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Convention de double imposition entre la Suisse et le Zimbabwe
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Schweiz und Simbabwe haben am 19. März 2025 in Harare ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der heutigen Abkommenspolitik der Schweiz in diesem Bereich.
Simbabwe, das ehemalige Südrhodesien, ist ein Binnenland im südlichen Afrika mit fast 17 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Land verfügt über bedeutende natürliche Ressourcen, insbesondere Gold, Platin und Diamanten. Ein wichtiger Wirtschaftssektor Simbabwes ist die Landwirtschaft, insbesondere der Anbau von Tabak, Weizen, Mais und Zuckerrohr. Der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und Simbabwe ist jedoch gering. Die Importe im Jahr 2023 betrugen etwa 8 Millionen Franken, die Exporte 5,9 Millionen Franken.
Es besteht ein Abkommen vom 15. August 1996 über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, aber noch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das jetzt vorgelegte Doppelbesteuerungsabkommen umfasst nur die Steuern vom Einkommen und setzt die Mindeststandards der OECD mit dem Beps-Projekt um. Damit wird die Gewährung von Abkommensvorteilen in missbräuchlichen Situationen verhindert und die Streitbeilegungsmechanismen sowie der internationale Standard im Bereich des Informationsaustausches auf Anfrage verbessert.
In einigen Punkten weicht das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch vom OECD-Musterabkommen und von der üblichen Abkommenspolitik der Schweiz ab, insbesondere bei der Erhebung einer Quellensteuer von 2,5 Prozent auf Dienstleistungen. Die Quellensteuer ist nur ein Thema, das angesprochen wurde. Auch die damit verbundenen Compliance-Pflichten und der entsprechende Aufwand wurden diskutiert.
Wir haben das Doppelbesteuerungsabkommen an unseren Sitzungen vom 22. Januar und vom 24. März behandelt. Sie sehen also, dass es in Ihrer WAK nicht einfach so durchgerutscht ist. Zwischen den beiden Sitzungen haben wir von der Verwaltung eine Notiz verlangt, die grundlegende Fragen rund um das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Doppelbesteuerungsabkommen vertiefen sollte. Die Gründe dafür waren einige Besonderheiten im Doppelbesteuerungsabkommen, grundsätzliche Fragen zu Compliance-Pflichten in Partnerländern und konkret die geringe Bedeutung des Handelsvolumens zwischen Simbabwe und der Schweiz.
Die Besonderheit, ich habe es gesagt, ist die Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen im Quellenstaat. Aus der Notiz geht hervor, dass die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zusätzliche Chancen, aber auch Risiken mit sich bringt, insbesondere die erwähnten Compliance-Pflichten, die nach dem nationalen Recht der jeweiligen Staaten festgelegt sind. Die Pflicht zur Beachtung dieser Vorschriften ergibt sich aus der Geschäftstätigkeit im jeweiligen Staat. Doppelbesteuerungsabkommen haben auf diese Regeln keinen Einfluss.
Zu einer weiteren Besonderheit: Je länger, je mehr fordern Entwicklungsländer, sich am UNO-Musterabkommen und nicht am OECD-Musterabkommen zu orientieren. Letzteres entspricht eigentlich dem Grundprinzip der Schweizer Abkommenspraxis. Die Verwaltung hat uns versichert, dass die Abkommenspolitik gegenüber allen Staaten dieselbe sei, die Schweiz unterscheide dabei nicht zwischen Entwicklungs- und Industriestaaten. Entwicklungsstaaten haben jedoch eine andere Haltung: Sie sind vorsichtiger beim Schutz ihres Steuersubstrates und folgen eher dem UNO-Musterabkommen, das dem Quellenstaat mehr Besteuerungsrechte einräumt.
Es stellt sich die Frage: Soll die Schweiz auch in Zukunft solche Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern abschliessen? Es ist eine Interessenabwägung. Die Schweiz sollte Zurückhaltung üben, wenn es darum geht, den UNO-Standard anstelle des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Sie wird weiterhin im Rahmen des OECD-Musterabkommens verhandeln, das hat man uns so versichert.
Mit diesen Erwägungen wurde Eintreten in Ihrer Kommission ohne Gegenantrag beschlossen. Auch in der Gesamtabstimmung wurde das Doppelbesteuerungsabkommen einstimmig angenommen.
Ich bitte Sie, dieses Doppelbesteuerungsabkommen anzunehmen.
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Simbabwe soll uns die Gelegenheit geben, uns über ein paar Fragen zu unterhalten. Die erste Frage in der Kommission war natürlich folgende, der Berichterstatter hat darauf hingewiesen: Ist es aus Sicht der Schweiz sinnvoll, mit diesem Staat ein DBA einzugehen?
Wir alle wissen es, und der Bundesrat hat es offengelegt: In früheren Jahren wurden schweizerische Staatsbürger in Simbabwe enteignet. Es sind noch nicht alle entsprechenden Entschädigungszahlungen geleistet worden; in der Botschaft ist das ausgewiesen und transparent gemacht. Gleichzeitig haben wir keinen grossen Handel mit diesem Land. Die volkswirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf die Zahlungsbilanzstruktur ist äusserst gering. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz nicht mehr um jeden Preis weitere DBA abschliessen sollte; jedenfalls sollte sie bei weiteren DBA nicht vom OECD-Musterabkommen abweichen. Wir haben die Abwägung unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Gesichtspunkte vorgenommen. Sie sehen, dass die Kommission letztlich trotzdem entschieden hat, Ihnen Eintreten und Zustimmung zu beantragen.
Es gibt aber einen aus schweizerischer Sicht extrem kritischen Punkt im Bereich des Abkommens, der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen: Die Schweiz hat es verhandlungstaktisch nicht geschafft, die Elemente des OECD-Musterabkommens in allen Bereichen durchzusetzen; die Schweiz war in diesen Verhandlungen bereit, Simbabwe die Quellenbesteuerung der Vergütungen für technische Dienstleistungen zuzugestehen. Das ist die entscheidende Frage: Sollen wir solche Zugeständnisse machen? Ziehen wir aus diesem Abkommen einen genügend grossen Nutzen, sodass eine solche Abweichung vom OECD-Musterabkommen gerechtfertigt ist? Das ist letztlich die Kernfrage.
Auch für den Dienstleistungsbereich ist das Handelsabkommen schwach. Aber umgekehrt kann man auch sagen, dass der grenzüberschreitende Finanz- und Dienstleistungsverkehr mit Simbabwe nicht gross ist. Insofern kann man sagen, dass es nach dieser Abwägung passt. Bei anderen Staaten aber, und hier möchte ich schon in die Zukunft schauen, könnte es dann schon sehr viel anders aussehen. Ich melde hier sehr grosse Zurückhaltung an bei der Frage, ob die Schweiz zukünftig afrikanischen, asiatischen und anderen Entwicklungsländern weiterhin solche Zugeständnisse machen soll. Ich zweifle daran, dass das die richtige Strategie für die Zukunft ist.
Wir haben in der Kommission auch die Anfrage von Nationalrat Pamini vom 19. Juni 2025 diskutiert; an dieser Sitzung hat der Bundesrat eine Auslegeordnung vorgenommen. Der Bundesrat behält sich vor, dies einfach situativ zu verhandeln. Aber das gibt uns Räten auch die Möglichkeit, in Zukunft solche DBA abzulehnen und zu sagen, dass es aus Sicht des Parlamentes nicht im Interesse unseres Landes ist, wenn man vom OECD-Musterabkommen abweicht.
Um was geht es ganz konkret auch? Es geht darum, dass schweizerische Unternehmen, die in diesen Ländern Dienstleistungen erbringen, letztlich dort Registrierungspflichten erfüllen und Compliance-Vorschriften eingehen müssen. Das ist selbstverständlich. Die Verwaltung hat argumentiert, dass sie das so oder so tun müssen, wenn sie in diesen Ländern tätig sind. Diese Argumentation ist richtig, das müssen sie heute schon tun. Ich habe aber meine grossen Zweifel, ob es die richtige Strategie ist, dass man als Staat mithilft, Simbabwe quasi mit einem Sondertatbestand in einem DBA bei der Steuereintreibung zu helfen.
Es könnte auch umgekehrt gehen: Die Schweiz hätte die Möglichkeit, diese unklaren Verhältnisse mit einem DBA zu regeln. Damit wäre der Sinn eines völkerrechtlichen Vertrags erfüllt, in der Beziehung zu einem anderen Staat mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Das müsste gerade das Ziel sein und eben nicht, solche Sondertatbestände mit einem DBA quasi gesetzlich zu legitimieren. Man macht die Situation also fast noch schlimmer, als sie heute ist.
Aufgrund dieser Abwägung werden wir höchstwahrscheinlich weitere DBA in unseren Rat bekommen. Ich möchte hier einfach andeuten, dass meine Zustimmung zum DBA mit Simbabwe nur unter grösster Zurückhaltung erfolgt und nicht so interpretiert werden soll, dass ich eine solche Abkommenspolitik der Schweiz unterstütze.
Ausnahmsweise bin ich - in der Abwägung, auf die der Kommissionspräsident hingewiesen hat - nochmals bereit, dem zuzustimmen. Ich möchte nicht weiter auf die von Kollege Rieder auch in der Kommission eingebrachten Argumente zu den Entwicklungsbereichen eingehen; sie waren genereller Natur. Mir geht es hier vor allem um den Bereich der Quellenbesteuerung von Dienstleistungen. Insoweit bin ich überzeugt, dass der Bundesrat es richtig gemacht hat, er hat hier abgewogen. Er hat gesagt, weil die grenzüberschreitenden Dienstleistungen gering sind, weil auch die Handelsströme gering sind, kann man hier ausnahmsweise nochmals ein DBA abschliessen. Zukünftig gehe ich aber davon aus, dass man bei anderen, grösseren Staaten, die mehr Volumen haben, aus Sicht der Schweiz lieber darauf verzichten sollte, ein DBA abzuschliessen, als solche Konzessionen zu machen.
Auch ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wir winken hier jedes Jahr x Staatsverträge durch, ohne uns vielleicht auch einmal materiell mit den Ländern, mit denen wir Verträge abschliessen, zu befassen. Nur ganz kurz, damit es hier gesagt ist, zuhanden des Amtlichen Bulletins: In Simbabwe regiert seit über dreissig Jahren die ZANU-PF, und die Situation ist schwierig: anhaltende politische Unterdrückung, schwere Wirtschaftskrise, Hyperinflation, autoritäre Strukturen, Unterdrückung der Medien und der Opposition, Gewalt auf den Strassen und in der Politik.
Wir können schon ein weiteres Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen. Aber wir sollten uns überlegen, was unser Interesse in diesen Ländern ist. Im Fall von Simbabwe ist das wirtschaftliche Interesse minimal; das wurde vom Berichterstatter und von Kollege Schmid erwähnt. Wenn wir ein wirtschaftliches Interesse hätten, sollten wir es wenigstens wahrnehmen.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft am Rande auch erwähnt, was die Beziehungen zwischen Simbabwe und der Schweiz im Moment so schwierig macht. Es sind die Landenteignungen der Farmer unter Robert Mugabe im Jahre 2000. Es wurden 4500 bis 5000 Farmer enteignet, darunter auch Schweizer Farmerinnen und Farmer. Seit 2002 versucht die Schweiz, eine Entschädigung für diese Farmerinnen und Farmer zu erreichen, und erst jetzt sind die ersten Zahlungen erfolgt.
Ich mache mir keine Illusionen über das Abstimmungsergebnis. Ich werde Nein stimmen. Wenn Sie aber etwas machen können, Frau Bundesrätin, dann sorgen Sie wenigstens dafür, dass diese schweizerischen Farmerinnen und Farmer von Simbabwe nach 25 Jahren entschädigt werden. Dann hätte dieses Doppelbesteuerungsabkommen nicht direkt, aber wenigstens indirekt einen Sinn. Ansonsten machen Abkommen mit Diktaturen in der Regel keinen Sinn.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Sie haben es gehört, der Bundesrat unterbreitet Ihnen hier das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Simbabwe, das am 19. März 2025 unterzeichnet wurde. Es ist so, wie gesagt wurde, die Schweiz hat keinen grossen Handel mit diesem Land. Das Volumen, Herr Ständerat Schmid hat darauf hingewiesen, ist gering, aber das Abkommen bedeutet für die Schweiz einen Ausbau des Doppelbesteuerungsabkommensnetzes in Afrika. Das ist in diesem Zusammenhang auch zu gewichten, es ist auch eine Interessenabwägung, die man vornehmen muss.
Das DBA mit Simbabwe folgt weitgehend der schweizerischen Politik sowie dem OECD-Musterabkommen. Abweichungen davon betreffen die Definition der Betriebsstätten und die Besteuerung von Lizenzgebühren, die vom Quellenstaat zu einem Satz von bis zu 7,5 Prozent besteuert werden können. Zudem beinhaltet das DBA eine Klausel betreffend die Vergütungen für technische Dienstleistungen, das wurde erwähnt, welche zu einem Satz von bis zu 2,5 Prozent besteuert werden. Für Simbabwe wäre ein DBA ohne eine solche Klausel nicht denkbar. Die Schweiz hätte es vorgezogen, wenn derartige Bestimmungen nicht in das DBA aufgenommen worden wären, im Rahmen der Gesamtlösung war dies aber unumgänglich. Am Schluss war die Frage: Will man das Abkommen, oder will man es nicht?
Das DBA mit Simbabwe erfüllt die Mindeststandards aus dem Beps-Projekt der OECD/G-20 betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung, namentlich die Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen und betreffend die Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen. Das ist, wie ich gesagt habe, ein Vorteil und in dieser Interessenabwägung zu berücksichtigen.
Herr Ständerat Rieder hat jetzt etwas geschildert, wie es in diesem Land so zu- und hergeht. Es gäbe noch andere Länder, die man erwähnen müsste, die uns vielleicht eigentlich näherstehen, aber die vielleicht rechtsstaatlich auch nicht immer ganz auf der Höhe sind. Da müsste man es sich dann auch überlegen. Also am Schluss können wahrscheinlich nur noch Bern mit dem Wallis und St. Gallen mit dem Thurgau Handel treiben, oder? (Heiterkeit) Gut, das Wallis ist etwas kritisch. Ich möchte nicht zynisch sein, aber das ist schon auch etwas die Problematik, die wir hier haben, wenn man auch nach moralischen Kategorien und unseren Massstäben bewertet.
Auf jeden Fall ist es so, dass dieses DBA die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Austausch mit Simbabwe verbessert, für mögliche Investitionen, und Afrika ist ein Kontinent, der schon etwas vernachlässigt ist. Schauen Sie einmal, wer dort investiert, was Europa dort verpasst hat, was unsere Staaten verpasst haben, auch aus Sicht der Einflusssphäre. Ich muss Ihnen nicht weiter ausführen, wer die grossen Investoren sind und wer das strategisch früh erkannt hat.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, auf die Vorlage eintreten und sie gutheissen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Simbabwe
Arrêté fédéral portant approbation d'une convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Zimbabwe
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.