliqué.

Le Conseil fédéral ne considère-t-il pas qu'il serait quand même vraiment plus juste que ces femmes indépendantes qui ont accouché aient un revenu qui corresponde effectivement à 80 pour cent de leur revenu normal?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Solche Fragen stellen sich natürlich im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung sehr viele. Vorab stellen wir fest, dass wir bei den Arbeitslosenämtern gegen eine Million für Kurzarbeit Angemeldete haben. Etwa 400 000 sind effektiv im Abrechnungsmodus. Diese Ämter leisten eine sehr grosse Arbeit und viel Überzeit. Jeder Sonderfall, der zu lösen ist, gibt zusätzliche Arbeit. Sie haben aber recht: Wir schaffen damit möglicherweise eine Lücke. Diese entsteht aber auch an anderen Orten. Wir müssen unter dem Zeitdruck, der jetzt entstanden ist und der entsteht, immer auch die Praktikabilität berücksichtigen.

Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Monsieur le conseiller fédéral, ma question concerne l'article 3 alinéa 4. Depuis le mois de mars, le Conseil fédéral, par la voix de M. Alain Berset, nous promet une rencontre entre les cantons, la Confédération et les assureurs pour régler le problème des pertes d'exploitation des hôpitaux. J'ai entendu que vous y êtes opposé. N'y a-t-il pas une contradiction?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ja, wir sind nicht dagegen, dass man das Problem löst. Aber es ist eigentlich aufgrund der geltenden Gesetze gelöst. Noch einmal: Laut Bundesverfassung sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Das heisst, die Kantone haben abzumessen, ob sie jetzt die Gesundheitsversorgung sicherstellen, indem sie Betten frei lassen, damit sie Patienten aufnehmen können, oder ob sie die Betten voll auslasten und dann ihrem Auftrag nicht gerecht werden, weil sie ja wissen, es könnten Leute kommen. Das ist die Güterabwägung, welche die Kantone unterschiedlich vorgenommen haben.

Wir haben das, wie ich gesagt habe, so gelöst, dass wir gesagt haben: Die Kantone sind verantwortlich für die Kosten respektive den Kostenausfall, der entstanden ist. Das ist das Gesetz. Aber der Bund kommt ihnen entgegen, indem wir die Testkosten übernehmen - da haben Sie immerhin 570 Millionen Franken bewilligt - und indem wir den Impfstoff gekauft haben; das sind etwa 300 Millionen Franken. Ich glaube, in dieser Situation kann man nicht alles im Gesetz regeln, sondern es braucht diese Freiheit, um mit den Kantonen zu verhandeln. Wir verhandeln mit den Kantonen auch über Härtefälle, über Sport und über sehr viele andere Dinge. So gesehen regelt die Lösung vielleicht nicht alles. Aber das wollen wir auch nicht, sondern wir wollen diesen Handlungsspielraum mit den Kantonen bewahren und am Grundsatz nichts ändern, wonach die Kantone für die Grundversorgung im Gesundheitswesen zuständig sind.

Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir besprechen in Block 1 alles, was nicht die Härtefälle für Unternehmen oder die Arbeitslosenversicherung betrifft. Es ist also ein bisschen ein Potpourri, was wir in diesem Block 1 beraten.

Ich möchte gerne noch kurz auf Artikel 1 Absatz 1bis eingehen. Hier schlägt Ihnen die Kommission nämlich einstimmig eine Präzisierung beim Gegenstand und bei den Grundsätzen vor. Der Bundesrat hat vorhin gesagt, dass er sich dagegen nicht wehre. Ich möchte Ihnen noch kurz auch die Überlegungen der Kommission mitgeben. Es geht dabei um die Massnahmen, die der Bundesrat verordnet. Diese sollen sich an den Grundsätzen der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit orientieren. Als Beispiel wurde in der Kommission angeführt, dass im Frühling auf der einen Seite die Gartencenter bereits geöffnet wurden, aber auf der anderen Seite in den Lebensmittelläden Werkzeuge, die in Gartencentern verkauft werden konnten, nicht verkauft werden durften. Es wurde gesagt, dass das weder wirksam noch verhältnismässig gewesen sei. Oder ein anderes Beispiel: In der Kommission wurde das aktuelle Thema der Schliessung von Skigebieten diskutiert und gesagt, dass es unverhältnismässig wäre, die Skipisten zu schliessen, da auf der Skipiste kaum eine Ansteckungsgefahr besteht.

Zu Artikel 3 Absatz 4 habe ich ausgeführt, warum die Kommission eine Ergänzung vorschlägt. Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Kostenteiler von Bund und Kantonen sowie den angefallenen zusätzlichen Massnahmen, die im Gesundheitsbereich getroffen werden mussten.

Gerne komme ich zu den Ausführungen zum Bereich des Sports. Dazu haben wir in den vergangenen Monaten bereits ein Massnahmenpaket bewilligt. Aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates vom 28. Oktober 2020, welche unter anderem eine Beschränkung der Zuschauerzahl in Stadien auf 50 Personen vorsehen, stehen viele professionelle und semiprofessionelle Clubs in Mannschaftssportarten vor existenziellen Problemen. Da dieser Sportbereich von grosser Bedeutung für die Wirtschaft und die Gesellschaft ist, schlägt der Bundesrat vor, die Clubs für ihre entgangenen Ticketeinnahmen zu entschädigen. Dafür werden A-Fonds-perdu-Beiträge von 115 Millionen Franken beantragt. In der Kommission waren diese 115 Millionen unbestritten. Allerdings schlagen wir Ihnen eine Ergänzung vor. Wir beantragen mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Präzisierung, wonach nicht jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten zu reduzieren sei. Damit wollen wir verhindern, dass Clubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen.

Bei Artikel 12b Absatz 1 empfiehlt Ihnen eine Minderheit Dettling, dass sich die Kantone mit 20 Prozent an den A-Fonds-perdu-Beiträgen des Bundes beteiligen sollen. Den gleichen Antrag hat auch die SGK in ihrem Mitbericht vorgebracht. Diesen Antrag lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, dass der Bund hier im Lead sei und dass wohl die wenigsten Kantone eine Rechtsgrundlage zur Verteilung solcher Mittel haben würden.

Bei den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls, welche in Artikel 15 geregelt sind, bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen. Hier hat die Kommission die jeweiligen Anträge, die nun als Minderheitsanträge aufgeführt sind, mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Sie ist klar der Ansicht, dass das geltende Recht genügt und dass es keine weiteren Ergänzungen braucht.

Zu den Ordnungsbussen habe ich im Eintretensvotum bereits Ausführungen gemacht. Dieses Thema ist in der Kommission kontrovers diskutiert worden, was Sie anhand der Voten aus den verschiedenen Fraktionen ja auch feststellen konnten. Hier schlägt Ihnen die Kommission einen Mittelweg vor. Die Kommissionsmehrheit war nämlich der Ansicht, dass es in gewissen Bereichen Ordnungsbussen braucht. Weil aber Artikel 3c Absatz 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie unklar formuliert ist, sodass es bezüglich der Handhabe für Dorfkerne oder belebte Plätze einen grossen Spielraum gibt, schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dort keine Bussen zu verteilen. Man ist jedoch auch klar der Ansicht, dass man mit Ordnungsbussen z. B. Maskensünder im öffentlichen Verkehr büssen soll.

In Bezug auf das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose habe ich bereits Ausführungen gemacht. Hier schlägt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen vor, der Minderheit Wermuth nicht zu folgen.

Ich bitte Sie, allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Kollegin Friedli, ich habe eine Frage zu den Kantonsbeiträgen im Sport. Haben Sie in der Kommission darüber diskutiert, dass die Gesetzesgrundlage ja auch von den Kantonen geschaffen werden kann? Es gab ja einen Antrag, der in der SGK mit 17 zu 1 Stimmen durchging. Es gibt nun einen Minderheitsantrag, der auf 20 Prozent geht. Wir schaffen jetzt eine gesetzliche Grundlage. Das können doch die Kantone auch tun, um den Clubs zu helfen, die lokal und nicht national verankert sind.

Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben das so nicht explizit diskutiert. Aber wir haben, wie vorhin Herr Bundesrat Maurer ausgeführt hat, über den allgemeinen Kostenteiler zwischen Bund und Kantonen in den verschiedenen Bereichen diskutiert, also über die verschiedenen Massnahmen, die in den letzten Monaten getroffen worden sind. Wir haben auch darüber diskutiert, was die Kantone übernommen haben und wo der Bund Massnahmen getroffen und auch Kosten übernommen hat. Der Antrag wurde aber nicht explizit in die Richtung diskutiert, dass die Kantone die Grundlagen schaffen könnten.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ce premier bloc porte sur les principes généraux de la loi et les mesures dans le domaine des capacités sanitaires, ainsi que les mesures dans le domaine du sport en cas de perte de gain. Les amendes d'ordre et les prestations transitoires pour les chômeurs seront aussi traitées ici.

Tout d'abord, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a décidé à l'unanimité d'ajouter à l'article 1 un alinéa 1bis qui oblige le Conseil fédéral à s'appuyer sur les principes d'efficacité et de proportionnalité. Il s'agit là de deux principes ayant fait leurs preuves.

Passons aux mesures dans les domaines des capacités sanitaires. A l'article 3 alinéa 4, la commission propose une clarification. Il s'agit de mesures éventuelles visant à maintenir les capacités hospitalières en Suisse. Le Conseil fédéral peut ordonner aux cantons de procéder à une priorisation des traitements médicaux. Cette partie de l'article n'est pas contestée. La majorité de la commission souhaite toutefois que le Conseil fédéral règle l'indemnisation des coûts assumés par les fournisseurs de prestations à cause de cette priorisation. La minorité argumente que la proposition n'a pas de valeur ajoutée. Selon elle, la Confédération peut déjà venir en aide aux cantons dans des cas similaires. La commission vous invite ainsi, par 17 voix contre 8, à suivre la proposition de la majorité.

Je continue avec le domaine du sport. L'article 12b alinéa 1 prévoit que la Confédération soutienne le sport par des contributions à fonds perdus d'un montant total de 115 millions de francs au maximum. Une minorité souhaite introduire une condition. Le soutien de la Confédération ne serait octroyé que si les cantons participent à hauteur de 20 pour cent. Elle juge que la répartition des tâches et des charges est appropriée, sachant que tant la Confédération que les cantons ont un intérêt à soutenir le sport professionnel. La commission vous propose de rejeter l'introduction de cette condition. L'article 12b résulte d'un compromis trouvé entre la Confédération, les cantons et les représentants du sport. Compromettre cet équilibre ne serait pas productif.

A l'article 12b alinéa 6 lettres b à d, la commission propose d'apporter diverses précisions par rapport à la version du Conseil fédéral. Ces propositions concernent les conditions d'octroi des contributions de soutien.

La formulation proposée à la lettre b prévoit que si, dans une équipe, un ou plusieurs joueurs refusaient par exemple d'accepter une réduction de salaire en raison de l'existence de contrats à durée déterminée, le club ne pourrait pas bénéficier de contribution à fonds perdus. La réduction des salaires doit donc se faire sur la masse salariale totale, comme le propose la majorité.

La formulation proposée à la lettre c repose sur le constat que les services administratifs des entreprises du sport - à savoir la comptabilité, le marketing, la billetterie, la restauration - fonctionnent comme toutes les entreprises actives dans ce domaine. Cela signifie que, pour rester concurrentiel, il est important que cette partie de l'organisation soit considérée indépendamment de la partie sportive.

Concernant la lettre d, limiter et évaluer les dépenses en matière d'encouragement de la relève à une seule année pourrait engendrer des hauts et/ou des bas. Pour s'assurer que la valeur soit aussi réaliste que possible, la formulation proposée par la commission se fonde sur la moyenne des trois dernières saisons entièrement jouées. Cette proposition a été adoptée par 14 voix contre 5 et 4 abstentions.

L'article 13 traite des mesures dans le domaine du sport. Les propositions du Conseil fédéral ne sont pas contestées par la commission.

J'en arrive à l'article 15, qui porte notamment sur les mesures en cas de perte de gain. L'article 15 alinéa 1 fixe la règle de base selon laquelle le Conseil fédéral peut prévoir le versement d'allocations pour perte de gain aux personnes concernées. Cette règle est incontestée. Toutefois, la loi mentionne clairement que "seules les personnes frappées par une perte de gain ou de salaire et qui, dans leur entreprise, ont subi une perte de chiffre d'affaires d'au moins 55 pour cent par rapport au chiffre d'affaires moyen des années 2015 à 2019 sont considérées comme ayant dû limiter de manière significative leur activité lucrative." Une minorité souhaite biffer cette condition et déléguer le versement des allocations de manière générale au Conseil fédéral. Elle entend ainsi traiter le plus grand nombre de cas possibles et répondre à ceux qui souffrent de la situation actuelle. La majorité de la commission vous invite à rejeter cette proposition. L'entier de cet alinéa vise à soutenir les personnes qui ont subi une perte de gain. Cela nécessite toutefois une base de calcul inscrite dans la loi. Il n'est pas possible d'opérer sans décrire à quoi devrait ressembler une base de calcul, ni qui la définirait. La majorité de votre commission est convaincue qu'il est préférable que le Parlement inscrive dans la loi une base de calcul claire, comme c'est le cas dans le droit en vigueur. Par conséquent, elle vous demande de maintenir la formulation actuelle.

A l'article 15 alinéa 3 lettre a, une minorité de la commission voudrait permettre ou introduire des dispositions en faveur des personnes malades. Là aussi, l'idée est de traiter le plus grand nombre de cas possibles et de répondre à ceux qui souffrent de la situation actuelle. La majorité de la commission rejette cette modification de la loi. Les personnes malades peuvent recourir à d'autres systèmes légaux. Il ne faut pas mélanger les situations. Cela engendrerait en outre d'énormes coûts supplémentaires. La commission vous propose d'en rester au droit en vigueur.

Enfin, j'aborde le dernier article de cette loi, ainsi que la loi fédérale sur les amendes d'ordre et la loi fédérale sur les prestations transitoires pour les chômeurs âgés. A l'article 1 alinéa 1 lettre a chiffre 12a de la loi sur les amendes d'ordre, le Conseil fédéral veut également soumettre à la procédure de l'amende d'ordre quiconque commet une contravention à la loi sur les épidémies. Une minorité de la commission s'y oppose et propose de biffer le chiffre proposé par le Conseil fédéral, et donc de s'en tenir au droit en vigueur. La majorité de la commission estime qu'il convient plutôt de préciser le champ d'application à l'article 1 alinéa 1 lettre b. Cette décision a été prise par 12 voix contre 10.

Une minorité de la commission propose enfin de modifier la loi fédérale du 19 juin 2020 sur les prestations transitoires pour les chômeurs âgés, la LPtra. Elle souhaite reporter les décisions prises dans le cadre de la loi Covid-19 dans la LPtra. Cela étendrait les instruments à la LPtra de façon onéreuse et disproportionnée, alors que celle-ci n'est pas en lien avec le Covid-19. La commission s'oppose à cette proposition et vous demande de rejeter cette modification.

Pour conclure et résumer, je vous prie de suivre la commission sur tous les points.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzte Damen und Herren, ich habe eine ganz, ganz wichtige Mitteilung für Sie. Ich habe ein Blatt vor mir liegen, eine Art Biografie, mit Personalien von Rats- und Regierungsmitgliedern, das man aus dem Internet herunterladen kann. Auf diesem Blatt heisst es: "Geboren in Wetzikon ZH; Heimatorte Hinwil ZH, Adelboden BE; verheiratet, sechs Kinder; geboren am 1. Dezember 1950." Heute ist er zweihundertprozentig im Einsatz: Herr Bundesrat Maurer, wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zum heutigen runden, siebzigsten Geburtstag. Aues Guete, Ueli! (Eine Gruppe von Ratsmitgliedern tritt mit Ballonen in der Hand zum Pult von Bundesrat Maurer und singt "Happy Birthday to You"; stehende Ovation)

Es freut mich besonders, dass bei diesem Intermezzo Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus allen Fraktionen dabei sind. Super! Das spricht für Herrn Bundesrat Maurer. Ganz herzlichen Dank!

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 1 Abs. 1bis

Antrag der Kommission

Der Bundesrat orientiert sich dabei an den Grundsätzen der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit.

Art. 1 al. 1bis

Proposition de la commission

Le Conseil fédéral s'appuie sur les principes d'efficacité et de proportionnalité.

Angenommen - Adopté

Art. 3 Abs. 4

Antrag der Mehrheit

Er regelt die Abgeltung der Kosten, die den Leistungserbringern infolge von Massnahmen gemäss den Buchstaben a oder b entstehen.

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Badran Jacqueline, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Page)

Streichen

Art. 3 al. 4

Proposition de la majorité

Il règle l'indemnisation des coûts supportés par les fournisseurs de prestations en raison des mesures prises en vertu des lettres a et b.

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Badran Jacqueline, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Page)

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 138 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 11 Abs. 2

Antrag Aebischer Matthias

Zur Unterstützung der Kulturunternehmen und Kulturschaffenden kann das Bundesamt für Kultur mit einem oder mehreren Kantonen Leistungsvereinbarungen in der Höhe von insgesamt höchstens 100 Millionen Franken abschliessen. Die Beiträge werden den Kulturunternehmen und Kulturschaffenden auf Gesuch als Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte ausgerichtet.

Schriftliche Begründung

Zahlreiche Kulturschaffende generieren ihre Einnahmen mit Auftritten/Aufträgen in der Privatwirtschaft, also nicht für Kulturunternehmen. Diese können keine Ausfallentschädigung beantragen und so auch nicht indirekt die Gagen der Kulturschaffenden geltend machen. Kommt hinzu, dass viele selbstständige Kulturschaffende die Umsatzeinbusse von 55 Prozent für Corona-Erwerbsersatz nicht belegen können. Sie erhalten keinen Erwerbsersatz, oder wenn sie ihn erhalten, dann berücksichtigt er weder einen Jahresdurchschnitt (z. B. von drei Jahren) noch den Brutto-Umsatz bzw. Fixkostenbeitrag. Die Kulturschaffenden können erst, wenn sie ihr Erspartes aufgebraucht haben (Vermögensgrenze 30 000 Franken plus 15 000 Franken pro Kind), Nothilfe beantragen. Die Nothilfe ist kein Ersatz für das fehlende Einkommen aufgrund eines Arbeitsverbotes (Veranstaltungsverbot, "Bleiben Sie zuhause!"), sie ist ein Auffanginstrument.

Art. 11 al. 2

Proposition Aebischer Matthias

L'Office fédéral de la culture peut conclure des conventions de prestations avec un ou plusieurs cantons afin de soutenir des entreprises culturelles et des acteurs culturels, pour un montant total de 100 millions de francs au plus. Les contributions sont octroyées sur demande aux entreprises culturelles et aux acteurs culturels, au titre de l'indemnisation des pertes financières et pour des projets de transformation.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aebischer Matthias ... 82 Stimmen

Dagegen ... 106 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 12b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1-5, 7, 8

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 6

...

b. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Beiträge muss der Club das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten (inkl. Prämien, Boni und weiteren geldwerten Vergünstigungen aus den Einkommen), das den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung übersteigt, auf diesen Höchstbetrag ...

c. Das Durchschnittseinkommen pro angestellte Person, die direkt am Spielbetrieb beteiligt ist, nach der Senkung der ...

d. ... weiterzuführen wie im Durchschnitt in den Saisons 2016/17, 2017/18 und 2018/19.

Antrag der Minderheit

(Dettling, Aeschi Thomas, Burgherr, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Page)

Abs. 1

... höchstens 115 Millionen Franken, sofern sich die Kantone mit 20 Prozent an den A-Fonds-perdu-Beiträgen beteiligen:

Antrag Büchel Roland

Abs. 1

... höchstens 115 Millionen Franken, sofern sich die Kantone mit 50 Prozent an den A-Fonds-perdu-Beiträgen beteiligen:

Abs. 6 Bst. e

e. Bis spätestens fünf Jahre nach Erhalt der Beiträge hat der Club das Äquivalent von mindestens 5 Prozent dieser Summe für die Prävention und die Bekämpfung von Spielmanipulationen und Wettbetrug aufzuwenden.

Schriftliche Begründung

Zu Absatz 1: Der grösste Teil der A-Fonds-perdu-Beiträge wird den Clubs der beiden obersten (Männer-)Ligen im Fussball und im Eishockey zugutekommen. Sportclubs sind vor allem lokal, regional oder kantonal verankert. Eine zu hohe Beteiligung des Bundes an deren Finanzierung trägt dieser Tatsache nicht Rechnung. Es ist daher notwendig und folgerichtig, dass sich die Kantone wenigstens zur Hälfte an der Finanzierung dieser Subventionen beteiligen. Es widerspricht zudem dem Föderalismus, dass zum Beispiel die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus Schaffhausen den FC Chiasso subventionieren und umgekehrt, oder die Jurassierinnen und Jurassier die Fussballer vom Grasshopper Club Zürich, dessen Fussball AG jüngst von Investoren aus China übernommen worden ist.

Zu Absatz 6 Buchstabe e: Gemäss Global Lottery Monitoring System, dem weltweiten Integritätskörper der Lotterien, haben die sogenannten Alerts seit dem Ausbruch von Corona und den damit verbundenen Spielen vor wenigen oder gar keinen Zuschauern massiv zugenommen. Die Gefahr, dass Spieler verschiedener Sportarten auf "Angebote" von Wettbetrügern einsteigen, hat stark zugenommen, dies auch, weil die Wahrscheinlichkeit, dass Löhne verspätet oder gar nicht ausbezahlt werden, wegen Covid-19 klar gestiegen ist. Den Clubs wird die Möglichkeit geboten, mit einem überschaubaren Aufwand einen substanziellen Beitrag zur Bewahrung und/oder Wiederherstellung der Integrität des Sports zu leisten.

Antrag Reynard

Abs. 6 Bst. c

c. ... Ausnahmen für Clubs vorsehen, die in eine höhere Liga aufsteigen oder ihre Infrastrukturen geändert haben.

Art. 12b

Proposition de la majorité

Al. 1-5, 7, 8

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 6

...

b. au moment du versement des contributions, le club doit ramener au montant maximal du gain assuré dans l'assurance-accidents obligatoire le revenu moyen des employés participant directement aux matches (y compris les primes, bonus et autres avantages financiers liés au revenu) qui dépasse ce montant maximal ...

c. après la réduction de revenus visée à la lettre b, le revenu moyen par employé participant directement aux matches ne peut augmenter ...

d. ... dans la même mesure que dans la moyenne des saisons 2016/17, 2017/18 et 2018/19.

Proposition de la minorité

(Dettling, Aeschi Thomas, Burgherr, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Page)

Al. 1

... d'un montant total de 115 millions de francs au maximum, pour autant que les cantons y participent à hauteur de 20 pour cent:

Proposition Büchel Roland

Al. 1

... 115 millions de francs au maximum, pour autant que les cantons participent à ces contributions à fonds perdu à hauteur de 50 pour cent:

Al. 6 let. e

e. jusqu'à cinq ans au plus tard après l'octroi des contributions, le club doit affecter l'équivalent d'au moins 5 pour cent de cette somme à la prévention de la manipulation de résultats sportifs et des paris truqués et à la lutte contre ces phénomènes.

Proposition Reynard

Al. 6 let. c

c. ... prévoir des exceptions pour les clubs qui passent dans une ligue supérieure ou ont changé d'infrastructures.

Développement par écrit

Les clubs ayant changé d'infrastructures entre les deux saisons ont pu voir leur situation financière évoluer considérablement. Il semble pertinent d'en tenir compte.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit ... 151 Stimmen

Für den Antrag Büchel Roland ... 33 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 141 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 47 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 187 Stimmen

Dagegen ... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Abs. 6 Bst. c - Al. 6 let. c

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Antrag Reynard stellt einen Zusatz zum Antrag der Kommission dar.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen

Für den Antrag Reynard ... 68 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Abs. 6 Bst. d - Al. 6 let. d

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 63 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 6 Bst. e - Al. 6 let. e

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Büchel Roland ... 52 Stimmen

Dagegen ... 138 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 13

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 15

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Michaud Gigon, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1

Der Bundesrat kann die Ausrichtung von Entschädigungen des Erwerbsausfalls bei Personen vorsehen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen.

Antrag der Minderheit

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 3 Bst. a

a. ... gefährdeten Personen sowie von erkrankten Personen;

Antrag Fivaz Fabien

Abs. 3bis

Der Bundesrat kann Personen, die Kosten im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit tragen, eine Betriebszulage im Sinne von Artikel 8 des Erwerbsersatzgesetzes auszahlen.

Art. 15

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Michaud Gigon, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1

Le Conseil fédéral peut prévoir le versement d'allocations pour perte de gain aux personnes qui doivent interrompre ou limiter de manière significative leur activité lucrative à cause de mesures prises pour surmonter l'épidémie de Covid-19.

Proposition de la minorité

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 3 let. a

a. ... sur le droit des personnes vulnérables et des personnes malades à percevoir des indemnités journalières;

Proposition Fivaz Fabien

Al. 3bis

Le Conseil fédéral peut verser une allocation d'exploitation au sens de l'article 8 LAPG aux personnes qui supportent des frais liés à leur activité indépendante.

Développement par écrit

Cette proposition corrige un biais dans le versement des allocations pour perte de gain. En effet, l'allocation est calculée sur les revenus nets. Les personnes qui ont des charges (locations, frais, etc.) reçoivent donc moins que les personnes qui n'ont pas de charges. Pour une partie d'entre elles, ces charges continuent en outre d'être dues (locations par exemple). L'article 8 de la LAPG permet aujourd'hui, pour les militaires, le versement d'une allocation complémentaire fixée à 67 francs par jour pour les personnes qui supportent des frais d'une exploitation (locaux, etc.) pour autant que la majeure partie de leur revenu provienne d'une activité lucrative indépendante. En septembre, le Conseil national a également donné suite à l'initiative parlementaire Maury Pasquier 19.4270 proposant d'étendre l'allocation d'exploitation pour les allocations de maternité. Le recourt à cette allocation permettrait simplement de régler le problème des charges durables pour les personnes indépendantes bénéficiaires des allocations pour perte de gain.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 Bst. a - Al. 3 let. a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3bis - Al. 3bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Fivaz Fabien ... 65 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Einleitung; Art. 1 Abs. 1 Einleitung, Bst. a Ziff. 12a

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 1 Abs. 1 Bst. b

b. ... nach Buchstabe a Ziffern 1 bis 9 und 11 bis 17 stützt. Davon ausgenommen ist Artikel 3c Absatz 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020.

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Burgherr, Friedli Esther, Matter Thomas, Page)

Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 12a, Bst. b

Streichen

Antrag der Minderheit

(Wermuth, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Rytz Regula)

Einleitung

Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vom 19. Juni 2020 wird wie folgt geändert:

Art. 30 Abs. 1bis

In Abweichung von Absatz 1 haben Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach diesem Gesetz, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Artikel 5 erfüllen.

Ch. II

Proposition de la majorité

Introduction; art. 1 al. 1 introduction, let. a ch. 12a

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Art. 1 al. 1 let. b

b. ... et 11 à 17. L'article 3c alinéa 2 de l'ordonnance du 19 juin 2020 sur les mesures destinées à lutter contre l'épidémie de Covid-19 en situation particulière n'est pas concerné.

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Burgherr, Friedli Esther, Matter Thomas, Page)

Art. 1 al. 1 let. a ch. 12a, let. b

Biffer

Proposition de la minorité

(Wermuth, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Rytz Regula)

Introduction

La loi fédérale du 19 juin 2020 sur les prestations transitoires pour les chômeurs âgés est modifiée comme suit:

Art. 30 al. 1bis

En dérogation à l'alinéa 1, les personnes qui arrivent en fin de droit entre le 1er janvier 2021 et l'entrée en vigueur de la présente loi ont droit aux prestations transitoires au sens de la présente loi, pour autant qu'elles remplissent les conditions d'octroi fixées à l'article 5.

Abstimmung

Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 12a, Bst. b

Art. 1 al. 1 let. a ch. 12a, let. b

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

Einleitung, Art. 30 Abs. 1bis - Introduction, art. 30 al. 1bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

Dagegen ... 124 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. III

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Es tritt unter Vorbehalt der Absätze 3, 3bis und 3ter am ... [Tag nach seiner Verabschiedung] in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Abs. 3

Artikel 17 Buchstabe b tritt rückwirkend auf den 1. September 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Abs. 3bis

Artikel 17 Buchstabe g tritt rückwirkend auf den 1. September 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Abs. 3ter

Artikel 12a gilt bis zum 31. Dezember 2031.

Abs. 4

Streichen

Ch. III

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Sous réserve des alinéas 3, 3bis et 3ter, elle entre en vigueur le ... [jour suivant son adoption] et a effet jusqu'au 31 décembre 2021.

Al. 3

L'article 17 lettre b, entre en vigueur rétroactivement au 1er septembre 2020 et a effet jusqu'au 31 décembre 2023.

Al. 3bis

L'article 17 lettre g, entre en vigueur rétroactivement au 1er septembre 2020 et a effet jusqu'au 31 décembre 2021.

Al. 3ter

L'article 12a a effet jusqu'au 31 décembre 2031.

Al. 4

Biffer

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Hier schliesst sich der Bundesrat dem Antrag der Kommission an.

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 2 - Bloc 2

Härtefallmassnahmen für Unternehmen

Mesures pour les cas de rigueur destinées aux entreprises

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Wir sind hier bei der Frage der Koordinierung der Massnahmen. Wir schlagen Ihnen mit unserer Minderheit in Artikel 12 Absatz 1 eine leichte Änderung dieses Satzes vor, die aber durchaus Auswirkungen haben könnte. Der Satz lautet im Moment: "Der Bund kann auf Antrag eines oder mehrerer Kantone" - jetzt kommt es - "Massnahmen dieser Kantone für Unternehmen unterstützen [...]." Wir beantragen Ihnen, eine leichte Streichung vorzunehmen, damit der Satz neu heissen würde: "Der Bund kann Unternehmen unterstützen [...]." Das heisst, wir eröffnen die Möglichkeit, dass der Bund gewisse Massnahmen direkt und koordiniert vornimmt und nicht über die Kantone gehen muss respektive - und das ist der Punkt - die Kantone sie auch dem Bund überlassen können.

Wir haben in der Kommission - und ich muss Ihnen sagen, das ist extrem stossend - mehrfach von der Verwaltung die Antwort gehört, es sei jetzt nicht möglich, noch eine weitere Ausdehnung der Massnahmen oder des Bezügerinnen- und Bezügerkreises vorzunehmen, weil die Umsetzung insbesondere in den Kantonen, der Vollzug, bereits heute überlastet sei. Bei allem Verständnis für die Ressourcen der Kantone und dafür, dass das ernst genommen werden muss: Wir können doch nicht ernsthaft inmitten einer Wirtschaftskrise den Leuten sagen, dass wir leider diese und jene Massnahmen nicht umsetzen konnten, weil wir gerade zehn Monate lang nicht in der Lage waren, unsere Verwaltungen auf die Höhe der Zeit zu bringen. Das ist keine Antwort, die wir den Menschen in diesem Land geben können. Ich habe aber insofern Verständnis für die Kantone, als die Situation nicht immer einfach ist. Dieser Antrag würde es dem Bund auch ermöglichen, insbesondere jenen Kantonen, wahrscheinlich den kleineren, die an den Rand ihrer Kapazitäten kommen, gewisse Aufgaben direkt abzunehmen, indem er selber direkte Unterstützungsleistungen macht.

Sie können jetzt sagen, gut, das hätte man sich von Anfang an überlegen müssen. Da haben Sie völlig recht, da kann ich wenig dagegen sagen. Wahrscheinlich hätten wir uns diese Frage bereits zu Beginn, in der ersten Version dieses Covid-19-Gesetzes, stellen müssen. Aber nichts spricht dagegen, dass wir in dieser - "Quarantäne" hätte ich fast gesagt; es fühlt sich in diesem Saal manchmal fast ein bisschen wie Quarantäne an - Pandemie gemeinsam schlauer werden und das Gesetz den Anforderungen der Zeit anpassen. Wenn schon nur die Hälfte dessen, was uns jetzt prognostiziert wird, wahr ist, haben wir es mit einer Krise gesundheits- und wirtschaftspolitischer Natur zu tun, die weit über jene im Frühling hinausgehen wird und mit der wir vielleicht sogar bis Ende nächsten Jahres rechnen müssen. Dann wird der Zeitpunkt so oder so kommen, in dem wir uns die Frage der Vereinheitlichung der Massnahmen stellen müssen, weil die Ungleichbehandlung der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Lohnabhängigen je nach Kanton zunehmen wird. Das wird die Glaubwürdigkeit der Massnahmen infrage stellen.

Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Das bedeutet nicht, dass morgen alle Kantone ihre Bemühungen einstellen müssen, sondern es ermöglicht Bund und Kantonen den Übergang in eine geordnetere Abwicklung der Wirtschaftshilfen. Das wird aufgrund aller Prognosen in den kommenden Monaten absehbar und notwendig sein.

Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Die Lage ist für ganz viele KMU dramatisch. Sie haben in diesem Jahr ihre Reserven aufgebraucht. Das Licht am Ende des Tunnels ist noch nicht in Sicht, und die Nerven liegen blank. Natürlich ist das Übernehmen von Risiken ganz normale KMU-Realität. Wenn sie aber Dimensionen annehmen, welche zu einer jahrzehntelangen, massiven Verschuldung führen, werden viele Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden, doch lieber zu schliessen. Genau das wollen wir verhindern.

Dass heute eine Härtefallregelung beraten wird, ist deshalb von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Was dieser Vorlage jedoch fehlt, ist ein Zeichen der Zuversicht. Die maximalen Ausgaben werden voreilig limitiert, und die Vorlage versucht an allen Ecken und Enden, ja niemanden zu übervorteilen. Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass viele Unternehmen gestützt werden müssen, wenn Arbeitslosigkeit oder der Gang zum Sozialamt verhindert werden soll. Damit wird in gesunde Unternehmen investiert, die fähig sind mitzuhelfen, dass die Krise überdauert werden kann und dereinst auch die Krisenausgaben des Bundes und der Kantone wieder getilgt werden können.

Es ist deshalb wichtig, dass die Menschen in diesem Land verstehen, dass der Bund, wenn nötig, wesentlich weiter gehen kann, hat doch die Schweiz über Jahre in guten Zeiten auf Bundesebene Schulden auf ein rekordverdächtiges Niveau abgebaut. Die Nationalbank hat immense Reserven an nicht ausgeschütteten Gewinnen in den Büchern, die gemäss Verfassung Bund und Kantonen zustehen. In dieser Krise müssen wir nun antizyklisch handeln und den Trumpf unserer finanziellen Möglichkeiten klug einsetzen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, den Höchstbetrag nicht voreilig zu deckeln und die Unterstützung bedarfsgerecht über die kommenden Monate anzupassen. Damit wird den gebeutelten Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land ein Zeichen der Zuversicht gesendet.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

In meinen beiden Minderheitsanträgen in Block 2 geht es um die Frage, ob die Härtefallregelung eine Härtefallregelung oder einfach ein Papiertiger ist. Für die Verbände der am meisten betroffenen Branchen - Gastro-, Hotel-, Schausteller-, Event- und Kulturbranche - ist es klar: Die Hürden für die Härtefallregelung müssen sinken, sonst ist es Bürokratie ohne Wirkung. Das war nie die Absicht des Parlamentes. In der Herbstsession haben wir hier den Auftrag gegeben - das war wichtig, und dieser Auftrag kam aus der Mitte -, eine Härtefallregelung für unverschuldet in Not geratene Unternehmen zu schaffen. Es ist für viele, die nun monatelang durchgehalten haben, der letzte Rettungsring. Helfen Sie jetzt mit, dass er wirklich auch trägt. Dazu unterbreite ich Ihnen zwei sehr wichtige Verbesserungsvorschläge für dieses Covid-Gesetz.

Zuerst zu meiner Minderheit zu Artikel 12 Absatz 1bis: Hier geht es um die Schwelle, ab der ein Unternehmen überhaupt eine Härtefallregelung beantragen kann. Vor zehn Wochen hat dieses Parlament gesagt, dass diese Schwelle bei 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts des Jahresumsatzes liegen muss. Das wurde Handgelenk mal Pi in einer sehr hektischen Differenzbereinigung zwischen beiden Räten festgelegt. Seither hat sich der Horizont verdüstert. Nach der Ablehnung des Teilmieterlasses gestern ist zudem klar, dass viele Unternehmen trotz Umsatzeinbussen die volle Miete bezahlen müssen. Das ist vor allem für das Gastgewerbe ein ganz grosses Problem. Die Gastrobetriebe sind zwar in vielen Kantonen noch offen, aber mit sehr eingeschränktem Angebot. Wollen wir hier einen Kahlschlag bei den Unternehmen verhindern, müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, sich auch bei einem Umsatzverlust von 30 Prozent beim Kanton zu melden und zu schauen, ob sie Härtefallhilfe bekommen. Verbände wie Gastrosuisse schlagen genau das vor, nämlich dass wir für die Kantone einen grösseren Spielraum schaffen und dass auch eine Umsatzeinbusse von 30 Prozent ermöglichen sollte oder könnte, dass Härtefallhilfe geleistet wird. Ich bitte Sie, diese zielgerichteten Verbesserungen des Spielraums der Kantone hier zu unterstützen.

Dann zu meiner Minderheit zu Artikel 12 Absatz 3: Sie ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt dieser Härtefallregelung, denn es geht hier um die A-Fonds-perdu-Beiträge. Sie haben alle die Schreiben von der Veranstaltungs-, Kultur- und Schaustellerbranche erhalten. Sie wissen, dass Messen, Events, Volksfeste und Märkte bei Beginn der Corona-Pandemie alle stillgelegt wurden. Die betroffenen Unternehmen sind zum Teil mittlerweile seit neun Monaten faktisch mit einem Berufsverbot belegt, und es wird nicht besser. Die Auftragsbücher sind wegen der Stornierungswelle auch im nächsten Jahr immer noch leer. Viele dieser Unternehmen arbeiten mit teuren Infrastrukturen und Anlagen: mit Tontechnik-Equipment, Bühnenbau- und Zeltanlagen, Fahrgeschäften, Ausstellungsinfrastrukturen. Dafür zahlen sie Kapitalkosten, Versicherungen, Lagerkosten, Unterhalt und Sicherheitschecks - und all das, auch wenn ihr Umsatz null ist. Diese Unternehmen hoffen nun eben auf diese Härtefallregelung, die ihnen nicht nur bei den Lohnkosten und beim Erwerbsersatz, sondern auch bei den Fixkosten hilft. Das ist die Hauptaufgabe dieser Härtefallregelung.

Leider hat der Bundesrat jede Hoffnung auf eine Hilfe zunichtegemacht, denn der Bundesrat will maximal 10 Prozent eines Jahresumsatzes als A-Fonds-perdu-Beitrag anerkennen. Das hat er in seiner Verordnung so festgelegt. 10 Prozent - das ist für Unternehmen mit hohen Kapitalkosten, die faktisch ein Jahr lang nicht arbeiten können, einfach unmöglich. Das kann es nicht sein. Mit dieser Regelung in seiner Verordnung produziert der Bundesrat die totale Frustration. Ich habe mir von einzelnen Betrieben die Buchhaltung zeigen lassen. Ich habe Beispiele, die zeigen, dass man mit einer A-Fonds-perdu-Lösung von 10 Prozent des Jahresumsatzes nicht einmal die Parkplatzmiete und die Versicherungen bezahlen kann. Das ist die Realität von kleinen Betrieben, und wenn wir ihnen helfen wollen, müssen wir das jetzt ändern. Ich möchte Sie wirklich dringlich bitten, das jetzt zu korrigieren. Da wir als Parlament keinen Einfluss auf die Verordnung des Bundesrates haben, müssen wir es hier im Gesetz tun.

Wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen, haben die Kantone die Möglichkeit, von Härtefällen betroffene Unternehmen mit A-Fonds-perdu-Beiträgen von maximal 30 Prozent am Leben zu halten. Sie werden jeden Fall einzeln prüfen. Sie können auch 10 oder 20 Prozent sprechen, je nach Situation. Aber sie haben einen grösseren Handlungsspielraum, um Konkurse und einen Arbeitsplatzabbau zu verhindern. Geben wir den Kantonen diesen Spielraum. Sie sind im Lead, wir wollten das. Aber geben wir ihnen diesen Spielraum, wirklich adäquat und gut zu handeln, zugunsten der Menschen, die immer noch daran glauben, dass wir sie nicht im Stich lassen wollen. Wir haben es heute in der Hand.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben die 60 Prozent, Sie können sich erinnern, in der Herbstsession beschlossen. Es war ein hartes Ringen zwischen den beiden Räten, und man fand sich bei diesen 60 Prozent. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass diese Entscheidung richtig ist, weil es eben um Härtefälle, um Einzelfallbewertungen geht. Wir beantragen Ihnen deshalb, beim Bundesrat zu bleiben.

Die Umsatzeinbusse ist als hartes Kriterium im Gesetz fixiert, und die Kantone können die unterschiedlichen Fixkostenanteile in der Definition der Härtefälle berücksichtigen. Der im Mehrheitsantrag vorgesehene Zusatz ist uns aber zu detailliert. Die Fixkosten zu berücksichtigen, ist zwar nicht falsch, würde aber die Angelegenheit sehr kompliziert machen. Ausserdem bin ich der Meinung, dass die Kantone das nicht mehr selbst bearbeiten könnten, sondern Leute einsetzen müssten, die ihnen das berechnen. Man würde die Jahresrechnung auseinandernehmen müssen, und das würde alles verkomplizieren. Die Frage, was nicht gedeckte Fixkosten sind, ist eine buchhalterische, unternehmerische Frage, die kaum von den kantonalen Verwaltungen beantwortet werden kann. Das kann wiederum zu Verzögerungen führen, und das wollen wir nicht.

Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit II und dem Bundesrat zu folgen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Vorgesehen ist, dass auch Unternehmen, an denen die Gemeinwesen beteiligt sind, zu diesen Härtefallentschädigungen berechtigt sind. Nur, das schränkt man derart ein, dass die Beteiligung des Gemeinwesens auf 10 Prozent begrenzt ist.

Nun wird argumentiert: Sollte die Beteiligung höher sein - bei Messen, z. B. bei touristischen Einrichtungen -, dann könnten ja die Kantone schauen, dann sei das ja angemessen. Nur haben wir eine Vielzahl von möglichen Beteiligungen von Gemeinwesen an irgendwelchen Einrichtungen - nochmals: Denken wir an die Messen -, vor allem an touristischen Einrichtungen. Ich war 16 Jahre lang Skilehrerin in Graubünden. Da gibt es zig Institutionen. Das fängt an beim Langlaufzentrum und geht weiter mit Beteiligungen an irgendwelchen Maschinenparks. Lassen wir doch den Kantonen die Flexibilität. Sagen wir also: Okay, wenn es eine Mehrheitsbeteiligung des Kantons oder einer Gemeinde ist, dann ist es klar; dann sollen die Gemeinden und Kantone alleine hinstehen, dann ist es in ihrem unmittelbaren Interesse. Aber lassen wir darunter den Spielraum, weil es so unglaublich viele Möglichkeiten und Einrichtungen gibt. Wir können z. B. das Hallenstadion nehmen. Es ist mit einer 34-Prozent-Beteiligung der Stadt durchaus im allgemeinen öffentlichen Interesse. Da muss man doch diese Flexibilität lassen, sonst ist die Regelung völlig wirkungslos.

Hier kommt der wichtigere Minderheitsantrag. Wir haben jetzt von Frau Schneeberger gehört, dass die Berechnung von Fixkosten doch etwas schwierig ist. Wir nehmen hier, in dieser Gesetzgebung, als Mass der Dinge den Umsatz. Das ist falsch, weil die Unternehmen, je nachdem, wie sie strukturiert sind, zum Teil fast gar keine Fixkosten haben, weil fast alles aus Lohnkosten besteht. Ein Reisebüro kann theoretisch vom Küchentisch aus tätig sein. Natürlich laufen noch Sozialversicherungsbeiträge, natürlich laufen noch normale Versicherungen weiter, aber im Wesentlichen haben sie tiefe Fixkosten. Hingegen haben Eventunternehmen mit einer riesigen Lichtanlage oder Tonanlage, für die sie Hallen mieten müssen, um sie aufzubewahren, extrem hohe Kapitalkosten, sodass diese in der Regel über Leasing abgewickelt werden. Diese Unternehmen haben einen riesigen Fixkostenblock. Wenn ihnen, um die beiden Geschäftsmodelle zu vergleichen, der gleiche Anteil an einer Umsatzeinbusse zusteht, dann können sie die Lohnkosten über die ALV oder EO decken, aber ihre Fixkosten eben nicht. Eigentlich ist es in Kreisen, die irgendetwas von Gewerbe verstehen, unbestritten, dass die ungedeckten Fixkosten das Problem sind. Also müssen wir doch - und das ist so eindeutig - die Entschädigungen gemessen an den ungedeckten Fixkosten ausrichten.

Jetzt kommt Frau Schneeberger - und der Ständerat übrigens auch - und sagt, das sei ein bisschen kompliziert. Ja, natürlich kann eine Fixkostenberechnung nach betriebswirtschaftlich genauen Kriterien kompliziert sein. Aber genau diesen Bereich sollte dann der Gesetzgeber per Verordnung regeln. Da kann man ein einfaches Formular machen und die Fixkosten aufzählen: Sozialversicherungsbeiträge, Miete, Versicherungen, Leasing, Kapitalkosten - und gut ist. Dann kann man dieses Formular ausfüllen. So einfach, so simpel könnte man das ausgestalten.

Es ist aber nicht intelligent, die ganzen Entschädigungen am Umsatz auszurichten, weil wir dann gewissermassen irgendeine Flinte nehmen und total am Ziel vorbeischiessen, da wir einen grossen Streuradius haben.

Ich bitte Sie also wirklich, hier achtzugeben. Wir haben ein Ziel vor Augen, wir wollen hier Konkurse und Arbeitslosigkeit vermeiden. Das erreichen wir aber nicht, wenn wir so weiterfahren und auch die anderen Minderheitsanträge nicht annehmen. Ich richte einen dringenden Appell an Sie, sonst können wir das Ganze gleich sein lassen. Nehmen Sie diese Minderheitsanträge an, damit wir irgendwo irgendwie eine Wirkung erzielen. Sonst bauen wir einzig ein Bürokratiemonster auf. Wir machen den Menschen da draussen, für die es wirklich wahnsinnig schwierig ist, und den Gewerbetreibenden Hoffnungen, die wir dann nicht erfüllen können.

Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Sie müssen sich die Formulierung, die eine Mehrheit der Kommission ins Covid-19-Gesetz eingefügt hat, zuerst einmal auf der Zunge zergehen lassen. Artikel 12 Absatz 2ter lautet: "Wenn die Tätigkeiten eines Unternehmens klar abgegrenzt sind, muss es ermöglicht werden, verschiedene Arten von Beihilfen zu gewähren, sofern es keine Überlappungen gibt."

Es ist aber nicht die schlechte Formulierung, die mich motiviert, diesen neuen Artikel 12 Absatz 2ter wieder aus dem Gesetz zu streichen. Es geht mir vielmehr um den Grundsatz, dass wir mit den Steuergeldern sorgfältig umgehen müssen, auch bei staatlichen Beihilfen für notleidende Unternehmen. So sollen eben gerade keine Bürokratiemonster kreiert werden, die verschiedene Arten von Beihilfen gewähren. Denken Sie immer daran, dass die Kantone dieses Gesetz auch mit vernünftigem Aufwand vollziehen können müssen. Dieser neue Absatz trägt dazu sicherlich nicht bei, weshalb ich Sie bitte, ihn wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Zu Artikel 12 Absatz 4: Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat zu folgen, der Härtefallhilfen nur für Unternehmen mit Umsätzen von über 100 000 Franken pro Jahr vorsieht. Sie haben heute ohne Opposition Artikel 1 Absatz 1bis in diesem Gesetz beschlossen, wonach sich der Bundesrat beim Pandemiemanagement an den Grundsätzen der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit zu orientieren hat. Das bedeutet, dass jeder staatliche Eingriff den Stresstest punkto Effektivität und Verhältnismässigkeit zu bestehen hat.

Um Verhältnismässigkeit geht es auch, wenn wir von staatlicher Unterstützung für Härtefälle sprechen. Herr Bundesrat Maurer hat zu Recht gesagt, dass wir ehrlicherweise nicht alle Unternehmen mit Steuergeldern retten können, die durch diese Krise und durch behördliche Massnahmen unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. Aber damit sich der Vollzug durch die Kantone einigermassen managen lässt und sie sich nicht im Mikromanagement verlieren, brauchen wir eine Umsatzuntergrenze. So sollen Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 100 000 Franken in den Genuss von Härtefallleistungen kommen können.

Mir ist sehr bewusst, dass es rund 300 000 Kleinstfirmen in unserem Land gibt, die gerade mal eine Person beschäftigen. Doch damit diese ein Auskommen respektive ein Einkommen haben, brauchen sie auch einen gewissen Umsatz. Ein Jahresumsatz von 100 000 Franken bedeutet einen monatlichen Umsatz von 8333 Franken. Davon müssen nicht nur Löhne, sondern auch Sozialabgaben, Miete und ihre Nebenkosten, Mobiliar, IT, Versicherungen, Telefonie, Administration, allenfalls Transportkosten und Steuern bezahlt werden.

Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, welche die Umsatzuntergrenze auf 50 000 Franken pro Jahr festsetzt, müssen diese Kosten aus einem monatlichen Umsatz von mindestens 4166 Franken finanziert werden. Selbst wenn es sich um einen Einpersonenbetrieb handelt, müssen Sie mir erklären, wie sich jemand mit einem Umsatz von knapp 4200 Franken pro Monat einen einigermassen existenzsichernden Lohn auszahlen kann.

Sie können natürlich argumentieren, dass es sich bei diesen Mikrounternehmen auch um Neben- oder Zweiterwerbe handeln kann. Nur stellt sich dann die Frage, ob wir mit der Härtefallregelung auch jegliche Nebenerwerbe abdecken wollen. Ich meine, wir müssen Existenzen und damit Haupterwerbe stützen. Eine Mindestumsatzgrenze von 100 000 Franken pro Jahr führt zudem dazu, dass der Vollzug seitens der Kantone gemanagt werden kann und die Härtefallregelung wirklich auch jenen zugutekommt, deren Existenzen durch behördliche Einschränkungen im Haupterwerb gefährdet sind.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheiten, welche dem Bundesrat folgen. Ich gratuliere Herrn Bundesrat Ueli Maurer zu seinem runden Geburtstag - das ist mein Geschenk an Sie, Herr Bundesrat.

Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe in Block 1 versehentlich auch schon ein kleines Thema von Block 2 vorweggenommen; ich komme kurz darauf zurück.

Auch in Artikel 12 möchten wir dem Konzept des Bundesrates folgen. Das Konzept des Bundesrates stützt auf die Beteiligung der Kantone ab. Die Minderheit Wermuth in Absatz 1 würde diesen eingeschlagenen Weg verlassen. Die Vorteile der föderalistischen Strukturen könnten dadurch nicht zum Tragen kommen. Es würde zudem zu Doppelspurigkeiten kommen. Hier beantragen wir, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Dasselbe gilt auch bei Absatz 1 Buchstabe b. Hier will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und eine Deckelung der Finanzhilfen vorsehen. Dies ist ein wichtiger Schutz, um die Kosten für den Bund im Griff zu haben. Ohne diese Deckelung öffnen wir die Schleusen ohne Not. Wir bitten Sie hier, die Minderheit abzulehnen.

Da die vorliegenden Hilfen nur für Härtefälle gedacht sind, sollten wir auch nicht die Hürden bei Absatz 1bis anpassen. Das Konzept des Bundesrates mit 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes sollte aus unserer Sicht so beibehalten werden. Somit lehnen wir den Antrag der Minderheit I ab, die diesen Wert auf 70 Prozent erhöhen will. Wir lehnen aber auch den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, welche noch die nicht gedeckten Fixkosten in die Vermögens- und Kapitalsituation der Unternehmen einrechnen will. Dies würde zu einer weiteren Verkomplizierung führen und ist teilweise indirekt schon berücksichtigt. Wir bitten Sie, hier dem Minderheitsantrag II (Schneeberger) zuzustimmen und somit auf der Linie des Bundesrates zu bleiben.

Auch die Minderheit zu Absatz 1ter sollte abgelehnt werden. Diese Diskussion haben wir bereits bei der Verordnung geführt. Das sollten wir jetzt nicht via Gesetz übersteuern. Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, sollten tendenziell nicht als Härtefälle zusätzlich unterstützt werden. Für Spezialfälle, das heisst beispielsweise kleine, finanzschwache Gemeinwesen, gibt es ja Ausnahmen.

Auch bei den Zusätzen zu Absatz 2 möchten wir das Konzept des Bundesrates nicht mit weiteren Anliegen verkomplizieren oder sogar noch neue Unklarheiten schaffen. Dabei unterstützen wir die Minderheit Markwalder bei Absatz 2ter, die Kommissionsmehrheit bei Absatz 2quater und Absatz 3 sowie die Minderheit Markwalder bei Absatz 4. Mit diesen Anträgen bleibt der bundesrätliche Vorschlag, wie er ist. Er liegt damit auf der Linie der Verordnung und der Kantone. Er öffnet keine unnötigen Interpretationsspielräume, die wieder zu neuen Diskussionen Anlass geben. Insbesondere bei der Umsatzgrenze gemäss Absatz 4 müssen wir auch die Verhältnismässigkeit der administrativen Kosten berücksichtigen. Die Verordnungsregelung genügt.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen zu Beginn der Pandemie kamen schnell und waren wirksam. Insbesondere konnten eine breite Arbeitslosigkeit und Konkurse durch die Deckung der Lohnkosten dank der unkomplizierten Öffnung der Arbeitslosenversicherung vermieden werden. Harziger war es bei den Selbstständigen und KMU-Inhaberinnen. Es gab ein Hin und Her, ob nun indirekt Betroffene auch Erwerbsersatz bekommen oder ob KMU-Inhaberinnen, die notabene ALV-Beiträge bezahlen, auch ALV-Beiträge erhalten. Schon früh hatte die SP gemahnt, es brauche vermutlich A-Fonds-perdu-Beiträge, um die ungedeckten Fixkosten zu decken, dies im Einklang mit sämtlichen Wirtschaftswissenschaftern der Schweiz - mit sämtlichen. Das wollte hier im Parlament niemand hören. Zu eifrig waren alle damit beschäftigt, so zu tun, als ob das Virus verschwinden würde und man wieder zur sogenannt neuen Normalität zurückkehren könnte. In der Folge wurden wirtschaftspolitische Massnahmen rauf- und runtergefahren, Rechtsunsicherheit, Planungsunsicherheit und riesige Vollzugsprobleme geschaffen. Der Gipfel war, als Bundesrat Parmelin den KMU-Inhaberinnen und -Inhabern, denen bis Mitte September eine peinlich bescheidene Lohnpauschale versprochen wurde, im Mai erklärte: April, April, in zwei Wochen gibt's nichts mehr.

Nun sind wir so weit und fahren die Massnahmen wieder rauf. Wir revidieren ein Gesetz, das wir erst vor zwei Monaten beschlossen haben. Das hätte man anders haben können. Jetzt kann man sogenannte Härtefallbeiträge sprechen. Das, was wir im März gefordert haben, wird jetzt Realität - zu spät, zu wenig und vermutlich wirkungslos. Zu viele sind nicht berechtigt, wenn man zum Beispiel, wie Frau Markwalder gerade ausgeführt hat, nur Firmen mit über 100 000 Franken Umsatz berücksichtigen will. In der Politik ist es unser Job, Empathie für alles Mögliche zu haben. In diesem Fall ist Empathie für die Wirtschaft gefragt.

Ich muss schon sagen, Frau Grosskonzernangestellte Markwalder: Sie sagen, ein Unternehmen mit 100 000 Franken Umsatz zu führen, sei ein Nebenerwerb, da seien die Lohnkosten ja gedeckt. Was sagen Sie dann dem Tontechniker, der 90 000 Franken Umsatz macht und davon noch 30 000 Franken für Kapitalkosten respektive Leasinggebühren für die grossen Anlagen ausgeben muss? Was sagen Sie ihm, der sowieso in einer prekarisierten Branche tätig ist und dann von den restlichen 60 000 Franken eine Familie ernähren muss? Jetzt wird ihm zwar dank der EO ein Teil seines Erwerbsausfalls entschädigt. Aber er muss dann daraus nicht nur seine Familie ernähren, sondern auch noch die 30 000 Franken Leasinggebühren bezahlen, die ihm niemand erlässt. Oder was sagen wir der Schwimmlehrerin, die Kurse gibt, die einen Wasserslot mietet - wussten Sie, dass diese die Wasserslots mieten müssen? - und die Miete dafür bezahlen muss, weil diese geschuldet bleibt? Sie ist gleichzeitig gesetzlich dazu verpflichtet, die Kursgelder zurückzuerstatten. Was sagen Sie dieser alleinerziehenden Schwimmlehrerin? Das sind reale Fälle - reale Fälle. Das betrifft eine Schwimmlehrerin mit zwei Kindern, die jetzt die Miete für ihre Wasserslots noch weiterhin bezahlen muss. Was sagen Sie all denen, wenn Sie hier relativ zynisch und unempathisch behaupten, 100 000 Franken seien ein bisschen Nebenerwerb, diese Leute seien jetzt nicht berechtigt?

Wir reden hier von Hunderttausenden von Leuten, die solche Einzelfirmen haben, nicht von einer Petitesse und irgendwelchen Randerscheinungen. Dabei ist es eigentlich evident, dass Härtefälle dann entstehen, wenn man hohe, ungedeckte Fixkosten hat, und nicht unbedingt bei einem Umsatzausfall, zumindest dann nicht, wenn der Lohn über die EO gedeckt ist. Zudem werden maximal 10 Prozent des Umsatzes der letzten Jahre entschädigt. Das dürfte zu viel zum Sterben und zu wenig zum Überleben sein.

Deshalb stimmen Sie der Minderheit I (Rytz Regula) und/oder meiner Minderheit zu, die sich nach den Fixkosten ausrichtet. Dann kann im Einzelfall geprüft werden, so wie es eigentlich konzipiert ist. Zur Einzelfallbetrachtung: Geben Sie den Kantonen die Möglichkeit, das überhaupt zu tun. Ich habe Verständnis dafür, dass man weg von der Fläche, hin zu gezielter Unterstützung gehen will. Aber vergegenwärtigen wir uns die Ziele: Konkurse verhindern, Arbeitslosigkeit vermeiden. Wenn wir das nicht schaffen, geschätzte Damen und Herren, die Sie hier meinen, Sie müssten Finanzpolitik am falschen Ort betreiben, wird es viel, viel teurer. Das weiss eigentlich hier drin jeder. Geben Sie es doch zu. Es kann doch nicht wahr sein, dass wir hier irgendein Bürokratiemonster aufbauen, das im Vollzug vermutlich teurer wird als das, was überhaupt je ausbezahlt wird - teurer zum Beispiel als A-Fonds-perdu-Beiträge. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Badran, darf ich Sie bitten, zu einem Ende zu kommen?)

Wenn Sie jetzt nicht die Minderheiten unterstützen, schiessen wir hier total am Ziel vorbei und schaffen Bürokratiemonster ohne Wirkung. Ich bitte Sie wirklich, diese Minderheiten zu unterstützen, damit wir erhobenen Hauptes sagen können, wir hätten unseren Job getan.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Block 2 befasst sich mit den Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Aus unserer Sicht ist dies das Herzstück der Revision. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Linie des Bundesrates und bittet Sie, überall der Mehrheit der WAK-N zu folgen und die Einzelanträge abzulehnen.

Zu einzelnen ausgewählten Minderheiten: Die Minderheit Wermuth möchte die Kantone im Prozess der Antragstellung aussen vor lassen. Beide Räte haben diese Frage in der Herbstsession des Langen und Breiten diskutiert. In meinem Einzelantrag, der zu Beginn dieses Gesetzgebungsprozesses stand, waren die Kantone nicht berücksichtigt. Der Ständerat hat dies dann mit klaren Entscheiden eingefügt. Die Kantone sind in der Tat viel näher an ihren Wirtschaftsstrukturen und ihren Unternehmen dran als der Bund. Leider nicht alle, aber doch viele Kantone sind schon weit fortgeschritten in der Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen und sehen vor, die Anträge selbst zu bewilligen. Da sollten wir jetzt keinen Rückwärtssalto mehr machen.

Bei der Dotierung der Härtefallmassnahmen folgen wir dem Bundesrat. Weder wollen wir weg von der Lösung, wonach zwei Drittel der Bund und einen Drittel die Kantone übernehmen, noch wollen wir im Moment, wie dies der Minderheitsantrag Andrey will, das Dach von 1 Milliarde Franken aufheben. Der Verlauf der Pandemie kann uns vielleicht dazu zwingen, die Mittel im Frühjahr wieder aufzustocken. Das machen wir aber erst, wenn die Zeit gekommen ist, unter gleichzeitiger Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Regeln.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Definition des Härtefalls. Natürlich kann man jetzt in dieser Frage einen neuen Basar eröffnen und sagen, 30 Prozent Umsatzausfall seien gerechter als 40 Prozent. Wir haben uns aber vor 67 Tagen auf die 40 Prozent geeinigt und sollten jetzt dabei bleiben. Hingegen unterstützt die Mitte-Fraktion die Berücksichtigung des Anteils an nicht gedeckten Fixkosten. Es ist eben ein grosser Unterschied, ob Sie 40 Prozent Umsatzausfall haben und die meisten Kosten als Lohnkosten anfallen, die Sie über die Kurzarbeit wegbringen, oder ob Sie 40 Prozent Umsatzausfall haben und Ihr Geschäft besonders fixkostenintensiv ist.

Die Minderheit Badran Jacqueline zu Artikel 12 Absatz 1ter möchte die Grenze bei den Beteiligungen der öffentlichen Hand erhöhen. Gemäss der vom Bundesrat beschlossenen Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund nicht an Kosten von Unternehmen, an deren Kapital Bund, Kantone oder Gemeinden mit mehr als 12 000 Einwohnern insgesamt zu mehr als 10 Prozent beteiligt sind. Aus unserer Sicht ist diese Regelung gerechtfertigt. Solche Unternehmen sind für die Gemeinwesen von strategischer Bedeutung. Messeplätzen etwa sollte unbedingt geholfen werden; dies ist aber Aufgabe von Kantonen und Gemeinden, denen auch die entsprechenden Standortvorteile zukommen, wenn das Geschäft wieder läuft.

Das Ziel der Härtefallmassnahmen ist aus unserer Sicht, dass "normale" Unternehmen die Mittel nicht mit Unternehmen teilen müssen, die bereits unter anderen Titeln, namentlich beim Sport, in der Kultur oder im öffentlichen Verkehr, zum Zug kommen. Es mag aber Fälle geben, in denen ein Unternehmen im gleichen Rechtskleid verschiedene, klar abgrenzbare Tätigkeiten ausübt. Diesem Umstand trägt die Mehrheit der WAK-N Rechnung.

Schliesslich noch ein Wort zu Artikel 12 Absatz 4 und der Umsatzschwelle für Unternehmen: Der Bundesrat hatte die Umsatzschwelle im Vernehmlassungsentwurf zur Härtefallverordnung auf 50 000 Franken angesetzt, sich schliesslich aber für 100 000 Franken entschieden. Kleine Unternehmen sind ein wichtiges Rückgrat unserer Wirtschaft. Zwar wird wohl nicht jedes Unternehmen mit 50 000 Franken Umsatz nach Abzug weiterer Entschädigungen das Härtefallkriterium erfüllen, wir wollen aber die Kleinen auch nicht mit einer zu hohen Schwelle von vornherein von den Härtefallmassnahmen ausschliessen.

Wir bitten Sie deshalb, auch in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.

Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Die Härtefallregel ist das Instrument, um betroffene Unternehmen über die zweite und über eine allfällige dritte Welle zu tragen. Dieser Artikel 12 ist der Hauptgrund, weshalb wir das Covid-19-Gesetz nur wenige Wochen nach der Schlussabstimmung noch einmal öffnen. Für eine wirkungsvolle Härtefallregel braucht es aber nicht nur eine Erhöhung der Mittel, wie sie im Entwurf vorgeschlagen wird. Es müssen auch die richtigen Unternehmen davon profitieren können. Denn nicht nur die grossen Ladenketten, sondern vor allem die kleinen, inhabergeführten Geschäfte wie Quartierbeizen und Kultur- und Kreativunternehmen leiden unter den Corona-Einschränkungen. Genau diese Mikrounternehmen sind es, die jeden vierten Arbeitsplatz in der Schweiz zur Verfügung stellen. Das sind die Strukturen, deren Existenz es zu sichern gilt. Die Fraktion der Grünen bittet Sie daher, die Anträge der Minderheiten II (Schneeberger) und Markwalder abzulehnen und alle anderen Minderheiten zu unterstützen.

Die Realität zeigt, wovor wir bereits vor vielen Wochen gewarnt haben: Wenn die Kantone im Lead sind bei der Härtefallregel, werden wir 26 unterschiedliche Regeln haben. Ein gewisses Mass an Willkür und Ungleichbehandlung bei der Beurteilung der Härtefälle wird so nicht zu verhindern sein. Wir unterstützen daher im Grundsatz einen Systemwechsel, wie ihn die Minderheit Wermuth vorsieht, mit einer Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund - auch wenn dieser für die Bewältigung der zweiten Welle wohl zu spät kommt. Wir müssen aber damit rechnen, dass uns dieses Gesetz auch noch nächstes Jahr begleiten wird. Genau deshalb sollte das Covid-19-Gesetz dieses Mal auch länger als zehn Wochen halten.

Wir unterstützen daher bei Absatz 1 Buchstabe b die Minderheit Andrey, welche die Deckelung der Finanzhilfen über den ordentlichen Budgetprozess steuern will. Im September rechneten der Bundesrat und die Kantone noch mit vereinzelten Härtefällen, die mit einem Kredit von 200 Millionen Franken gedeckt werden sollten. Heute reden wir von 1 Milliarde Franken. Und im Frühjahr? Wenn wir hier beim Entwurf bleiben und die Prognosen des Bundesrates nicht plötzlich eine deutlich längere Gültigkeit haben als jene der letzten Monate, können wir für die Frühjahrssession bereits jetzt die nächste Revision des Covid-19-Gesetzes planen.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis unterstützt die Fraktion der Grünen die Minderheit I (Rytz Regula), denn das Ziel der Härtefallregelung ist es, Unternehmen zu unterstützen, die überlebensfähig sind und auch nach der Pandemie noch Arbeitsplätze und Wertschöpfung generieren werden. Mit einer zu restriktiven Auslegung der Bezugsberechtigung machen wir aber das Gegenteil. Ein Jahresumsatz von 60 Prozent, wie ihn das geltende Recht als Limite vorsieht, entspricht einem kompletten Umsatzausfall während fünf Monaten. Nach dieser Zeit sind sämtliche Reserven aufgebraucht, und die Überlebensfähigkeit der Unternehmen ist geschwächt. Das verfehlt deshalb bei Weitem das Ziel. Der Minderheitsantrag bringt hier eine Verbesserung, indem die Anspruchsberechtigung ab einem Einbruch des Umsatzes auf immerhin 70 Prozent angesetzt wird.

Weiter unterstützt die grüne Fraktion in diesem Absatz 1bis die Kommissionsmehrheit in der Präzisierung der Bezugsberechtigung, indem die nicht gedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, und lehnt den Antrag der Minderheit II (Schneeberger) ab.

Bei Absatz 1ter unterstützt die Fraktion der Grünen die Minderheit Badran Jacqueline, die eine angemessene Unterstützung von Härtefällen bei Unternehmen ermöglicht, an denen Bund, Kantone oder Gemeinden insgesamt zu mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Für Unternehmen, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, sollen auch unterschiedliche Arten von Beihilfen zur Verfügung stehen. Ein breit aufgestelltes Unternehmen, das auf der einen Seite z. B. kulturelle Veranstaltungen organisiert, auf der anderen Seite aber auch solche promotet, soll im ersten Teil von Ausfallentschädigungen profitieren können, im zweiten Teil aber durchaus auch als Härtefall gelten können. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Markwalder ab und unterstützen bei Absatz 2ter die Kommissionsmehrheit.

In der Covid-19-Härtefallverordnung begrenzt der Bundesrat die Auszahlung von A-Fonds-perdu-Beiträgen auf 10 Prozent des Jahresumsatzes. Dabei verkennt er die unterschiedlichen Unternehmensstrukturen. Was für eine Booking-Agentur ausreichen mag, ist für ein kapitalintensives Car-Reiseunternehmen schlicht nicht genug. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat diese Einschränkung vorgenommen hat, insbesondere deshalb nicht, weil es aktuell die Kantone sind, die beurteilen, wer als Härtefall gilt. Genauso sollen es die Kantone sein, welche die angemessene Höhe des A-Fonds-perdu-Beitrags definieren. Die Fraktion der Grünen unterstützt deshalb bei Absatz 3 die Minderheit Rytz Regula.

Mit der gleichen Begründung unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Badran Jacqueline bei Absatz 2quater, welche die Entschädigung bei mindestens 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten festsetzen will.

Bei Absatz 4 unterstützt die Fraktion der Grünen mit Nachdruck die Mehrheit. Noch einmal: Wir befinden uns in einer Krise der Kleinen. Die Minderheit Markwalder will mit einer Anhebung der Mindestumsatzgrenze auf 100 000 Franken aber genau diese Unternehmen kategorisch von der Härtefallregel ausklammern. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Ryser, darf ich Sie bitten, zu einem Ende zu kommen?) Das mache ich, aber das muss ich noch sagen: Die selbst ernannten Wirtschaftsvertreterinnen und der Bundesrat wollen hier Sparpolitik machen auf Kosten der Kleinstunternehmen. Wir lehnen diesen Antrag der wirtschaftsfeindlichen Minderheit Markwalder deshalb ab.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

In diesem Block 2 geht es um die Härtefallmassnahmen, also sozusagen um die Rahmenbedingungen für die bereits verabschiedete Härtefallverordnung. Wichtig ist uns, hier nochmals zu betonen und anzuerkennen, dass die Kantone frei entscheiden, ob sie Härtefallmassnahmen ergreifen und, wenn dies der Fall ist, wie sie diese ausgestalten. Diese von den Kantonen explizit gewünschte Freiheit gibt ihnen die Möglichkeit, die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten anzupassen. Das muss auch das Ziel der in diesem Gesetz definierten Regelungen sein.

Nun zu Artikel 12 Absatz 1: Persönlich hätte ich vor ein paar Wochen noch, als wir die Konsultation über die Härtefallverordnung in der WAK-N durchführten, sehr viel Sympathie für diesen Minderheitsantrag Wermuth gehabt. Ich habe selbst darauf hingewiesen, dass es schwierig wird, wenn man den Kantonen hier volle Freiheit gibt. Jetzt muss ich aber sagen: Viele Kantone, auch unser Kanton, haben ihre Verordnung gestützt auf diese Härtefallverordnung des Bundes ausgearbeitet. Die Arbeiten sind sehr, sehr weit fortgeschritten, und die Verfahren sind sehr schnell eingeleitet worden. Es ist meines Erachtens und auch aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion zu spät, jetzt wieder zu dieser etwas zentralistischen Regelung zurückzukehren. Es ist richtig, dass nun die Prozesse auch in den Kantonen mit Hochdruck in Gang gebracht werden. Wir wollen keine Verzögerung mehr, deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.

Zu Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b: Da geht es um den Verteiler. Auch hier gilt, wie ich bereits ausgeführt habe, dass in vielen Kantonen die Arbeiten laufen, um die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der nun ausgehandelten Lösungen zu schaffen. Wenn wir nun den Kostenteiler ändern würden, wäre das wiederum eine Verzögerung des ganzen Verfahrens, was für die Gesuchstellenden alles andere als erfreulich wäre. Wir werden hier der Mehrheit folgen. Wir unterstützen auch die Einschätzung des Bundesrates, dass der aktuelle Konsens dahin geht, dass das Paket von 1 Milliarde Franken umzusetzen ist. Alles andere muss eine weitere politische Diskussion sein.

Zu Artikel 12 Absatz 1bis: Das ist der Antrag meiner Minderheit II, diesen habe ich bereits erläutert. Ich möchte es hier einfach noch einmal sagen: Frau Schneeberger hat nicht nur gesagt, dass es zu kompliziert sei, dass es zu detailliert sei usw., sie hat auch gesagt, dass die Kantone die unterschiedlichen Fixkostenanteile in der Definition der Härtefälle auch berücksichtigen können. Unsere Fraktion folgt hier meiner Minderheit II.

Bei Artikel 12 Absatz 2ter hat Ihnen die Minderheitssprecherin Markwalder die Argumente bereits erläutert, wir folgen hier der Minderheit Markwalder.

Artikel 12 Absatz 3: Hier folgen wir der Mehrheit, weil das die Kantone mehrheitlich begrüssen.

Artikel 12 Absatz 4: Hier geht es um die Umsatzgrenze. Die Umsatzgrenze in der Verordnung ist umso unverständlicher, als wir wissen, dass sich einige Parteien und viele Verbände sogar für eine Grenze von 30 000 Franken ausgesprochen haben. Ich finde es hier nicht ganz ehrlich vom Bundesrat, zu kommunizieren, dass die Kantone entlastet werden sollen, er aber eigentlich meint, dass man nicht Mikromanagement betreiben könne. Weder in der WAK-N noch in der WAK-S war die Erhöhung der Umsatzgrenze ein Thema. Wir haben im Gegenteil über eine mögliche Senkung gesprochen. Auch die Verkehrsdirektorenkonferenz und die Finanzdirektorenkonferenz haben sich nicht explizit zu einer Erhöhung geäussert. Das heisst also, sie haben akzeptiert, dass wir die Umsatzgrenze bei 50 000 Franken belassen. Die Kantone haben ihre Verordnungen auf der Basis der Mindestumsatzgrenze von 50 000 Franken entworfen. Es gibt durchaus viele Einzelmannbetriebe, z. B. auch Dienstleister auf Stundenbasis, die bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent nicht auf einen Umsatz von 100 000 Franken kommen. Es gibt keine Veranlassung, die Umsatzgrenze gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Fassung der Härtefallverordnung zu ändern.

Die FDP-Liberale Fraktion ist auch hier wohl geteilter Meinung, wie Sie das dem Votum der Minderheitssprecherin entnehmen konnten. Ich persönlich unterstütze hier die Mehrheit der Kommission.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Die neu vom Bundesrat vorgeschlagene Gesamtsumme von 1 Milliarde Franken, aufgeteilt in etwa einen Drittel zulasten der Kantone und zwei Drittel zulasten des Bundes, erachten wir als zielführend. Die finanziellen Mittel ohne Obergrenze auszuweiten oder die Voraussetzungen für Härtefälle stark auszudehnen, wie es die Ratslinke hier will, lehnen wir ab. Es ist unklar, wie lange die staatlichen Eingriffe andauern werden. Aber sollte eine Aufstockung der Mittel notwendig werden, dann können wir diese immer noch zu einem späteren Zeitpunkt einführen. Bei Artikel 12 Absatz 1 folgen die Grünliberalen deshalb der Mehrheit.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um den Grundsatz, wann ein Härtefall vorliegt. Im Herbst haben wir uns in den Räten darauf geeinigt, dass ein Härtefall dann vorliegt, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts gefallen ist. Dabei soll auch die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation berücksichtigt werden. Daran wollen wir Grünliberalen festhalten. Neu schlägt die Mehrheit, die wir Grünliberalen unterstützen, vor, dass auch der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen ist. Ich möchte klar darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht der Umsatz grundsätzlich nicht die alleinige oder die wichtigste Basis für die Bestimmung des Anspruchs auf eine Härtefallentschädigung sein darf. Dazu sind die nicht gedeckten Fixkosten hingegen wesentlich geeigneter. Der Umsatz einer Unternehmung umfasst die gesamten Erlöse, die sie erzielt hat. Mit diesen Erlösen muss die Firma ihre Kosten decken. Im Wesentlichen sind das die Lohn- und Sozialversicherungskosten, Fixkosten, variablen Kosten sowie Gewinne und Steuern.

Gewinne und Steuern sollten bei Härtefällen sicher nicht als Messgrösse herangezogen werden. Die Lohnkosten wiederum werden über die Kurzarbeitsentschädigung und die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für selbstständigerwerbende Personen oder Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung zu rund 80 Prozent gedeckt.

Die variablen Kosten fallen nur im Umfang der Geschäftstätigkeit an: Wenn zum Beispiel ein Caterer weniger Bratwürste oder keine Bratwürste verkaufen kann, dann bestellt er auch keine und hat damit auch keine Kosten. Die variablen Kosten können also in der Krise angepasst werden, und sie sind deswegen keine Messgrösse, um einen Härtefall zu definieren.

Aus diesen Gründen ist ein Fokus auf die nicht gedeckten Fixkosten wie Mieten, Leasingkosten, Nebenkosten, Unterhaltskosten, Versicherungskosten sehr sinnvoll. Diese Kosten sind bis jetzt weder durch andere Instrumente abgedeckt, noch sind sie in der Krise innerhalb von rascher Zeit vermeid- oder reduzierbar. Aus diesen Gründen unterstützen wir die Mehrheit bei Artikel 12 Absatz 1bis und die Minderheit Badran Jacqueline bei Absatz 2quater.

Der Minderheitsantrag Badran Jacqueline bei Artikel 12 Absatz 1ter wiederum käme einer Einschränkung der Unterstützung auf Unternehmen, an deren Kapital der Bund, die Kantone und Gemeinden mit höchstens 50 Prozent beteiligt sind, gleich. Das lehnen wir ab.

Bei Artikel 12 Absatz 2ter unterstützen wir die Mehrheit und damit die Möglichkeit, dass die Firmen mit mehreren Tätigkeitsfeldern, die zum Beispiel gleichzeitig im Event- und Kulturbereich sowie in der Gastronomie tätig sind, nicht von Härtefallhilfen ausgeschlossen werden, auch wenn sie bereits eine Hilfeleistung im Kulturbereich erhalten haben. Diese müsste allerdings in den Berechnungen selbstverständlich deklariert und angerechnet werden.

Bei Artikel 12 Absatz 4 geht es darum, ab welcher Umsatzgrösse ein Unternehmen Zugang zu Härtefallhilfen erhalten soll. Dabei ist aus Sicht der Grünliberalen zu berücksichtigen, dass eine Firma im Grundsatz eine Härtefallunterstützung erhalten soll, wenn sie stark betroffen ist, nicht durch andere Instrumente ausreichend unterstützt wird und eine Existenz darstellt. Ist das schon bei einem Umsatz von 50 000 Franken oder erst ab 100 000 Franken der Fall? Bei den Grünliberalen gibt es beide Meinungen. Einig sind wir uns jedoch darüber, wie schon erklärt, dass der Umsatz nicht die wichtigste und bestimmende Grösse für die Härtefallbestimmung sein soll.

Der Einzelantrag Weichelt-Picard bei Artikel 12 Absatz 1quater mit dem Verbot der Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen ist zwar auf Gesetzesebene unnötig, da bereits in der Verordnung so geregelt, das Anliegen ist aber unbestritten, weshalb wir den Antrag unterstützen.

Zusammengefasst: Die Grünliberalen unterstützen in diesem Block mit Ausnahme von Artikel 12 Absatz 2quater und Absatz 4 überall die Mehrheit.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu diesen Härtefällen. Wir regeln, unter welchen Bedingungen sich der Bund an der Finanzierung beteiligt. Das heisst aber nicht, dass damit Härtefälle abschliessend aufgezählt sind, sondern die Kantone oder die Gemeinden haben selbstverständlich die Möglichkeit, aus eigenen Mitteln örtliche Härtefälle abzufedern. Das war mit ein Grund, weswegen wir bezüglich der Kantone mit dem Teiler von einem Drittel zu zwei Dritteln einverstanden waren. Wir sind überzeugt, dass die Kantone neben den vom Bund mitfinanzierten Härtefällen noch eine Reihe von eigenen Problemen zu lösen haben. Wenn ich das Beispiel von Frau Badran aufnehmen kann: Ich denke, dass es, wenn eine Schwimmlehrerin ihre Slots bezahlen muss, noch einen Hallenbadbesitzer gibt - das ist vielleicht die Gemeinde -, der sich beteiligen kann. Oder wenn der Tonkünstler die Leasingraten nicht bezahlen kann, dann kann das gestundet werden. Ich denke einfach, es braucht hier eine Reihe von Massnahmen und die Zusammenarbeit. Nicht jeder Einzelfall kann hier durch den Bund gelöst werden. Das heisst keineswegs, dass wir kein Verständnis für diese Härtefälle haben, für diese Frauen und Männer, die solche Probleme haben. Aber der Bund kann nicht alles lösen, sondern es gibt die anderen föderalen Ebenen, die ebenfalls mit eingeschlossen werden sollen. Denken Sie daran: Wenn Sie in die Kuppelhalle unseres Parlamentsgebäudes treten und nach oben schauen, steht dort: "Einer für alle, alle für einen". Das ist eigentlich das Motto. In einer Krise, die uns nach fünfzig Jahren erreicht hat, kommt nicht alles direkt vom Bund, sondern da gibt es sehr viele, die ihren Beitrag leisten sollen und leisten müssen. Damit ist diese Aufforderung auch ausgesprochen.

Ich komme nach dieser Vorbemerkung zu den Minderheitsanträgen. Gemäss dem Minderheitsantrag Wermuth zu Artikel 12 Absatz 1 kann der Bund Unternehmen unterstützen. Das möchten wir nicht, sondern die Kantone stellen Antrag. Wenn der Bund direkt unterstützt, braucht er aus unserer Sicht dazu eine andere gesetzliche Grundlage. Wir haben das bei der Swiss, bei den flugnahen Betrieben gesehen. Da haben wir das Luftfahrtgesetz als entsprechende Rechtsgrundlage. Wir möchten bei dieser Lösung bleiben, das also nicht einfach ausdehnen, sondern hier sind jetzt einmal die Kantone in der Pflicht. Wir folgen damit Ihrem Weg, den Sie mit dem Gesetz im September aufgezeigt haben. Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann gibt es den Minderheitsantrag Andrey zu Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b. Dieser Artikel ist, so wie er formuliert ist, sehr gefährlich, denn er erhöht den Betrag auf über 1 Milliarde Franken, ohne zu sagen, wie dieser finanziert wird. Im Gesetz ist das nicht geregelt. Wenn Sie dem Antrag folgen, hätte der Bund 100 Prozent zu übernehmen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Wir sind der Meinung, wenn es mehr als 1 Milliarde brauchen würde, wäre der Kostenanteil mit den Kantonen wieder auszuhandeln, und dann bräuchte es dazu eine gesetzliche Grundlage. Dieser Minderheitsantrag könnte sehr viel kosten und würde ins Geld gehen. Er würde auch dazu führen, dass die Kantone aus eigener Regie einfach Massnahmen anordnen können - beliebig viele -, und der Bund bezahlt dann 80 Prozent daran. Das wollen wir nicht.

Ich komme zu Artikel 12 Absatz 1bis und damit zu den Minderheitsanträgen Rytz Regula und Schneeberger. Frau Rytz fordert mit ihrer Minderheit zwei Dinge: Im ersten Teil soll der Prozentsatz von 60 auf 70 Prozent erhöht werden. Ich bitte Sie, hier bei 60 Prozent zu bleiben. Das war Ihr Kompromiss, um den Sie vor sechs oder vor sieben Wochen gerungen haben. Sie müssten hier dabei bleiben. Es gibt keinen Grund, das jetzt zu erhöhen, weil wir immer von Härtefällen sprechen. Der zweite Teil des Minderheitsantrags betrifft die nicht gedeckten Fixkosten. Sie müssen davon ausgehen, dass Kantone jetzt Hunderte, vielleicht Tausende von Anträgen haben. Dann im Detail festzustellen, was nicht gedeckte Fixkosten sind, ist eine relativ schwierige Aufgabe, die auch zu Missbrauch führen kann. Ich bitte Sie, hier bei der Mehrheit zu bleiben. Zur Ausdehnung auf 70 Prozent einerseits und zum Einbezug der nicht gedeckten Fixkosten andererseits: Das sprengt den Rahmen dieser Gesetzgebung und den Rahmen der Möglichkeiten der Kantone.

Dann haben wir die Minderheit Badran Jacqueline zu Artikel 12 Absatz 1ter. Hier geht es um die Beteiligung bei Anlagen, die zum Teil im Besitz der öffentlichen Hand sind. Wir haben im Gesetz diese 10 Prozent. Die Überlegung dahinter ist: Am Hallenstadion beispielsweise, das ist eine solche Anlage, ist die Stadt Zürich beteiligt. Für eine so wichtige Infrastruktur ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bund 80 Prozent übernimmt und der Kanton Zürich 20 Prozent. Es ist im Interesse des Kantons und der Stadt, dass diese Infrastruktur erhalten wird. Wir haben diese Regelung jetzt so getroffen, dass der Anteil bei Gemeinden bis 12 000 Einwohner überschritten werden kann. Das würde heissen, dass wir uns beispielsweise an Skiliften und Sportanlagen von kleineren Gemeinden beteiligen, aber nicht an systemrelevanten Anlagen der Kantone und der Städte. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Badran Jacqueline hier abzulehnen.

Wir sind damit bei Artikel 12 Absatz 2ter. Hier geht es um die Arten von Beihilfen. Wir sagen im Gesetz, dass nicht aus zwei Töpfen Beihilfen bezogen werden können. Diese beiden Töpfe sind definiert: einerseits Sport und Kultur und andererseits ein Härtefall. Entweder wird es über Sport oder Kultur oder über den Härtefall abgedeckt, aber dies soll nicht aus beiden Töpfen erfolgen. Die Differenz ist hier nicht so gross. Wir haben unsere Regelung in der Verordnung festgelegt, so wie ich sie beschrieben habe. Daher ist unserer Meinung nach diese gesetzliche Bestimmung nicht notwendig, da sie sofort wieder nach einer Interpretation der Verordnung ruft.

Dann sind wir bei Absatz 2quater. Das ist der Minderheitsantrag Badran Jacqueline zu Entschädigungen von mindestens 50 Prozent der nicht gedeckten Fixkosten. Ich glaube auch, es ist hier sinnvoll, eine Lösung zu treffen, die von den Kantonen auch vollzogen werden kann und die einfach zu verstehen ist. Dazu immer wieder Folgendes: Wenn es hier Härtefälle gibt und der Kanton der Meinung ist, er müsse noch etwas zufügen, dann kann man das selbstverständlich machen. Dann steht es den Kantonen frei, das zusätzlich zu machen. Wir regeln einfach, wo der Bund bereit ist, sich zu beteiligen. Das muss so klar und nachvollziehbar sein, dass wir aus unserer Sicht Missbräuche ausschliessen können. Wenn der Kanton hier mehr tun will, hat er diese Möglichkeit.

In Artikel 12 geht es auch um den Einzelantrag Weichelt-Picard zu Absatz 1quater. Sie möchte das Dividendenauszahlungsverbot im Gesetz festschreiben. Wir haben das in der Verordnung. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, das ins Gesetz zu schreiben. Aber wenn Sie das möchten, würden wir uns nicht gross dagegen wehren.

Dann haben wir noch den Minderheitsantrag Rytz Regula zu Artikel 12 Absatz 3. Das sind diese 30 Prozent des Jahresumsatzes. Auch hier sind wir wieder der Meinung: Der Bund gibt hier die Richtung vor, woran wir uns beteiligen. Wir beteiligen uns dort, wo es klar definierbar ist, was wir möchten. Wir beschränken uns auf Härtefälle und lassen es aber selbstverständlich zu, dass die Kantone oder Gemeinden andere Lösungen finden. Wir sollten nicht ganz vergessen, dass es immer auch Geldgeber hinter diesen Firmen gibt. Da gibt es Kredite, die gesprochen wurden. Ich denke, es ist recht und billig, wenn sich auch die Banken hier allenfalls an einer Sanierung beteiligen. Nicht alles ist Sache des Steuerzahlers. Daher bitte ich Sie auch hier, bei der Mehrheit zu bleiben.

Der Mehrheitsantrag zu Artikel 12 Absatz 4 betrifft Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 50 000 Franken. Der Bundesrat möchte das in der Verordnung regeln und hat dort 100 000 Franken festgelegt. Wenn Sie 50 000 Franken nehmen und davon ausgehen, dass das eine Einzelunternehmung ist - der Lohn ist durch den Erwerbsersatz gedeckt -, sind es relativ bescheidene Kosten, die noch verbleiben. Ich schliesse nicht aus, dass es hier auch einen Härtefall geben kann. Dann würde ich aber wiederum meinen, dass sich die nächste Stufe darum kümmern muss. Das soll nicht auf Stufe des Bundes gelöst werden. Wir müssen ja alle diese Gesuche, die von den Kantonen eingereicht werden, auch noch plausibilisieren. Wir müssen sie prüfen und können uns hier nicht in den Details verlieren. Wir müssen die grosse Linie definieren, die für die Kantone verständlich ist, welche diese Gesuche behandeln. Aber es ist allen unbenommen, dann eben andere Lösungen zu suchen.

Ich bitte Sie also, bei den folgenden Abstimmungen generell beim Bundesrat zu bleiben.

Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Herr Bundesrat, Sie haben vorhin gesagt, dass der Antrag meiner Minderheit gefährlich sei, weil sich die Kantone quasi aus der Bundeskasse bedienen könnten, und zwar ohne Limit. Können Sie mir erstens bestätigen, dass das nicht möglich ist und dass das Parlament das letzte Wörtchen dazu sagen wird, wie viel Unterstützung gesprochen wird? Können Sie mir zweitens auch bestätigen, dass der Minderheitsantrag die Aufschlüsselung eigentlich klar regelt? Es geht nicht darum, dass künftig der Bund 100 Prozent übernehmen soll, sondern es soll diese 80/20-Regel, wie Sie gesehen haben, auch weiterhin über diesen Betrag hinaus bestehen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Das ist Ihre Interpretation, dass diese 20/80-Regelung darüber hinausgeht. Mit den Kantonen haben wir darüber nicht gesprochen, wir haben mit den Kantonen keine Einigung erzielt. Die Schwäche, da möchte ich noch einmal darauf hinweisen, ist, dass Sie nicht regeln, wie viel der Kanton allenfalls beziehen kann. Wir haben jetzt einen Schlüssel. Es gibt für den Kanton eine Obergrenze. Ich gehe nicht davon aus, dass das mit Ihrem Antrag fortgesetzt werden kann. Das ist nicht festgeschrieben. Der Kanton kann beliebige Schliessungen vornehmen und dann einfach diese 80 oder allenfalls sogar 100 Prozent beim Bund abholen. Wir möchten ja, dass die Kantone in der Pflicht bleiben. Darum haben wir diesen Deckel definiert. So gesehen ist Ihr Antrag nicht ganz durchdacht.

Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Dans ce deuxième bloc, nous traitons les mesures applicables aux cas de rigueur. Un certain nombre de propositions ont été déposées à ce sujet. Permettez-moi tout d'abord de préciser que la commission soutient les mesures applicables aux cas de rigueur. Celles-ci font partie de la loi votée par le Parlement. Même si les différentes propositions déposées au sujet de cet article divergent, elles n'ont pour but que d'en améliorer le mécanisme.

Je commence par l'article 12. En ce qui concerne l'article 12 alinéa 1, une minorité de la commission demande que la Confédération puisse soutenir directement les entreprises. Selon cette proposition, le soutien ne doit pas relever de la compétence des cantons. La majorité de la commission souhaite que la formulation actuelle de la disposition soit maintenue.

Au cours des mois écoulés, la politique sanitaire et la politique économique des cantons ont varié, car la pandémie s'est développée différemment d'une région à l'autre. Ces divergences sont vraisemblablement appelées à persister. A cet égard, il est logique et judicieux que les mesures de compensation demeurent du ressort des cantons comme l'a prévu le Parlement. Les cantons adaptent actuellement les règles applicables aux cas de rigueur à leur situation et aux besoins de l'économie régionale.

La majorité de la commission vous demande par conséquent de maintenir le texte en l'état.

Une minorité de la commission demande également la modification de l'article 1 alinéa 1 lettre b. Les lettres a et b ont pour objet le soutien de la Confédération aux cas de rigueur. Ce soutien est plafonné à 1 milliard de francs. La minorité estime qu'il n'est pas possible à ce stade d'évaluer quels seront les besoins réels. Ceci dépendra de l'évolution de la pandémie et de la conjoncture internationale, ou même d'une éventuelle troisième vague.

La majorité de la commission souhaite maintenir la formulation actuelle de la lettre b et plafonner les contributions, ceci dans un souci d'efficacité et de proportionnalité. La majorité estime que la loi, telle qu'elle est actuellement formulée, permet de répondre aux problèmes actuels et laisse à la Confédération et aux cantons une marge de manoeuvre suffisante pour s'adapter aux besoins à venir. Elle vous invite par conséquent à ne pas modifier le texte de loi.

L'article 12 alinéa 1bis fait l'objet de deux propositions de minorité. La minorité I souhaite qu'un cas de rigueur tel qu'il est défini à l'alinéa 1 soit constitué du moment que le chiffre d'affaires annuel est inférieur à 70 pour cent de la moyenne pluriannuelle compte tenu de l'ensemble de la situation financière. Le raisonnement qui sous-tend cette proposition est que le seuil actuel de 60 pour cent de perte de chiffre d'affaires est trop bas. La minorité propose de suivre le Conseil fédéral et de s'en tenir à la formulation actuelle de l'alinéa.

La majorité de la commission a opté à cet égard pour un compromis. La règle de 60 pour cent du Conseil fédéral doit être respectée. Elle estime ici encore que l'argent du contribuable doit être utilisé avec circonspection et discernement. Elle reconnaît toutefois que les mesures sanitaires affectent diversement les entreprises. Elle souhaite par conséquent que les mesures applicables aux cas de rigueur tiennent compte non seulement de la perte de chiffre d'affaires, mais aussi de l'ensemble de la situation financière d'une entreprise, ainsi que de la proportion des coûts fixes non couverts. La commission vous invite par conséquent, par 14 voix contre 11, à accepter cette extension de l'alinéa.

Une minorité de la commission souhaite insérer un alinéa. Selon elle, les entreprises étatiques dans lesquelles l'Etat a une participation au capital qui monte jusqu'à 50 pour cent doivent aussi recevoir les prestations prévues pour les cas de rigueur si elles peuvent justifier leur demande. La majorité de la commission, en revanche, ne soutient pas cette proposition. L'Etat a un intérêt stratégique à maintenir ces entreprises ou les entreprises dont il représente une part du marché.

La majorité de la commission demande l'insertion d'un alinéa 2ter à l'article 12. Il s'agit de préciser la mise en oeuvre des mesures applicables aux cas de rigueur. Lorsque que les activités d'une entreprise sont clairement délimitées, il doit être possible d'accorder différents types d'aide à condition que ceux-ci ne se chevauchent pas.

Une minorité de la commission demande que cet alinéa ne soit pas ajouté afin de ne pas modifier davantage les règles. La majorité de la commission maintient toutefois qu'il ne s'agirait pas d'un changement de règles, mais d'une clarification conforme à la volonté du législateur. La commission approuve par conséquent, par 13 voix pour contre 11 et 1 abstention, l'insertion de l'alinéa 2ter.

Une minorité de la commission souhaite quant à elle insérer un alinéa 2quater. Selon elle, les versements aux cas de rigueur devraient s'élever à au moins 50 pour cent des coûts fixes non couverts. La majorité de la commission rejette cette proposition, car elle constituerait un virage significatif dans la mise en oeuvre des mesures applicables aux cas de rigueur.

Les cantons et la Confédération se sont préparés à une aide axée sur le chiffre d'affaires. La couverture des coûts fixes a déjà été prise en compte à l'alinéa 1. La majorité demande par conséquent qu'aucune nouvelle règle ne soit introduite à ce sujet et que la proposition soit rejetée.

A l'alinéa 3 de l'article 12, une minorité de la commission souhaite limiter les contributions que la Confédération peut verser à fonds perdu. La justification repose sur le fait qu'il s'agirait d'être prêt pour tous les cas de demande de financement.

La majorité de la commission rejette cet ajout. Les contributions à fonds perdu constituent une marge de manoeuvre pour la Confédération. Il n'est pas opportun de la restreindre. La majorité demande par conséquent le maintien de la formulation de l'alinéa 3.

L'alinéa 4 de l'article 12 est une norme de délégation au Conseil fédéral qui règle dans une ordonnance les modalités d'application des cas de rigueur. Le Conseil fédéral a rédigé et publié cette ordonnance. La majorité de la commission considère que cette ordonnance est hors de propos sur un point. Seules les entreprises qui ont réalisé un chiffre d'affaires annuel moyen de 100 000 francs au cours des deux dernières années peuvent bénéficier de l'aide applicable aux cas de rigueur. Le fait que le Conseil fédéral ait proposé un seuil de 50 000 francs dans sa formulation initiale pose question. Au cours de la procédure de consultation relative à l'ordonnance, un nombre à peu près équivalent de demandes de réduction ou d'augmentation de ce seuil ont été déposées. Le fait que Conseil fédéral ait opté pour une approche unilatérale des propositions est problématique pour la majorité de la commission. En conséquence, cette dernière demande le respect du seuil initial de 50 000 francs proposé par le Conseil fédéral.

La minorité de la commission s'en tient par contre à la formulation du Conseil fédéral. Selon elle, les entreprises dont le chiffre d'affaires annuel est inférieur à 100 000 francs sont peu rentables et difficilement viables. Attendu qu'il est question ici de règles applicables aux cas de rigueur, un seuil qui exclurait la moitié des cas de rigueur ne saurait être crédible.

La majorité de la commission vous invite, par 13 voix contre 9 et 2 abstentions, à fixer un seuil de 50 000 francs pour les cas de rigueur.

Finalement, l'article 12a, "Mesures pour les cas de rigueur destinées aux entreprises: données personnelles et informations", prévoit des règles pour les données personnelles et informations des récipiendaires des mesures pour les cas de rigueur destinées aux entreprises.

Pour conclure, je vous recommande de soutenir toutes les propositions de la majorité de la commission.

Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir beraten in diesem Block die Ergänzungen und Präzisierungen betreffend die Voraussetzungen für die Härtefallmassnahmen. Das Parlament hat im Covid-19-Gesetz für Unternehmen, die besonders unter den Folgen von Covid-19 leiden, eine Bestimmung zur Abfederung von sogenannten Härtefällen eingefügt. Die bisherige Bestimmung definiert bestimmte Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen als Härtefall gelten kann. Der Bundesrat beantragt aufgrund der Vernehmlassung der Ausführungsverordnung die Erhöhung des finanziellen Beitrags zur Abfederung von Härtefällen auf 1 Milliarde Franken. Zudem soll der 50/50-Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen für die erste Tranche von 400 Millionen Franken gelten. Das haben wir so beschlossen. Für die zweite Tranche von 600 Millionen Franken beantragt der Bundesrat eine Verteilung von 80 Prozent für den Bund und 20 Prozent für die Kantone. Über das ganze Paket ergibt dies eine Aufteilung von 68 Prozent für den Bund und 32 Prozent für die Kantone. Wenn der Gesamtbetrag später erhöht werden sollte, müsste auch der Schlüssel entsprechend angepasst werden.

Die Kommission unterstützt diesen Verteilschlüssel und ist auch mit der Erhöhung des Betrages einverstanden.

Eine Minderheit Andrey möchte in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b, dass der Betrag von 600 Millionen Franken für die zweite Tranche so nicht ins Gesetz geschrieben wird, weil im Moment nicht absehbar ist, wie lange die Pandemie dauert und wie viel Geld es für die Härtefälle braucht. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der Betrag von 1 Milliarde Franken ist bereits eine grosse Erhöhung im Vergleich zur ursprünglich angedachten Lösung. Falls der Betrag nicht reicht, müsste der Bundesrat den Räten erneut einen Antrag stellen.

In Artikel 12 Absatz 1 möchte eine Minderheit Wermuth, dass sich der Bund um die Härtefälle kümmert. Die Minderheit befürchtet, dass nicht alle Kantone bei der Umsetzung des Härtefallprogramms rasch und zielgerichtet handeln können. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die Kantone bereits Massnahmen zur Umsetzung getroffen haben und sich ihrer Rolle sehr wohl bewusst sind.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Definition der Härtefälle. Hier haben wir in den ursprünglichen Beratungen im September bereits klare Kriterien festgelegt. In der Kommissionsberatung haben wir jedoch festgestellt, dass, wenn man rein auf den Umsatz fokussiert, er nicht immer die richtige Richtgrösse ist. Die Unternehmen haben unterschiedlich hohe Personal- und Fixkosten sowie andere Kosten. Daher beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 11 Stimmen eine Präzisierung, die vorsieht, dass bei der Berücksichtigung der gesamten Vermögens- und Kapitalsituation auch der Anteil der nicht gedeckten Fixkosten einbezogen wird. Die Minderheit I (Rytz Regula) beantragt Ihnen, anstatt "unter 60 Prozent" des mehrjährigen Durchschnitts "unter 70 Prozent" festzulegen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Schneeberger) beantragt Ihnen zudem, an der Version des Bundesrates festzuhalten. Das möchte ich nochmals speziell erwähnen, weil ich glaube, vorhin aus den Ausführungen von Bundesrat Maurer gehört zu haben, dass er das so nicht explizit gesagt hat. Die Version des Bundesrates entspricht einer Ablehnung des Mehrheitsantrages und des Minderheitsantrages I (Rytz Regula) und der Unterstützung der Minderheit II (Schneeberger).

Eine Minderheit Badran Jacqueline möchte in Artikel 12 einen neuen Absatz 1ter einfügen. Sie möchte, dass auch über die Härtefallmassnahmen Beiträge an Unternehmen gesprochen werden können, wo Bund, Kantone oder Gemeinden mit weniger als 50 Prozent beteiligt sind. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat hat in seiner Ausführungsverordnung zu den Härtefallmassnahmen in Artikel 1 Absatz 2 bereits festgehalten, dass sich der Bund nicht an den Kosten oder Verlusten beteiligt, wenn Bund, Kantone oder Gemeinden mit mehr als 12 000 Einwohnern mit einem Kapital von mehr als 10 Prozent beteiligt sind. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die bundesrätliche Fassung.

In Artikel 12 Absatz 2ter beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung eine weitere Präzisierung, die im Rahmen der Diskussion in der Kommission aufgekommen ist. Es geht dabei um die Problematik, wenn ein Unternehmen verschiedene, klar voneinander abgegrenzte Tätigkeiten hat. Mit der Präzisierung möchte Ihre Kommission erreichen, dass es möglich sein soll, solchen Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen zu gewähren. Diskutiert wurden Fälle von Unternehmen, die zu einem Teil in der Gastronomie und zu einem anderen Teil in der Kultur oder in anderen Bereichen tätig sind. Eine Minderheit Markwalder beantragt Ihnen, diese Ergänzung zu streichen. Sie ist der Meinung, dass es das nicht braucht.

Eine Minderheit Badran Jacqueline beantragt Ihnen in Artikel 12 mit einem neuen Absatz 2quater eine weitere Ergänzung. Sie möchte, dass sich die Höhe der Entschädigungen aus Beiträgen für Härtefälle auf mindestens 50 Prozent der nicht gedeckten Fixkosten beläuft. Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, diese Ergänzung abzulehnen. Solche Ergänzungen sind zu starr und verhindern Flexibilität.

Bei Artikel 12 Absatz 3 beantragt Ihnen eine Minderheit Rytz Regula eine Ergänzung betreffend die A-Fonds-perdu-Beiträge. Sie möchte eine weitere Präzisierung. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Sie ist der Meinung, dass solche Bestimmungen in eine Verordnung gehören, die Kantone bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum brauchen und nicht alles bereits im Gesetz verankert werden muss.

Schliesslich noch zu Artikel 12 Absatz 4: Anlässlich der Vernehmlassung zur Covid-19-Härtefallverordnung schlug der Bundesrat vor, dass Beitragsberechtigte einen jährlichen Umsatz von mindestens 50 000 Franken vorweisen müssen. Nun hat der Bundesrat in seiner definitiv verabschiedeten Verordnung diese Umsatzschwelle auf 100 000 Franken erhöht. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Umsatzschwelle im Gesetz festzuhalten und auf 50 000 Franken zu fixieren respektive im Vergleich zur Fassung des Bundesrates zu senken. Die 50 000 Franken sind zum einen ein Kompromiss. Aber sie berücksichtigen zum andern vor allem auch all die kleinen Unternehmen, die man gerade mit diesen Härtefallmassnahmen speziell unterstützen möchte. Es gibt in der Schweiz etwa 300 000 Unternehmen, die gerade nur mal eine Person beschäftigen. Diese sind von den Einschränkungen des Bundesrates oft speziell betroffen. Diese Unternehmen haben wenig Reserven, wenig Ausweichmöglichkeiten in den Wertschöpfungsketten und gerade deswegen auch wenig Umsatz. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Umsatzschwelle von 50 000 Franken als sinnvoll und ist überzeugt, dass dies für die Kantone nicht eine grosse Mehrarbeit mit sich bringen wird. Die Minderheit Markwalder beantragt die Fassung gemäss Bundesrat.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, all ihren Anträgen zu folgen.

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 12

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1bis

... Die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation ist zu berücksichtigen, sowie der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten.

Abs. 2, 2bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2ter

Wenn die Tätigkeiten eines Unternehmens klar abgegrenzt sind, muss es ermöglicht werden, verschiedene Arten von Beihilfen zu gewähren, sofern es keine Überlappungen gibt.

Abs. 4

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung, wobei er Unternehmen berücksichtigt, die im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 einen Umsatz von mindestens 50 000 Franken erzielt haben.

Antrag der Minderheit

(Wermuth, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula)

Abs. 1 Einleitung

Der Bund kann Unternehmen unterstützen, die ...

Antrag der Minderheit

(Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1 Bst. b

b. zu 20 Prozent an den Härtefallmassnahmen, die mit über den ersten Teil der Finanzhilfen hinausgehenden Mitteln finanziert werden.

Antrag der Minderheit I

(Rytz Regula, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Wermuth)

Abs. 1bis

Gemäss Mehrheit, aber:

... unter 70 Prozent des mehrjährigen ...

Antrag der Minderheit II

(Schneeberger, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Lüscher, Markwalder, Martullo, Matter Thomas, Page, Walti Beat)

Abs. 1bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Badran Jacqueline, Andrey, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1ter

Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten oder Verlusten, die einem Kanton aus seinen Härtefallmassnahmen für Unternehmen entstehen, an deren Kapital Bund, Kantone oder Gemeinden insgesamt zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind.

Antrag der Minderheit

(Markwalder, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Page, Schneeberger, Walti Beat)

Abs. 2ter

Streichen

Antrag der Minderheit

(Badran Jacqueline, Andrey, Baumann, Bertschy, Grossen Jürg, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 2quater

Die Entschädigungen aus Beiträgen für Härtefälle belaufen sich auf mindestens 50 Prozent der nicht gedeckten Fixkosten.

Antrag der Minderheit

(Rytz Regula, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Wermuth)

Abs. 3

... Unternehmen ausrichten. Die nicht rückzahlbaren Beiträge belaufen sich auf höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019.

Antrag der Minderheit

(Markwalder, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Grossen Jürg, Martullo, Matter Thomas, Page)

Abs. 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Weichelt-Picard

Abs. 1quater

Die Gewährung einer Härtefallmassnahme setzt voraus, dass sich das Unternehmen gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich verpflichtet, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen auszuschütten.

Schriftliche Begründung

Vonseiten des Gesetzgebers ist unumstritten, dass Unternehmen mit einer Härtefallunterstützung keine Dividenden und Tantiemen ausschütten dürfen. Die Einschränkungen lediglich auf Verordnungsebene zu statuieren, kann im Beschwerdeverfahren zu Rechtsproblemen führen. Gestützt auf die Normenhierarchie und auf das Legalitätsprinzip gibt es mehr Rechtssicherheit, wenn der Ausschluss der Ausschüttung von Dividenden auf Gesetzesstufe statuiert wird. Eine entsprechende Regelung wurde vom Nationalrat und Ständerat auch in Artikel 14 Absatz 4 des Covid-Gesetzes bezüglich Massnahmen im Medienbereich statuiert sowie wird vom Bundesrat in Artikel 2 Absatz 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes vorgesehen.

Art. 12

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1bis

La situation patrimoniale et la dotation en capital globales doivent être prises en considération, ainsi que la part des coûts fixes non couverts.

Al. 2, 2bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2ter

Si les activités d'une entreprise sont clairement délimitées, différentes aides doivent pouvoir être versées, pour autant que ces aides ne se recoupent pas.

Al. 4

Le Conseil fédéral règle les détails dans une ordonnance; il prend en considération les entreprises qui ont réalisé en moyenne un chiffre d'affaires de 50 000 francs au moins au cours des années 2018 et 2019.

Proposition de la minorité

(Wermuth, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula)

Al. 1 introduction

Dans des cas de rigueur, la Confédération peut soutenir financièrement les entreprises ...

Proposition de la minorité

(Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1 let. b

b. à hauteur de 20 pour cent aux mesures pour les cas de rigueur financées par des moyens allant au-delà de la première partie des aides financières.

Proposition de la minorité I

(Rytz Regula, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Wermuth)

Al. 1bis

Selon majorité, mais:

... est inférieur à 70 pour cent de la moyenne ...

Proposition de la minorité II

(Schneeberger, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Lüscher, Markwalder, Martullo, Matter Thomas, Page, Walti Beat)

Al. 1bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Badran Jacqueline, Andrey, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1ter

La Confédération ne participe pas aux coûts ou aux pertes supportés par un canton en raison de ses mesures pour les cas de rigueur destinées aux entreprises si, en tout, plus de 50 pour cent du capital des entreprises en question est détenu par la Confédération, des cantons ou des communes.

Proposition de la minorité

(Markwalder, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Lüscher, Martullo, Matter Thomas, Page, Schneeberger, Walti Beat)

Al. 2ter

Biffer

Proposition de la minorité

(Badran Jacqueline, Andrey, Baumann, Bertschy, Grossen Jürg, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 2quater

Les indemnités versées au titre des contributions pour les cas de rigueur s'élèvent au moins à 50 pour cent des coûts fixes non couverts.

Proposition de la minorité

(Rytz Regula, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Jans, Michaud Gigon, Wermuth)

Al. 3

... entreprises concernées. Les contributions non remboursables s'élèvent au maximum à 30 pour cent du chiffre d'affaires annuel moyen pour 2018 et 2019.

Proposition de la minorité

(Markwalder, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Grossen Jürg, Martullo, Matter Thomas, Page)

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Weichelt-Picard

Al. 1quater

Pour pouvoir bénéficier d'une mesure pour les cas de rigueur, l'entreprise doit s'engager par écrit auprès du Secrétariat d'Etat à l'économie à ne pas distribuer de dividendes ou de tantièmes pour l'exercice concerné.

Abstimmung

Abs. 1 Einleitung - Al. 1 introduction

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 189 Stimmen

Dagegen ... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Abs. 1bis erster Satz - Al. 1bis première phrase

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): In Absatz 1bis geht es um die Definition des Härtefalls. Einerseits geht es im ersten Satz um die Frage, wie stark der Umsatzrückgang sein muss, damit ein Unternehmen als Härtefall gilt, und andererseits im zweiten Satz um die Frage, ob die nicht gedeckten Fixkosten bei der Berechnung berücksichtigt werden sollen. Über die beiden Sätze stimmen wir somit separat ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 66 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1bis zweiter Satz - Al. 1bis deuxième phrase

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 86 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1ter - Al. 1ter

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1quater - Al. 1quater

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Weichelt-Picard ... 96 Stimmen

Dagegen ... 96 Stimmen

(1 Enthaltung)

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag Weichelt-Picard abgelehnt

Avec la voix prépondérante du président

la proposition Weichelt-Picard est rejetée

Abstimmung

Abs. 2ter - Al. 2ter

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2quater - Al. 2quater

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen

Dagegen ... 110 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 12a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 3 - Bloc 3

Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung; Rückerstattungen; Inkrafttreten und Geltungsdauer

Mesures dans le domaine de l'assurance-chômage; remboursements; entrée en vigueur et durée de validité

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Anträge der Minderheit Jans werden von Herrn Wermuth vertreten.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich darf zu den drei Minderheitsanträgen Jans sprechen. Wir sind bei Artikel 17 im Rahmen der Massnahmen bezüglich der Arbeitslosenversicherung.

Ich bitte Sie, hier bei Buchstabe c, wo es um die Frage der Ausweitung der Rahmenfrist geht, der Minderheit Jans zu folgen.

Sie kennen das Prinzip, wir hatten diese Massnahme bereits. Der Bundesrat hat zwischen März und August gelten lassen, dass wir die Rahmenfristen verlängern. Damit haben wir verhindert, dass die Menschen aus dem Bezugsbereich des AVIG herausfallen. Aber so, wie sich die Krise jetzt entwickelt - wir haben die Diskussion bei den älteren Arbeitslosen bereits geführt, ich wiederhole nicht noch alles einmal von vorne -, sind wir darauf angewiesen, Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit zu ergreifen. Eine der Massnahmen, die wir ergreifen können, ist, dafür zu sorgen, dass Menschen von den Sozialversicherungen aufgefangen werden.

Insbesondere bitten wir Sie, die Minderheit Jans zu Buchstabe cbis zu unterstützen. Hier geht es ganz spezifisch um die Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen. Einfach damit Sie wissen, worum es geht: Es geht um Menschen, die aufgrund ihrer befristeten Arbeitsverhältnisse Mühe haben, die erforderte Beitragszeit zu erreichen, die sie brauchen, um AVIG-anspruchsberechtigt zu sein, also Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Sie können sich das vorstellen wie eine Zeitschiene, die wir über ihren Kalender schieben: Je länger die Pandemie andauert, desto mehr Monate gibt es, in denen diese Menschen gar nicht arbeiten konnten, weil sie beispielsweise in einem Bereich tätig sind, der jetzt ein Verbot hat, z. B. im Bereich der Kultur, im Bereich des Entertainments, im Bereich der Veranstaltungsindustrie. Diese Menschen haben gar keine Chance mehr, die entsprechenden Beitragszeiten zu erfüllen. Deshalb müssen wir rückwirkend auf die Zeit, in der sie noch arbeiten konnten, die Rahmenfristen verlängern, damit sie nicht aus dem Anspruchsbereich der Arbeitslosenversicherung herausfallen. Bitte tun Sie das. Das Einzige, was wir tun, wenn wir das nicht machen, ist, dass wir das Problem nicht lösen, sondern die Kosten auf Kantone und Gemeinden verschieben. Das kann in diesem Moment aber keine Bundesstrategie sein.

Bei Artikel 17b, in Sachen Kurzarbeitsentschädigung, bitte ich Sie, der Minderheit Jans zu folgen. Sie wissen, Kurzarbeit wird nur teilweise, zu 80 Prozent, entschädigt, und das hat seine historischen Gründe. Wenn das für eine kurze Frist der Fall ist, dann ist das auch für Familien und Haushalte mit tieferen oder mittleren Einkommen durchaus machbar. Wenn das aber über mehrere Monate dauert, wenn sie nur 80 Prozent ihres Lohns haben und ihre Miete, die Kosten für die Kinder, die Krankenkassenprämien zu 100 Prozent weiterlaufen, kommen sie schnell in ein ernsthaftes Problem. Das gilt auch für Leute mit ganz normalen Einkommen, vielleicht solchen in der unteren Hälfte der Verteilung. Wir schlagen Ihnen hier einen sehr allgemein formulierten Artikel vor. Er gibt dem Bundesrat nur dort die Kompetenz, wo es wirklich nötig ist, einen Teil dieser Einkommensausfälle der Familien zu kompensieren. So schaffen wir hier nicht Härten, so stellen wir hier nicht sinnloserweise auch die Massenkaufkraft weiter infrage, als dies für die Betroffenen ohnehin schon der Fall ist.

Es gibt Kantone, die Lösungen gefunden haben. Der Kanton Waadt beispielsweise finanziert 10 Prozent zusätzlich aus der kantonalen Kasse. So weit würden wir nicht mal gehen: Wir bitten den Bundesrat und Sie, das nur in den Fällen und maximal bis zum Medianlohn zu tun, in denen die Haushalte in den nächsten Monaten wirklich in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten. Ich weise Sie auch darauf hin, dass Sie von einer Reihe von Organisationen angeschrieben worden sind, die sich mit der Armutsbekämpfung in diesem Land auseinandersetzen. Wir sind in vielen Fällen bereits an der Schwelle, an welcher diese Kosten zum ernsthaften Problem werden.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 17 Buchstaben c und cbis und bei Artikel 17b den Minderheiten Jans zu folgen. Ich danke Ihnen.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Les indemnités en cas de réduction de l'horaire de travail (RHT) pour les contrats de durée déterminée sont essentielles dans de nombreux domaines, dont ceux de la culture, de l'événementiel, de la gastronomie et du tourisme. Nous avons tous accueilli avec soulagement l'extension du versement de ces indemnités aux personnes travaillant sous contrat de durée déterminée, aux apprentis et aux personnes travaillant sur appel. L'indemnité en cas de RHT, dans ces domaines, offre une certaine garantie pour garder des emplois, prendre un risque sur l'avenir, valider des mandats, planifier des événements, et, à moyen terme, assurer une reprise économique dans ces secteurs aujourd'hui moroses.

Dans le secteur de l'événementiel par exemple, les organisateurs ont dû remplir leurs obligations envers des équipes qui ont travaillé et réservé leur temps pour ces mois d'automne, et ce depuis septembre, même si les décisions des autorités ont rendu leurs activités impossibles. Particulièrement en Suisse romande, le secteur culturel fonctionne fondamentalement sur la base de contrats de durée déterminée. Les spectacles sont créés avec des équipes constituées au gré des projets, et dont le travail est souvent fragmenté en plusieurs contrats de courte durée avec des employeurs et des employeuses différents. Il en va de même pour une large partie du personnel d'accueil, de billetterie et de bar, qui est souvent engagé pour un événement ou à la saison, répondant ainsi au caractère saisonnier des activités culturelles. Il était important que les employeurs puissent toucher aussi l'indemnité en cas de RHT dans le cadre de ce type de contrats afin d'honorer le paiement de ces salaires.

Les indemnités en cas de RHT durant la période Covid-19 sont censées être un dispositif simple et rapide à solliciter. Elles sont donc plus efficaces pour protéger les acteurs culturels confrontés à l'urgence de leurs difficultés financières que les systèmes d'indemnisation mis en place par la Confédération et les cantons pour pallier les pertes financières des acteurs et des entreprises culturelles. Ceux-ci impliquent des délais de dépôt et de traitement des dossiers très longs. En outre, ces dispositifs d'indemnisation n'offrent aucune garantie de couverture. Ils dépendent de l'appréciation des dossiers et des fonds disponibles dans les cantons. Le principe de l'indemnité en cas de RHT est plus universel et plus juste dans ce cas.

Les annulations et réductions d'activités ont existé en septembre, octobre, novembre, et ont bien entendu augmenté ces dernières semaines. Elles ne se sont pas arrêtées avec la modification des règles pour le versement de l'indemnité en cas de RHT au 1er septembre. En l'état, il y aura donc encore un trou de plusieurs mois dans le dispositif, comme si les conséquences de la pandémie avaient été suspendues. Or, tout le monde sait que c'est l'inverse qui s'est produit et que d'importantes pertes ont été constatées ces derniers mois.

Ainsi, la minorité de la commission demande la rétroactivité pour le chômage partiel concernant les personnes travaillant sous contrats de durée déterminée également, ainsi que le demandent urgemment les secteurs de l'événementiel, de la gastronomie ou de la culture.

Je vous remercie de soutenir cette juste minorité.

Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Unsere Minderheit II zu Artikel 17 Buchstabe f möchte abweichende Bestimmungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz nur beim Anspruch und bei der Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigungen für Lernende, also nur für Lehrlinge, gewähren. Diese müssen und sollen wir schützen. Der vorgeschlagene Buchstabe f ist für uns aber zu weit gefasst und umfasst insbesondere auch Arbeitsverhältnisse auf bestimmte Dauer und Temporärarbeit.

Der vorliegende Buchstabe f verweist auf Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e AVIG. Abweichungen sollten aus unserer Sicht möglichst eingeschränkt vorgesehen werden. Es ist hierbei wohl verlockend, möglichst allen Ansprüchen und Forderungen nachzugeben. Wir müssen aber genau hinschauen, wo wir Ausnahmen und Sonderregelungen zulassen und wo nicht. Gerade im Temporärbereich ist der Härtefall eben nicht gegeben. Solche Arbeitskräfte sind derzeit gesucht, das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung aus dem Baugewerbe sagen. Es ist heute schwierig, Leute zu finden. Somit können solche Personen auch aktuell eine neue Stelle finden. Es braucht ein Engagement, aber es wird klappen. Zudem bezahlen Temporärarbeiter aufgrund ihrer Arbeitsform auch nur temporär Sozialleistungen. Auch das muss berücksichtigt werden.

Somit rechtfertigt dieser Umstand es nicht, hier Ausnahmen und abweichende Bestimmungen vorzusehen. Wir können und sollten nicht überall den Geldhahn öffnen. Hier ist es nicht dringend nötig.

Deshalb bitten wir Sie, hier lediglich die Lernenden zu schützen und für den Rest das geltende Recht spielen zu lassen.

Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Vergangene Woche konnte man in den Medien lesen, dass ein durchschnittlicher Haushalt in der Schweiz rund 1500 Franken pro Monat auf die Seite legen kann. Das ist eindrücklich. Es ist aber eben nur der Durchschnitt. Die Zahlen haben nämlich auch gezeigt, dass die unzähligen Haushalte mit niedrigen Einkommen gar nichts auf die Seite legen können. Und wenn man zu wenig verdient, um etwas auf die Seite legen zu können, dann lebt man von der Hand in den Mund. Nun stellen Sie sich vor, dass Sie Vollzeit arbeiten und im Monat ein Nettoeinkommen von unter 4000 Franken verdienen. Mit diesem Geld müssen Sie Kinder mitversorgen. Sie können nichts zur Seite legen, und Sie haben auch nichts auf der Seite. In dieser Situation werden Ihnen von einem Tag auf den anderen noch einmal 20 Prozent Ihres Einkommens gestrichen, und das, ohne dass sich an Ihren Fixkosten etwas geändert hätte. Wegen Covid-19 würden diese 20 Prozent Ihres Einkommens nicht nur kurzfristig, sondern über Monate gestrichen. Das ist hart, sehr hart, und deshalb stellt das folgerichtig einen Härtefall dar.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und Arbeitnehmenden mit einem Nettoeinkommen unter 4000 Franken nicht 80, sondern 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung zu gewähren. Diese Menschen mit Jobs am untersten Ende der Einkommensskala sollen vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt werden. Unsere Politik wird am Wohle der Schwächsten gemessen, so steht es in der Bundesverfassung. Dazu haben wir uns verpflichtet. Danke für die Aufmerksamkeit und die Unterstützung.

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je viens vous présenter ici trois minorités. Deux d'entre elles concernent un phénomène qui touche un nombre assez conséquent d'entreprises; d'ailleurs, plusieurs branches économiques les soutiennent, puisque, actuellement, la situation met des entreprises, des restaurants, des PME et des indépendants dans une situation absolument catastrophique. Il s'agit de la problématique de l'interdiction d'activité, donc des entreprises qui ont été forcées d'arrêter leur activité, mais qui continuent à devoir payer des charges sociales. Cela veut dire qu'elles n'ont plus le moindre revenu, pas de rentrées, qu'elles peuvent prétendre aux indemnités pour RHT ou à des soutiens pour certains aspects de leurs charges, mais qu'elles n'obtiennent rien pour couvrir les charges sociales. Or si toute leur activité s'arrête et qu'elles doivent payer les charges sociales, c'est un montant colossal qu'elles ne peuvent pas financer en l'absence de la moindre rentrée. Et cela s'ajoute au fait que vous avez décidé hier de ne soutenir absolument aucune entreprise par rapport au paiement de ses loyers.

Je vous invite à soutenir ces deux minorités à l'article 17a, qui ont deux objectifs particuliers liés aux charges sociales et aux primes d'assurance-accidents. Ces deux minorités prévoient que, si une entreprise a été forcée d'arrêter à cause du Covid-19 - à savoir si on lui a imposé d'arrêter ses activités -, dans un cas (art. 17a) on lui paie au moins d'abord ses cotisations sociales pour qu'elle ne doive pas les assumer sans avoir de recettes, et, dans l'autre cas (art. 17a al. 2), on lui paie aussi les primes liées à l'assurance-accidents. Cela lui apporte quand même un léger soulagement. Cela ne va pas sauver toutes les entreprises, mais permet de soulager celles qui sont fermées, ou des indépendants qui ne peuvent pas avoir d'activité, et n'ont de ce fait aucune recette et sont condamnés sans ce type de soutien.

Je vous invite à soutenir ces deux minorités à l'article 17a, qui permettent aux entreprises de survivre sans devoir payer les charges sociales de leurs employés, alors que ces personnes ne peuvent pas travailler.

Dans le cas d'une troisième minorité, à l'article 17 - M. Dandrès donnera des précisions sur ce sujet quand il s'exprimera pour le groupe -, il s'agit de traiter une problématique très importante, celle des intermittents du spectacle et d'autres professions apparentées. Lorsque vous êtes dans cette situation, avec des contrats qui changent fréquemment, des employeurs qui changent fréquemment, la crise du Covid-19 est particulièrement problématique. Ce qui est proposé ici est d'étendre le délai-cadre durant lequel on peut cotiser pour pouvoir obtenir des prestations. Si on ne fait pas cela, avec les arrêts massifs qu'ont subi les branches des intermittents du spectacle pendant cette crise, beaucoup de personnes vont sortir du système, et ce n'est pas du tout une bonne chose. D'une part parce qu'on va devoir payer, et d'autre part, d'un point de vue humain, pour ces gens dont le travail a été sacrifié pour des raisons sanitaires. S'il n'y a pas d'aide qui leur permette de s'en sortir, c'est un sacrifice inacceptable. Si, pour des raisons sanitaires, on a dû limiter les activités culturelles, il est de notre devoir de soutenir les personnes qui ont subi cela sans l'avoir décidé et de leur permettre de réintégrer ensuite une activité normale. L'extension du délai-cadre permet de protéger ces professions, de maintenir leurs droits - il ne s'agit pas d'ajouter des droits - et de les protéger, comme on le fait pour les autres, de la crise consécutive au coronavirus.

Je vous invite à soutenir mes trois minorités, qui consistent d'abord à payer pour les entreprises et les indépendants les charges sociales et l'assurance-accidents, plutôt que de les laisser payer cela alors qu'ils n'ont aucun revenu, et ensuite à soutenir les intermittents et à garantir qu'ils puissent bénéficier des prestations et survivre à cette crise, comme, on l'espère, toute personne dans ce pays.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Was hier in diesem dritten Block beantragt wird, ist eigentlich das ganze sozialistische Programm. Sie sehen, dass die Minderheiten Jans, vertreten durch Nationalrat Wermuth, sowie die Minderheiten Michaud Gigon, Andrey und Bendahan vor allem einen weiteren Ausbau des Sozialstaates wollen. Wir sind seitens der SVP-Fraktion der Meinung, dass der Bundesrat uns hier in diesem Block 3 ein ausgewogenes Paket mit Härtefallmassnahmen präsentiert hat und dass wir dieses nicht zu einem allgemeinen Grundeinkommen ausbauen sollten, wie das die Minderheit Andrey beantragt. Wir sollten zudem nicht noch rückwirkende Gesetzesanpassungen vornehmen, wie das die Minderheit Michaud Gigon beantragt.

Ich bitte Sie entsprechend, alle linken Minderheitsanträge in diesem Block abzulehnen.

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je vais effectivement parler des autres minorités de ce bloc, au nom du groupe socialiste, puis je passerai la parole à Christian Dandrès pour les aspects qui concernent plutôt les intermittents dans plusieurs domaines.

D'abord, je vous invite à soutenir les deux minorités Jans à l'article 17 lettres c et cbis visant à prolonger les délais-cadres. Il s'agit d'une problématique qui a aussi un certain degré d'importance, et ce à plusieurs titres, puisqu'il ne faut pas que des entreprises ou des personnes sortent des délais-cadres de cotisation et des régimes si elles ont dû arrêter leur activité à cause de la crise du coronavirus.

Ce qui est très important aussi, c'est la question de la rétroactivité du droit à des prestations. Sur ce point aussi, nous vous invitons à soutenir la minorité I (Michaud Gigon) prévoyant de rendre rétroactif le paiement des cotisations. Il faut bien se rendre compte que la crise n'a pas attendu les décisions du Parlement pour toucher les personnes. Il paraît évident que les personnes qui ont besoin de prestations pour avoir de quoi survivre ne peuvent pas accepter d'attendre jusqu'à ce que le Parlement décide. Il est donc naturel que, en ce qui concerne le droit à des prestations, à des allocations et à des indemnités RHT, on considère que c'est pendant que la crise est subie qu'on a droit à des revenus. Si on n'intègre pas la rétroactivité du droit à des revenus, on laisse des gens dans une situation où ils ne touchent aucun revenu pendant toute une période, ce qui ne serait pas tolérable.

Enfin, je vous invite à soutenir aussi la minorité Andrey à l'article 17 lettre h et la minorité Jans à l'article 17b. Ces propositions sont très importantes. Il s'agit, dans les deux cas, de soutenir les gens qui ont les plus bas revenus et qui sont concernés par les RHT. Hier, ce Parlement n'a pas souhaité baisser de 10 pour cent les revenus des propriétaires pour soutenir les entreprises; par contre, on accepte qu'on perde 20 pour cent quand on est salarié. Or lorsqu'on est salarié et qu'on touche que 4000 francs, si on perd encore 20 pour cent de son salaire, c'est absolument impossible, dans ces circonstances, de finir les fins de mois. Donc ayons la décence, au moins, de dire que les personnes touchant les revenus les plus bas, ceux de moins de 4000 francs, doivent pouvoir toucher les 100 pour cent de leur revenu.

La minorité Jans est une proposition sous forme de compromis, laissant au Conseil fédéral la possibilité de compenser une partie de la perte subie par les salariés lorsque le salaire est en dessous du salaire médian. Donc, en fait, pour les gens qui ont des salaires élevés, on tolère une perte de 20 pour cent du revenu; pour les personnes qui ont des salaires plus bas, on peut avoir une compensation partielle, comme c'est d'ailleurs le cas dans certains cantons qui ont accepté de faire une compensation de 10 pour cent de la perte - de la moitié de la perte, en fait - pour que les gens qui ont des revenus plutôt bas puissent ne pas perdre autant que ceux qui ont un peu plus les moyens.

Je vous invite donc à soutenir aussi ces deux minorités-là. Je passe la parole à M. Dandrès pour la suite.

Dandrès Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

En complément des propos de M. Bendahan, je voudrais revenir sur la proposition de sa minorité à l'article 17 alinéa 2, qui concerne les intermittents du spectacle et de l'audiovisuel, en précisant tout d'abord - et je crois que le décor a été planté tout à l'heure -, que la précarité n'est, évidemment, jamais un choix, ceci tout particulièrement dans le secteur de la culture, dont le fonctionnement, d'un point de vue structurel, repose sur des travailleurs qui enchaînent des contrats de durée déterminée auprès de multiples employeurs pour des productions limitées. Il n'y a, évidemment, presque pas d'emplois stables dans le domaine de la culture.

Cette situation tout à fait particulière appelle donc une réponse spécifique. Et cette réponse, le Conseil fédéral l'avait en partie apportée en 2003 en instituant le statut d'intermittent dans l'ordonnance d'application de la loi sur l'assurance-chômage.

Les associations qui représentent ces personnes ont travaillé sur une proposition qui vise à la fois à étendre le délai-cadre de cotisation et le délai-cadre d'indemnisation pour permettre, d'une part, à plus de personnes de pouvoir en bénéficier, et, d'autre part, de pouvoir en bénéficier plus longtemps. Cela doit permettre de tenir compte du fait que le secteur culturel a été à l'arrêt pendant plusieurs mois, et qu'il faudra du temps pour que cela reprenne. Les programmations sont également saisonnières. Cela ne va donc pas se faire dans les prochains mois. Il faudra probablement attendre le début de l'automne prochain. Sans ces mesures-là, ces personnes vont sans doute quitter leur métier. Il y aura une perte de savoir-faire importante.

Les propositions qui sont faites par le Conseil fédéral aujourd'hui ne sont pas suffisantes, parce qu'elles fonctionnent sur des bases sociales. Or ce qui est revendiqué là, ce sont de véritables droits. Sans ces mécanismes nous ne pourrons pas soutenir la culture, il faut soutenir les personnes qui la font.

Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In Block 3 geht es um die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Die Mitte-Fraktion unterstützt die vom Bundesrat beantragten Anpassungen in diesem Bereich. Dies gilt insbesondere für die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverträge. Nicht nur, aber vor allem im Hinblick auf die Wintersaison ist das zum Beispiel für Hotellerie, Gastronomie und Skischulen essenziell. Wir lehnen aus diesem Grund den Antrag der Minderheit II (Burgherr) zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f ab, welche befristete Arbeitsverhältnisse ausser bei Lernenden ausschliessen will.

Der WAK-N lagen in diesem Block insbesondere auch zahlreiche Anträge vor, welche die Rahmenbedingungen und die Leistungen der Sozialversicherungen weiter ausbauen oder gar neue Instrumente einführen wollten. Diese Beratungen hätten eigentlich in die SGK gehört. Dass die Anträge in der WAK eingebracht werden mussten, ist nicht der Fehler der Antragsteller. Trotzdem wird die Mitte-Fraktion sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block ablehnen. In vielen Fällen sind die finanziellen Folgen einer Annahme der Minderheitsanträge völlig unklar. Als Beispiele dafür möchte ich folgende Minderheitsanträge herausgreifen.

Die Minderheit Andrey möchte mit ihrem Antrag zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h bei Nettolöhnen unter 4000 Franken die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent einführen. Das ist ein altes Anliegen von linker Seite, das jetzt so quasi durch eine Corona-Seitentüre verwirklicht werden soll. Es wurde zudem in der Beratung des Covid-19-Gesetzes in der Herbstsession ausführlich diskutiert. Die Argumente dagegen sind die gleichen geblieben. Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Lohnversicherung und keine Existenzversicherung. Wir würden absolut unerwünschte Schwelleneffekte kreieren, und die finanziellen Folgen dürften hoch sein.

Die Minderheiten Bendahan zu Artikel 17a und Artikel 17a Absatz 2 möchten, dass den von einem Tätigkeitsverbot betroffenen Unternehmen sämtliche Sozialabgaben bzw. die Beiträge für die Unfallversicherung zurückerstattet werden. Wenn Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt werden, übernimmt die ALV die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers im Ausmass des Arbeitsausfalls. Das gilt aber nicht für BVG-Beiträge, Taggeldversicherungs- oder Unfallversicherungsbeiträge. Wir sind der Meinung, dass wir hier nicht immer tiefer und nochmals tiefer ins System eingreifen dürfen. Wo diese nicht gedeckten Beiträge zu grossen Problemen führen, greift hoffentlich Artikel 12 zu den Härtefallmassnahmen.

Schliesslich will die Minderheit Jans mit Artikel 17b eine neue Kompensation einführen für Personen, welche weniger als den Medianlohn verdienen. Das sind nach Adam Riese potenziell 50 Prozent aller Angestellten. Der Medianlohn beträgt in der Schweiz 6600 Franken. Auch hier sind die finanziellen Auswirkungen völlig unklar.

Was heute Morgen ein wenig vergessen ging: Die beste Bekämpfung von wirtschaftlichen Schäden ist die Prävention. Ich ermuntere den Bundesrat, seinen Mittelweg zwischen Gesundheitsschutz und Weiterlaufenlassen der Wirtschaft konsequent weiterzugehen und aktuell insbesondere von einem übertriebenen Herunterfahren des Wintersports abzusehen.

Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion nochmals, in diesem Block in allen Punkten der Mehrheit der WAK-N zu folgen.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Ces articles peuvent nous permettre d'adapter encore notre dispositif au plus près des besoins du terrain. Heureusement, le Conseil fédéral a intégré les contrats de durée déterminée dans le droit à l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail (RHT). C'est essentiel, notamment pour les secteurs gastronomique, touristique, événementiel et culturel. En ce sens, la proposition de la minorité Burgherr doit être rejetée fermement.

Un point important doit encore être corrigé pour rendre ce dispositif logique et utile. Il s'agit de la rétroactivité des versements de l'indemnité en cas de RHT au 1er septembre 2020, comme je l'ai exposé dans ma proposition de minorité. Les impacts économiques de la situation pandémique n'ont pas diminué pendant la période où l'indemnité en cas de RHT était suspendue.

Un autre point important pour le groupe des Verts repose sur le fait que 80 pour cent des bas salaires ne sont pas suffisants pour vivre. Pour cette raison, l'indemnité en cas de RHT versée aux personnes qui touchent des salaires bas doit se monter à 100 pour cent, et non à 80 pour cent, de leur revenu. En outre, dans nos discussions avec les entreprises, les charges sociales sont mentionnées comme pesant lourd. Elles doivent être payées même quand les gens ne fournissent plus de prestations pour l'entreprise, et cela indépendamment de l'indemnité en cas de RHT. La restauration estime ces charges à plus de 7 pour cent de la masse salariale d'une entreprise. Le groupe des Verts soutiendra donc les propositions de minorités qui visent à assumer les charges sociales pour les indépendants concernés par une interdiction d'activité, comme c'est le cas de la minorité Bendahan.

Chers collègues, nous arrivons au terme du traitement de cette loi. Nous avons voulu être au plus proche des besoins de l'économie, mais nous avons oublié, en partie, qui forme le tissu économique et quelle est la réalité du terrain. Des petites structures dont le chiffre d'affaires n'atteint pas les 100 000 francs annuels, ou dont le chiffre d'affaires annuel est légèrement supérieur aux 60 pour cent qui constituent la limite pour les cas de rigueur mais qui accusent tout de même une perte de 30 pour cent de leur revenu, pourraient ne pas être soutenues et devoir mettre la clé sous le paillasson. Des indépendants et des personnes travaillant sous contrat de durée déterminée ou sur mandat n'entrant pas dans les cases prévues par le Conseil fédéral pourraient passer entre les mailles du filet des allocations pour perte de gain. Ils font pourtant partie de cette économie dont nous avons besoin dans notre pays. Une économie de services, de contacts, de culture et de vie quotidienne.

Ne faisons pas preuve de snobisme économique. Il nous faut donc, au moment des votes finaux, assouplir le seuil d'éligibilité pour les cas de rigueur afin de sauver des structures. Il importe de rendre l'indemnité en cas de RHT plus complète afin de soutenir les secteurs économiques qui honorent leurs obligations et les aider à prendre des risques pour faire redécoller l'économie. Adapter les allocations pour perte de gain à la réalité des indépendants et indépendantes qui en ont besoin, sans présumer d'un seuil de perte à partir duquel la structure vaut, ou ne vaut pas, la peine d'être soutenue si elle était jusque-là viable.

C'est ce que le groupe des Verts a cherché à faire au travers de ses propositions de minorité, mais le plénum n'avait, jusqu'à aujourd'hui, majoritairement pas le même objectif. Je ne me l'explique pas quand je vois que les demandes proviennent des secteurs de la gastronomie, de l'hôtellerie, du tourisme, de l'événementiel, qui ont leurs entrées auprès des partis bourgeois ou du centre, en particulier.

Le groupe des Verts soutiendra cette loi, car elle est nécessaire à cette situation d'urgence. Mais nous ne sommes pas satisfaits du résultat final jusqu'ici, avec les votes que nous avons vécus.

Personnellement, j'ai vécu les débats de la Commission de l'économie et des redevances, menés au pas de charge, comme des moments où les votes sur la foule des propositions n'étaient pas toujours à la hauteur de l'enjeu, ou étaient en tout cas morcelés. Les débats de notre conseil l'ont aussi montré: nous voulons faire quelque chose, mais avons peur de trop en faire. En rejetant la plupart des minorités, nous suivons le Conseil fédéral sans chercher à ajuster davantage la loi à la situation économique sur le terrain. Nous préférons ne pas faire preuve de trop d'anticipation.

Pour conclure, le groupe des Verts plaide au contraire pour davantage d'anticipation. Nous sommes convaincus qu'un soutien massif aux emplois en place aujourd'hui vaut beaucoup mieux que de compter demain sur l'aide sociale des villes pour repêcher des personnes que nous aurions pu maintenir dans le système économique. La gestion de la crise sera plus coûteuse si nous n'investissons pas assez maintenant.

Au-delà, et après le versement des aides liées au Covid-19, le Conseil fédéral devrait nous faire une proposition sur les impulsions publiques à privilégier, alors que les pays voisins décident de leur plan de relance. La Suisse peut investir dans les soins, les énergies renouvelables, la préservation des ressources, la reconversion professionnelle. Les Verts soutiennent cette politique-là, car elle sera bénéfique à la population et à l'économie de notre pays.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Nur kurz zu Artikel 17 und folgende: Die FDP-Liberale Fraktion wird hier überall der Mehrheit folgen, also dem Bundesrat. Wie bereits im Eintretensvotum erwähnt, befürworten wir eine gezielte Ausdehnung der Kurzarbeitsregelung und auch die vereinfachten Verfahren. Die kantonalen Behörden müssen diese Gesetze vollziehen, und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass der Vollzug umsetzbar und praktikabel bleibt. Es ist aber auch richtig und wichtig, dass der Bundesrat jeweils eine Situationsanalyse macht und aufgrund dieser Resultate über das weitere Vorgehen entscheidet. Die Formulierung in den Gesetzen, denke ich, gibt den entsprechenden Handlungsspielraum. Der Bundesrat kann handeln, das hat er auch gezeigt, als er z. B. die Ausdehnung auf Arbeit auf Abruf bekannt gegeben hat.

Bei Buchstabe f werden wir den Minderheitsantrag II (Burgherr) ablehnen und der Mehrheit folgen. Der Bundesrat hat in seinen Erläuterungen zur Botschaft ausdrücklich beschrieben, dass die Kurzarbeit ausgeweitet werden soll. Grundsätzlich befürworten wir diese Erweiterung. Von diesem Buchstaben f betroffen sind vor allem viele Mitarbeitende der Tourismusbranche und der Gastrobranche mit befristeten Arbeitsverhältnissen. Eine gewisse Planungssicherheit für die Wintersaison ist für sie wichtig. Bitte sorgen Sie dafür, dass unsere Skigebiete offen bleiben, dass unsere Tourismusregionen arbeiten können, denn das ist wichtig. Es ist auch richtig und wichtig, nach der Wintersaison eine Standortbestimmung oder eine Situationsanalyse zu machen, ob diese Erweiterung weitergeführt werden soll. Wenn man standhaft bleibt und sie arbeiten lässt, hoffen wir, dass wir bald einmal zum Normalbetrieb zurückkehren können. Die FDP-Liberale Fraktion folgt hier der Mehrheit.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich gebe Ihnen in Bezug auf den Block 3, in Bezug auf die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, die Überlegungen und das Abstimmungsverhalten der grünliberalen Fraktion bekannt.

Wir unterstützen in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe cbis den Antrag der Minderheit Jans und damit die Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern auf vier Jahre. Dieser Zusatz ist nötig, da im Vollzug nicht alles zu funktionieren scheint. Die neuen Instrumente greifen hier nicht. Es handelt sich um Arbeitsverhältnisse, die ungenügend abgedeckt sind, die aber in Branchen wie dem Tourismus, der Kultur und der Innovation üblich und damit auch existenziell sind.

Wir unterstützen in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f den Antrag der Minderheit Michaud Gigon, welche fordert, dass Angestellte in befristeten und temporären Arbeitsverhältnissen und Lehrverhältnissen Anspruch auf die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigungen haben, und zwar rückwirkend auf den 1. September. Wir erachten das als sachgerecht. Kurzarbeit soll auch für befristet angestellte Personen und Lernende lückenlos möglich sein. Nach unserem Verständnis entspricht das dem, was der Bundesrat für Angestellte in befristeten Anstellungen und Lernende implizit versprochen hat.

In Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe g fordert die Minderheit Andrey die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls bei einem Nettolohn von unter 4000 Franken im Monat. Die GLP-Fraktion erachtet diesen Schwelleneffekt als problematisch und unterstützt mehrheitlich den Minderheitsantrag in dieser Fassung nicht. Eine starke Minderheit priorisiert diese Differenz im Sinne einer effizienten Armutsprävention aber anders: Die Einkommen unter 4000 Franken betreffen zum einen Teilzeitanstellungen, zum andern tiefe Löhne, was oft zu Working-Poor-Situationen führt. Wenn hier über mehrere Monate 20 Prozent des Einkommens wegfallen, wird es existenzbedrohend. Das ist nicht vergleichbar mit guten oder hohen Einkommen; dort ist das viel eher verkraftbar.

Wir unterstützen zudem den Antrag der Minderheit Bendahan zu Artikel 17a Absatz 2; dies mit der Überlegung, dass Berufsunfallversicherungsbeiträge nicht geschuldet sind, wenn nicht gearbeitet werden kann.

Bei den nicht erwähnten Differenzen folgen wir der Argumentation des Bundesrates bzw. der Kommissionsmehrheit, deren jeweiligen Antrag wir unterstützen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wir haben hier in diesem Block 3 elf Anträge, die sich alle mit der Kurzarbeit beschäftigen und eine Ausdehnung dieser Kurzarbeit verlangen. Wir müssen uns vielleicht noch einmal überlegen, wo wir jetzt eigentlich stehen. Wir hatten im Frühjahr diese Ausdehnung der Kurzarbeit im totalen Lockdown. Die Leute konnten nicht arbeiten, und es war richtig, dass wir dort praktisch flächendeckend eingriffen.

Einfach nur, um es noch einmal zu erwähnen: Der Bundesrat hat nicht nichts gemacht, sondern er hat für die Kurzarbeit einen Kredit von über 20 Milliarden Franken beantragt. Etwa 12 Milliarden Franken davon werden bis Ende Jahr gebraucht. Für die Ausdehnung der Kurzarbeit auf Selbstständigerwerbende haben wir Ihnen 5,3 Milliarden Franken beantragt. Davon dürften etwa 3 Milliarden Franken gebraucht werden. Effektiv ergibt sich eine zusätzliche, durch diesen Lockdown verursachte Leistung von 15 Milliarden Franken.

Jetzt sind wir in einer Situation, in der kein totaler Lockdown verhängt worden ist. Vielmehr versucht der Bundesrat, den Betrieb, die Wirtschaft, die Arbeit so weit wie möglich zu ermöglichen. Das wird auch diese Woche wieder der Fall sein, wenn wir über die Wintersportgebiete beraten. Wir sind also in einer etwas anderen Situation als im Frühjahr. Das wohl wirksamste Instrument, um Kurzarbeit zu verhindern, ist zu ermöglichen, dass die Arbeit eben weitergeführt werden kann. Ich glaube, das ist ein wichtiger Bereich.

Der Bundesrat hat auch jetzt wieder, obwohl wir keinen totalen Lockdown haben, Massnahmen im Gesetz beantragt, um diese ausserordentliche Situation abzufedern. Wir gehen nicht so weit wie die Minderheitsanträge. Aber insbesondere befristete Arbeitsverhältnisse sind wieder einbezogen. Das dürfte gerade im Winter eine wichtige Unterstützung für den Tourismus sein. Wir können die maximale Bezugsdauer erweitern. Wir haben die Karenzzeit wieder abgeschafft und haben damit Möglichkeiten geschaffen, sowohl für Arbeitnehmende wie auch für Firmen, diese Situation besser zu überstehen.

Wir müssen uns aber immer auch bewusst sein, wo wir stehen. Wir stehen in einer Situation, die sich bezüglich der Kurzarbeit eigentlich nicht von anderen unterscheidet. Die Zahl der Anmeldungen für Kurzarbeit und der Betroffenen ist grösser als im Normalfall. Aber die Situation, in der von Kurzarbeit Betroffene stehen, ist eigentlich nicht anders als in anderen Situationen. Damit müssen wir uns auch bewusst sein, was Kurzarbeit eigentlich ist: Kurzarbeit ist keine Sozialhilfe, sondern soll eine Überbrückung sein, damit man nicht vollständig arbeitslos wird.

Es ist, nebst diesem Grundsatz, ganz wichtig zu erkennen, dass es nicht nur um den Staat und die Arbeitslosenversicherung geht, sondern dass auch Personen, die in der Kurzarbeit sind, aufgefordert sind, sich wieder eine Arbeit zu suchen, wie und wo auch immer. Das ist zugegebenermassen etwas schwieriger. Aber auch die Unternehmen sind natürlich in der Verantwortung. Je grösser die staatlichen Leistungen werden, desto mehr entlassen wir sowohl die Unternehmen wie die Betroffenen aus der Verantwortung - das war nicht die Idee, als diese Kurzarbeitsversicherung eingeführt wurde, und das ist auch jetzt nicht die Idee. Vielmehr soll es immer ein Zusammenspiel aller Betroffenen sein. So gesehen sind die Ausdehnungen, die verlangt werden, eigentlich, würde ich sagen, gefährlich.

Über verschiedene Punkte haben Sie schon in Zusammenhang mit der Revision des entsprechenden Gesetzes diskutiert. Ich bin überzeugt, dass jede Ausdehnung, die Sie jetzt beschliessen, ein Präjudiz darstellt, das wir nicht mehr beseitigen können. Je mehr der Staat in die Verantwortung kommt, umso mehr entlassen wir Bürger und Unternehmen aus der Verantwortung. Das entspricht nicht unserer Idee des Staates. Daher sollten wir jetzt in dieser Situation, die vielleicht für Betroffene noch drei Monate, sechs Monate, vielleicht auch etwas länger dauert, vorsichtig sein mit der Schaffung von Sonderregelungen, die wir später nicht mehr aus der Welt räumen können. Es scheint mir wichtig zu sein, dieses Präjudiz nicht zu schaffen.

Wenn Sie die Elemente einzeln betrachten, kann man durchaus sagen: Ja, da besteht vielleicht ein Härtefall, dort öffnet sich eine Lücke. Aber es ist wieder die Frage: Ist der Staat eine Vollkaskoversicherung für jeden Fall, oder sind die Betroffenen und auch die Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Leute in der Beschäftigung bleiben? Das ist ja der Sinn der Kurzarbeit: Sie ist eine Überbrückung und keine Sozialhilfe.

Das sind meine generellen Überlegungen. Ich könnte sie zu jedem Artikel entsprechend anführen. Es macht wohl keinen Sinn, hier Sonderregelungen zu treffen, weil die Situation nicht neu ist. Nur die Zahl der Betroffenen ist grösser, als sie vielleicht in der Vergangenheit war. Aber das rechtfertigt es noch nicht, Präjudizien zu schaffen, die uns danach ständig begleiten werden.

Insbesondere möchte ich Sie auch noch davor warnen, dass bei Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f eine Rückwirkung beantragt wird. Das würde bedeuten, dass all diese Abrechnungen noch einmal angeschaut werden müssten. Mehr als 10 000 Betriebe müssten für relativ kleine Beträge neue Abrechnungen erstellen. Man hat mir gesagt, dass man etwa 20 Vollzeitstellen braucht, um das aufzuarbeiten, und das würde eine Verzögerung ergeben.

Wir müssen beim Ganzen auch noch Folgendes sehen: Alles, was Sie beschliessen, muss auch vollzogen werden. Die Arbeitslosenkassen laufen angesichts dieser Herausforderung, ich habe es schon erwähnt, jetzt seit Wochen am Anschlag. Wir sind ja bestrebt, die Anmeldungen korrekt zu behandeln und möglichst rasch auszubezahlen. Je mehr Sonderfälle Sie schaffen, die in der Summe dann doch nicht so ins Gewicht fallen, desto komplizierter wird es und desto grösser wird auch die Gefahr des Missbrauchs. Das sollten wir verhindern.

Zusammengefasst: Wir sind uns bewusst, dass wir hier nicht für jeden Einzelfall eine Lösung bieten. Aber wir bieten ein gutes Netz, um dieser ausserordentlichen Situation zu begegnen.

Ich möchte Sie in dem Sinne bitten, überall dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

J'aimerais tout d'abord remercier notre collègue Olivier Feller qui nous a offert un café pour nous apporter du réconfort durant cette longue matinée, durant laquelle nous rapportons sur cet objet. Merci pour ton geste, cher Olivier.

Dans le bloc 3, nous traitons les mesures dans le domaine de l'assurance-chômage et le remboursement des cotisations sociales. Je commencerai par les mesures dans le domaine de l'assurance-chômage. Elles sont à l'article 17 de la loi.

A l'article 17 lettre c, une minorité de la commission souhaite limiter la durée du règlement, ainsi que la durée maximale du droit aux indemnités journalières. La majorité de la commission souhaite maintenir le cadre juridique. Elle estime, d'une part, que les fonds de l'assurance-chômage doivent être utilisés avec parcimonie et, d'autre part, que l'instrument dont il est question ici, est de nature temporaire. La majorité vous demande, par conséquent, de maintenir le texte en l'état.

Une considération similaire s'applique à la proposition de la minorité Jans qui vise à insérer une nouvelle lettre cbis à l'article 17. La minorité Jans souhaite donner au Conseil fédéral la possibilité d'étendre le champ d'application de l'instrument, à savoir celui des indemnités journalières. La majorité de la commission maintient les considérations qui viennent d'être exprimées: gestion parcimonieuse des fonds de la caisse d'assurance-chômage et limitation dans le temps de la mesure. La majorité vous invite, par conséquent, à ne pas modifier la loi actuelle.

A l'article 17 lettre f, une minorité de la commission réclame un effet rétroactif au 1er septembre dernier. Elle considère, en effet, que l'entrée en vigueur était de toute façon prévue le 1er septembre et que sa proposition comble un vide dans la mise en oeuvre. Une autre minorité voudrait supprimer les indemnités de chômage partiel pour les contrats à durée déterminée. Selon elle, le fonds de l'assurance-chômage doit être préservé. La majorité de la commission vous invite à suivre le Conseil fédéral et à rejeter les propositions des deux minorités.

A l'article 17 lettre h, une minorité de la commission souhaite porter l'indemnité de chômage partiel à 100 pour cent jusqu'à un salaire de 4000 francs par mois. La minorité souhaite ainsi assurer les moyens de subsistance des personnes concernées. La majorité de la commission considère toutefois que l'indemnité de chômage partiel est une assurance sur le salaire et non une garantie de ressources. L'introduction d'une valeur seuil entraînerait également des effets indésirables, ce qui compliquerait considérablement l'application de la loi. La majorité de la commission vous invite donc à ne pas modifier cet article.

Une minorité de la commission demande l'ajout d'un nouvel alinéa à l'article 17. Le nouvel alinéa 2 est lié à une proposition relative à l'article 21 alinéas 2 et 6. La minorité invoque ainsi la résolution d'un problème sociopolitique. La majorité de la commission vous invite à ne pas prévoir un tel régime dans la loi. Cette préoccupation a déjà été satisfaite au niveau de l'ordonnance et de l'application.

J'en viens maintenant au remboursement des cotisations sociales. Une minorité de la commission demande d'ajouter les articles 17a et 17b. La proposition relative à l'ajout d'un nouvel article 17a a pour but de garantir le remboursement de toutes les cotisations sociales aux travailleurs indépendants et aux entreprises, ceci afin d'alléger leur fardeau. La majorité de la commission vous invite à rejeter cette proposition. Les entreprises payent elles-mêmes les autres charges. La majorité estime qu'il s'agit d'un partage équitable des charges. Cette demande entraînerait en outre une augmentation des coûts d'environ 10 pour cent de la masse salariale concernée, chiffre qui est à notre avis trop élevé.

Dans un deuxième alinéa de ce nouvel article 17a, une minorité de la commission demande le remboursement des cotisations d'assurance-accidents. La majorité de la commission s'oppose également à cette proposition vu son coût élevé et la logique de la loi Covid-19. Il est question ici de soutenir les cas de rigueur. La mise en place de mesures trop larges ne serait en l'occurrence pas judicieuse.

La proposition relative à l'ajout d'un nouvel article 17b vise à octroyer des compensations aux personnes qui gagnent moins que le salaire médian. La majorité de la commission estime que cette mesure ne serait pas efficace et n'atteindrait pas l'objectif visé. Par définition, la moitié de la population active gagne moins que le salaire médian. Un soutien à plus de 2 millions de personnes serait disproportionné. En Suisse, le salaire médian est de 6060 francs par mois. Ce chiffre suggère à quel point cette mesure serait dispendieuse. La majorité de la commission est d'avis qu'en temps de crise, les mesures doivent être ciblées et que l'argent du contribuable doit être géré avec discernement. Elle vous invite, par conséquent, ici aussi, à ne pas modifier la loi.

Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir kommen nun noch zum letzten Block, respektive wir haben ihn jetzt dann fertig beraten. Hier geht es um die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Artikel 17 regelt die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und speziell die Bereiche, in denen der Bundesrat aufgrund der Covid-19-Epidemie vom Arbeitslosenversicherungsgesetz abweichende Bestimmungen erlassen kann. Es geht speziell um die Bereiche Ausdehnung der Kurzarbeit sowie Streichung der Karenzfrist und um die Aufnahme von befristeten Arbeitsverhältnissen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, alle Minderheitsanträge in diesem Block abzulehnen und der Variante des Bundesrates zu folgen. Es geht hier in den Minderheitsanträgen bis auf eine Ausnahme um eine Ausweitung von Bezugsgruppenarten oder Fristen. Die Kommission ist in ihrer Mehrheit der Meinung, dass die vom Bundesrat geforderten Ergänzungen bei der Kurzarbeit in diesem Bereich ausreichen. Sie lehnt weitere Massnahmen ab. Ich gehe daher auf die Anträge nur kurz ein.

Die Minderheit Jans zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c möchte die zeitliche Eingrenzung streichen respektive diese offen lassen. In Buchstabe c geht es um die Leistungen an Versicherte, die vom 1. März bis zum 31. August 2020 Anspruch auf maximal 120 Taggelder hatten. Bei Buchstabe cbis geht es um die Integration der befristeten Arbeitsverhältnisse respektive um die Streichung der Frist gemäss Buchstabe c. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Ähnlich ist auch die Minderheit Bendahan zu Artikel 17 Absatz 2 und Artikel 21 Absätze 2 und 6. Diese will im zweiten Teil noch die doppelte Zählung in den ersten 60 Tagen. Hier wurde in der Kommission ausgeführt, dass dies gemäss Artikel 13 Absatz 1 ALV bereits erfüllt ist. Auch dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f liegen zwei Minderheitsanträge vor. Der Minderheitsantrag I (Michaud Gigon) möchte eine rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. September 2020. Die Kommission hat diesen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Eine rückwirkende Inkraftsetzung würde bedeuten, dass unter Umständen Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, die bereits keinen Arbeitsvertrag mehr haben, auch darunterfallen. Dies würde einen grossen administrativen Aufwand bedeuten.

Die Minderheit II (Burgherr) möchte, dass Mitarbeitende in einem befristeten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben; sie möchte hier einzig den Anspruch für Lernende festschreiben. Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 18 zu 6 Stimmen ab. Die Kommission erachtet die Ausweitung der Kurzarbeit auf befristete Arbeitsverhältnisse, gerade auch im Hinblick auf die Wintersaison, als angebracht und richtig. Betroffen sind hier vor allem Mitarbeitende im Tourismus und in der Gastronomie, und es geht darum um bereits bestehende Arbeitsverhältnisse.

Zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h: Eine Minderheit Andrey möchte hier die Entschädigung der Kurzarbeit, die bei 80 Prozent liegt, bei einem Nettolohn von unter 4000 Franken pro Monat auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls festsetzen. Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 14 zu 9 Stimmen ab. Diese Diskussion haben wir bereits bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes im September geführt; dabei wurde vor allem auch die Ungerechtigkeit beim Schwellenwert angeführt.

Artikel 17a (neu) gemäss Minderheit Bendahan betrifft die Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, die von einem nach dem 1. Oktober 2020 verhängten Tätigkeitsverbot betroffen sind. Diese Minderheit möchte, dass dort sämtliche Sozialabgaben zurückerstattet werden. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat in ihrem Mitbericht einen analogen Antrag eingebracht. Unsere Kommission lehnt diesen Antrag mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Wir sind der Meinung, dass der Bund nicht alle Ausgaben übernehmen kann.

Noch kurz zu den letzten beiden Punkten:

Bei Artikel 17a Absatz 2 - das ist eine neue Bestimmung - möchte eine weitere Minderheit Bendahan auch die Beiträge an die berufliche Unfallversicherung zurückerstatten, dies ebenfalls für die Selbstständigerwerbenden oder Unternehmen, die von einem Tätigkeitsverbot betroffen sind. Die Kommission lehnt auch diesen Antrag mit 13 zu 9 Stimmen ab.

Schliesslich bleibt noch die Minderheit Jans zu Artikel 17b (neu), die möchte, dass Arbeitnehmende, die höchstens den Medianlohn verdienen und seit dem 16. März 2020 mindestens drei Monate lang eine Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben, Anspruch auf eine zumindest teilweise Kompensation ihrer Einkommenseinbussen haben. Unsere Kommission lehnt diesen Antrag mit 14 zu 9 Stimmen ab.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 17

Antrag der Mehrheit

Einleitung; Abs. 1 Bst. b, f, g

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Jans, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1 Bst. c

c. die Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Versicherte;

Antrag der Minderheit

(Jans, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1 Bst. cbis

cbis. die Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern auf vier Jahre;

Antrag der Minderheit I

(Michaud Gigon, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1 Bst. f

f. ... nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e AVIG rückwirkend per 1. September 2020;

Antrag der Minderheit II

(Burgherr, Aeschi Thomas, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Page)

Abs. 1 Bst. f

f. Anspruch und Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für Lernende.

Antrag der Minderheit

(Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1 Bst. h

h. die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls bei einem Nettolohn unter 4000 Franken im Monat.

Antrag der Minderheit

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 2

In den Berufen, in denen Arbeitgeberwechsel und befristete Verträge üblich sind (Art. 8), gelten die Rahmenfristen von vier Jahren für den Leistungsbezug und die Beitragszeit. Für die Beitragszeit gemäss Artikel 13 Absatz 1 AVIG werden die ersten 60 Tage des befristeten Vertrags doppelt gezählt.

Art. 17

Proposition de la majorité

Introduction; al. 1 let. b, f, g

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Jans, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1 let. c

c. la prolongation des délais-cadres applicables à la période d'indemnisation et à la période de cotisation des assurés;

Proposition de la minorité

(Jans, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1 let. cbis

cbis. la prolongation à quatre ans des délais-cadres applicables à la période d'indemnisation et à la période de cotisation des employés qui ont un contrat de travail de durée déterminée et qui changent fréquemment d'employeur;

Proposition de la minorité I

(Michaud Gigon, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1 let. f

f. ... à l'article 33 alinéa 1 lettre e, LACI, avec effet rétroactif au 1er septembre 2020;

Proposition de la minorité II

(Burgherr, Aeschi Thomas, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Page)

Al. 1 let. f

f. le droit à l'indemnité et le versement de l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail pour les apprentis;

Proposition de la minorité

(Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1 let. h

h. l'augmentation de l'indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail à 100 pour cent de la perte de gain prise en considération si le salaire net mensuel est inférieur à 4000 francs.

Proposition de la minorité

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 2

Dans les professions où les changements fréquents d'employeur ou les contrats de durée limitée sont usuels (art. 8), des délais-cadres de quatre ans s'appliquent aux périodes d'indemnisation et de cotisation. Pour la période de cotisation déterminée selon l'article 13 alinéa 1 LACI, les 60 premiers jours du contrat de durée déterminée sont multipliés par deux.

Abstimmung

Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Dagegen ... 116 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 Bst. cbis - Al. 1 let. cbis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

Dagegen ... 108 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 Bst. f - Al. 1 let. f

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 69 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit I ... 96 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 Bst. b, f, g - Al. 1 let. b, f, g

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 185 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Abs. 1 Bst. h - Al. 1 let. h

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 21 Absatz 2.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen

Dagegen ... 126 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 17a

Antrag der Minderheit

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 1

Die Entscheidungsinstanz erstattet den Unternehmen und den Selbstständigerwerbenden, die von einem nach dem 1. Oktober 2020 verhängten Tätigkeitsverbot betroffen sind, sämtliche Sozialabgaben zurück.

Antrag der Minderheit

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bertschy, Grossen Jürg, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 2

Die Beiträge an die berufliche Unfallversicherung für die Monate, in denen die Tätigkeit 2020 eingestellt war, werden den von einem nach dem 1. Oktober 2020 verhängten Tätigkeitsverbot betroffenen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden zurückerstattet.

Art. 17a

Proposition de la minorité

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 1

L'autorité de décision rembourse l'entier des charges sociales des entreprises et des indépendants concernés par une interdiction d'activité prononcée après le 1er octobre 2020.

Proposition de la minorité

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bertschy, Grossen Jürg, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 2

Les cotisations à l'assurance accidents professionnelle pour les mois où l'activité a été fermée en 2020 sont remboursées aux entreprises et aux indépendants concernés par une interdiction d'activité prononcée après le 1er octobre 2020.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

Dagegen ... 125 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen

Dagegen ... 110 Stimmen

(1 Enthaltung)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 17b

Antrag der Minderheit

(Jans, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Rytz Regula, Wermuth)

Arbeitnehmende, die höchstens den Medianlohn verdienen und seit dem 16. März 2020 mindestens drei Monate lang eine Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben, haben Anspruch auf eine zumindest teilweise Kompensation ihrer Einkommenseinbussen.

Art. 17b

Proposition de la minorité

(Jans, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Rytz Regula, Wermuth)

Les employés dont le salaire correspond au plus au salaire médian et qui ont perçu une indemnité en cas de réduction de l'horaire de travail pendant au moins trois mois depuis le 16 mars 2020 ont droit à une compensation au moins partielle de leurs pertes de revenu.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Art. 21

Antrag der Mehrheit

Abs. 6

Die Geltungsdauer von Artikel 1 nach Absatz 4 wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.

Abs. 7

Die Geltungsdauer von Artikel 17 Buchstaben a und c nach Absatz 4 wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Abs. 8

Die Geltungsdauer von Artikel 9 Buchstabe c wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.

Abs. 9

In Abweichung von Absatz 2 tritt Artikel 17 Buchstabe e rückwirkend auf den 1. September 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Antrag der Minderheit

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Abs. 2

... unter Vorbehalt der Absätze 3 bis 6 bis zum ...

Abs. 6

Die Rahmenfristen gemäss Artikel 17 Absatz 1 gelten für die Versicherten, deren Rahmenfrist für die Entschädigung während der Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes zu laufen beginnt.

Art. 21

Proposition de la majorité

Al. 6

La durée de validité de l'article 1 mentionnée à l'alinéa 4 est prolongée jusqu'au 31 décembre 2031.

Al. 7

La durée de validité de l'article 17 lettres a et c, mentionnée à l'alinéa 4 est prolongée jusqu'au 31 décembre 2023.

Al. 8

La durée de validité de l'article 9 lettre c, est prolongée jusqu'au 31 décembre 2031.

Al. 9

En dérogation à l'alinéa 2 l'article 17 lettre e, entre en vigueur rétroactivement au 1er septembre 2020 et a effet jusqu'au 31 décembre 2021.

Proposition de la minorité

(Bendahan, Andrey, Badran Jacqueline, Baumann, Jans, Rytz Regula, Wermuth)

Al. 2

... sous réserve des alinéas 3 à 6.

Al. 6

Les délais-cadres prévus à l'article 17 alinéa 2 bénéficies aux assurés qui ouvre le délai-cadre d'indemnisation pendant la durée de validité de la présente loi.

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Antrag der Minderheit Bendahan zu Absatz 2 von Artikel 21 ist hinfällig geworden, da er bereits bei Artikel 17 Absatz 2 abgelehnt wurde. Der Antrag derselben Minderheit zu Absatz 6 von Artikel 21 wurde zurückgezogen. In den Absätzen 7 bis 9 schliesst sich der Bundesrat den Anträgen der Mehrheit an.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Nach Artikel 77 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Die Gesamtabstimmung beschränkt sich auf die Ziffern I und II der Vorlage.

Ich habe noch zwei erfreuliche Nachrichten für Sie: Wir gratulieren unserer Kollegin Christine Badertscher ganz herzlich zu ihrem Sohn Ennio, der am 26. Oktober 2020 geboren ist. Ebenfalls gratulieren wir unserer Kollegin Nadine Masshardt zu ihrem Sohn Luc Alexandre, der am 2. November 2020 geboren ist. Es richtigs Buebejohr! (Beifall)

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 179 Stimmen

Dagegen ... 12 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 13.20 Uhr

La séance est levée à 13 h 20